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Gebrauchtwagenkauf Steinschlag in Kondensator

Themenstarteram 23. April 2020 um 11:51

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben...

Im Februar kaufte ich bei einem sehr großen VW Händler in Norddeutschland einen jungen Gebrauchten, Golf 7. Vor Übergabe sollte noch eine Inspektion sowie neuer TÜV gemacht werden. Wenige Tage nach meinem Kauf meldete der Händler Insolvenz an. Die Übergabe des Autos verzögerte sich, ist aber letzte Woche schlussendlich doch erfolgt. Auf der Rückfahrt vom Händler nach Hause, ca. 15km, eigentlich schon auf den ersten Kilometern, fielen mir komische Geräusche im Innenraum auf. Es dauerte aber natürlich etwas bis ich nachvollziehen konnte, woher diese kommen. Als ich dann die Klimaanlage als Geräuschgeber identifizierte, fiel mir auch die fehlende Kühlung auf, Ich habe noch am gleichen Tag einen Bekannten um seine Einschätzung gebeten und direkt im Anschluss dem Händler den Defekt gemeldet.

Eine Woche später bekam ich einen Werkstatttermin, bei dem der Steinschlag im Kondensator als Ursache festgestellte wurde. Kostenpunkt 850€, die die Garantie nicht zahlt (was ich auch nachvollziehen kann). Trotzdem habe nicht ich den Schaden herbeigeführt. Er lag bei Übergabe schon vor. Natürlich habe ich das Auto bei Übergabe auf sichtbare Lackschäden, Glasschäden etc. kontrolliert. Die Klima habe ich aber natürlich nicht geprüft. Da habe ich auf die Garantie vertraut und von Steinschlägen im Kondensator höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal..

Ich habe schriftlich die Übernahme der Kosten vom Verkäufer erbeten und warte jetzt auf eine Antwort. Bin natürlich stinksauer. Habe ich irgendein „Recht“ oder bin ich selbst schuld, weil ich das Auto mit Defekt mitgenommen habe und man mir jetzt unterstellen kann, dass der Steinschlag auf dem nach Hause Weg passierte? Weiß jemand Rat ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 23. April 2020 um 16:20:30 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. April 2020 um 16:09:06 Uhr:

Eigentlich ist das offen zu legen, sonst ist das Insolvenzbetrug und Verschleppung.

Acht Stephan, bzgl. Sachmängelhaftung gilt das immer zwischen Käufer und Händler, auch bei Neuwagen. Das hat nix mit der Herstellergarantie zu tun.

Bei Neuwagengewährleistung könnte man aber alternativ zu jedem Anderen Vertragshändler gehen. Bei Gebrauchtwagen geht das nicht. Das ist der Unterschied.

HÖR - AUF - SO - EINEN - BULLSHIT - ZU - VERBREITEN

Ernsthaft. Du lernst es nicht. Jeder deiner Posts mit dem Inhalt "Sachmängelhaftung" oder "Garantie" enthält Fehler und grobes Unwissen. Ein Mensch alleine kann doch nicht so wenig Denkschmalz haben, das nicht zu verstehen, oder?

@TE hast du, ganz trivial, mal mit dem Händler gesprochen? Insolvenz bedeutet nicht unmittelbare Geschäftsaufgabe. Auch bedeutet Insolvenz nicht, dass er "keine Liquidität" mehr hat. Das ist Stammtischgelaber. Größere Geldsummen in Vorkasse sollte man natürlich dort nicht vorschießen, das ist klar ;)

Also, ruhig durch die Hose atmen und erst mal die Lage sondieren.

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blöde Frage!

Zitat:

@Baggio83 schrieb am 23. April 2020 um 13:51:01 Uhr:

... Wenige Tage nach meinem Kauf meldete der Händler Insolvenz an. ..., fiel mir auch die fehlende Kühlung auf, Ich habe ... direkt im Anschluss dem Händler den Defekt gemeldet.

