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Gebrauchtwagenkauf - Ablauf so ok?

Themenstarteram 22. Dezember 2020 um 17:04

Hallo,

ich schaue mir morgen einen Gebrauchtwagen an, 400 km entfernt, ca. 6500,- € Verkaufspreis. Privatverkauf. Der Mann wirkt seriös. Geschäftsmann, im Internet auffindbar. Ich sondiere den Markt für dieses Modell schon seit einem Jahr. Das Angebot ist fair.

Ich stelle mir den Ablauf wie folgt vor:

Ich schaue mir den Wagen an.

Wir einigen uns auf einen Preis.

Wir füllen einen Kaufvertrag aus (Vorlage vom ADAC für Gebrauchtwagen von privat zu privat).

Ich fahre wieder nach Hause.

Ich überweise noch am Abend den Kaufpreis an den Verkäufer.

Sobald er die Überweisung erhalten hat, meldet er das Fahrzeug ab und sendet mir per versichertem Versand alle Unterlagen und die Schlüssel zu.

Ich lasse den Wagen an meinem Wohnort zu.

Ich fahre mit der Bahn wieder 400 km, befestige die Kennzeichen und fahre nach Hause.

Ist irgendwo ein Fehler? Kann ich irgendwas besser oder anders machen?

Danke!

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34 Antworten

Den Kaufpreis kannst Du per Direktüberweisung vor Ort überweisen, dann hat der Verkäufer die Kohle sofort. Ihr geht gemeinsam auf die Zulassungsstelle (sofern die ohne Termin zu besuchen ist), er meldet ab, Du meldest das Vehikel mit einem Kurzzeitkennzeichen an (KZK-eVB vorher bei der eigenen Versicherung besorgen) und fährst damit nach Hause. Spart 800 Km Fahrt und Geld.

Kurzzeitkennzeichen wird mit dem neuen Versicherungsvertrag verrechnet.

Bei ca. 6500€ Kaufpreis würde ich das Geld direkt mitnehmen und wenn es dann zum Kauf kommt, gegen Fahrzeug und alle Papiere den Kaufpreis bezahlen.

 

Danach kann man mit dem noch auf den VK zugelassenen Fahrzeug nach Hause fahren und es dann nach Weihnachten selber ummelden.

 

Der ADAC-Mustervertrag enthält dazu entsprechende Bestimmungen, um eine solche Übernahme des PKW - auch für den VK - fair zu regeln.

 

Es gibt aber Verkäufer, welche nur angemeldete Fahrzeuge übergeben wollen.

Zitat:

@wuenschelroute schrieb am 22. Dezember 2020 um 18:04:21 Uhr:

Hallo,

ich schaue mir morgen einen Gebrauchtwagen an, 400 km entfernt, ca. 6500,- € Verkaufspreis. Privatverkauf. Der Mann wirkt seriös. Geschäftsmann, im Internet auffindbar. Ich sondiere den Markt für dieses Modell schon seit einem Jahr. Das Angebot ist fair.

Ich stelle mir den Ablauf wie folgt vor:

Ich schaue mir den Wagen an.

Wir einigen uns auf einen Preis.

Wir füllen einen Kaufvertrag aus (Vorlage vom ADAC für Gebrauchtwagen von privat zu privat).

Ich fahre wieder nach Hause.

Ich überweise noch am Abend den Kaufpreis an den Verkäufer.

Sobald er die Überweisung erhalten hat, meldet er das Fahrzeug ab und sendet mir per versichertem Versand alle Unterlagen und die Schlüssel zu.

Ich lasse den Wagen an meinem Wohnort zu.

Ich fahre mit der Bahn wieder 400 km, befestige die Kennzeichen und fahre nach Hause.

Ist irgendwo ein Fehler? Kann ich irgendwas besser oder anders machen?

Danke!

Nach dem Anschauen das Auto. Wäre 2. Schritt besser Probefahren, um zu sehen, ob alles in Ordnung mit dem Auto ist und das Auto problemlos fahrt. Weiterhin sollte man Unterlagen der Auto (Scheckheft, TÜV & Reparaturberichte usw.) über eine blick werfen. Dann über den Preis verhandeln...

