Gebrauchtwagenkauf-Fahrzeugbrief wird nicht ausgehändigt
So liebe MotorTalk Gemeinde,
leider bin jetzt mal gezwungen zu Fragen anstatt zu Lesen und zu Antworten.
Zur Geschichte:
Wir brauchen dringend einen neuen Zweitwagen. Ziel ist ein Skoda Fabia II. Also Mobile.de abgesucht, nach längere Suche ein Fahrzeug gefunden, Anbieter kontaktiert, Probefahrt gemacht, für gut befunden und Kaufvertrag ausgefüllt.
Das war am 22.02.2011. Der Verkäufer, ein kleines Autohaus in NRW, meinte nach der Unterzeichnung des Vertrages, das er sofort das Fahrzeug bei der Skoda-Bank ablösen wird. Aha, also das Fahrzeug unterliegt noch einer Finanzierung durch den Vorbesitzer. Naja, wird wohl schon alles klappen!
Heute, nach 5 Wochen, haben wir immer noch keinen Fahrzeugbrief um die Kiste anzumelden. Hier ist jede Menge Raum für Spekulationen, warum das Fahrzeug noch nicht vom Händler ausgeliefert wurde (Nicht abgelöst, Bank rückt den Brief nicht raus weil Vorbesitzer Raten nicht bezahlt, Verkäufer spielt auf Zeit um mehr Gewinn zu machen .....)
Da wir recht skeptisch sind, um nicht zu sagen, das wir glauben das da ein unseriöse Nummer abgezogen wird, haben wir als erste Maßnahme schriftlich per Einschreiben eine Lieferfrist gesetzt. Diese Frist läuft am kommenden Montag, den 28.03.2011 ab. Die zweite Mahnung mit Lieferfrist bis zum 04.04.2011 ist schon vorbereitet und geht morgen raus.
Frage ist:
Kann ich mit Ablauf der Frist der zweiten Mahnung einfach den Kaufvertrag schriftlich kündigen (einseitig) oder kann der Verkäufer noch Stress machen?
Mittlerweile glauben wir nicht, das der Verkäufer überhaupt noch Interresse daran hat uns das Fahrzeug zu verkaufen (Spekulation: Wenn das Fahrzeug nicht sogar schon an einen anderen verkauft wurde ...)
Wäre hilfreich ein paar Info's von euch zu erhalten.
Gruss Andy
19 Antworten
nachfrage, eventuell habe ich was überlesen:
bezahlt habt ihr noch nichts? lediglich einen kaufvertrag unterschrieben und der händler "liefert" nicht. korrekt?
Nee, bezahlt haben wir noch nichts. OK von der Bank für eine Finanzierung liegt dem Händler vor.
Gruss Andy
Ich gehe davon aus, das im Kaufvertrag kein Liefertermin vereinbart wurde.
Brief muss die eindeutige Aufforderung enthalten, das Fahrzeug bis zu einem im Brief genannten Termin bereitzustellen ist. Darüberhinaus ist Rücktrit vom Kaufvertrag sowie Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen anzudrohen.
Verstreicht auch diese Frist ab zum Anwalt.
Jetzt könnte auch schon ein Anwalt eingeschaltet werden, aber es ist zu bedenken, dass das Abfassen eines Mahnbriefes nicht von der Gegeseite bezahlt werden muss.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ich gehe davon aus, das im Kaufvertrag kein Liefertermin vereinbart wurde.
Ja, habe ich leider versäumt und ich ärgere mich darüber ziemlich. Ein wichtiges Feld im Kaufvertrag übersehen und dann so eine Sch***.
Zitat:
Brief muss die eindeutige Aufforderung enthalten, das Fahrzeug bis zu einem im Brief.......
Du meinst das Anschreiben mit der Mahnung zur Lieferung an den Käufer ?
Ich hab es so formuliert:
Hiermit fordern wir sie auf bis zum XX.XX.XXXX das Fahrzeug an uns auszuliefern. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen ......
Zitat:
Verstreicht auch diese Frist ab zum Anwalt.
Jetzt könnte auch schon ein Anwalt eingeschaltet werden, aber es ist zu bedenken, dass das Abfassen eines Mahnbriefes nicht von der Gegeseite bezahlt werden muss.
Hmmm, Anwalt kostet erstmal Geld und ich hab immer noch kein Auto.
Wichtig ist mir, komme ich mit der o.g. Masche ohne Probleme aus dem Kaufvertrag raus ?
Gruss Andy
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Zitat:
Original geschrieben von AndreasStoetzel
Wichtig ist mir, komme ich mit der o.g. Masche ohne Probleme aus dem Kaufvertrag raus ?
Noch wichtiger ist, daß dir der Händler den entstandenen Schaden ersetzt (Suche nach einem neuen Fahrzeug etc.).
Zitat:
Original geschrieben von AndreasStoetzel
Ich hab es so formuliert:
Hiermit fordern wir sie auf bis zum XX.XX.XXXX das Fahrzeug an uns auszuliefern. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen ......
... behalte ich mir Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
oder schärfer formuliert, was Dich jedoch in Zugzwang setzt, wenn Du glaubwürdig bleiben willst:
... werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
Über Einschaltung des Anwaltes muss erst nach erfolglosem Ablauf der Frist entschieden werden.
O.
