Gebrauchtwagenkauf C-Klasse in MB-Niederlassung ohne Kaufvertrag !
Ich habe vor 3 Wochen eine 7 Jahre alte C-Klasse in einer Mercedes - Niederlassung ohne Kaufvertrag
gekauft und gegen Quittung in bar bezahlt.1 Jahr Garantie wurde u.A.mündlich zugesagt.
Ungewöhnlich fand ich das schon,aber ich denke , ein KV nachträglich abgeschlossen würde nur dem
Händler nützen.(Reduktion der Garantie von 2 Jahren auf 1 Jahr u.Ä).-Liege ich da richtig?
Beste Antwort im Thema
Ohne Kaufvertrag, hab ich ja noch nie gehört, dass kann ja wohl kein seriöser Händler gewesen sein.?
41 Antworten
Brief gegen Geld macht heute nur noch der Fähnchenhändler. Und selbst die werden seriöser...
Bei welchem "MB Händler" hast Du gekauft?
Zitat:
@romate schrieb am 4. August 2016 um 17:57:07 Uhr:
Danke Feueropal,wie ich gehofft hatte bin ich jetzt besser gestellt als mit Kaufvertrag.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Kommt auf den Inhalt des Vertrags an und schlechter als das Gesetz geht meine ich nicht. Siehe auch Seite des ADAC (zweiter Link bei den Googletreffern). Hoffen wir einfach Mal, dass nichts passiert bei Deinem Auto. Wobei es für uns interessant wäre, wenn was wäre. So der Verlauf Reklamation, Händlerreaktion, was der Anwalt sagt, wie das Gericht entscheidet. Halte uns hier einfach auf dem Laufenden! 🙂
Den MB-Händler möchte ich verständlicherweise nicht nennen ,schon um ihn vor Email zu schützen.
Zudem gehe ich von einem seriösen , alteingesessenen Händler aus, und betrachte das als ein Versehen des
Verkäufer.Ich würde die daraus resultierenden Vorteile nur nützen ,sollten sich gravierende Mängel innerhalb der
Gewährleistungsfrist mit unbefriedigenden Lösungen darstellen.Wer möchte schon gerne prozessieren?!
Also, du kaufst Auto, als erstes kriegt man Quittung wenn du es gezahlt hast! Wenn du in Bar zahlst und auf Quittung steht dann deine ganzen Daten von dir von Auto wann du es gezahlt hast, dann wenn du das Auto abholst paar tage später kriegt man Schlüssel Brief, Und Fahrzeugschein, dann geht ihr beide zum Auto schaut es noch mal an und wenn alles ok ist nochmal unterschreiben auf kaufvertrag , du kriegst nur Quittung das alles gemacht ist, einsteigen und wegfahren, paar tage später kriegt man per Post mit einschreiben Brief, du machst auf und da steht alles schön geschrieben was du gekauft hast welches Auto und was das Auto hat schnik schnak 🙂 dann kommt noch ein Brief per Post wenn das Auto junge Sterne hat kriegst Karte wo deine Name steht, und vin Nummer von dein Auto 🙂 so wars beim mir
Hallo zusammen,
es wäre schön - gerade wenn das Thema etwas erstaunlich ist -, dass man vor dem Schreiben mal an die NUB/Beitragsregeln denkt.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Zitat:
@romate schrieb am 4. August 2016 um 17:57:07 Uhr:
Danke Feueropal,wie ich gehofft hatte bin ich jetzt besser gestellt als mit Kaufvertrag.
Wie du darauf kommst, das begreife ich nicht. Letztendlich hast du nur die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten. Ab dann ist es deine Beweispflicht...
Hast du denn wenigstens schriftl., dass das Auto Unfallfrei und nicht als Miet- oder Leihwagen benutzt wurde?
VG
Wooky
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre falls sie nicht schriftlich (wie üblich) auf 1 Jahr reduziert wird.
Beweislast - Umkehr immer nach 6 Monate ! Ich müsste also 1 Jahr länger die Gewährleistung haben.
Händler darf z.B. "unfallfrei" ebenso nicht verschweigen wie ihm bekannte Mängel (Beweislast!).
Den Rest kann ich im Brief nachlesen.
Vielleicht kommt der KV auch noch mit der Post-wäre ungewöhnlich nach 3 Wochen.
Zitat:
@Feueropal schrieb am 4. August 2016 um 16:50:42 Uhr:
Na dann probier Mal: http://bfy.tw/73yf
Da steht eigentlich alles drin !!
Bei uns war das immer bei Gebrauchten bei Mercedes so: Man unterschreibt die Bestellung und paar Tage später vor der Abholung gibt es die Auftragsbestätigung.
Zitat:
@romate schrieb am 6. August 2016 um 16:52:42 Uhr:
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre falls sie nicht schriftlich (wie üblich) auf 1 Jahr reduziert wird.
Beweislast - Umkehr immer nach 6 Monate ! Ich müsste also 1 Jahr länger die Gewährleistung haben.
Händler darf z.B. "unfallfrei" ebenso nicht verschweigen wie ihm bekannte Mängel (Beweislast!).
Aber nochmal, faktisch ist so oder so nach 6 Monaten Schluss, da im Anschluss nichts mehr zu beweisen ist (und grade bei Defekten auch in der Regel nicht vorhanden war). Darum ist da nichts mit besser gestellt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. August 2016 um 18:03:45 Uhr:
Zitat:
@romate schrieb am 6. August 2016 um 16:52:42 Uhr:
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre falls sie nicht schriftlich (wie üblich) auf 1 Jahr reduziert wird.
Beweislast - Umkehr immer nach 6 Monate ! Ich müsste also 1 Jahr länger die Gewährleistung haben.
Händler darf z.B. "unfallfrei" ebenso nicht verschweigen wie ihm bekannte Mängel (Beweislast!).Aber nochmal, faktisch ist so oder so nach 6 Monaten Schluss, da im Anschluss nichts mehr zu beweisen ist (und grade bei Defekten auch in der Regel nicht vorhanden war). Darum ist da nichts mit besser gestellt.
Moin Jupp,
ich glaube, dass hat keinen Sinn mehr dem TE zu antworten. Der ganze Thread ist wahrscheinlich ein Gag! Sommerloch????
Wenn man keinen Kaufvertrag hat, steht man sich klar besser. Vorallem in Hinsicht auf die erwähnte Unfallfreiheit, mögl. Nachlackierungen, Miet- Leihfahrzeug, Garantie, Gewähr, Kauf-Rückabwicklung, Laufleistung........
Das wird einfach langsam lächerlich.....
Jedes seriösen Autohaus fertigt als erstes , wenn ich mich für ein Auto entschieden habe, einen Kaufvertrag an. Ohne diese erfolgt gar keine letzte Aufbereitung und Zulassung des Fahrzeug's. Der Händler meldet das Auto an, ohne das ein Kaufvertrag unterschrieben vorliegt??????
VG
P.s. Wahrscheinlich hat auch keine Belege über gemachte Inspektionen, Wartung etc... Ohne ist man sowieso besser gestellt als mit..