Gebrauchtwagenkauf - neuer TÜV, jedoch Mängel

Hallo zusammen,

für meine Frau haben wir ein Gebrauchtwagen erworben und vor einer Woche abgeholt. Der Autohändler versprach u.a. die Bremsen neu zu machen. Natürlich auch neuen TÜV.

Da wir nach 2-3 Fahrten Geräusche beim Bremsen bemerkten, habe ich mit unserem KFZler einen Termin in der Werkstatt gemacht und dort wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben rostig und abgebügelt sind und er sagte, die müssten umgehend ausgetauscht werden. Der Händler hat lediglich die Bremsklötze machen lassen. Zudem wäre nicht feststellbar, von wann der Zahnriemen war. Das Auto hat weniger als 50.000km gelaufen, ist jedoch schon 8 Jahre alt. Der Rest ist in Ordnung.

Natürlich haben wir jetzt nicht direkt Lust, eine Woche nach dem Kauf direkt Geld in neue Bremsen zu investieren.

Der Händler hat sich mit dem TÜV rausgeredet. Ich habe ihm das Foto geschickt, er wollte sich melden. Er ist seit dem auch nicht mehr für mich erreichbar, zumindest in den 2-3 Tagen.

Wir überlegen nun, bevor weitere Zeit verstreicht, ihn beim TÜV neu checken zu lassen, damit wir etwas offizielles in der Hand haben. Die Frage ist, ob sich der Investitionsaufwand lohnt, wenn wir im Worst-Case den TÜV Prüfer bezahlen müssen, der Händler trotzdem rauskommt, die Kosten für die Reparatur trotzdem tragen müssen? Wird ein Fahrzeug ggf sogar aus dem Verkehr gezogen?

Bin für Denkanstöße dankbar.

76 Antworten

@remarque4711

Bringt nichts!
Da bekommt man mit Bremsen nicht mehr raus.

An einen gekauften gepfuschten TÜV glaube ich jetzt auch nicht, sonst würde sich der Händler nicht die Mühe machen und die Klötze tauschen. Zwar wäre es kundenorientierter gleich die Scheiben mit zu tauschen (50€ Mehrausgaben für den Händler), aber nötig fand es wohl sein Prüfer anscheinend nicht.

Der Zahnriemen ist Nonsens

Dann würde ich beim Händler nach Kulanz fragen und ansonsten selber machen, scheint ja nicht zu teuer zu sein. Ggf. eine schlechte Bewertung dalassen

@dilaudid

Warum ne schlechte Bewertung der Händler hat gemacht was vereinbart war. Das der TE sich was anderes erhofft hat ist nicht seine Schuld

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Zitat:

@Yaris-Wagen schrieb am 27. Juni 2021 um 10:24:04 Uhr:


TÜV hat nichts beanstandet!

Im Thread wurde das Meiste schon gesagt. Aber da hier immer wieder welche mit ähnlichen Fragen mitlesen der allgemeine Warnhinweis:

eine neue HU sagt nur bedingt was aus. Zum einen gibt es massig Prüfer die offenbar nicht allzu genau hinschauen und Autos eine Plakette bekommen, die sie niemals bekommen dürften. Über die Gründe kann man spekulieren.
Aber auch abseits dessen ist die Aussagekraft begrenzt. Der TÜV ist kein Qualitätssiegel. Der TÜV prüft immer nur bestimmte Dinge - vornehmlich Dinge die für die Sicherheit oder Umwelt relevant sind.
Gleichzeitig sagt das nichts über allerhand andere Bauteile aus. Die Bremsen sollte in dem Fall der TÜV bemerken. Ob der Zahnriemen gewechselt wurde erfasst der nicht. Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann zurecht noch einen neuen TÜV bekommen (und ein technisch perfekter Wagen wegen falsch eingestelltem Licht durchfallen).
Man sollte sich nie auf einen neuen TÜV allein verlassen wenn man den Wagen länger als nur ein paar Monate fahren will.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:19:06 Uhr:


@dilaudid

Warum ne schlechte Bewertung der Händler hat gemacht was vereinbart war. Das der TE sich was anderes erhofft hat ist nicht seine Schuld

Ganz einfach: Weil er unzufrieden ist.

Der Sinn und Zweck des Bewertungssystems ist es ja nicht, dass überprüft wird, ob "gemacht wurde was vereinbar wurde", sondern wie zufrieden der Kunde am Ende war. Wenn es einzelne Kunden gibt, deren Erwartungshaltung zu hoch ist, betrifft sowas alle und sollte sich mit der Masse der Bewertungen ausgleichen.

