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Gebrauchtwagengarantie auf Cargarantie beschränkt ?

Opel Vectra C

Hallo allerseits,

wer von Euch kann mir weiterhelfen ?
Ich habe einen Vectra aus dem Leasing übernommen und somit als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Zusammenhang wurde mir die Cargarantie aufs Auge gedrückt, die m.E. eventuelle Schäden, für die der Händler eigentlich zuständig ist, übernimmt.
Da diese Jungs ja - wie bekannt eher - selten regulieren stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt für mich ein Thema ist. Ich erhebe meine Ansprüche doch gegenüber dem Händler, oder sehe ich das falsch ? Kennt von Euch jemand die genauen Regelungen zur Gebrauchtwagengarantie (Link) ?

Ich weiß, der Beitrag gehört in das andere Forum, aber mir liegt sehr an Eurer Erfahrung speziell wenn es um die Cargarantie geht.

Danke und ein sonniges WE !!
Grüße
Checkup

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12 Antworten

Ich bin kein Fachmann, aber soweit ich weiß muss dir ein Händler nur eine Garantie gewähren, ob er sie selbst übernimmt oder von einem Dritten übernehmen lässt, bleibt ihm überlassen.

Also: Stehe mit meinem Händler seit fast 1 Jahr im Rechtsstreit. Am Monatg wird vorm Landgericht Essen entschieden.

Gleicher Fall wie bei Dir.

Also::

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung. Treten in diesem Fall Mängel im ersten halben Jahr auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Nach den ersten 6 Monaten ( bis also insg. 12 Mon.) muss Du beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat. ( Beweislastumkehr).

Die Cargarantie ist eine freiwillige Garantieleistung,w elche jedoch die gesetzliche Gewährleistung ( besonders in den ersten 6 Monaten anch Kauf) nicht ersetzt oder außer Kraft setzt. Ganz im Gegenteil: Der Händler MUSS Die Ansprüche selber tragen.
Wie Du schon erkannt ahst: Du stellst die Ansprüche an den Händler. Cargarantie hin oder her. ( Zumal Du ja oft noch ne Selbstbeteiligung bei der Cargarantie hast/ je nach KM-Leistung).

Behauptet der Händler was gegenteiliges, will er Dich täuschen. Händler wissen das bestens!!!! Also!!! Cargarantie ist für dich erst frühestens nach den ersten 6 Monaten interessant!!!

Vertrau mir! Da bin ich mittlerweile Fachmann. 2 Ordner voll Prozessakten und am Montag ne Verhandlung, die laut Gerichtsgutachter ( Sachverständigengutachten) mit sehr hoher Sicherheit gewonnen wird!!

Gruß

Normal sollte es so sein das die Car Garantie erst dann anläuft wenn die Händlergarantie zu ende ist.
Aber in der Regel machen die Händler das immer gleich ab Kaufdatum, reden einem den Kopf schusselig damit sie bei Garantieansprüche nicht aus eigener Tasche zahlen müssen und lassen das dann die CarGarantie übernehmen. Also bestehe darauf, das wenn du die Cargarantie mit Abschließen tust das die erst dann anläuft wenn die Händlergarantie zu ende ist. Ansonsten hast du dein Geld zum Fenster hinaus geworfen 😉

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112



Die Cargarantie ist eine freiwillige Garantieleistung,w elche jedoch die gesetzliche Gewährleistung ( besonders in den ersten 6 Monaten anch Kauf) nicht ersetzt oder außer Kraft setzt. Ganz im Gegenteil: Der Händler MUSS Die Ansprüche selber tragen.
Wie Du schon erkannt ahst: Du stellst die Ansprüche an den Händler. Cargarantie hin oder her. ( Zumal Du ja oft noch ne Selbstbeteiligung bei der Cargarantie hast/ je nach KM-Leistung).

Gruß

ich versuch´mein Glück nächste Woche . Dir wünsche ich ein positives Urteil am Montag und meld Dich mal, wie es ausgegangen ist.

Good luck !!
Grüße Checkup

Moin

Ich hatte unseren Vectra letztes Jahr im August bei einem freien Händler im Ruhrpott gekauft.
Beim Kauf hatte der Händler noch nen Dekrasiegel machen lassen und mir eine Gebrauchtwagengarantie von ProGarant dazugetan.

Zum Auto: Vectra C Caravan 1,9 CDTI, Bj. 05/06 Preis 11800€. Ausstattung siehe Footer.

Nach ca. 2 Monaten verabschiedeten sich die Drallklappen.
Die Drallklappen sind aber nicht bestandteil der Versicherung.
Also wendete ich mich an den Händler.

Der wies aber alles von sich, und verweisste mich auf die Versicherung.
Da die aber nix übernehmen wollte, argumentierte er, das wenn die Versicherung nicht zahlen will, müsse er das auch nicht.

Den Zahn habe ich Ihm aber schnell gezogen.
Um die Sache zu reparieren wollte er das Auto dann haben um es selber zu reparieren.
Blöd, denn das Recht auf nachbesserung hat er. Das wollte ich aber nicht, weil ich 1. keine Lust hatte so weit zu fahren und 2. wollte ich sichergehen, das auch die neue Drallklappenversion verbaut wird.

Wer weiß wie das zurechtgepfuscht hätten, nur um über die Garantiezeit zu kommen.

Nur um das Auto hier Reparieren zu lassen, habe ich dann nen Kulanzantrag gestellt, welcher auch mit 70% Positiv war.

Letztendlich hat Opel dann 70% und der Händler 30% übernommen.

