Gebrauchtwagenbestellung widerrufen
Hallo
Mein Problem paßt zwar nicht richtig in das Finanzierungs-Forum, aber in die anderen erst recht nicht. Ich bitte um Nachsicht.
Folgendes:
Ich habe mir vor 3 Tagen bei einem Händler einen Gebrauchtwagen bestellt. Dazu habe ich ein Formular "Verbindliche Bestellung für gebrauchte Kraftfahrzeuge" unterschrieben. Eine Auftragsbestätigung oder ähnliches habe ich (noch) nicht erhalten.
Nun möchte ich dieses Auto aus verschiedenen Gründen aber nicht mehr haben. In den AGB zu dieser Bestellung steht folgendes:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätgt oder die Lieferung ausführt."
Ich komme mit dem ersten Satz der AGB nicht ganz klar: Bedeutet das, daß die Bestellung nach zehn Tagen unwirksam wird, sofern bis dahin keine Auftragsbestätigung des Händlers erfolgt? Oder heißt das, daß die Bestellung erst nach zehn Tagen in Kraft tritt und ich vorher jederzeit widerrufen kann?
Könnt ihr mich bitte kurz darüber Aufklären?
Dankeschön
gresini
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Wofür steht Eurer Meinung nach "verbindlich"?
Und was willst du jetzt damit sagen? Dass er nicht zurücktreten kann? Ihm wurde ja scheinbar ein Widerrufsrecht eingeräumt. Und davon kann er Gebrauch machen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört u.a. ggf ein Schadenersatz an den Händler.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
Zitat:
verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeugs (Vertrag?)
äh, ja, das ist ein Vertrag !
Zitat:
Wofür steht Eurer Meinung nach "verbindlich"?
Meiner Meinung heisst das, daß sich beide Seiten an die Spielregeln zu halten haben, d.h der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung und Abholung 😁
Ich zitiere mal aus meinem Kaufvertrag :
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. ImFalle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Deshalb meine süffisante Frage.
🙄
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von martinkarch
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Das ist der eigentlich interessante Absatz.
Die 10% sind durchaus üblich, da wirst du kaum drumherum kommen.
Ob dann das andere Angebot wirklich noch günstiger ist, kannst nur du entscheiden.
Oder du bringst einen Käufer mit, der das Auto zu den gleichen Konditionen kauft, wie du es getan hättest. Dann wird auch kein Schadenersatz fällig.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Ähnliche Themen
Du kannst keine(n) Bestellung/Vertrag widerrufen.
Die Wirderrufsbedingungen sind für den Fall, dass du eine Finanzierung abgeschlossen hast.
Abgesehen davon, wieso sucht man nach dem Kauf nach einem weiteren Fahrzeug ?
Grüße
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann habe ich auch dafür gerade zu stehen - das verlangt zumindest mein Charakter!
Oder was würdest du sagen, wenn du bei der Abholung erfährst: "Tut mir leid, das Auto ist schon weg. Vorhin war jemand da, der hat mir etwas mehr Geld auf den Tisch gelegt als Sie bezahlen wollen."
Würdest du dieses Verhalten des Verkäufers dann als seriös bezeichnen??
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann habe ich auch dafür gerade zu stehen - das verlangt zumindest mein Charakter!Oder was würdest du sagen, wenn du bei der Abholung erfährst: "Tut mir leid, das Auto ist schon weg. Vorhin war jemand da, der hat mir etwas mehr Geld auf den Tisch gelegt als Sie bezahlen wollen."
Würdest du dieses Verhalten des Verkäufers dann als seriös bezeichnen??
Tja, die Frage ist nun hinfällig, da (privater) Verkäufer vom 'günstigeren' Auto nun eben ein höheres Gebot angenommen hat.
Danke trotzdem für die rege Diskussion.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Ich wollte ja nicht unken; aber jetzt ist der Umkehrfall eingetreten...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]