Ich bin zwar ein Laie aber die Reaktionen auf das Bild waren durchaus negativ. Wenn es für den Händler wirklich so leicht und billig gewesen wäre das gescheit zu machen, wäre es angebracht gewesen das auch zu tun.

Ein anderer Händler hätte das sicherlich getan. Wieso sollten dann Beide die gleiche Bewertung haben?

Ein Daumensystem richtet sich normalerweise nach purer Zufriedenheit, bei einem Sternsystem soll man den Händler im Vergleich zu Anderen bewerten.

Natürlich muss man nicht gleich übertreiben, aber z.B ein "Durchschnittlich" (3 Sterne) ist vollkommen angemessen und als "schlechte Bewertung" wird ein Händler alles ansehen, was die Durchschnittsbewertung verschlechtert.

Zitat:

@dilaudid schrieb am 27. Juni 2021 um 13:28:41 Uhr:



Zitat:

@Tom1182 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:19:06 Uhr:


@dilaudid

Warum ne schlechte Bewertung der Händler hat gemacht was vereinbart war. Das der TE sich was anderes erhofft hat ist nicht seine Schuld

Ganz einfach: Weil er unzufrieden ist.

Der Sinn und Zweck des Bewertungssystems ist es ja nicht, dass überprüft wird, ob "gemacht wurde was vereinbar wurde", sondern wie zufrieden der Kunde am Ende war. Wenn es einzelne Kunden gibt, deren Erwartungshaltung zu hoch ist, betrifft sowas alle und sollte sich mit der Masse der Bewertungen ausgleichen.

Ich bin zwar ein Laie aber die Reaktionen auf das Bild waren durchaus negativ. Wenn es für den Händler wirklich so leicht und billig gewesen wäre das gescheit zu machen, wäre es angebracht gewesen das auch zu tun.

Ein anderer Händler hätte das sicherlich getan. Wieso sollten dann Beide die gleiche Bewertung haben?

Ein Daumensystem richtet sich normalerweise nach purer Zufriedenheit, bei einem Sternsystem soll man den Händler im Vergleich zu Anderen bewerten.

Natürlich muss man nicht gleich übertreiben, aber z.B ein "Durchschnittlich" (3 Sterne) ist vollkommen angemessen und als "schlechte Bewertung" wird ein Händler alles ansehen, was die Durchschnittsbewertung verschlechtert.

Komischer Gedanke. Einen Händler negativ bewerten obwohl alles so gelaufen ist, wie was sein sollte. Es sollte Bremse gemacht werden und neuer TÜV. Aber man hätte noch gerne nicht nur die notwendigen Sachen ( in diesem Fall Klötze), sondern auch noch Bremsscheiben, und einen neuen Zahnriemen. Und was heißt Bremse neu? Neu dann neu. Bitte auch den Bremssattel, Bremssattelträger, Bremsleitungen, Bremsschläuche, Bremspedal, Bremszylinder , Bremskraftverstärker, Bremsflüssigkeit, Bremsflüssigkeitsbehälter. Ist ja auch alles "Bremse". Und eine Inspektion hätte man auch gern gehabt. Leider hat der Händler nur das gemacht was ausgehandelt und bezahlt wurde, also negativ bewerten.

Als Händler würde ich gegen solche Bewertung rechtlich vorgehen.

Zitat:

@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:46:42 Uhr:



Zitat:

@dilaudid schrieb am 27. Juni 2021 um 13:28:41 Uhr:


Ganz einfach: Weil er unzufrieden ist.

Der Sinn und Zweck des Bewertungssystems ist es ja nicht, dass überprüft wird, ob "gemacht wurde was vereinbar wurde", sondern wie zufrieden der Kunde am Ende war. Wenn es einzelne Kunden gibt, deren Erwartungshaltung zu hoch ist, betrifft sowas alle und sollte sich mit der Masse der Bewertungen ausgleichen.

Ich bin zwar ein Laie aber die Reaktionen auf das Bild waren durchaus negativ. Wenn es für den Händler wirklich so leicht und billig gewesen wäre das gescheit zu machen, wäre es angebracht gewesen das auch zu tun.

Ein anderer Händler hätte das sicherlich getan. Wieso sollten dann Beide die gleiche Bewertung haben?

Ein Daumensystem richtet sich normalerweise nach purer Zufriedenheit, bei einem Sternsystem soll man den Händler im Vergleich zu Anderen bewerten.

Natürlich muss man nicht gleich übertreiben, aber z.B ein "Durchschnittlich" (3 Sterne) ist vollkommen angemessen und als "schlechte Bewertung" wird ein Händler alles ansehen, was die Durchschnittsbewertung verschlechtert.

