Gebrauchtwagengarantie 1. Service überzogen

BMW 3er G20

Hallo zusammen,
ich habe mir heute einen gebrauchten 330e aus 6/2020 angeschaut. Der Wagen hat eine tolle Ausstattung und erst knapp unter 50.000Km gelaufen. Er steht bei einem auf BMW/Mini spezialisierten Gebrauchtwagenhändler, der wohl auch zu einer Händlergruppe gehört, die BMW Vertragshändler umfasst. An sich wirkt mir das Autohaus sehr seriös.
Jetzt zum Problem: der Wagen soll 1 Jahr Europagarantie bekommen, auf meinen Wunsch hin wären auch zwei Jahre möglich, worauf ich auch bestehen würde. (Natürlich aufpreispflichtig) Allerdings wurde bereits der 1. Service (Motorölservice) um 2 Monate überzogen (gelbes OK, anstatt grünes in der Bordeigenen Servicehistorie), also wären alle Motorbezogenen Kulanzansprüche sowieso schon passee. Wie sieht das jetzt bei einer abgeschlossenen Garantie aus? Windet die sich dabei raus, wenn ein Schaden am Antriebsstrang Auftritt, dass der Wagen nicht nach Herstellervorgane gewartet wurde oder muss die anstandslos alles übernehmen, solange im Garantiezeitraum nach Herstellervorgabe gehandelt wurde? Wie sieht das mit der Herstellergarantie bezüglich dem Akku aus?

Wenn ihr mir dazu etwas sagen könnt, würde ich mich freuen, ich bekomme Montag ein Angebot zu dem Wagen mit zweijähriger Garantie und ggf. Winterreifen.

Sollten Zweifel bestehen, dass selbst eine neu abgeschlossene Garantie evtl. auch nicht greift, lasse ich das Auto stehen und gucke mir den nächsten an.

23 Antworten

Zitat:

@Sephiroth schrieb am 23. Feb. 2025 um 11:58:11 Uhr:


BMW über den Tisch gezogen da sie bei Auslieferung 3 Jahre hält und wir danach aber alle zwei Jahre wechseln müssen.

Ja schon irritierend. Alle 3 Jahre würde mehr als dicke ausreichen.

Der Grund ist klar, BMW möchte uns jedes Jahr beim 🙂 sehen. Deshalb zuerst drei Jahre und danach schön asynchron zum Öl Service. Technisch gesehen gibt es keinen Grund.

Der Bremsflüssigkeitswechsel hat mit der Garantie zu tun, falls das gemeint war.

Nein keine Guzzi. Guzzi fahre ich schon viele Jahre nicht mehr, nachdem ich quer durch Europa und die Türkei damit war.

Zitat:

@guzzlutz schrieb am 23. Februar 2025 um 09:48:19 Uhr:


Also ich wundere mich, dass überhaupt die Idee vertreten wird, dass das Produktionsdatum zählt. Nach meinem Wissen zählt die EZ bzw. die Auslieferung.
Ich lasse mich gerne belehren, wenn ich da falsch liege.
Ich stehe aktuell davor ein neues Zweirad zu kaufen, als Tageszulassung aus 2024. Alle Händler, und das sind viele, die das so anbieten, schreiben extra ins Onlineangebot, die Garantie des Herstellers beginnt erst mit Zulassung auf den Käufer.

Das Datum läuft ab der Übergabeinspektion. Diese wird vom ausliefernden Händler gemacht. Die spätere Zulassung ist lediglich für den Beginn der Gewährleistung relevant.

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Bei mir lief es ab dem Tag der Produktion, kann aber vermutlich vom Händler zurück datiert werden auf die Auslieferung. Hier ist immer beides vertreten, mal so mal so.

Zitat:

@derkev schrieb am 23. Februar 2025 um 08:03:50 Uhr:


Fakt ist, dass die Anzeige gelb ist und angezeigt wird Motorölservice und Microfilter 2 Monate überzogen, obwohl das Fahrzeug produziert wurde am 16.06.2020 (genauer EZ. Datum liegt mir nicht vor) und der Service durchgeführt wurde am 22.08.2022.
Angenommen der Wagen wollte am 16.06.2022 zum Service, dann wurde der Service 36 Tage verspätet durchgeführt, was ziemlich genau 9,86% entspricht. Also unter 10 und über 9. Zählt das EZ-Datum als Servicebeginn, wäre es sogar weniger.
Ich bekomme am Montag sowieso nochmal ein neues Angebot mit der Zweijährigen Garantie und kläre dann mit der Garantieversicherung direkt den Sachverhalt ab, mal sehen, was die dazu sagen.

Also die Zeitspanne vom 16.6. - 22.08. ist bei mir 67 Tage, du hast den ganzen Juli unterschlagen.
Du weißt wann das das Fzg. genau produziert wurde aber nicht wann genau zugelassen. Aha.

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 24. Feb. 2025 um 00:40:13 Uhr:


Also die Zeitspanne vom 16.6. - 22.08. ist bei mir 67 Tage, du hast den ganzen Juli unterschlagen.

Mein Fehler, kommt aber trotzdem auf 9,x% hinaus. Da ich bei der Besichtigung die Fahrgestellnummer abfotografiert habe, nicht aber den Fahrzeugschein, kann ich einfach über bekannte Internetseiten das Produktionsdatum nachschlagen, nicht aber die EZ.

So, ich habe Rücksprache mit Verkäufer gehalten und die Garantiebedingungen zugesandt bekommen. Mir wurde schriftlich zugesagt, dass die Garantie greifen wird und in den Garantiebedingungen steht, dass alle Wartungen gem. Verkäufer/Hersteller ab Verkauf Fristgerecht durchgeführt werden müssen.

@derkev
Kurzer Hinweis von meiner Seite, weil es sich um einen 330e handelt. Die Restkilometer für den Ölwechsel werden gnadenlos heruntergezählt, auch wenn rein elektrisch gefahren wird.

Ich komme mit meinem 320e auf Inspektionsintervalle von 33.000 km, davon fahre ich die Hälfte elektrisch. Interessiert das Fahrzeug nicht, nach Ablauf der Kilometer, bei mir sind das zeitlich gesehen zehn bis elf Monate, fällt der Ölwechsel an.

Beim 330e wurde der Wechsel zwar zeitlich überzogen, aber vielleicht wurde der Wagen in diesem Zeitraum fast nicht mit dem Verbrenner bewegt.

Hilft dir zwar nichts bei einem möglichen Gewährleistungsfall, beruhig aber vielleicht ein bisschen, wenn du das Fahrzeug kaufen möchtest.

Gruß Tim

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