Den Anwalt braucht man doch erst, wenn man verklagt wird oder verklagen will. Er kann erstmal einfach zurücktreten, wie Ihr geschrieben hat und dem Händler eine Rechnung für den Schadenersatz schicken. Wenn dieser nicht zahlt (zu vermuten), schickt er einen gerichtlichen Mahnbescheid, kann man beim Gericht beantragen. Das Gericht treibt das dann automatisch ein. Wenn der Händler dagegen Einspruch einlegt, ist erst Zeit für den Anwalt. Aber ob sich das lohnt, hier einen Prozeß anzufangen, würde ich bezweifeln, die Nerven.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Aber ob sich das lohnt, hier einen Prozeß anzufangen, würde ich bezweifeln, die Nerven.
Man muß die Sache emotionslos unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt angehen, dann kostet so ein Prozeß auch keine Nerven.
Die Grundsätzliche Frage ist:
Habt Ihr einen Kaufvertrag oder nur eine Bestellung unterschrieben ?
Bei den meisten Händler unterschreibt der Kunde eine Bestellung, die dann per Auftragsbestätigung bzw. Rechnungserstellung zum Vertrag wird.
Solange man keine Auftragsbestätigung in der Hand hat, ist es rechtlich etwas schwieriger...
So Leute,
kurzer Statusbericht und erstmal ein Danke an die Gemeinde für Antworten.
Gestern habe ich die zweite Mahnung mit Lieferfrist bis zum 04.04.2011 per Einschreiben versendet. In der zweiten Mahnung habe ich die Formulierung gewählt, das ich nach Ablauf der Frist umgehend vom Kaufvertrag zurücktreten werde. Dies begründet sich auch in einem Telefonat mit dem Händler (hat keine Zeit sich drum zu kümmern, bin heute den ersten Tag wieder im Büro ....). Das wird wohl nix mehr. Wir haben echt die Schnauze voll !!!!
Würde also bedeuten, das ich am 04.04.20111 eine "einseitige" Kündigung des Kaufvertrages an den Händler übermittele (vorab per Fax und anschliessend per Einschreiben).
Was kann mir/uns dann noch passieren? Kann der Händler auf den Kaufvertrag bestehen?
Andy
Zitat:
Original geschrieben von DerAutoverkaeufer
Die Grundsätzliche Frage ist:
Habt Ihr einen Kaufvertrag oder nur eine Bestellung unterschrieben ?Bei den meisten Händler unterschreibt der Kunde eine Bestellung, die dann per Auftragsbestätigung bzw. Rechnungserstellung zum Vertrag wird.
Solange man keine Auftragsbestätigung in der Hand hat, ist es rechtlich etwas schwieriger...
So wie ich das i.A. sehe habe ich laut dem Papier welches vor mir liegt (leider) einen Kaufvertrag unterschrieben und keine Bestellung!
Es wurde (leider ein Fehler meinerseits) kein Liefertermin vereinbart. Das Fahrzeug muß nicht bestellt werden, da es physikalisch am Ort des Händlers vorhanden ist. Das einzige was fehlt ist das Stück Papier was ich für die Anmeldung brauche.
Andy
Rechtliche Grundlage für den Rücktritt ist § 323 BGb.
Hier eine Anleitung, wie man bei Rücktritt verfährt:
www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_krucktr.php
Als Schadensersatz kann man die Kosten geltend machen, die im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages gemacht wurden.
O.
Hallo Leute,
danke für Tips!
Aktueller Stand ist, das ich mal kurz per Telefon einen Kontakt mit dem Händler hatte. Der hatte natürlich "keine Zeit sich drum zu kümmern, weil er erst den ersten Tag wieder im Büro ist". Ja, ne is klar!
Gedanklich haben wir uns ja auf eine Kündigung eingestellt. Bin gerade dabei das Kündigungsschreiben aufzusetzen. Geht dann direkt nach Ablauf der zweiten Mahnungsfrist raus an den Verkäufer.
Was mich noch immer ärgert ist die Art und Weise wie manche Autoverkäufer glauben vorzugehen (BTW.: Das mach ich schon das zweitemal durch). Irgendwie habe ich das dringende Bedürfniss dem Typen der mir das Auto verkaufen will mal so richtig an den Karren zu pissen.
Also welche Möglicheiten hätte ich :
- Mahnbescheid: Ich habe keine Anzahlung geleistet. Das einzige was ich an Kosten geltend machen könnte, wären Fahrtkosten zum Verkäufer und die Nummernschilder die ich vorab bestellt habe und i.A. nicht benötige.
- Strafanzeige: Mir fallen mehrere Gründe ein dem Typen an die Karre zu fahren. Was ist sinnvoll ?
# Auto wurde nicht abgelöst von der Finanzierung (Bezitzer hat nicht gezahlt, Verkäufer hat nicht abgelöst)
# Auto wurde von der Bank eingezogen (Besitzer hat nicht gezahlt, Verkäufer hatte keine Ahnung und keine Ablöse bezahlt)
# Verkäufer hat einfach nur betrogen.
Im Augenblick hängen wir total fest.
Würde mich freuen wenn der ein oder andere noch ein paar Info's beisteuern könnte.
Gruss Andy
Wird der Wagen denn noch im Internet angeboten, bzw steht der Wagen noch bei dem Händler auf dem Hof 😕
MfG aus Bremen