Komischer Gedanke. Einen Händler negativ bewerten obwohl alles so gelaufen ist, wie was sein sollte. Es sollte Bremse gemacht werden und neuer TÜV. Aber man hätte noch gerne nicht nur die notwendigen Sachen ( in diesem Fall Klötze), sondern auch noch Bremsscheiben, und einen neuen Zahnriemen. Und was heißt Bremse neu? Neu dann neu. Bitte auch den Bremssattel, Bremssattelträger, Bremsleitungen, Bremsschläuche, Bremspedal, Bremszylinder , Bremskraftverstärker, Bremsflüssigkeit, Bremsflüssigkeitsbehälter. Ist ja auch alles "Bremse". Und eine Inspektion hätte man auch gern gehabt. Leider hat der Händler nur das gemacht was ausgehandelt und bezahlt wurde, also negativ bewerten.

Als Händler würde ich gegen solche Bewertung rechtlich vorgehen.

Viel Spaß dabei. Eine schlechte Bewertung heißt nicht eine falsche Bewertung.

Wie bereits erklärt gibt es unterschiedliche Bewertungssysteme. Ein Bewertungssystem dass die Zufriedenheit des Kunden misst ist immer subjektiv und der Kunde hat schon per Definition Recht. Auf welcher Grundlage willst du dagegen vorgehen? Wenn der Kunde eine "Ich bin unzufrieden"-Bewertung postet, dann wäre das nur falsch, wenn er in Wahrheit zufrieden wäre, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Wenn er den Händler mit Anderen vergleichen soll ist das auch subjektiv basierend auf seinen bisher gesammelten Erfahrungen bzw. auf seiner Erwartungshaltung.

Wenn die einzige Leistung eines Händlers ist seine Worte "genau genommen" erfüllt zu haben ist das m.M.n. weit von einer "exzellenten" Leistung entfernt.

3 Sterne sind nunmal als Durchschnitt definiert. 4 oder 5 Sterne bedeuten überdurchschnittlich gut. Überdurchschnittlich gut bedeutet für mich mehr als nur die Worte "ganz genau genommen" erfüllt zu haben.

Ironischerweise kann sich der TE dann auf genau die gleiche Argumentation stützen wie der Händler: 3 Sterne bedeuten ganz genau genommen "durchschnittlich".

Leider weichen Interpretationen manchmal von der wortwörtlichen Bedeutung ab. Wenn das in diesem Fall zulasten des Kunden geht, wieso sollte es dann bei der Bewertung nicht zulasten des Händlers gehen können?

Wobei ich es auch überhaupt nicht abwegig finde, dass wenn der Händler dem Kunden sagt "Ich mache die Bremsen neu" ein anderes Ergebnis abgeliefert wird als eines, wo der Kunde direkt nach dem Kauf selber Teile der Bremsen erneuern muss.

In diesem Fall würde ich mich sogar fragen, ob es nicht sogar eine unterdurchschnittliche Leistung des Händlers war.

Als Kunde würde ich bei 4 oder 5 Sternen jedenfalls ein anderes Kaufserlebnis erwarten, deswegen wäre ich froh drum, wenn jemand der so eine Erfahrung gemacht hat diese angemessen in einer Bewertung quittiert.

Gegen eine Bewertung vorgehen kann ein Händler nur, wenn objektiv gelogen wird. Das habe ich dem TE nicht angeraten. Im Gegenteil: Er sollte seine Erfahrung sachlich schildern und eine angemessene Bewertungseinheit auswählen.

@dilaudid

Wir wissen nur das es ein 8 Jahre altes Auto ist mit 50tkm gelaufen. Aufgrund vom Bild der Bremse sieht man mit Stahlfelgen wahrscheinlich also auch kein besonders hoher Kaufpreis ich tippe mal auf um 5000€ da soll der Händler dann obwohl es nicht vereinbart laut TÜV nicht zwingend notwendig ist noch zusätzlich Geld reinstecken? Sorry das passt nicht.

Nur das er im Nachhinein weil sein Schrauber (der auch seine Arbeit verkaufen möchte) sagt anders wäre besser gewesen den Händler schlecht zu machen das passt einfach nicht. Der TE hat nen Fehler gemacht hätte seinen Schrauber vlt vorher um Rat fragen sollen aber nicht der Händler.

Der Kunde betreibt damit "Rufmord". Nach deiner Meinung könnte ich Mediamarkt schlecht bewerten weil ich dort ein iPhone gekauft habe und leider keinen iPad dazu geschenkt bekommen habe. Bin enttäuscht...