Eine Woche später bekam ich einen Werkstatttermin, bei dem der Steinschlag im Kondensator als Ursache festgestellte wurde. Kostenpunkt 850€, die die Garantie nicht zahlt (was ich auch nachvollziehen kann). Trotzdem habe nicht ich den Schaden herbeigeführt. Er lag bei Übergabe schon vor. ...

... Habe ich irgendein „Recht“ oder bin ich selbst schuld, weil ich das Auto mit Defekt mitgenommen habe und man mir jetzt unterstellen kann, dass der Steinschlag auf dem nach Hause Weg passierte? ...

ja, Du hast ein Recht:

auf Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung/Sachmängelhaftung

diesen Anspruch hast Du gegenüber dem Verkäufer = Händler

--> die relevante Frage ist also: wie lange ich einem nackten Mann in die Tasche?

wenn Du VIEL GLÜCK hast richtet der Händler den Schaden in seiner eigenen Werkstatt

(oder baut Dir wenigstens ein von Dir mitgebrachtes Ersatzteil ohne Berechnung ein - Teile kaufen kann er mangels Liquidität wohl nicht mehr!)

ansonsten:

wende Dich mit Deiner Forderung an den Insolvenzverwalter - und sei froh, wenn genug Masse da ist, dass Deine Forderung zu 5 % oder 10 % bedient werden kann

Themenstarteram 23. April 2020 um 12:42

Ok, danke! Wenn ich ein Recht auf Nachbesserung habe und der Händler dem nicht nachkommt, könnte ich den Austausch auch woanders vornehmen und dann die Rechnung einreichen, oder? In der Hoffnung, dass irgendwann etwas beglichen wird..

Die Hoffnung stirbt zu Letzt;)

am 23. April 2020 um 12:49

Ich fürchte da wirst du auf den Kosten hängenbleiben.

Sprich mit dem Insolvenzverwalter, denn ohne den geht nichts. Die sind aber leider meistens zu nichts bereit und lehnen alles ab.

Wenn du woanders reparieren lässt kannst du dir die Arbeit sparen die Rechnung bei dem insolventen Verkäufer einzureichen.

Themenstarteram 23. April 2020 um 12:52

Naja, ehrlich gesagt könnte ich besser damit leben, wenn mir gesagt werden würde:“ tut uns leid, unser Fehler, können wir aber nicht korrigieren, weil wir im Insolvenzverfahren sind“.. so fühle ich mich nämlich ziemlich veräppelt.. so wie dort agiert wurde, könnte ich mir auch vorstellen, dass mir der Schaden wissentlich untergejubelt wurde

Themenstarteram 23. April 2020 um 12:57

Die beste aller Lösungen wäre dann also die von Camper vorgeschlagene.. vielleicht kriege ich das ja verhandelt..

Du hast zwar das Recht auf Nachbesserung aber was nützt das? Bei Gebrauchtwagen ist der Händler dein Ansprechpartner und wenn der nicht mehr da ist, hast du ein Problem.

Du must mit dem Händler bzw. Insolvenzverwalter reden und versuchen eine Lösung zu finden. Werkstattbetrieb wird er noch haben aber Ersatzteilversorgung wird mangels Liquidität das Problem. Es kann natürlich sein das es bereits einen Vertragsbetrieb giebt auf den diese Verbindlichkeiten übergegangen sind oder gar der grosse VW Konzern selbst das übernimmt aber das ist doch eher unwahrscheinlich.

Themenstarteram 23. April 2020 um 13:32

Vor Corona war die Zielsetzung den Betrieb fortzuführen, entweder mit neuen Investoren oder mit VW Einstieg (so die Presse). Immerhin wurden alle gekauften Autos nach 4-5 Wochen zur Auslieferung auch freigegeben. Der Werkstattbetrieb sollte normal fortgeführt werden. Wie der Stand jetzt ist, weiß ich natürlich nicht. Und dass ich mit 1,5 blauen Augen davon gekommen und mich glücklich schätzen kann überhaupt ein Auto zu haben, weiß ich auch.

