Gebrauchtwagenkauf - neuer TÜV, jedoch Mängel
Hallo zusammen,
für meine Frau haben wir ein Gebrauchtwagen erworben und vor einer Woche abgeholt. Der Autohändler versprach u.a. die Bremsen neu zu machen. Natürlich auch neuen TÜV.
Da wir nach 2-3 Fahrten Geräusche beim Bremsen bemerkten, habe ich mit unserem KFZler einen Termin in der Werkstatt gemacht und dort wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben rostig und abgebügelt sind und er sagte, die müssten umgehend ausgetauscht werden. Der Händler hat lediglich die Bremsklötze machen lassen. Zudem wäre nicht feststellbar, von wann der Zahnriemen war. Das Auto hat weniger als 50.000km gelaufen, ist jedoch schon 8 Jahre alt. Der Rest ist in Ordnung.
Natürlich haben wir jetzt nicht direkt Lust, eine Woche nach dem Kauf direkt Geld in neue Bremsen zu investieren.
Der Händler hat sich mit dem TÜV rausgeredet. Ich habe ihm das Foto geschickt, er wollte sich melden. Er ist seit dem auch nicht mehr für mich erreichbar, zumindest in den 2-3 Tagen.
Wir überlegen nun, bevor weitere Zeit verstreicht, ihn beim TÜV neu checken zu lassen, damit wir etwas offizielles in der Hand haben. Die Frage ist, ob sich der Investitionsaufwand lohnt, wenn wir im Worst-Case den TÜV Prüfer bezahlen müssen, der Händler trotzdem rauskommt, die Kosten für die Reparatur trotzdem tragen müssen? Wird ein Fahrzeug ggf sogar aus dem Verkehr gezogen?
Bin für Denkanstöße dankbar.
76 Antworten
Zitat:
@158PY schrieb am 27. Juni 2021 um 10:16:34 Uhr:
Heute ist Sonntag und mich wundert es nicht, wenn sich der Händler die letzten zwei Tage nicht gemeldet haben sollte. Solange das Auto eine gültige TÜV Plakette hat, wird es nicht aus dem Verkehr gezogen. Rostige Bremsscheiben sind wie schon gesagt normal. Nach einer kurzen Fahrt sind sie wieder sauber und die Geräusche sollten auch weg sein. Falls die Scheiben tatsächlich zu abgefahren sind, kann man das sehr leicht schon von außen erkennen und der Wagen hätte keine Plakette bekommen. Bei einem Auto, das acht Jahre alt ist und weniger als 50tkm gelaufen hat, eher unwahrscheinlich.PS: bei meinem ersten Phaeton wurden bei 264tkm hinten die Scheiben und Beläge gewechselt, bei 340tkm waren vorne immer noch die ersten Scheiben und Beläge drin...
Naja, wenn du am Mittwoch einen Anruf bekommst, dass er sich morgen meldet und er vorher auch Sonntag die Woche davor wegen der Unterlagenübergabe für die Anmeldung vor Ort war, ist das nicht so verständlich. Und ich habe bislang weder sturmgeklingelt noch sonst etwas.
Messwerte:
Betriebsbremse
1 Achse Links 260, rechts 256
2 Achse links 185, rechts 167
Festellbremse
2 Achse links 145, rechts 136
Hätte den Wagen vorher gerne geprüft, aber aufgrund der Entfernung nicht machbar. Da es ein Automatikfahrzeug sein muss, war die Auswahl leider nicht so groß!
TÜV hat nichts beanstandet!
Die Bremswerte sind noch in Ordnung.
Stammt das Bild wirklich von einem 8 Jahre alten Auto? Sieht nach 18 Jahren aus 😮
Nicht die Werte
Den Text bitte mal Posten.
Wenn da nichts zum Tragbild der Scheiben steht und der Wagen ohne Mängel bestanden hat,dann fahr mal zu einer Niederlassung der Prüforganisation und spreche mal mit dem QM Verantwortlichen.
Ich denke die Scheiben hätten eine erfolgreiche HU verhindern müssen.
Zum Tragbild kann ich leider nichts finden.
Nur Tabellen und das keine Mängel zum Prüfzeitpunkt festgestellt worden!
Ähnliche Themen
In welcher Preisklasse wurde gekauft?
Ist nicht schön wenn es so war und die scheibe gehört nach dem Foto zu urteilen getauscht, aber der Händler ist nicht gleich um die Ecke, wenn ich das richtig verstanden habe?
Jetzt kann man natürlich los poltern mit allen möglichen Händler, Prüfstelle rügen u.s.w. aber was das für Ergebnisse bring und ob man sein Recht bekommt, Befriedigung bekommt .. ich weiß nicht ...
Gute Markenbremsscheiben, sind je nach Autotyp echt billig, teilweise weit unter 50 EUR, ich würde es tauschen / tauschen lassen und gut ist es ...Den ganzen Ablauf unter Lehrgeld verbuchen und beim nächsten Kauf genauer hinschauen ...😉
Ich würde falls möglich zur Dekra gehen um ein zweites Gutachten einzuholen. Wenn der Wagen definitiv nicht durch die Prüfung hätte kommen dürfen bzw. das Gutachten vom TÜV definitiv falsch ist würde ich beim Händler Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens einfordern.
FALLS beim TÜV Gutachten betrogen wurde hat das Ganze auch strafrechtliche Relevanz.
Und da haben wir es, alles kann nichts muss ... mal krass geschrieben, der Händler hat
nur mündlich zugesagt, Ja Bremse mache ich .. das kann auch bedeuten er hat nur einen Entlüfternippel getauscht ...
