Gebrauchtwagenkauf Privat->Privat: Verkäufer besorgt KZK und ich bin Versicherungsnehmer - möglich?
Hallo,
Die SuFu hat mir einige Threads ausgespuckt (z.B. hier: KZK als Service vom Händler), die allerdings nicht 100% zu meiner Frage passen.
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich was übersehen habe.
Ich beabsichtige einen Gebrauchtwagen (Pkw) als Privatperson von Privatperson zu kaufen. Das Fahrzeug ist abgemeldet, hat einen gültigen TÜV, ist fahrbereit, steht leider 500 km von mir entfernt.
Überführung auf Trailer kommt nicht in Frage, das Fahrzeug soll (und kann) die Strecke auf eigenen Räder fahren.
Die Papiere möchte der Verkäufer mir per Post nicht zuschicken, solange er die volle Bezahlung nicht auf dem Konto hat. Ich bevorzuge das Fahrzeug in Bar bei der Übergabe zu bezahlen.
Die gängige Lösung wäre: hinfahren, Kaufvertrag abschließen, vor Ort KZK besorgen (vorab eVB), nach Hause fahren, zu Hause auf mich zulassen / versichern, sich freuen.
Nun geht es aus Zeitgründen an einem Tag nicht, vor allem nicht unter der Woche, deswegen müsste ich eigentlich 2x hinfahren: Papiere holen, dann mit meinen (endgültigen) KZ das Auto abholen.
Jetzt kommt die Frage(n):
Der Verkäufer bietet mir an er würde das Fahrzeug auf sich mit KZK zulassen (gegen 10% Anzahlung des Kaufpreises) und mit diesen KZK, nach dem Kaufabschluss mir übergeben.
1. Darf er das überhaupt? Darf ich mit seinen KZK das Fahrzeug nach Hause fahren?
2. Wenn ja - kann ich ihm meine eVB geben, damit er das Fahrzeug auf mich versichern lässt, oder müsste er eigen eVB besorgen?
Die Aussagen in dem verlinkten Thread lauten - nein, illegal, aber ist der Thread noch aktuell? Vor allem - mir geht es um Privat an Privat.
Für Hinweise wäre ich dankbar!
28 Antworten
Muss nur die Vollmacht+Unterschrift+Persokopie oder sogar im Orginal erstmal die 500km zum Verkäufer kommen .😁😁..
wie man es dreht es wird kompliziert ...ich weiß nicht wie fit der 70 Jährige in so was ist, aber ok, sorry da kommen auch junge Leute ins schlingern ...
Ja, Te du wirfst Zulassung und Versicherung in einen Topf ... daher mein Tipp lasst eure Versicherungen aus dem Spiel und schließt online bei einem externen eVB Anbieter was ab ... alles ander macht es nur noch komplizierter ...
Zitat:
@tartra schrieb am 11. November 2021 um 12:02:31 Uhr:
Muss nur die Vollmacht+Unterschrift+Persokopie oder sogar im Orginal erstmal die 500km zum Verkäufer kommen .😁😁..wie man es dreht es wird kompliziert ...ich weiß nicht wie fit der 70 Jährige in so was ist, aber ok, sorry da kommen auch junge Leute ins schlingern ...
Ja, Te du wirfst Zulassung und Versicherung in einen Topf ... daher mein Tipp lasst eure Versicherungen aus dem Spiel und schließt online bei einem externen eVB Anbieter was ab ... alles ander macht es nur noch komplizierter ...
Wir lassen alles vom VK machen, unter der Voraussetzung, dass er das KZK mit Versicherung mit "erweitertem Fahrerkreis" abschliesst!
Zitat:
@Badland schrieb am 11. November 2021 um 06:29:14 Uhr:
Wenn er schon solche Sperenzien macht, würde ich bei der Zulassungsstelle des Verkäufers anrufen ob es möglich ist kurzfristig ein KZK zu bekommen (wenn es nicht gerade nen Sonn- oder Feiertag ist) und den Verkäufer in der Sache auslassen.Du fährst hin, bezahlst, besorgst dir selber das KZK und machst danach den Abflug. Mit eVB Nummer hin und her wäre mir etwas zu wirsch. Er könnte mit der Nummer alles mögliche anmelden, wenn er hinterlistig ist (reine Fiktion).
Zu Coronazeiten da anzurufen ist kein Spaß und Termine werden online über 2 Wochen im Voraus vergeben.
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Zitat:
@MotorManiac2020 schrieb am 11. November 2021 um 12:26:59 Uhr:
Zu Coronazeiten da anzurufen ist kein Spaß und Termine werden online über 2 Wochen im Voraus vergeben.
