Gebumst hat es mal wieder

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.

Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.

Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.

Hier mal ein Foto.

Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.

PS der andere war ein W 124

Bild #203043909
Beste Antwort im Thema

Lass dies ein Gutachter schätzen , er wird Dir die Wiederherstellungskosten besser berechnen können und auch sagen  ob bei Fachgerechter Reperatur ein Minderwert anfällt 😉
Den Gutachter kannste am besten zum Freundlichen kommen lassen .
Anschliessend danach abrechnen oder dort reparieren lassen .

Vergiss nicht deinen Ausfall mit berechnen zu lassen , also Leihwagen und so weiter .... im gutachten steht wie lange die Reperatur dauert , danach abrechnen .....

Aber am besten immer zum Anwalt , wenn der Fall eindeutig ist , zahlt der Gegner 😉

Lisa

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Zitat:

Original geschrieben von ekdahl


Du kennst anscheinend die Versicherungen nicht .... mein Tip ... Anwalt 😉

Lisa

Höre auf Lisa, die hat immer Recht 🙂!

Gruß
Black
(der aber auch aus leidvoller eigener Erfahrung diesen Tip gibt 😉)

Gerade den Termin mit dem Gutachter gehabt.
Hat alles schön penible mit nem KFZ Meister meines Vertrauens aufgenommen und wird es im Büro in Ruhe durchrechnen.

Das Orignal des Gutachtens geht dann an die Versicherung.

Der Gutachter sagte auch, dass nun was die Schadenshöhe angeht schon mal alles rechtskräftig sei und ich mit dem Auo machen könne was ich wolle. Reparieren lassen wo auch immer, verkaufen oder vor die Wand fahren.

Klar wenn es irgendwie Probleme geben sollte, dann habe ich auch keine Berührungsängste nen RA zu konsultieren.

Hallo,

aus leidfoller Erfahrung kann ich dir sagen,nachdem du das Schreiben der Versicherung gelesen hast,bist flott beim RA.

Zitat:

Original geschrieben von Old Man


Hallo,

aus leidfoller Erfahrung kann ich dir sagen,nachdem du das Schreiben der Versicherung gelesen hast,bist flott beim RA.

Kannst Du jemanden empfehlen in D. Bitte per PN

Zitat:

Original geschrieben von ard_2


Hallo,

heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.

Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.

Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.

Hier mal ein Foto.

Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.

PS der andere war ein W 124

Hi,

egal wie du den Schaden einschätzt. Lass einen Gutachter ran und übergib deinen Fall einem Anwalt. Der weiss was dir zusteht und den muss die Versicherung des Verursachers bezahlen.

So habe ich das jedenfalls gemacht. (mein Schaden: 2.500 €)

Da Unfall- und Verkehrssachen eigentlich zum Standardrepertoire jeder guten Kanzlei gehören , ist wirklich je RA Kanzlei geeignet .... aber es gibt auch welch die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben .... wenn es hilft 😉

Suche Dir einen Erfahrenen aus, der schon lange dabei ist ... wenn es hart auf hart kommt , können die am besten mit dem Richter 😉

Das ist wie ne kleine Familie ....spreche aus Erfahrung 😁

Lisa

Hallo,
habe mir damals einen anwalt vom ADAC empfehlen lassen.Da ich zu der Zeit in MG wohnte war er auch von da.

Aber es gibt zig Internetseiten,nur mal googlen.

Das Gutachten ist heute gekommen.

2856€ + 542,64 MWSt. + 4 Tage Fahzeugausfall à 50€.

Habe die Versicherung angerufen. Bis Dato keine Probleme. Ich wurde gefragt ob ich das Geld Netto überwiesen haben möchte, oder ob der Auftrag über eine Fachwerkstatt abgerechnet wird.

Desweiteren hat man mir gesagt, dass wenn ich mir das Geld Netto
auszahlen lasse würde und ich den Wagen für weniger richten lassen würde, dann würde man mir ebenfalls die anfallende MWSt. erstatten. (Ist das so?)

Also bis Dato kann ich immer noch auf nen RA verzichten. Mal schauen, ob es Geld gibt?

Gruß

Ard

Normal nicht. Wenn keine Rechnung, dann auch keine Märchensteuer. Und die Kohle für den Nutzungsausfall gibt es normal auch nicht.
Aber wenn die zahlen, dann mach hin.😉

Wenn du Dir das Geld netto auszahlen lässt also auf Gutachten abrechnest und es anderswo günstig auf Rechnung reparieren lässt .... Kannst du die anfallenden Mwst der ausgeführten Reperaturen auch noch gelten machen 😉

Lisa

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Normal nicht. Wenn keine Rechnung, dann auch keine Märchensteuer. Und die Kohle für den Nutzungsausfall gibt es normal auch nicht.
Aber wenn die zahlen, dann mach hin.😉

Wenn man keine Rechnung hat ist es klar !

Aber der grösste Irrglaube ist das man den Nutzungsausfall nicht gelten machen könne , den kannst du nach Gutachten abrechnen ... 

Also ohne Rechnung ......

Da ist nämlich vermerkt wie lange die Reperatur dauert und da gibt es pro Tag eine festgelegte Summe die nach Alter und Fahrzeugklasse gestaffelt ist 😉

Lisa

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Normal nicht. Wenn keine Rechnung, dann auch keine Märchensteuer. Und die Kohle für den Nutzungsausfall gibt es normal auch nicht.
Aber wenn die zahlen, dann mach hin.😉

wenn das fahrzeug repariert wurde, egal ob mit oder ohne rechnung, einfach bilder vom instandgesetzten wagen machen, dem anwalt geben, und dann gibts auch das geld für den nutzungsausfall.

wenn die versicherung ganz dreist ist, schick sie einen internen gutachter vorbei, der sich das auto kurz anschaut.

p.s. ich habe jedes mal 75EUR pro tag nutzungsausfall bekommen. SEHR günstiger ersatzwagen, der für 50EUR! 😉

Hallo,

also das Auto ist wieder heile. Bin mit ca. 50% vom Gutachtenwert für eine fachmännische Reparatur ausgekommen. Also für die Lauferei und den Ärger ein faires Geschäft.

Nun noch mal eine Frage zum Nutzungsausfall.

Habe mir das Geld Brutto von der Versicherung auszahlen lassen. Geben der Fall ich bin nun so talentiert und mach der Versicherung glaubhaft der Wagen wurde in Eigenregie fachgerecht instand gesetzt. Soll ja Leute geben die das können🙄

Besteht die Möglichkeit sich den Nutzungsausfall wieder zu holen auch ohne Rechnung?

HAst Du zufällig einen 320er CDI. Suche einen Lüfter 850Watt. Wenn der ein paar Kratzer hat ist mir das egal. Hauptsache es ist ein 850Watt Lüfter mit dem Steuergehäuse. Vorsicht aber ebim Ausbau!

Zitat:

Original geschrieben von ard_2


Hallo,

heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.

Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.

Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.

Hier mal ein Foto.

Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.

PS der andere war ein W 124

Zitat:

Original geschrieben von ard_2



Besteht die Möglichkeit sich den Nutzungsausfall wieder zu holen auch ohne Rechnung?

habe ich dir genau ÜBER DEINEM beitrag schon vor wochen geschrieben... 😠 🙄

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