Gebrauchtwagenleasing Wertminderung bei vorbestehenden Schäden
Guten Abend,
ich fahre derzeit einen geleasten G31. Es handelt sich um Gebrauchtwagenleasing, das Fahrzeug war bei Übernahme ein Jahr alt. Vorschäden waren bereits vorhanden, unter anderem Steinschläge sowie eine deutliche Schramme an der Frontschürze (siehe Bild 1).
Nun sind im Skiurlaub ärgerlicherweise bei felsigem Terrain an der Unterseite der Frontschürze leider noch weitere etwas tiefere Kratzer hinzugekommen (siehe Bild 2/3).
Folgende Frage stellt sich mir:
1. hat jemand Erfahrungen bez. Reparaturmöglichkeiten und Kosten
2. wie hoch wird die Wertminderung bei Leasingrückgabe bei einer derartigen Beschädigung an der Frontschürze sein
3. wie hoch ist generell die Wertminderung bei einem neuen Schaden an einem schon vorbeschädigten Teil. Aus meiner (laienhaften) Sicht macht es durchaus einen Unterschied ob das Bauteil vorher makellos war oder nicht.
Hat jemand hierzu Erfahrungen? Besten Dank für die Hilfe
Beste Grüße aus dem Norden
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sPeterle schrieb am 31. Dezember 2018 um 09:35:48 Uhr:
Ist auch so, ich habe die Autos früher immer pickobello repariert abgegeben. Das habe ich mir abgewöhnt, mittlerweile gebe ich die einfach ab und zahle die pauschalen 300 Euro SB.
pauschale 300,- SB?
Gibt es mittlerweile eine Leasing Rückgabeversicheurng oder wie soll man das verstehen?
23 Antworten
Zitat:
@Der Schweisser schrieb am 8. Januar 2019 um 09:40:20 Uhr:
Was lernen wir daraus? Das was man Dir wirklich in Rechnung stellt, ist ein ziemlich großer Ermessens-Spielraum.
Es gibt genaue Vorgaben, was einem in Rechnung gestellt werden kann, und was nicht. Ob der Händler einem alles in Rechnung stellt oder nicht, hängt u.a. von einem Nachfolgegeschäft ab. Klar, gibt es auch schwarze Schafe, die versuchen mit Angst Geld zu machen, indem sie mehr in Rechnung stellen, als sie dürfen.
Aber dann geht man vorher einfach zur Dekra, lässt ein Wertminderungs-Gutachten, oder wie das heißt, erstellen. Das kostet zwischen 100 und 200,- EUR, und man hat etwas in der Hand.
PS: 11.500,- EUR Nachforderung? Dann war an dem Auto so ziemlich alles, was man zerkratzen könnte, auch zerkratzt. Und die Reifen abgefahren... und noch viel mehr.
Zitat:
@sleber schrieb am 7. Januar 2019 um 22:41:35 Uhr:
super, danke für die Antworten. Hat noch jemand eine generelle Info, wie es sich mit der Wertminderung bezüglich zusätzlicher Schäden an vorbeschädigten Teilen verhält? Danke!
Wertminderung = 10% der Rechnung des Reparatur
Wenn du 8000 Euro Schaden entrichtest muss du 8000 Euro Schaden repariren lassen + 800 euro als Wertminderung.
Die Kaskoversicherung zahlt nur die Schaden, wenn du aber die Reparatur bei BMW machen lasst verzicht BMW auf der Wertminderung.
Da du zwischen 100 und 300 Euro Schaden hast (wenn der Stossstanger nicht kaputt ist) würde ich nicht so viele sorgen machen.
Zitat:
@ea-tec schrieb am 8. Januar 2019 um 13:22:00 Uhr:
Es gibt genaue Vorgaben, was einem in Rechnung gestellt werden kann, und was nicht. Ob der Händler einem alles in Rechnung stellt oder nicht, hängt u.a. von einem Nachfolgegeschäft ab. Klar, gibt es auch schwarze Schafe, die versuchen mit Angst Geld zu machen, indem sie mehr in Rechnung stellen, als sie dürfen.
Das es die genauen Vorgaben gibt ist völlig korrekt, dass weiß ich, aber wie so häufiger im Leben ist zwischen Theorie und Praxis ein Unterschied und genau auf diesen wollte ich hinweisen. Wenn man einen guten Draht zum Verkäufer hat, sind so kleine Macken häufig gar kein Thema.
Zitat:
@ea-tec schrieb am 8. Januar 2019 um 13:22:00 Uhr:
PS: 11.500,- EUR Nachforderung? Dann war an dem Auto so ziemlich alles, was man zerkratzen könnte, auch zerkratzt. Und die Reifen abgefahren... und noch viel mehr.
