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Angaben zum Unfallschaden realistisch??

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 20:22

Hallo zusammen,

ich bin bei der Suche nach einem jungen Kompaktwagen auf einen Golf 8 mit einer Erstzulassung aus dem Frühjahr 2022 mit unter 10.000 km gestoßen. Der Preis ist unter Berücksichtigung der Ausstattung ca. 2000 € unter dem derzeitigen Marktpreis.

Das Fahrzeug war auf den anbietenden VW Vertragshändler zugelassen. Der Händler hat direkt angesprochen, dass das Fahrzeug schon bei Auslieferung einen Heckschaden (wohl Transportschaden) gehabt hätte. Es hätte in der eigenen Werkstatt die Stoßstange, der Stoßstangenträger sowie die vorhandene einklappbare Anhängekupplung ausgetauscht werden müssen. Das Fahrzeug sieht nach meiner laienhaften Einschätzung neuwetig aus. Auch auf der Bühne konnte ich von unten keinerlei Auffälligkeiten erkennen. Wir wurden uns grundsätzlich handelseinig. In dem nun zugeschickten Kaufvertrag steht in der entsprechenden Anlage, dass das Fahrzeug einen Sachmangel in Form eines reparierten Heckschadens in Höhe von ca. 12.500 Euro (!) hat. Der Händler ist meiner Bitte, das vorliegende Gutachten zuzusenden - zumindest bisher - noch nicht nachgekommen.

Nun meine eigentliche Frage an Euch:

Passt der beschriebene Schaden zu der nun bezifferten Schadenssumme oder muss hier nicht mehr beschädigt gewesen sein?

Gruß

LK2016

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35 Antworten

Die Schadenhöhe von 12.500 Euro weist auf einen erheblichen Schaden hin. Das Fahrzeug würde ich schon aus diesem Grund nicht kaufen.

Davon abgesehen handelt es sich vermutlich noch um einen Werkstattersatz oder Vorführwagen was auf zahlreiche Fahrer schließen lässt.

Und es handelt sich um einen Golf 8 - ein Fahrzeug welches ohnehin zahlreiche Mängel hat

Ich rate vom Kauf ab

12.500 Euro?! Das muss aber ordentlich gekracht haben. Zum Vergleich: Die neue Frontstoßstange meines Golf 7 R schlug bei VW mit 2.300 Euro zu buche (inkl. lackieren und montieren).

Selbst wenn beilackiert wurde, kann ich mir diese Summe nicht erklären. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Bei 12000 Schaden sind schon mal von deinem Preisvorteil von 2000, gleich 1200 Wertverlust ab zu ziehen. Zumindest waren früher 10%vom Schaden der Wertverlust.

Und wegen 800 ein Auto was einen gehörigen Schaden hatte, nö wäre mir nichts

12500 kann auch ein kleiner Auffahrunfall sein.....dieses ganze sensorengedöns kommt teilweise teuer

 

Schadensgutachten ansehen und einen der sich auskennt befragen

Hinten sind aber nicht so viele teure Sensoren wie vorne für Distanzkontrollsysteme.

Gutachten anschauen und eine Kopie behalten, wenn du kaufst.

Aber 12.500 sind auf keinen Fall ein kleiner Transportschaden, ausser der Wagen ist rückwärts aus 1 m Höhe vom Transporter gefallen.

Mir wäre der Preisvorteil dafür zu niedrig. Oder wird der Wagen geleast und nach 3 Jahren sowieso zurück gegeben?

Themenstarteram 1. November 2022 um 7:22

Guten Morgen,

nein, der Wagen soll nicht geleast werden. Ich habe eigentlich vor, das Auto lange zu halten (10 Jahre +), da ich jährlich wenig km fahre.

Zum Gutachten hat der Händler gesagt, dass er es nicht rausgeben darf. Ich müsste seiner Angabe vertrauen. Er könne sich schließlich als langjähriger Vertragshändler keinen Schmu erlauben.

Ich habe ihm aber gestern den Abbruch des Geschäfts angedroht, falls er das Gutachten nicht offenlegt. Muss den heutigen Feiertag abwarten und schauen, wie er morgen reagiert.

In Sachen Preisrabatt dürfte ich nicht weiter kommen. Er hat mir bereits zur Auszeichnung 700 € nachgelassen, blieb dann abersteinhart. Bei der derzeitigen Marktsituation mache ich mir hier keine weiteren Hoffnungen mehr.

Bei mir wäre Schluss. Das Gutachten will ich zumindest in seinem Beissein ganz in Ruhe lesen können.