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 22. Dezember 2020 um 18:19:07 Uhr:

Zitat:

@wuenschelroute schrieb am 22. Dezember 2020 um 18:04:21 Uhr:

Hallo,

ich schaue mir morgen einen Gebrauchtwagen an, 400 km entfernt, ca. 6500,- € Verkaufspreis. Privatverkauf. Der Mann wirkt seriös. Geschäftsmann, im Internet auffindbar. Ich sondiere den Markt für dieses Modell schon seit einem Jahr. Das Angebot ist fair.

Ich stelle mir den Ablauf wie folgt vor:

Ich schaue mir den Wagen an.

Wir einigen uns auf einen Preis.

Wir füllen einen Kaufvertrag aus (Vorlage vom ADAC für Gebrauchtwagen von privat zu privat).

Ich fahre wieder nach Hause.

Ich überweise noch am Abend den Kaufpreis an den Verkäufer.

Sobald er die Überweisung erhalten hat, meldet er das Fahrzeug ab und sendet mir per versichertem Versand alle Unterlagen und die Schlüssel zu.

Ich lasse den Wagen an meinem Wohnort zu.

Ich fahre mit der Bahn wieder 400 km, befestige die Kennzeichen und fahre nach Hause.

Ist irgendwo ein Fehler? Kann ich irgendwas besser oder anders machen?

Danke!

Nach dem Anschauen das Auto. Wäre 2. Schritt besser Probefahrt, um zu sehen, ob alles in Ordnung mit dem Auto ist und das Auto problemlos fahrt. Weiterhin sollte man Unterlagen der Auto (Scheckheft, TÜV & Reparaturberichte usw.) über eine blick werfen. Dann über den Preis verhandeln...

Themenstarteram 22. Dezember 2020 um 17:26

Kfz-Zulassungsstellen sind in Corona-Zeiten nicht spontan besuchbar. Das ist das erste Problem.

Das zweite Problem: Man warnt doch immer davor, ein Fahrzeug mitzugeben, dass noch auf einen selber angemeldet ist. Der Käufer könnte einen Unfall bauen und man wird selber hochgestuft. Oder nicht?

Zitat:

Der Käufer könnte einen Unfall bauen und man wird selber hochgestuft. Oder nicht?

Nein. Aber das wurde hier schon tausendfach besprochen

.Ich würde ebenfalls favorisieren, den Wagen bar zu bezahlen und angemeldet zu überführen.

Für die Zulassung selbst empfehle ich einen Zulassungsdienst.

Themenstarteram 22. Dezember 2020 um 17:37

Ich lese hier nicht so regelmäßig, weshalb ich das tausendfach Besprochene nicht mitbekommen habe.

Ich habe per PayPal bezahlt (an Freund). Ging problemlos.

Käufer wollte nur ohne Kennzeichen abgeben, aber nach Unterschrift der Übergabe, Meldung an Versicherung usw. wurden wir uns noch einig, dass wir das Auto gleich mitnehmen dürfen.

Bei uns ist die Zulassungsstelle allerdings zugänglich - problemlos. Insofern konnte ich am nächsten Tag persönlich anmelden (das war gestern, 21.12.2020). Am 23.12.2020 haben die aber zu. Es kommt eben drauf an, wo man wohnt...

Die Online-Anmeldung sollte auch eine Option sein, die Sache zu beschleunigen.

Zitat:

@wuenschelroute schrieb am 22. Dezember 2020 um 18:37:42 Uhr:

Ich lese hier nicht so regelmäßig, weshalb ich das tausendfach Besprochene nicht mitbekommen habe.

Findest Du leicht über die Sufu.

Wenn Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag schriftlich festgehalten wurden ist ab da nur noch der Käufer haftbar.

Die Versicherung des Verkäufers bezahlt zwar den evtl. Haftpflicht Schaden den der Käufer auf dem Heimweg oder bis zur Ummeldung noch baut, belastet wird aber der SFR des Käufers.

Der des Verkäufers bleibt unangetastet.

Zitat:

@wuenschelroute schrieb am 22. Dezember 2020 um 18:37:42 Uhr:

Ich lese hier nicht so regelmäßig, weshalb ich das tausendfach Besprochene nicht mitbekommen habe.

Er will damit sagen, dass die Versicherung mit Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag sowie entsprechender Meldung an Zoll (KFZ-Steuer) und Versicherung auf den Käufer übergeht.

