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Gebrauchtwagenkauf Privat->Privat: Verkäufer besorgt KZK und ich bin Versicherungsnehmer - möglich?

Themenstarteram 10. November 2021 um 21:16

Hallo,

Die SuFu hat mir einige Threads ausgespuckt (z.B. hier: KZK als Service vom Händler), die allerdings nicht 100% zu meiner Frage passen.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich was übersehen habe.

Ich beabsichtige einen Gebrauchtwagen (Pkw) als Privatperson von Privatperson zu kaufen. Das Fahrzeug ist abgemeldet, hat einen gültigen TÜV, ist fahrbereit, steht leider 500 km von mir entfernt.

Überführung auf Trailer kommt nicht in Frage, das Fahrzeug soll (und kann) die Strecke auf eigenen Räder fahren.

Die Papiere möchte der Verkäufer mir per Post nicht zuschicken, solange er die volle Bezahlung nicht auf dem Konto hat. Ich bevorzuge das Fahrzeug in Bar bei der Übergabe zu bezahlen.

Die gängige Lösung wäre: hinfahren, Kaufvertrag abschließen, vor Ort KZK besorgen (vorab eVB), nach Hause fahren, zu Hause auf mich zulassen / versichern, sich freuen.

Nun geht es aus Zeitgründen an einem Tag nicht, vor allem nicht unter der Woche, deswegen müsste ich eigentlich 2x hinfahren: Papiere holen, dann mit meinen (endgültigen) KZ das Auto abholen.

Jetzt kommt die Frage(n):

Der Verkäufer bietet mir an er würde das Fahrzeug auf sich mit KZK zulassen (gegen 10% Anzahlung des Kaufpreises) und mit diesen KZK, nach dem Kaufabschluss mir übergeben.

1. Darf er das überhaupt? Darf ich mit seinen KZK das Fahrzeug nach Hause fahren?

2. Wenn ja - kann ich ihm meine eVB geben, damit er das Fahrzeug auf mich versichern lässt, oder müsste er eigen eVB besorgen?

Die Aussagen in dem verlinkten Thread lauten - nein, illegal, aber ist der Thread noch aktuell? Vor allem - mir geht es um Privat an Privat.

Für Hinweise wäre ich dankbar!

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28 Antworten

Warum lässt er es nicht einfach auf dich zu?

Themenstarteram 10. November 2021 um 21:59

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 10. November 2021 um 22:53:28 Uhr:

Warum lässt er es nicht einfach auf dich zu?

Er will nicht, weil er denkt, dass dadurch das Fahrzeug automatisch mir gehören würde.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 10. November 2021 um 22:59:02 Uhr:

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 10. November 2021 um 22:53:28 Uhr:

Warum lässt er es nicht einfach auf dich zu?

Er will nicht, weil er denkt, dass dadurch das Fahrzeug automatisch mir gehören würde.

Dass das nicht so ist, steht auf dem Fahrzeugbrief sogar explizit drauf.

Wäre minimaler Mehraufwand, und das Thema hätte sich schon erledigt.

Themenstarteram 10. November 2021 um 22:05

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 10. November 2021 um 23:01:07 Uhr:

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 10. November 2021 um 22:59:02 Uhr:

Er will nicht, weil er denkt, dass dadurch das Fahrzeug automatisch mir gehören würde.

Dass das nicht so ist, steht auf dem Fahrzeugbrief sogar explizit drauf.

Wäre minimaler Mehraufwand, und das Thema hätte sich schon erledigt.

Das weiß ich, ich versuche ihm das beizubringen, ist aber schwierig (auch wenn das auf dem FB steht).

Wenn er schon solche Sperenzien macht, würde ich bei der Zulassungsstelle des Verkäufers anrufen ob es möglich ist kurzfristig ein KZK zu bekommen (wenn es nicht gerade nen Sonn- oder Feiertag ist) und den Verkäufer in der Sache auslassen.

Du fährst hin, bezahlst, besorgst dir selber das KZK und machst danach den Abflug. Mit eVB Nummer hin und her wäre mir etwas zu wirsch. Er könnte mit der Nummer alles mögliche anmelden, wenn er hinterlistig ist (reine Fiktion).

Wo so wenig vertrauen ist da würde ich kein Fahrzeug kaufen!

Ich unterstelle dem Verkäufer nun keine kriminelle Energie, es ist aber möglich. Als ich meinen Wohnwagen bei der Zulassungsstelle angemeldet habe, habe ich eine eVB Nummer von Vattern genutzt. Da wurde auch nicht geprüft von wem die ist.

Themenstarteram 11. November 2021 um 8:40

Danke an alle!

Wie und warum der Verkäufer so denkt ist zweitrangig. Eine "kriminelle" Motivation schließe ich absolut aus, ich kenne die Person schon. Ich habe mir das Fahrzeug vor 2 Wochen angeschaut, als ich zufällig in der Gegend war, konnte mich aber nicht sofort entscheiden.

