Kein Fahrzeugbrief trotz kompletter Zahlung
Hallo ihr Lieben...
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Ich hab mir einen Seat Ibiza bei einem Händler für 1200€ auf Raten gekauft. Nach nur 3 Tagen mit neuem mängelfreien Tüv hat das Steuergerät gestreikt und das Auto musste abgeschleppt werden.
Das Autohaus hat mir daraufhin eine Rechnung von über 300€ unter die Nase gehalten.
Jetzt sind noch insgesamt 750€ offen, 300€ für das Auto und 350€ für die Kosten des abschleppen+ die Wekstattkosten.
Auf Nachfrage beim Händler ob ich den Fahrzeugbrief nach Zahlung der offenen 300€ für den Wagen erhalten würde habe ich daraufhin ein NEIN zugeredet bekommen.
ich würde den Brief erst erhalten wenn die komplette Summe über diese 750€ bezahlt ist erhalten.
Meine Frage an euch... Darf der Händler den Brief trotz der Bezahlung des offenen Betrags einbehalten wegen diesen 350€ Werkstattkosten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HerrMayer schrieb am 20. Juni 2016 um 20:37:23 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 20. Juni 2016 um 19:40:03 Uhr:
Auch wenn es entsprechende Verträge gibt ... dem Händler ist klar, dass er bei einem Kunden, der ein Auto für 1.200 € auf Raten kaufen muss, ggf. auf seine Reparaturkosten lange warten müsste. Deshalb sitzt er es aus ... der Käufer kann ja auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung klagen ... 😉Gruß
Der ChaosmanagerNormal sollte man doch erstmal nach der Schilderung davon ausgehen, dass der Händler in der Gewährleistungtspflicht ist. Dem TE ist deshalb doch zunächst eigentlich zu empfehlen, dies auch einzufordern.
Natürlich ist der Händler rechtlich gesehen in der Gewährleistungspflicht. Aber das ist doch genau das, was ich sage: Der Händler hat keine große Lust, bei einem 1.200 € Auto auf Raten auch noch die Reparatur zu bezahlen - also sitzt er das Ganze aus. Der Käufer kann ja klagen, wenn er meint, im Recht zu sein.
Sorry, das ist nicht meine Meinung - aber ich kann mir vorstellen, dass dies der Gedankengang eines solchen Händlers ist.
Gruß
Der Chaosmanager
10 Antworten
Sind der Händler und das Autohaus, welches wohl repariert hat, die gleiche "Person"?
Was ist mit Gewährleistung bei dem Fahrzeug (wenn es vom Händler kam)?
300 € für das Auto und 350 € für die Werkstattkosten, ergeben bei mir nur 650 €.
Fällt der Schaden nach 3 Tagen nicht unter die Gewährleistung?
Ich denke mal, hier wirst Du anwaltliche Hilfe brauchen, wenn der Händler sich querstellt.
XF-Coupe
Meiner Laien-Meinung nach darf der Händler das nicht. Es wäre eine Art Kopplungsgeschäft (ggf. ist der Fachbegriff falsch). Mit Zahlung der Rate gehört der Wagen Dir.
Was er aber m.E. dürfte wäre Dir die Herausgabe des reparierten Wagens verweigern bis die Kohle auf dem Tisch liegt.
Ich denke Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe und der Händler ist ja mit seiner Reparaturleistung in Vorleistung gegangen (ggf. auch Soll-Besteuerung) und somit kann ich die Handhabe des Händlers verstehen. Zudem ist das bei dem Betrag mit Sicherheit kein Bankgeschäft, sondern einfach eine Ratenzahlung (ohne Zinsen?) was ja auch schon entgegenkommend ist.
Zahl also die Rate und Rechnung und dann bekommst Du den Brief ggf. 4 Wochen später...
meine Meinung.
Hatten wir hier nicht kürzlich den Fall, dass jemand einen Fahrzeugkredit mit hinterlegtem Brief und einen Konsumenten Kredit hatte, die von der Bank zusammengelegt wurden, sodass der Brief für die Gesamtsumme inkl. Urlaubskredit als Sicherung stand?
Klingt für mich, als wolle der Händler hier ein prinzipiell ähnliches Verfahren anwenden. Aber dann müsste es ja auch entsprechende Verträge geben.
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Hier wird es sich um so einen Händler handeln, der Fahrzeuge auf Raten an bonitätsmäßig schlechte Kunden auf eigenes Risiko verkauft.