5 Monate nach Kauf das gleiche Spiel mit dem AGR.

Also wie Du siehst, die Gebrauchtwagengarantien sind nicht grade besoners gut und es gibt gravierende unterschiede.
Diese Pro Grant ist absoluter mist, wenn man die als Bsp. mit der Kompaktgarantie von Opel vergleicht.
Opel versichert wenigstens auch das AGR, ZMS usw..

@Superingo

Was ist denn bei Dir genau abgelaufen?
Kannst Du Deinen Fall mal evtl. näher beschreiben?

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe



@Superingo

Was ist denn bei Dir genau abgelaufen?
Kannst Du Deinen Fall mal evtl. näher beschreiben?

Schau mal hier: Das sind Blogs von mir dazu!

http://www.motor-talk.de/.../...tzt-oder-was-ist-los-t2507818.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...nun-motorschaden-picasso-t2596861.html

Noch was:

Ist der Händler , bei dem Du den Wagen gekauft hast, weiter als 50 km von Deinem Standort entfernt, dann muss der Händler den PKW bei Dir zur Reperatur abholen und ihn auch wiederbringen. Musste mein Händler auch machen. ( Gewährleistungsrecht). Oder er tritt die Rep. an einen Händler in Deiner Nähe ab.
Bei den Cargarantieen ist es oft auch so. Da wird das Auto aber nicht zur Rep. abgeholt, sondern der Händler muss die Freigabe für eine Rep an Deinem Ort erteilen! ( Auch das ist in meinem Fall so gewesen)

Gruß

Gestern war der Prozess vorm Landgericht in Essen.

Leider gibt es das Urteil ja nicht sofort, sondern wird nach ca 3 Wochen zugeschickt.
Aber wir durften nachmittags anrufen. Die Geschäftsstelle sagte, dass derv Richter fürs Protokoll vermerkt hat: " Klage wird teilweise stattgegeben."
Das soll bedeuten, dass das Auto zurückgenommen werden muss, der Kaufpreis erstattet wird.
Das"teilweise" bezieht sich demnach wohl auf die zweite, angehängte Klage des Nutzungsausfalles von gut 4000 Euro. Die wird der Richter entweder abgelehnt oder gekürzt haben.
Ich dachte es hätte ja sein können, dass das "teilweise" bedeutet, dass die Firma das Auto reparieren darf und ich es weiterfahren muss. Aber mein Anwalt sagte mir, dass das ja einem Vergleich gleich käme. Und den haben wir ja abgelehnt. Es ging ja nur um die Frage: Rückgabe des PKW: Ja oder Nein? Was anderes kann er nicht urteilen.
Anders sieht es bei der Frage nach dem Nutzungsausfall aus. Da kann er Abstriche machen, oder ihn ablehnen! Deshalb also soll die Klage wohl nur " teilweise stattgegeben" worden sein.

So bin ich nun erstmal zufrieden!

Na ich weißja nicht.
Ob ich mich jetzt zufrieden zurücklehnen würde.
Ich gebe grundsätzlich nur auf etwas was ich Schriftlich
in den Händen halte.
Vielleicht heißt ja teilweise auch, das die Werkstatt reparieren
darf und Du aber den Nutzungsausfall bezahlt bekommst.

Ich würde es Dir natürlich wünschen, zumal der Händler dann seine gerechte Strafe bekommt.
Und Du eine Entschädigung für den ganzen Ärger und die Lauferei.

Moin zusammen

@TE: Also ich habe mit der CarGarantie nur gute Erfahrungen gemacht, hier mal meine Erlebnisse:

Bei meinem alten Auto ging die Antriebswelle flöten, wurde anstandslos bezahlt.

Beim Siggi ging letzten Sommer die HD-Pumpe und der Druckregler über den Jordan, auch ohne Murren, vor gut zwei Wochen war dann die Benzinpumpe im Tank fällig. Auch ohne Probleme übernommen.

Ich bin der Meinung, dass die CarGarantie wohl die einzige Gebrauchtwagenversicherung ist, die wirklich ohne großes rummurren zahlt und übernimmt!

Sicher ist dort nicht alles versichert, siehe das Drallklappenproblem. Nur denke ich lieber das als gar nix. Und was man nicht vergessen darf, die haben meines Wissens nach als einzige die Komfortelektrik mit drin! Und da kann ja auch mal was flöten gehen;-)

Gruß Tobi

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Na ich weißja nicht.
Ob ich mich jetzt zufrieden zurücklehnen würde.
Ich gebe grundsätzlich nur auf etwas was ich Schriftlich
in den Händen halte.
Vielleicht heißt ja teilweise auch, das die Werkstatt reparieren
darf und Du aber den Nutzungsausfall bezahlt bekommst.

Ich würde es Dir natürlich wünschen, zumal der Händler dann seine gerechte Strafe bekommt.
Und Du eine Entschädigung für den ganzen Ärger und die Lauferei.

So rum geht das nicht. Er kann nicht nem Nutzungsausfall zustimmen und somit sagen" Ja, dein Auto ist Mist und Schrott und fährt nicht mehr jedoch fährste das Auto weiter, aber dann ne Nutzungsausfallentschädigung zahlen........! Das ist in diesem Fall rechtlich und laut unserer Klageschrift nicht möglich! Denn wir klagen auf Rücknahme und nicht auf Mängelbeseitigung.

Gruß

Aaaaha!
Ja das ist supergut!
Dann haste Du ja wirklich das erreicht was Du haben wolltest.
Gut das es solche Mitmenschen gibt die nicht den Kopf in den Sand stecken und versuchen für Ihr gutes Recht zu kämpfen.
Dann mach mal auf den Sieg ne Pulle Sekt auf.
Verdient haste es Dir.
Hoffe dem Händler war das ne Lehre.

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