Und da du den Wagen lange halten willst, würde ich Abstand vom Kauf nehmen. Klar kann dir auch in den gekauften neuen unfallfreien Wagen jemand reinfahren, aber hier schon bei Kauf das Theater, wer weiß welche Folgen sich da noch auftun. Wie z.b spätere Lackabplatzer, Korrosion, Klappergeräusche, ... Dazu die von Haus aus vorhanden Mängel am Golf 8.

Bezgl. Datenschutz, was interssiert es einen toten Gegenstand wie einem Auto, was über dieses weitergegeben wird. Das ist eine Ausrede, deshalb wäre das Vertrauen gestört. Der Händler setzt den Vertrag rechtssicher auf und täuscht dich über den Schaden trotzdem hinweg, weil er nicht offenbart wie schlimm die 12.500€ Schaden wirklich waren! Bilder bringen dir das Ausmaß rüber.

Überlege mal dafür gibt es neue Kleinwagen!

Die Schadenshöhe passt zu den beschriebenen Arbeiten. Ich würde aber zumindest Fotos des Schadensehen wollen, besser wäre das Gutachten.

am 1. November 2022 um 8:22

Zitat:

@LK2016 schrieb am 1. November 2022 um 08:22:48 Uhr:

Zum Gutachten hat der Händler gesagt, dass er es nicht rausgeben darf. Ich müsste seiner Angabe vertrauen. Er könne sich schließlich als langjähriger Vertragshändler keinen Schmu erlauben.

Argumentiert der Händler etwa mit Datenschutz, wenn es sich um einen Vorführwagen des Autohauses handelt - da wäre ich auch raus. Mal abgesehen davon, ließen sich personenbezogene Daten im Falle eines privaten Vorbesitzers auch schwärzen. Für mich sieht Transparenz anders aus, vor allem bei solch einer Schadenhöhe.

""Wir wurden uns grundsätzlich handelseinig. In dem nun zugeschickten Kaufvertrag........."

Ja was denn nun?

Handelseinig bedeutet für mich = GEKAUFT

Offenbar ja aber doch nicht.

12500 € sind im Jahr 2022 schnell erreicht.

Irgendwer wird den schon kaufen.

Ich würde an den Wagen keinen Gedanken mehr verschwenden und mich anderweitig umschauen

Wenn das Kfz Fachgerecht instandgesetzt wurde, passt doch alles?

Das Kfz wird deshalb nicht früher rosten oder ähnliches.

In 2017 hatte mein Kfz einen Heckschaden im Wert von 9500€ Auf Reparatur sind 6 Jahre Garantie drauf.

Kfz war zu diesem Zeitpunkt 1 Jahr alt. Hat bis heute keinen Rost.

Kaufen und neues Kfz geniessen.

Themenstarteram 1. November 2022 um 9:29

Ich hatte mir das Auto am Samstag angeschaut und eine Probefahrt gemacht und hierbei grundsätzlich einen positiven Eindruck gewonnen. Am Montag hatte ich dann dem Autohaus per E-Mail zugesagt, was sich im Nachhinein betrachtet als blauäugig erwiesen hat. . Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Händler die Schadenshöhe aber noch nicht beziffert. Die 12.500 Euro waren dann erst im anschließend übersandten schriftlichen Kaufvertrag zu sehen. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mich mit meiner E-Mail rechtlich betrachtet schon gebunden habe. Mit der erst nachträglich offenbarten und nicht unerheblichen Schadenssumme, sehe ich jedoch eine "Ausstiegsmöglichkeit". Hoffe ich zumindest...

Man kauft bei einem Vertragshändler nicht per Handschlag. Ausserdem lag dir der ehebliche kaufauschlaggebende Grund des Vorschadens nicht vor. Also dahingehend musst du dir keine Gedanken machen.

Der Kaufvertrag ist ein Angebot seitens des Händlers, welches Du annehmen kannst. Daraufhin gibts meist sogar noch die erst verbindliche Auftragsbestätigugen, siehe AGB des Händlers.

Natürlich sind hohe Summen durch Schäden schnell erreicht, aber 12.500 sind schon ne Hausnummer.

Ohne Gutachten geht da gar nichts. Vielleicht musste gar die Hinterachse neu? Was ist wenn deshalb alle 6000 km ein oder 2 Reifen falsch abgefahren sind? Der Wagen ab 130 km/h zur Seite zieht? An so ner Verbundlenkerachse auch billig Starrachse genannt, kann man nichts einstellen. Die Hinterachse führt ein Auto, was ist in brenzligen Situationen?

Der Händler hat was zu verbergen, sonst würde das Gutachten schlicht und einfach zur Einsichtnahme vorgelegt und bei Kauf eine Kopie ausgehändigt.

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