Die Zulassung vor Ort bei dem VK arbeitet angeblich ohne Termine / Voranmeldung, kann aber immer was schief gehen. Das Hauptproblem liegt darin, dass ich unter der Woche kaum hinfahren könnte und Urlaub bekäme ich ungern genehmigt.
Bei mir zu Hause ist die Lage entspannter, das Rathaus arbeitet auch ohne Termine, aber da lasse ich die Ummeldung von einem lokalen Schilderladen / Zualssungsdienst machen (kostet 25 Euro Aufpreis).
Wenn bei dir das Rathaus entspannter arbeitet, dann frag doch mal, ob Kopien vom Fahrzeugbrief und HU-Bericht reichen? Dann könntest du mit deiner eVB das Kurzzeitkennzeichen bei dir beantragen.
Der Verkäufer behält den Original-Fahrzeugbrief und bräuchte keine Bedenken haben.
Mit eVB hab ich es noch nicht versucht, aber bei der normalen Zulassung war es der hiesigen Zulassungsstelle egal, das Versicherungsnehmer und Halter nicht identisch waren.
Es gibt Zulassungsdienste, die regeln genau das. Der hier vor Ort kommt sogar ins Haus, holt Papiere ab und/oder bringt die Kennzeichen vorbei.
Bei mir brauchte er auch nur Kopien meines Personalausweises, das Original konnte ich wieder mitnehmen (für die KZK).
Vielleicht eine Alternative für den 70-jährigen Verkäufer, anstatt alles selbst zu regeln.
Bei uns reichen für den Erhalt eines KZK Kopien des Fahrzeugscheins und des letzten TÜV Berichts. Brief wird auch als Kopie nicht benötigt, falls dem alten Herren das Kopfschmerzen bereiten sollte.
Einfach mal abklären, ob das bei euch ebenfalls so gehandhabt wird.
Diese 2 Sachen wird der Opa dir ja wohl zukommen lassen.
Immer wird hier zur Vorsicht geraten, aber der "Opa" (unverschämt den Verkäufer mit der Bezeichnung beleidigen zu wollen - ihr werdet auch noch in das Alter kommen, davon ab ist man 70 nicht automatisch blöd und dement) soll die Papiere ohne komplette Kaufpreiszahlung rausrücken.... Warum?
Was wenn der Käufer dann nachverhandeln will?
Dann steht der Käufer in den Papieren, wie erklärt man das dem nächsten Käufer? Da wird dann unterstellt, wegen Betrug an Eigenschaften des Fahrzeuges wurde der Kauf rückabgewickelt.
Der Verkäufer, soll wie bereits erwähnt, den Fahrerkreis erweitert wählen und fertig. Das was die Versicherun in ihren AGB für das KZK schreibt zählt, nicht das was hier steht oder andere Versicherungen machen.
Immer wird geraten, Geld gegen Auto samt allen Papieren und Schlüsseln und so soll es auch sein!
Wenn ich es richtig verstanden habe geht es darum, wenn man die Papiere vor Kauf zum Käufer sendet und der gegen die Absprache anstatt das KZK gleich die die richtige Zulassung (Ummeldung) macht, steht man als Verkäufer blöd da ... wenn der Käufer dann anfängt Nachzuverhandeln ..
Ich würde ohne komplette Kaufsumme auch keine Papiere in Orginal rausschicken ...
Ist halt alles nicht so einfach wenn beide Seiten safe sein möchten und 500km dazwischen liegen ....
Kopien sollen zugesandt werden (falls die örtliche Zulassungsstelle die für ein Kurzzeitkennzeichen akzeptiert) und sonst kann der potentielle Käufer damit wenig anfangen.
Danke an Alle!
Es hat sich erledigt und ich habe bei der Gelegenheit was (positives) gelernt.
1. Der Verkäufer hat das KZK und Versicherung auf sich erstellen lassen. Ich habe ihm die Kosten bei der Abholung erstattet. Das Auto steht schon jetzt bei mir auf mich zugelassen.
2. Inzwischen hat mir meine Zulassungsstelle per Email geantwortet, dass man bei mir Zuhause KZK doch mit Kopien von den notwendigen Dokumenten erstellen lassen kann. Hätte ich also auch machen können (und hätte mir die Kosten der KZK Zusatzversicherung sparen können).
Schade, dass diese Informationauf der HP der Zulassungsstelle nicht explizit steht, aber egal.
Jetzt weiss ich es mindestens für die Zukunft.