Naja die 11500 EUR sind bei einem Oberklasse Fahrzeug schnell erreicht, es ging hier um 4 20 Zoll Alufelgen, wo pro Stück 1299 EUR kalkuliert worden, was auch der offizielle Preis ist, beim Reifen wird halt statt den realen 230 EUR wenn man den selber kauft der Autohaus-Preis von 350 EUR berechnet plus Arbeitslohn (185 EUR pro Stunde) das alles zusammenzubasteln. Im Innenraum waren die Dekor-Leisten beschädigt, dieses Holz Beaufort bei Audi kostet ein halbes Vermögen, dass waren knapp 2000 EUR plus Arbeitslohn und dann noch Lackierung von einem Schlüsselkratzer und deftigen Steinschlägen an Stoßfänger und Motorhaube.
Zitat:
@Der Schweisser schrieb am 9. Januar 2019 um 08:12:04 Uhr:
...
Naja die 11500 EUR sind bei einem Oberklasse Fahrzeug schnell erreicht, es ging hier um 4 20 Zoll Alufelgen, wo pro Stück 1299 EUR kalkuliert worden, was auch der offizielle Preis ist, beim Reifen wird halt statt den realen 230 EUR wenn man den selber kauft der Autohaus-Preis von 350 EUR berechnet plus Arbeitslohn (185 EUR pro Stunde) das alles zusammenzubasteln. Im Innenraum waren die Dekor-Leisten beschädigt, dieses Holz Beaufort bei Audi kostet ein halbes Vermögen, dass waren knapp 2000 EUR plus Arbeitslohn und dann noch Lackierung von einem Schlüsselkratzer und deftigen Steinschlägen an Stoßfänger und Motorhaube.
Für verkratzte Felgen den Neupreis, nicht die Wertminderung? Das ist rechtens?
Das hat BMW auch bei einem Bekannten versucht, als der auf die Rechtsprechung hinwies und den Klageweg anbot, einigte man sich auf 75,- pro Felge, nicht 650,- wie ursprünglich veranschlagt.
Ich weiß nicht, ob die Rechtssprechung wirklich so ist, oder ob das Kulanz von BMW war obwohl zu Mercedes gewechselt wurde, also es keinen Anschlussvertrag gab.
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Mir wurden für zerkratzte Felgen bisher auch immer nur die wertminderung angesetzt. Total Abgefahrene Reifen gar nicht verrechnet. Ohne Anschlussvertrag.
Reifenverschleiß dem Kunden anlasten? Soll er das Auto etwa tragen?
Wenn ich das in obigem Beispiel zusammenrechne, und die Rechtslage sagt nur Wertminderung, dann sind das ein paar Euro.
Audi und "Recht und Gesetz" ...
Zitat:
@dgi013 schrieb am 9. Januar 2019 um 10:33:10 Uhr:
Reifenverschleiß dem Kunden anlasten? Soll er das Auto etwa tragen?Wenn ich das in obigem Beispiel zusammenrechne, und die Rechtslage sagt nur Wertminderung, dann sind das ein paar Euro.
Audi und "Recht und Gesetz" ...
Nun ja, es gibt fest definierte Mindestprofiltiefen die bei der Rückgabe einzuhalten sind. Jeder Leasingnehmer sollte ein entsprechendes Heft erhalten in dem alle Merkmale festgehalten sind die bei der Rücknahme begutachtet werden. Somit sollte es keine Überraschungen geben.
Wenn dein Kollege das Geld so locker sitzen hat, dann kann er beim nächsten Mal ja wieder über 10.000,- EUR wegschmeissen... er hätte auch mit vermutlich 1/4 davon kommen können, aber gut.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, geht vorher zur Dekra - deren Gutachten hat Hand und Fuß, da kann kein Autohaus sagen "wir sehen das aber anders"...
Also ganz ehrlich, ich finde es okay, was das Autohaus ihm in Rechnung gestellt hat, wer das Auto so scheisse behandelt, der hat es nicht anders verdient und wenn die Dinger nicht mehr rund laufen und einen Schlag haben, da ist auch nichts mit Spot-Repair an der Felge. In sofern finde ich die neuen Felgen vollkommen gerechtgertigt. Er ist auch mit dem Verkäufer total respektlos umgegangen, 2 mal Termin gemacht und ihn einfach nicht wahrgenommen und nicht einmal Termin abgesagt.
Ich hab ihm auch gesagt, er hätte vorher ein Gutachten machen lassen sollen, aber er hat das ziemlich entspannt gesehen alles, sein Argument war, hätte er das Auto gekauft und es wäre sein Eigentum gewesen, hätte er die selben Kosten gehabt.
In sofern werde ich dann auch ein Gutachten machen lassen, weil ich immer wieder mitbekommen habe, dass gerne mal bei Rückgabe alles quittiert wird das alles in Ordnung ist und dann kommt nach 2 Monaten plötzlich eine dicke Rechnung, da lief erst kürzlich im Fernsehen so ein Beitrag. Da hat man mit versteckter Kamera die Rückgabe gefilmt, war wo ein Altenpflege-Dienst, der mehrere Autos geleast hatte und bei jedem Fahrzeug was er zurückgegeben hat, wurde diese Masche angewendet.