Zitat:

@Baggio83 schrieb am 23. April 2020 um 14:52:04 Uhr:

... so wie dort agiert wurde, könnte ich mir auch vorstellen, dass mir der Schaden wissentlich untergejubelt wurde

zumindest wäre zu vermuten, dass KURZ VOR der Insolvenz die Mitarbeiter des Autohauses - die im Februar gerne endlich ihren Novemberlohn wollen - sehr "abschlußgeil" sind ;)

zumindest bei Kunden, die bar zahlen (bzw. überweisen), so dass die Kohle im Laufe des Nachmittags gleich - ohne Rückfrage beim Chef/Inhaber - als Abschlag an die Mitarbeiter verteilt werden kann!

Und deinen Einwand mit der mangelnden Aufklärung kann ich verstehen aber wer gibt schon gern zu das er Pleite ist. Und anders gefragt: Hättest du das Auto dann noch gekauft?

Eigentlich ist das offen zu legen, sonst ist das Insolvenzbetrug und Verschleppung.

Acht Stephan, bzgl. Sachmängelhaftung gilt das immer zwischen Käufer und Händler, auch bei Neuwagen. Das hat nix mit der Herstellergarantie zu tun.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 23. April 2020 um 16:03:04 Uhr:

... wer giebt schon gern zu dss er Pleite ist. Und anders gefragt: Hättest du das Auto dann noch gekauft?

naja, als Käufer würde ich sehr gerne bei jemandem kaufen, von dem ich weiß, dass er kurz vor bankrott ist:

 

ich würde das Auto dann nur - im Bewusstsein, keine durchsetzbare Gewährleistung zu haben - besonders sorgfältig prüfen ...

 

... und wäre bei den Preisverhandlungen sehr "penetrant" ;)

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. April 2020 um 16:09:06 Uhr:

Eigentlich ist das offen zu legen, sonst ist das Insolvenzbetrug und Verschleppung.

Acht Stephan, bzgl. Sachmängelhaftung gilt das immer zwischen Käufer und Händler, auch bei Neuwagen. Das hat nix mit der Herstellergarantie zu tun.

Bei Neuwagengewährleistung könnte man aber alternativ zu jedem Anderen Vertragshändler gehen. Bei Gebrauchtwagen geht das nicht. Das ist der Unterschied.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 23. April 2020 um 16:20:30 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. April 2020 um 16:09:06 Uhr:

Eigentlich ist das offen zu legen, sonst ist das Insolvenzbetrug und Verschleppung.

Acht Stephan, bzgl. Sachmängelhaftung gilt das immer zwischen Käufer und Händler, auch bei Neuwagen. Das hat nix mit der Herstellergarantie zu tun.

Bei Neuwagengewährleistung könnte man aber alternativ zu jedem Anderen Vertragshändler gehen. Bei Gebrauchtwagen geht das nicht. Das ist der Unterschied.

HÖR - AUF - SO - EINEN - BULLSHIT - ZU - VERBREITEN

Ernsthaft. Du lernst es nicht. Jeder deiner Posts mit dem Inhalt "Sachmängelhaftung" oder "Garantie" enthält Fehler und grobes Unwissen. Ein Mensch alleine kann doch nicht so wenig Denkschmalz haben, das nicht zu verstehen, oder?

@TE hast du, ganz trivial, mal mit dem Händler gesprochen? Insolvenz bedeutet nicht unmittelbare Geschäftsaufgabe. Auch bedeutet Insolvenz nicht, dass er "keine Liquidität" mehr hat. Das ist Stammtischgelaber. Größere Geldsummen in Vorkasse sollte man natürlich dort nicht vorschießen, das ist klar ;)

Also, ruhig durch die Hose atmen und erst mal die Lage sondieren.

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