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Gebrauchtwagenkauf: Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) als 'Service' vom Händler?

Themenstarteram 13. September 2017 um 18:28

Bin gerade dabei einen Gebrauchten zu kaufen. Leider etwas weiter weg. Der :) hat mir netterweise angeboten, dass er das Kurzzeitkennzeichen zur Verfügung stellt. Ich habe ihm gesagt, dass er dafür eigentlich von mir eine Vollmacht bräuchte und die eVB Nummer von meiner Versicherung, aber er meinte 'nein'. Das kann doch eigentlich nicht funktionieren, denn:

"Wichtig: Bei der Anmeldung muss angegeben werden, für welches Fahrzeug das Kurzzeitkennzeichen verwendet werden soll. An dieses ist die Verwendung dann auch gebunden. Anders als ein Händlerkennzeichen kann das 5-Tages-Kennzeichen also nur an einem festgelegten Fahrzeug angebracht werden. Zudem darf das Fahrzeug dann nur von dem Versicherungsnehmer gefahren werden."

Quelle: https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/kurzzeitkennzeichen

Ich habe jetzt 2x beim :) nachgefragt, aber er bleibt dabei. ;) Will eigentlich ungern den weiten Weg machen und dann ohne gültiges Kennzeichen dastehen.

Oder liege ich jetzt falsch?

Beste Antwort im Thema

Dass das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer gefahren werden darf, finde ich nirgendwo. Warum auch?

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

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wie toll, Du hast einen Link gepostet. Auf die Frage, ob irgend etwas in dem Link für die spezielle Fragestellung des TE relevant sein könnte, kommt es dann auch wirklich nicht mehr an. Kann sich ja jeder Leser selber rauspusseln, um dann festzustellen, dass der Link nicht relevant ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. September 2017 um 09:43:52 Uhr:

wie toll, Du hast einen Link gepostet. Auf die Frage, ob irgend etwas in dem Link für die spezielle Fragestellung des TE relevant sein könnte, kommt es dann auch wirklich nicht mehr an. Kann sich ja jeder Leser selber rauspusseln, um dann festzustellen, dass der Link nicht relevant ist.

Dafür haben wir ja dich Blüte der Gelehrsamkeit. Wenn du damit, wie üblich, nichts anfangen kannst, halt doch einfach die Finger von der Tastatur.

kein Grund, persönlich zu werden

Wie man es in den Wald hineinruft, schallt es herraus.

aha. Wo hätte ich Dich persönlich angegriffen? Kritikfähigkeit ist eine Tugend, die man erlernen kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. September 2017 um 10:53:44 Uhr:

aha. Wo hätte ich Dich persönlich angegriffen? Kritikfähigkeit ist eine Tugend, die man erlernen kann.

Ach gar nicht. Dann fang mal mit dem lernen an und nun wieder zurück zum Thema, eh der Motz wieder motzt.

§ 16 a FZV:

2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen. Das Kurzzeitkennzeichen darf

1.

nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen mit dem Fahrzeug und

2.

weder vom Antragsteller noch von einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug

verwendet werden.

Im anderen Absatz dann:

Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 5 die Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.

 

Ergibt sich m.E. ziemlich klar, dass das Kurzzeitkennzeichen (wie alle anderen normalen Kennzeichen auch) einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt wird. Wer am Steuer sitzt, ist straßenverkehrsrechtlich egal - sofern er/sie die gültige Fahrerlaubnis hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. September 2017 um 11:55:52 Uhr:

 

Wer am Steuer sitzt, ist straßenverkehrsrechtlich egal.

Genauso ist das.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. September 2017 um 01:24:22 Uhr:

...wie ich inzwischen feststellen konnte.

Sag ich doch....aber Hauptsache erstmal poltern und meinen Post zerlegen! :rolleyes:

Welcher Händler sammelt die Fahrzeuge auf seinem Hof aus Leidenschaft? Keiner, alle wollen die unbedingt los werden, sprich verkaufen. Und wenn ein Kunde von weiter weg kommt, ist das ein Service, der ihn vielleicht ein paar Euro kostet, die aber gut angelegt sind. Denn nur zufriedene Kunden kommen wieder.

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