Gebrauchtwagenkauf und dann Insolvenz des Händlers
Hallo,
ich schreibe hier, weil ich gerade ziemlich schiss habe :-(
Wie es dazu kam, will ich kurz erläutern:
Habe einen gebrauchtwagen gesehen und mich entschieden ihn zu Kaufen. Der Händler (Vertragshändler) ist ca. 600km von mir entfernt. Ich bin also telefonisch mit ihm in Kontakt getreten und wir sind uns einig geworden mit dem Kauf des Wagens. Ich habe eine Anzahlung geleistet, der Rest wird über die Hausbank des Wagen Herstellers finanziert(Antrag ist schon genehmigt), und eine verbindliche bestellung unterschrieben. Ich habe nach der Anzahlung den Brief etc vom Händler zugesendet bekommen, damit ich den Wagen zulassen kann. Abholen soll ich diesen am Samstag. Nun habe ich den Wagen heute zugelassen und habe mich schon auf den Termin am Samstag gefreut. Dann kam aber ein Anruf des Verkäufers dazwischen :-( Er sagte mir, dass das Autohaus Insolvenz anmelden wird. Er wird den Wagen aber heute vom Papier her an mich "ausliefern". Der Termin am Samstag soll also bestehen bleiben.
Ich weiß, dass die gesetzl. Gewährleistung des Händlers bei Insolvenz erlischt.Ist zwar scheiße,aber noch zu verkraften, so lange ich das Auto erstmal bekomme. Denn wenn ich das Auto nicht bekomme, ist doch wahrscheinlich auch meine Anzahlung in der Insolvenzmasse versenkt :-(
Hat jemand von euch schon mal so einen Fall gehabt? Bzw. kann mich irgendwie jemand aufbauen?
Hab echt Angst meine Anzahlung in den Sand gesetzt zu haben :-(
Danke für euere Antworten!
Schönen Gruß
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Dann ist doch alles schick. Was danach kommt braucht Dich nicht zu interessieren, denn als Käufer handelst Du "gutgläubig". Im Nachhinein passiert nichts mehr.Zitat:
Original geschrieben von JETTA91
Eine Frage, vielleicht weiß das ja jemand, wenn der Insolvenzantrag am Dienstag gemacht wird,also nach den feiertagen, ist mein Verkauf dann auch betroffen?
ja das weiß ich ja nicht..wollte da gleich auch nochmal anrufen und fragen wann das verfahren eröffnet wird...leider noch nicht alles schick...
ja werd den brief dann selber wegschicken..
Nachrangig hat hier eine völlig andere Bedeutung als vorgenannt.
Nachrangig melden Gläubiger an, nachdem die Insolvenzgläubiger mit ihren normalen Insolvenzforderungen 100% befriedigt wurden.
Insolvenzforderung ist Insolvenzforderung und steht in keiner Reihenfolge - die Quote ist immer gleich!
Vom Insolvenzschuldner getätigte Geschäfte können u.U. anfechtbar sein - speziell 1 Monat vor Antragstellung ist das rel. einfach.
Sieh zu, dass du den Wagen bekommst und den Brief selbst an die Bank schickst - rechtlicher Rat ist dringend zu empfehlen, sollte sich bestätigen, dass der Insolvenzantrag gestellt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von JETTA91
ADAC werde ich gleich kontaktieren..
Und, was rät der ADAC?
Halt uns mal bitte auf dem Laufenden, was bei der Sache herauskommt.
Weißt Dudenn, ob der Verkäufer schon außergerichtlich versucht hat, sich mit den Gläubigern zu einigen? Der kann erst Insolvenz anmelden, wenn der Versuch fehl schlug.
Und wenn der beim Gericht den Antrag stellt, bis das Verfahren eröffnet wird, vergeht auch nochmal ne Zeit. Ich glaube das klappt sicher nicht in der Woche von Dienstag bis zum nächsten Dienstag.
Vertrag war fertig, Bank hatte schon das ok gegeben, dann die Insolvenz. Der Händler war nicht mehr in der Lage den Wagen zu bestellen. Das kuriose dann, 2 Monate später machten die wieder auf, Insolvenz verhindert. Und dann kam mein Part. Hin zum Autohaus und dem Geschäftsführer darauf hingewiesen, daß ich das Auto will. Doch der konnte nichts machen, da der Golf 4 mittlerweile nicht mehr zu bestellen war, wegen Modellnachfolger. Also zum Anwalt und auch der machte Druck, das ging aber nur, weil das Autohaus das gleiche war, nur halt 2 Monate geschlossen. Ein nettes Telefonat von mir mit dem Hinweis des Verzuges und schon saß ich bei dem im Büro und bestellte den Passat. Dn Rest wegen der schnelleren Lieferung und des Schadenersatzes aus dem "Golf 4 Vertrag" machte der Anwalt.
Kuriose Dinge gibtb es, wenn ein Händler Insolvenz anmeldet, kann es auch sein, daß der dann doch weitermacht. Und das VW Autohaus gibt es heute noch und hat sich gut rausgemacht.
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der aussergerichtliche einigungsversuch bezieht sich lediglich auf privatinsolvenzverfahren - nicht aber auf regelinsolvenzen - und es bedarf nicht zwingend einer eröffnung, die bestellung einer vorl verwaltung zur massesicherung binnen 1 tag ist hier als normal zu bezeichnen ... infos des te wären aber denncoh nett 🙂
Ganz schön viel Halbwissen hier...... Gefährlich das so zu glauben.
Der TE sollte versuchen das Fahrzeug als auch sämtliche Papiere in seinen Besitz zu bekommen - und sie dann keinesfalls in irgendeiner Form dem Autohaus im Original zurück zu geben.
Wichtig ist, dass der gesamte Geschäftsvorfall vor dem Insolvenzantrag abgeschlossen ist. Aber: Darüberhinaus kann der Insolvenzverwalter Geschäfte anfechten die vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden wenn dadurch z.B. Gläubigerbevorzugung eingetreten ist. Deshalb ist der Satz "Er sagte mir, dass das Autohaus Insolvenz anmelden wird. Er wird den Wagen aber heute vom Papier her an mich "ausliefern"." sehr kritisch. Besser wenn der TE das nie gehört hat.....
Sollte Insolvenz angemeldet werden und der Insolvenzverwalter Zweifel an diesem Geschäftsvorfall haben wird er den TE anschreiben. So lange ist erst mal Ruhe und wenn ihm das Geschäft als in Ordnung vorkommt wird er auch nichts unternehmen.