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 27. Juni 2021 um 14:09:06 Uhr:


@dilaudid
da soll der Händler dann obwohl es nicht vereinbart laut TÜV nicht zwingend notwendig ist noch zusätzlich Geld reinstecken? Sorry das passt nicht.

1. Es wurde vereinbart, dass die Bremsen neu gemacht werden. Ob der Händler mit diesem Ergebnis das Versprechen erfüllt hat kann ich nicht beurteilen, aber wenn hinterher mehrere Leute in einer Werkstatt UND im Forum empfehlen, die Bremsen zu erneuern, würde ich mal auf Nein tippen.

2. Du sagst es selbst: "Laut TÜV". Andere Bewertungen kommen zu einem anderen Ergebnis.

3. Was heißt denn "soll"? Wie bereits erläutert sehen alle gängien Bewertungssysteme vor, dass für eine gute oder sehr gute Bewertung mehr getan werden muss, als nur den Standard. Ob er das tun "soll" liegt also im Ermessen des Händlers und hängt davon ab ob er ein 4 oder 5 Sterne oder eben nur ein 3 Sterne Händler sein möchte.

Ich als Kunde wüsste natürlich gerne, ob ein Händler in so einem Fall sagt ich erfülle meine Worte gerade so, oder ob er sagt ich mach es so, dass der Kunde zufrieden ist. Wenn am Ende beide Händler 4,7 Sterne haben kann ich das leider nicht beurteilen.

Ich sehe hier nunmal einen Händler, dessen Leistung im aller besten Fall als "durchschnittlich" zu bewerten ist. Wenn der Händler eine andere Bewertung wünscht soll er ein anderes Niveau an Leistung erbringen.

Es waren nicht mehrere Leute in einer Werkstatt, sondern nur einer der dem TE seine Arbeit verkaufen will und ein paar unsachkündige Laie aus dem Internet (nicht böse gemeint)

Dagegen steht die Aussage eines fachkündigen und bevollmächtigen Experten. Die vom TÜV Mann.

Zitat:

@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 14:11:35 Uhr:


Der Kunde betreibt damit "Rufmord". Nach deiner Meinung könnte ich Mediamarkt schlecht bewerten weil ich dort ein iPhone gekauft habe und leider keinen iPad dazu geschenkt bekommen habe. Bin enttäuscht...

Nein. Als Rufmord werden umgangssprachlich verschiedene Delikte (strafrechtlich erfasst: Verleumdung und üble Nachrede) bezeichnet.

Verleumdung liegt vor, wenn eine Behauptung nachweislich unwahr ist. Üble Nachrede liegt vor, wenn eine Behauptung nicht nachweislich wahr ist.

Da der Kunde bei seiner Schilderung nicht lügt und die Bewertung entweder frei dem Kunden obliegt (wenn er seine Zufriedenheit angeben soll) oder subjektiv ist (wenn er die Leistung im Vergleich zu Anderen oder seiner Erwartungshaltung bewerten soll) kann dem Kunden zu Recht nichts vorgeworfen werden.

Bewertungssysteme dienen der Differenzierung verschiedener Anbieter nach deren Qualität oder nach der Zufriedenheit des Kunden. Ich würde den Sachverhalt so einschätzen, als ob es durchaus einige Händler gibt, die eine bessere Leistung abgeliefert hätten. Außerdem ist der Kunde unzufrieden. Somit ist es im Sinne des Bewertungssystems und anderer Kunden, dem Händler keine gute Bewertung zu geben.

Nochmal:

Abhaken unter Lehrgeld - fertig.

Was soll das ganze Gezeter denn noch.

Vorwürfe gegen den Händler ?? - ja warum denn ??

Beim nächsten Mal eben schlauer sein. 😉

Zitat:

@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 14:25:12 Uhr:


Es waren nicht mehrere Leute in einer Werkstatt, sondern nur einer der dem TE seine Arbeit verkaufen will und ein paar unsachkündige Laie aus dem Internet (nicht böse gemeint)

Dagegen steht die Aussage eines fachkündigen und bevollmächtigen Experten. Die vom TÜV Mann.

Wir wissen alle, wie TÜV Prüfer die Autos bei einem Stammkunden (Händler) prüfen.

Das ist aber im Grunde auch egal, selbst wenn der TÜV Prüfer Recht hat kann man dem Händler höchstens zu Gute halten, dass keine unterdurchschnittliche sondern eine durchschnittliche Leistung erbracht wurde. Es bleibt also in beiden Fällen bei der schlechten Bewertung.

Willst du wirklich argumentieren, dass dieser Händler ein Glücksgriff war?

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