Es ist ein quasi Oldtimer - sowohl das Fahrzeug, als auch der Besitzer/Verkäufer (um 70 Jahre alt ;)), deswegen ist er vorsichtig (unerfahren?), egal ob berechtigt oder nicht.

Mich interessiert mehr eine Antwort auf die im Titel gestellte Frage: ist das, was er mir anbietet überhaupt legal, oder nicht? Verliert KZK nicht die Gültigkeit beim Fahrzeugverkauf (ist nicht auf andere Personen übertragbar)?

Warum sollte ein abweichender Fahrer vom KZK Versicherten illigal sein? Letztendlich legt das die Versicherung fest ...

Ist nett vom Verkäufer das er die KZK besorgt, zahl ihm die Versicherung da gibt es Sofort eVB per Email/SMS Anbieter im Netz mit Versicherungumfang nach Wahl ...

Man kann den Betrag zwar nicht mit der eigenen Versicherung verrechnen, aber bei ~40 EUR wär mir das egal .... warum unnötig kompliziert machen ...

Quasi Oldi? was wiegt der denn? es gibt auch 3,5t Autotransporter (die können autos bis ~1,6 t Huckepack nehmen) zur Miete, dann fährt man genau 1x hin und zurück mit einem Fahrzeug ... zumal 500km mit einem unbekannten Auto von Privat , nennen wir es mal unplanbar enden kann ...:D

Hi,

meines Wissens ist die eVB Personengebunden. Aber das gilt nur bis zu Zulassung.

Danach ist der Wagen für 5 Tage versichert und zugelassen und darf von jedem gefahren werden.

Wenn sich der Verkäufer also selbe eine eVB besorgt (und bezahlt) und den Wagen dann auf sich mit damit auf ein KZK zulässt darf er dich damit fahren lassen.

Was nicht möglich ist das du eine evb besorgst und der Verkäufer den Wagen damit auf sich anmeldet

Themenstarteram 11. November 2021 um 9:11

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 11. November 2021 um 09:49:52 Uhr:

Danach ist der Wagen für 5 Tage versichert und zugelassen und darf von jedem gefahren werden.

Wenn sich der Verkäufer also selbe eine eVB besorgt (und bezahlt) und den Wagen dann auf sich mit damit auf ein KZK zulässt darf er dich damit fahren lassen.

Quelle?

Auf der im 1. Post verlinkten Seite steht es u.a. (der Text wurde dort angeblich 2020 aktualisiert),

Zitat:

"Wichtig: Bei der Anmeldung muss angegeben werden, für welches Fahrzeug das Kurzzeitkennzeichen verwendet werden soll. An dieses ist die Verwendung dann auch gebunden. [...] Zudem darf das Fahrzeug dann nur von dem Versicherungsnehmer gefahren werden."

Das wurde mir von meiner Versicherung bestätigt: für KZK bekommt man spezielle eVB und das Fahrzeug darf NUR von der Versicherungsnehmer gefahren werden.

Wenn der Herr KZK für sich und die Versicherung auf sich machen lässt, dann darf ich als Käufer das Fahrzeug gar nicht fahren.

Und das unabhängig davon, ob KZK durch Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragbar ist, oder nicht.

Themenstarteram 11. November 2021 um 9:27

Bin verwirrt:

heute sagt mir am Telefon ein anderer Berater meiner Versicherung wieder was anderes:

mit eVB für KZK darf jeder das Fahrzeug fahren, nicht nur der Versicherungsnehmer.

D.h. wenn der Verkäufer das KZK und eVB auf sich macht, dann darf ich, nach dem Kauf das Fahrzeug nach Hause damit fahren?

Theoretisch muss man unterscheiden zwischen (Kurz)Zulassung und Versicherung.

Möglicherweise gibt es einige Versicherungen die in ihren AGB drin stehen haben das nur der Versicherungsnehmer das Fahrzeug fahren darf ( wie auch bei einer normalen Zulassung). das ist aber eine "private" Vertragliche Regelung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer.

Den Staat interessiert es nicht, der Wagen muss angemeldet sein und eine Haftpflichtversicherung haben. Die muss auch immer zahlen und ggf. Regressforderungen an den Versicherungsnehmer richten wenn der sich nicht an die Vertraglichen Regelungen hält.

Müsste der Verkäufer dann also mit seiner Versicherung klären ob die Versicherung die er mit dem Bezug der eVB abschließt andere Fahrer beinhaltet.

Ich würde bei der Zulassungsstelle des Verkäufers per Mail anfragen, ob es möglich ist, dass jemand mit meiner eVB für KZK, Vollmacht, Ausweiskopie von mir und SEPA-Mandat von mir ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen kann. Das sollte kein Problem sein, geht ja bei normaler Zulassung auch.

Dann den Verkäufer machen lassen und ihm die entstandenen Kosten für ZuLa und Kennzeichen erstatten, außer die sind schon im Kaufpreis inkludiert. Auto dann innerhalb der fünftägigen Gültigkeit der KZK abholen.

KZK wird dann bei der Versicherung nach regulärer Anmeldung mit verrechnet (Versicherungsbeginn fünf Tage früher).

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