Habe gerade mal auf der HP meiner Zulassungsstelle geschaut, die haben voraussichtlich bis 4.Januar geschlossen. Das dürfte bei anderen Zulassungsstellen ähnlich sein. Also, alles nicht so einfach :rolleyes:.

Edith: Da war jemand schneller.

Ich würde bspw kein Geld überweisen ohne was in der Hand zu haben.

Geld mitnehmen, Macht sich auch gut für die Preisverhandlung.

Ich empfehle auch grundsätzlich ein Fahrzeug nur abgemeldet mitzugeben,aber je nachdem wie seriös Du rüber kommst, macht der Verkäufer das ja(hast Du das schon angesprochen?)

Weitere Möglichkeit,wenn der VK Dir das angemeldet nicht mitgeben will.

Du fährst hin, Prüfst den Wagen ausgiebig,ihr einigt Euch auf einen Preis,schließt den KV, Du bezahlst Bar oder Blitzüberweisung und der VK oder Du meldet das Auto online ab.

Dann kannst Du alle Unterlagen,Schlüssel mitnehmen und den Wagen bei Dir anmelden.

Evtl zahlst ihm einen Hunni extra,wenn er Dir den Wagen angemeldet mitgibt. Das liegt aber an der Einstellung des VK und wie seriös er Dich einschätzt.

Guck auf der HP des Landkreises wo Du den Wagen holst,ob die morgen Termine für KZK frei haben,dann kannst den doch gleich mitnehmen.

800km Strecke sind ja auch nicht unwesentlich.

 

Und ganz wichtig!

Nicht vergessen hier zu berichten,wie's gelaufen ist.

Gruß M

Edith da waren mehrere schneller

Ich sage immer, ist man selber der Käufer, dann seriös rüber kommen (weil man es ja auch ist>Unterstellung) und den Wagen möglichst angemeldet mitnehmen...

Ist man selbst der Verkäufer, im Zweifel lieber unangemeldet den Wagen übergeben...; kommt auch der Käufer seriös rüber etc., dann natürlich auch angemeldet mitgeben!

Ist man selbst der Käufer, muss man ggfs. auch an seinem eigenen Auftreten arbeiten/feilen; das erhöht die Chancen...;-)

Zitat:

Ich habe per PayPal bezahlt (an Freund). Ging problemlos

Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, aber nicht dafür bezahlen möchte (hier: "PP-Freunde") der bescheißt auch bei anderen Gelegenheiten.

Und höchst gefährlich für den Verkäufer, wenn der betrügerische Absichten hat. Der Käufer meldet (ganz einfach) einen "unberechtigten Kontozugriff" und das Geld ist schnell wieder weg.

am 23. Dezember 2020 um 9:03

Das wäre jetzt eine sinnlose PP-Diskussion, aber das geht mit dem Konto und mit Überweisung theoretisch auch. PP zieht das Geld nicht einfach so zurück, der Verkäufer kann auch einen sauberen Vertrag vorlegen. Wenn r Verkäufer eine Kopie der Personaldokumte des Käufers, eine saubere Täterbeschreibung, Zeugen und eben den Vertrag vorlegen kann, wird sich ein Käufer keinen Gefallen tun, das Geld bei PP versuchen zurückzuziehen. Da kenn er ebenso gut bar bezahlen, anschließend einbrechen, und das Geld klauen/rauben (einen Fluchtwagen hat er ja).

Bei Versandgeschäften denkbar, bei persönlichen Geschäften mit eindeutig inländischem Lebensmittelpunkt, mit privatem Kaufhintergrund - utopisch.

Tipp für Bargeld:

Windige Käufer können auch mit Falschgeld ankommen. Dafür empfehle ich den SafeScan 165-S (ohnehin für alle, die geschäftlich viel mit Bargeld umgehen, und dabei mobil sind. Wir gehen z.B. oft auf Flohmärkte und Künstlermärkte). Wer nur mit Euro ist Dollar unterwegs ist, kann auch andere Geräte mit Batterie nutzen, bei SafeScan kann man allerdings den eigenen Wahrungs-Mix (innerhalb der unterstützten Währungen) für den Scanner installieren (Mail schreiben, persönliches Update-Paket erhalten).

 

@wuenschelroute wenn der Käufer Geschäftsmann ist, kann er die Gewährleistung AFAIK nicht ausschließen. Er tut sich keinen Gefallen, an Privat zu verkaufen.

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