Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen

Hallo zusammen,

ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.

Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.

Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.

Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.

An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.

Viele Grüße
revxx

285 Antworten

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 10. Dezember 2021 um 10:54:10 Uhr:


Sicher kann man das als Anlass nehmen. Nur, die immer noch im Raum stehende Frage ist: Was soll dabei rumkommen ?

Naja, freundlich fragen schadet und kostet nichts.

Vielleicht gibts ja ein wenig Aufklärung zum Eintrag und vielleicht springen 3,47 EUR dabei raus.
Vielleicht auch nicht.

Ansonsten möge der TE klagen durch alle Instanzen, allein schon weil mich interessiert wie so ein Fall am BGH entschieden wird. 😛

@HHH1961 bisher leider noch nicht. In der automatischen Antwort stand aber auch es kann bis zu 10 Tage dauern.

Zitat:

@revxx schrieb am 9. Dezember 2021 um 23:05:02 Uhr:


@PHIRAOS also das Auto habe ich noch nicht bei mir. Wollte es bei der Abholung ansprechen. Das Autohaus ist nicht gerade um die Ecke um eben kurz hin zu fahren. Und wie @pido schon schreibt wollte ich mich eigentlich nur erkundigen ob noch etwas machbar ist, bzw. wie die Rechtslage ist.

Aber da hier so viele unterschiedliche Meinungen aufgezeigt wurden ist es nicht viel besser geworden 😁

Im schlimmsten Fall gibt es wohl eine Verhandlung und da der Richter auch nur ein Mensch ist und man sich kein Rechtsspruch aus der Schublade ziehen kann, kann es wohl so oder so ausgehen.

Also werde ich den Verkäufer drauf ansprechen und schauen wie er reagiert. Dem entsprechend werde ich schauen ob es sich lohnt noch weiter nach zu haken oder gar einen Anwalt einzuschalten.

Wenn der Händer weiter weg ist würde ich ihn jetzt kontaktieren, und nicht erst bei der Übergabe.
Sprichst du es vor oder bei der Abholung an, und nimmst den Wagen mit, bist du mit dem Handel einverstanden. Ein nachträgliches Verhandeln gibt es dann nicht mehr. Die Fahrtkosten kannst du dir eventuell über den Anwalt wiederholen, aber die investierte Zeit gibt dir keiner zurück. Und das Auto hast du dann auch nicht...

@revxx
So wie sieht es aus, hast du das Auto abgeholt?
Ist ja nun schon fast einen Monat her.

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:36:46 Uhr:


Und wo steht jetzt, das es ein Mietwagen war?
Schriftlich?

Es gibt nichts.
ZB I vom Erstbesitzer gibt es nicht mehr.
Und nur da stünde es drin.

Wird sehr schwierig da Schadensansprüche durchzusetzen.
Zumal das doch nun wirklich pillepalle ist.

Wie viel tausend oder hundert Euro will man sich bereichern, bei einem 4 Jahre alten, 2. Hand fz. mit 70t auf der Uhr.

ZB 1, früher Fahrzeugbrief, wird bei der Zulassungsstelle archiviert, auch beim Verschrotten! Fristen kenne ich nicht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:36:46 Uhr:


Und wo steht jetzt, das es ein Mietwagen war?
Schriftlich?

Es gibt nichts.
ZB I vom Erstbesitzer gibt es nicht mehr.
Und nur da stünde es drin.

Wird sehr schwierig da Schadensansprüche durchzusetzen.
Zumal das doch nun wirklich pillepalle ist.

Wie viel tausend oder hundert Euro will man sich bereichern, bei einem 4 Jahre alten, 2. Hand fz. mit 70t auf der Uhr.

Zitat:

@mike215 schrieb am 23. Dezember 2021 um 09:57:02 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:36:46 Uhr:


Und wo steht jetzt, das es ein Mietwagen war?
Schriftlich?

Es gibt nichts.
ZB I vom Erstbesitzer gibt es nicht mehr.
Und nur da stünde es drin.

Wird sehr schwierig da Schadensansprüche durchzusetzen.
Zumal das doch nun wirklich pillepalle ist.

Wie viel tausend oder hundert Euro will man sich bereichern, bei einem 4 Jahre alten, 2. Hand fz. mit 70t auf der Uhr.


ZB 1, früher Fahrzeugbrief, wird bei der Zulassungsstelle archiviert, auch beim Verschrotten! Fristen kenne ich nicht.

ZB1 früher Fahrzeugschein, wird eingezogen u vernichtet.

ZB2 früher Fahrzeugbrief, wird wenn voll, ungültig gemacht und zurückgegeben, auf der ZB2 ist kein Vermerk (Feld21) zur Nutzungsart (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermiet.fzg oä.

Anhand des Haltereintrags auf der ZB2 ist keine Aussage zur Nutzung herzuleiten.

Hatten wir hier aber schon mehrmals erwähnt.

Zitat:

@revxx schrieb am 10. Dezember 2021 um 12:26:10 Uhr:


@HHH1961 bisher leider noch nicht. In der automatischen Antwort stand aber auch es kann bis zu 10 Tage dauern.

Moin, wie ist die Lage ausgegangen?

Das ist doch oft so. Viel Wind, und es gibt keine Rückmeldung mehr.
Hatte ich ja vor einem Jahr schon gefragt 😁

Ich habe leider genau dasselbe Problem ????

Vor dem Kauf sieht man doch in den Papieren wer die vorherigen Halter waren. Da kann man doch eine Mietwagenfirma erkennen.

Ich habe mich 2015 bewusst für einen Car-Sharing Kia Rio einer in Konkurs gegangenen Berliner Car-Sharing Firma entschieden. Fahrzeug war ein halbes Jahr gelaufen mit 9400 Km. Verkauf über Kia-Händler, der hatte mehrere Fahrzeuge der Firma.

Man sieht es nur im Fahrzeugbrief. Wurde vorher nicht ausgehändigt. Ich wusste von der Pflicht, dass ein Verkäufer eine Aufklärungspflicht hat. Deshalb hab ich mir nichts gedacht

Das ist/war aber nicht zwangsläufig immer in der ZB2 erkennbar. Mein Zafira war auch ein Mietwagen von Hertz, allerdings lief der in Frankreich. Hat in D neue Papiere bekommen, ohne Namen des Vorhalters. Ob die Anzahl der Vorhalter eingetragen waren, müsste ich nachsehen. Das war 2002.

Habe 2014 ein 2011er Smart 451 Turbo Cabrio mit 14tkm gekauft.
War ein Mietwagen, habe noch nie Probleme damit gehabt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Dezember 2021 um 18:14:25 Uhr:


Nach paar Monaten werden die umgemeldet,abgemeldet ohne einen Km gefahren zu sein, bei Umschreibung innerhalb der ersten 7 Monate nach EZ und Durchführung einer HU bekommen diese sogar wieder 36 Monate bis zur nächsten HU.

Das ist IMHO ein Grund, hier bei den Service/HU Terminen einen Blick drauf zu werfen.

Ein echter "Mietwagen" bekommt keine 3 Jahre HU. Wenn EZ und HU im Bereich 1 Jahr auseinander sind, ist das eine erklärungsbedürftige Diskrepanz die hier wegweisend sein kann.

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