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Gebrauchtwagenverkauf. Ist das ein "Unfallschaden"?

Themenstarteram 15. September 2022 um 18:07

Hallo zusammen,

stehe kurz vor dem Verkauf meines Autos. Ich hatte vor ca. 6 Monaten eine kleine Begegnung mit einem Radfahrer der mir reingefahren ist. Im Kotflügel vorne rechts ist dadurch eine Delle in der Größe eine 5-Mark-Stückes entstanden. Da die leider genau in einer Sicke war, konnte man da mit Smartrepair leider nichts machen, so dass ich den ganzen Kotflügel in einer Fachwerkstatt habe austauschen lassen. 1:1 Austausch mit Originalteilen. Die komplette Reparaturdokumentation liegt vor.

Ist das schon ein "Unfallschaden", der im Kaufvertrag angegeben werden muss?

MfG

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10 Antworten

Geh einfach davon aus, dass Teiletausch als Unfallschaden gilt. Erwähn es im Vertrag und gut ist. Das kann viel Ärger ersparen

Unfall? Eng genommen ja aber das ist für mich aber keiner.

Bagatellschaden den man hätte auch ohne Tausch eines Kotflügels bestimmt hätte reparieren können.

Erwähne es genau so und du bist auf der sichereren Seite.

Einfach das beschreiben, was gemacht wurde. Unfall hin oder her.

Ich denke mal es geht dir auch um die Angaben bzw. die gesetzten Häkchen in der Annonce, z.B. bei mobile - Unfallwagen schreckt halt manche einfach ab.

Wenn sonst nichts war, würde ich den als unfallfrei setzen und den Kotflügeltausch aber sowohl im Verkaufsgespräch, als auch im Kaufvertrag erwähnen.

Man definiere "Unfallschaden" und grenze das exakt von Bagatellschäden ab: geht nicht.

Als offenbarungspflichtig würde ich den Tausch des Koflügels ansehen und dem Käufer die gesamte Dokumentation übergeben.

Einen Preisnachlass gäbe es dafür aber nicht.

Als Käufer wäre es mir schon wichtig, da z.B. die Rostvorsorge/Konservierung bei Tauschteilen oft nicht gemacht wird. Ja von Vertragswerkstätten.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. September 2022 um 09:38:13 Uhr:

Als Käufer wäre es mir schon wichtig, da z.B. die Rostvorsorge/Konservierung bei Tauschteilen oft nicht gemacht wird. Ja von Vertragswerkstätten.

Das wäre auch meine größte Sorge, und das sicher zu Recht. Wobei ich als Käufer eines solchen Wagens - wenn ich von dem Vorschaden denn wüsste - auch kein Problem damit hätte, mal schnell die Radhausschale zu demontieren, nach dem Rechten zu sehen und ggf. mit irgendeinem geeigneten Mittel eine Konserverung nachzuholen.

So schlecht wie seinerzeit, als ich einen gebrauchten fürs Studium kaufte, bei dem ein Kotflügel vorne getauscht worden war, wird es wohl heute keiner mehr machen.....hoffe ich. Das Auto war 6 Jahre alt, als ich es kaufte, der Kotflügel vorne war ein Jahr davor erneuert worden, auch gut lackiert, hat man echt nicht gesehen. Nur ein kleiner Rostfleck am Übergang zum Stoßfänger ließ Böses ahnen... also Radhausschale raus, und - oh Graus - auf der Innenseite war NICHTS gemacht worden. Den Koti habe ich dann demontiert, den bereits vorhandenen Rost entfernt, alles grundiert, lackiert und wieder ordentlich ans Auto gebaut. Ich habe den Wagen dann noch ein paar Jahre bewegt und später einem Bekannten verkauft, der ihn abermals noch ein paar Jahre fuhr. Det Kotflügel hielt :-)

am 16. September 2022 um 8:02

... und dann beginnt man sich zu fragen, ob ein Teil der Dellen (bei intaktem Lack) nicht besser einfach belassen werden sollte, wie sie ist. Da weiß der Käufer genau, was er bekommt, und braucht keine Befürchtungen zu haben über spätere Korrosionsschäden oder Farbabweichungen.

Der TE schreibt: " Die komplette Reparaturdokumentation liegt vor."

Wovor sollte ein Käufer da Angst haben

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 16. September 2022 um 10:33:24 Uhr:

Der TE schreibt: " Die komplette Reparaturdokumentation liegt vor."

Wovor sollte ein Käufer da Angst haben

Was ist denn da für ne Doku...die Rechnung? Die sagt garnix, ob auch ein Rostschutz innen gemacht wurde.

Aber:

Schlussendlich zur Eingangsfrage: Ja, es ist ein Unfallwagen...und Ja, das ist im KV anzugeben.

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