Bei 1.200,- für ein Fahrzeug kann ich auch nicht allzu viel erwarten.
Zahle einfach und dann bekommst du auch den Brief. Du hast mit dem Nichtzahlen der Reparatur ja auch den "Kredit" aufgestockt.
Wozu brauchst du den Teil2 überhaupt so dringend? Die 650,- sollten doch in 1-3 Monaten bezahlbar sein.
Zitat:
@andre_c schrieb am 20. Juni 2016 um 17:13:14 Uhr:
Klingt für mich, als wolle der Händler hier ein prinzipiell ähnliches Verfahren anwenden. Aber dann müsste es ja auch entsprechende Verträge geben.
Auch wenn es entsprechende Verträge gibt ... dem Händler ist klar, dass er bei einem Kunden, der ein Auto für 1.200 € auf Raten kaufen muss, ggf. auf seine Reparaturkosten lange warten müsste. Deshalb sitzt er es aus ... der Käufer kann ja auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung klagen ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 20. Juni 2016 um 19:40:03 Uhr:
Auch wenn es entsprechende Verträge gibt ... dem Händler ist klar, dass er bei einem Kunden, der ein Auto für 1.200 € auf Raten kaufen muss, ggf. auf seine Reparaturkosten lange warten müsste. Deshalb sitzt er es aus ... der Käufer kann ja auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung klagen ... 😉Gruß
Der Chaosmanager
Normal sollte man doch erstmal nach der Schilderung davon ausgehen, dass der Händler in der Gewährleistungtspflicht ist. Dem TE ist deshalb doch zunächst eigentlich zu empfehlen, dies auch einzufordern.
Zitat:
@HerrMayer schrieb am 20. Juni 2016 um 20:37:23 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 20. Juni 2016 um 19:40:03 Uhr:
Auch wenn es entsprechende Verträge gibt ... dem Händler ist klar, dass er bei einem Kunden, der ein Auto für 1.200 € auf Raten kaufen muss, ggf. auf seine Reparaturkosten lange warten müsste. Deshalb sitzt er es aus ... der Käufer kann ja auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung klagen ... 😉Gruß
Der ChaosmanagerNormal sollte man doch erstmal nach der Schilderung davon ausgehen, dass der Händler in der Gewährleistungtspflicht ist. Dem TE ist deshalb doch zunächst eigentlich zu empfehlen, dies auch einzufordern.
Natürlich ist der Händler rechtlich gesehen in der Gewährleistungspflicht. Aber das ist doch genau das, was ich sage: Der Händler hat keine große Lust, bei einem 1.200 € Auto auf Raten auch noch die Reparatur zu bezahlen - also sitzt er das Ganze aus. Der Käufer kann ja klagen, wenn er meint, im Recht zu sein.
Sorry, das ist nicht meine Meinung - aber ich kann mir vorstellen, dass dies der Gedankengang eines solchen Händlers ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Ja, Chaosmanager, den Eindruck teile ich. Ich wollte das nur mit Blick auf den Fragesteller so auch einmal deutlich sagen.
Zitat:
@Phipps93 schrieb am 20. Juni 2016 um 16:45:37 Uhr:
Ich hab mir einen Seat Ibiza bei einem Händler für 1200€ auf Raten gekauft. Nach nur 3 Tagen mit neuem mängelfreien Tüv hat das Steuergerät gestreikt und das Auto musste abgeschleppt werden.
Das Autohaus hat mir daraufhin eine Rechnung von über 300€ unter die Nase gehalten.
Hallo,
hat der Händler dir die Rechnung einer Werkstatt weitergereicht ? Wenn ja, wer steht da als Auftraggeber drauf ?
Oder ist es eine Rechnung des Händlers ?
Ich würde das unter Gewährleistung laufen lassen, ich hoffe du hast einen Kaufvertrag wo die Summe 1200€ festgehalten wurde. Du solltest die Zahlungen dokumentieren um später nachweisen zu können, falls du den Anspruch auf den Fz Brief gerichtlich durchsetzen willst.
Rein vom logischen Verstand hast du auf Nachbesserung des Händlers gesetzt und nicht dort eine Reparatur in Auftrag gegeben für ein x-beliebiges Auto.
So wie der Händler sich verhalten hat, hat er sich auf eine Nachbesserung eingelassen. Das ist kein aufpreispflichtiges Zusatzgeschäft, wenn du dich entschieden hättest zB doch lieber Alu statt Stahlfelge.