Der Prüfer windet sich raus und sagt bei mir waren funkelnde neue bremsscheiben am wagen, wer das nach der Prüfung wieder zurückgebaut hat keine Ahnung ...
Und schon verläuft das alles im Sande...außer noch mehr stress ist nichts gewesen...
Zitat:
@tartra schrieb am 27. Juni 2021 um 10:49:14 Uhr:
Und da haben wir es, alles kann nichts muss ... mal krass geschrieben, der Händler hat
nur mündlich zugesagt, Ja Bremse mache ich .. das kann auch bedeuten er hat nur einen Entlüfternippel getauscht ...Der Prüfer windet sich raus und sagt bei mir waren funkelnde neue bremsscheiben am wagen, wer das nach der Prüfung wieder zurückgebaut hat keine Ahnung ...
Und schon verläuft das alles im Sande...außer noch mehr stress ist nichts gewesen...
Das verläuft überhaupt nicht im Sande. Wenn das Gutachten nicht zum Fahrzeug passt ist das eine ziemlich klare Sache und sollte für Händler und Prüfer strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst wenn sich der Prüfer mit dieser Fantasiegeschichte rausreden kann, der Händler kann es nicht. Übrigens steht auch seine Unterschrift auf dem Prüfbericht.
Meiner Vermutung nach würde der Händler das Risiko nicht eingehen. Wenn er etwas falsch gemacht hat weiß er das auch und nimmt das Auto lieber zurück, da die Konsequenzen sonst sehr viel unangenehmer wären.
Zitat:
@Yaris-Wagen schrieb am 27. Juni 2021 um 10:32:09 Uhr:
Zum Tragbild kann ich leider nichts finden.Nur Tabellen und das keine Mängel zum Prüfzeitpunkt festgestellt worden!
Durchgewunken evtl mit dem mündlichen Hinweis,dass Scheiben und Steine gewechselt werden sollen. Händler haben lieber einen Mängelfreien Prüfbericht.
Mit diesem Scheiben hätte das schlechte Tragbild mindestens auf dem Bericht stehen , bzw bemängelt werden müssen und zur Nachprüfung geführt.
Ruf morgen den Prüfer doch mal an.
Vielleicht meldet sich hier ja einer, wie er das einschätzen würde.
Also solang die Scheiben nicht zu dünn sind und diese Bremswerte erreichen ist das iO (zwar schlecht für dich) fürn TÜV. Es gibt Prüfer die versuchen da was zu beanstanden aber aufgrund der Werte sind die idR machtlos dann geht man zum Vorgesetzten und bekommt die Plakette.
Der Verkäufer hat gemacht was vereinbart war Bremse neu da reicht es wenn ich die Klötze neu mache. Klar ist alles schlecht für dich aber im Endeffekt wenn ihr nichts konkretes abgemacht habt und im Idealfall sogar schriftlich dann hast du echt kein Anrecht auf irgendwas.
1/3 der Bremsfläche ist vergammelt. Mängelfrei ohne Erwähnung, sollten die nicht durch eine HU kommen.
Es ist kein Mangel und ob der Prüfer einen Hinweis schreibt oder nicht liegt in seinem Ermessen.
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 27. Juni 2021 um 11:40:44 Uhr:
Also solang die Scheiben nicht zu dünn sind und diese Bremswerte erreichen ist das iO (zwar schlecht für dich) fürn TÜV. Es gibt Prüfer die versuchen da was zu beanstanden aber aufgrund der Werte sind die idR machtlos dann geht man zum Vorgesetzten und bekommt die Plakette.Der Verkäufer hat gemacht was vereinbart war Bremse neu da reicht es wenn ich die Klötze neu mache. Klar ist alles schlecht für dich aber im Endeffekt wenn ihr nichts konkretes abgemacht habt und im Idealfall sogar schriftlich dann hast du echt kein Anrecht auf irgendwas.
--
Sehe ich auch so - da haste wohl Pech.
"Bremsen machen" ist ein weiter Begriff - klar, das der Händler das finanzielle Minimum aufwendet um die Kiste durch den TÜV zu bringen. Das muss man schon deutlicher - besser schriftlich - definieren.
ZR auch nicht Problem des Händlers, wenn Du ihn nicht drauf festnagelst.
Als Lehrgeld abhaken - die Geschichte.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Juni 2021 um 11:44:24 Uhr:
1/3 der Bremsfläche ist vergammelt. Mängelfrei ohne Erwähnung, sollten die nicht durch eine HU kommen.
Naja vergammelt ist da gar nichts erstmal. Manch ein Fahrer meint auch jede Scheibe ist unbrauchbar wenn sie nicht neuwertig aussieht. Und so schlimm sieht die Scheibe auch gar nicht aus wie man meint. Da habe ich noch viel schlimmere gesehen die vom TÜV abgenommen wurden. Solange die dicke stimmt und die Bremswerte stimmen ist es erstmal in Ordnung. Was der eigene KFZler meint spielt auch keine Rolle. Er muss seine Arbeit verkaufen und das tut er auch gerne. Ich würde zwar auch solche Scheiben tauschen, aber nötig wäre es jetzt nicht. Und das sah der Prüfer anscheinend auch so.
Zwischen "sollte man machen" und "muss man machen" gibt es eben einen Unterschied.
Ich würde mal das Stilfser Joch von oben mit getretener Bremse runterrollen, danach sehen die Scheiben wie neu aus 😁.