Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen
Hallo zusammen,
ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.
Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.
Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.
Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.
An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.
Viele Grüße
revxx
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Auch ein Mietwagen kann geleast worden sein. Der Händler muss also nicht gelogen haben. Dennoch bleibt es ein Mietwagen, wenn er so zugelassen wurde. Und dann wurde der wohl auch so genutzt. Und dann ist der TÜV auf 2 Jahre verkürzt. 1 Jahr nach EZ haben nur Fahrzeuge zur Personenbeförderung.
Privat oder von Firmen 'normal' geleaste Fahrzeuge werden nie als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen, die erste HU ist dann ganz normal nach 3 Jahren.
Musst du entscheiden, ob es für dich infrage kommt. Man kann mit ehemaligen Mietwagen Glück aber auch Pech haben.
Zitat:
@Nizar1983 schrieb am 25. April 2024 um 21:24:55 Uhr:
Leasingfahrzeuge werden in Deutschland bei Firmen immer als "Selbstfahrervermietfahrzeug" angemeldet.. stimmt das hier ?
Nein.
Leasingfahrzeuge werden in der Regel auf den Leasingnehmer zugelassen.
Zitat:
Laut verkaufer betrifft es ein leasing rückläufer und wird deswege im schein unter punkt 21 als Selbstfahrer mietfahrzeug beschrieben..
"deswegen" eher nicht.
Es gibt so viele verschiedene Modelle der Fahrzeugfinanzierung und -überlassung, da ist es mit pauschalen Aussagen ansonsten schwierig.
Es gibt Firmen, die ihren kompletten Fuhrpark "outgesourced" haben. Da gibt es dann eine eigene Firma im Konzern, die nur die Fahrzeuge den anderen Konzerngeschwistern zur Verfügung stellt. Das sind dann rechtlich auch Selbstfahrvermietfahrzeuge, und wenn keine Mietzeit von mindestens einem Jahr (früher: 36 Monate) vereinbart ist, müssen die jährlich zur HU.
Zitat:
komischerweise steht dan SIXT geschrieben unter der Zulassungsbehörde rosenheim..
Als Halter oder als was?
Zitat:
Erstzulassung 05 2023, TÜV gültig bis 06 2025.. also genau 2 jahre nach 2e Anmeldung.. mietwagen haben doch normalerweise 1 jahre TÜV
mir fällt so recht kein Szenario ein, in dem das wirklich sauber passen würde...
Edit ergänzt: Klingt aber eher nach einem Fehler der Zulassungsstelle als nach Mauschelei durch irgendwen.
Fahrzeugklasse N1
EZ 05/23 als Selbstfahrervermiet.fzg HU 05/24
Umschreibung in 06/23 auf Leasingnehmer mit neuer HU 06/25
Ich hatte den Fragesteller so verstanden, dass auch beim zweiten Halter noch SfV im Schein stand.
Wenn ich damit falsch liege eröffnet das (je nach Bundesland und weiterer Konstellation) die eine oder andere Möglichkeit, ja.
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Bild brief und schein, kann aber tatsächlich sein ( leasing rückläufer) da hu 2 jahre ab Erstzulassung statt 1 jahre so wie bei mietfahrzeug immer der fall ist
Im brief steht als 1e halter ein lkw spedition firma, nur 1 monat angemeldet, danach sofort der leasing Firmen ( nicht sixt sonder lignum 68 leasing
Der sixt Stempel hat nichts mit dem Halter zu tun und gehört da auch nicht hin.
Wenn der Ofen am 6.6.23 zugelassen wurde,mit dem Merkmal Selbstfahrervermiet.fzg dann ist die HU 06/25 falsch. Hätte 06/24 sein müssen.
Da Du nur Schnipsel Postest ist der Gesamt Überblick nicht möglich.
Auch ne Möglichkeit. Das Kürzel sieht ja ähnlich aus
Selbstzulasser werden die ja hoffentlich noch nicht sein.
Obwohl das dann den fragwürdigen Eintrag der HU Fälligkeit erklären würde
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. April 2024 um 19:40:07 Uhr:
Sixt dürfte der Name des SB sein, welcher die Unterschrift da hinterlassen hat.Das ist sicherlich eine Möglichkeit, macht dann auch sinn mit TÜV HU 2 jahre
Ja steht vermeldet als Selbstfahrer mietfahrzeug aber wieso dan 2 jahre TÜV ab Erstzulassung komisch.. was auch noch für den leasing spricht ist das der ganze auto komplett Steinschlag foliert würde Kostenpunkt 6000 euro.. wieso soll eine vermieter das so machen
Ja das ist möglich.
N1 bekommt ja regulär 2 Jahre HU nach EZ.
Wenn es ein Selbstfahrervermietfahrzeug mit langer Haltedauer ist, bekommt auch der 2 Jahre.
Das kann der Fahrzeughalter von solch einem Unternehmen bei der Behörde beantragen.
Ist z.B. bei Bahnfahrzeugen so, alles Selbstfahrervermietfahrzeuge mit normalen HU-Fristen...
Dafür hätten aber in 06/23 noch drei Jahre Vertragslaufzeit nachgewiesen werden müssen, und offensichtlich wurde das Fahrzeug schon in 04/24 verkauft?!
(selbst wenn man unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage nur noch ein Jahr Vertragslaufzeit berücksichtigen würde passte es nicht)
Deswegen meine ich:
Um in 06/23 eine Laufzeit von 24 Monaten zu bekommen bräuchte es einen Mietvertrag von mindestens 36 Monaten.
Nach Änderung der Rechtslage in 09/23 hätte man wohl auch diese Frist auf 12 Monate verkürzen können.
Von 06/23 bis 04/24 sind es aber weniger als 12 Monate. Demnach müsste jetzt bei einen Halterwechsel (genauer: der Beendigung des Mietverhältnisses) die HU-Fälligkeit auf 06/24 korrigiert werden.
Oder was übersehe ich jetzt noch?
OT:
Im übrigen frage ich mich gerade, ob hier wirklich die HU-Frist für Langzeit-Mietfahrzeuge grundsätzlich 36 Monate beträgt, also nicht nur bei der Frist für die erste HU nach Erstzulassung sondern auch für alle weitere??
Immerhin bezieht sich 2.2.1 generell auf 2.1.2.1 und unterscheidet nicht zwischen 2.1.2.1.1 und 2.1.2.1.2 😮