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Widerruf des Kreditvertrages trotz Annahme des Vergleichs aus der VW Musterfestellungsklage?

Themenstarteram 15. April 2020 um 19:31

Hallo,

ich habe gerade mit einem Bekannten diskutiert wie es sich verhält wenn man den Vergleich aus der VW Musterfeststellungsklage annimmt und danach auf Widerruf des Kreditvertrages klagt.

Natürlich angenommen der Darlehensvertrag hat eine Fehler.

Ist das möglich oder verzichte man bei Annahme des Vergleichs auch auf dieses Recht?

Sind doch eigentlich zwei paar Schuhe und müsste rein rechtlich doch möglich sein, oder?

Natürlich ist das nur meine persönlich laienhafte Meinung, deshalb frage ich ja.

Danke schon mal.

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21 Antworten

Bri solchen Frsgen solltest du einen Juristen konsultieren. Wir sind hier nicht in USA wenn da jemand freigesprochen wird kann man ihn trotzdem zivilrechtlich noch verurteilen siehe O.J. Simson.

Themenstarteram 15. April 2020 um 19:44

Naja hier ja auch genug kluge Köpfe die sich mit dem Thema auskennen.

Mal abwarten. Es möchte sich dann ja auch niemand vor Gericht auf einen Forumsbeitrag berufen...

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. April 2020 um 21:41:01 Uhr:

Bri solchen Frsgen solltest du einen Juristen konsultieren. Wir sind hier nicht in USA wenn da jemand freigesprochen wird kann man ihn trotzdem zivilrechtlich noch verurteilen siehe O.J. Simson.

dem simpson war nach seinen ersten freispruch die zivilklage wohl relaitv egal, selbst wenn sie ihn einiges gekostet hat.

Ja, sind 2 Paar schuhe, es sei denn beim Vergleich einigt man sich auf was anderes ;)

Moin,

meine laienhafte Meinung: Wenn du das Fahrzeug aufgrund des Widerrufes des Kreditvertrages zurück gibst und den Kaufpreis zurück erhälst ist dir kein wirtschaftlicher Schaden durch den Steuergerätebetrug mehr entstanden (denn du wirst so gestellt, als hättest du das Auto niemals gekauft). Ich würde daher dazu tendieren, dass entsprechend auch kein Anspruch auf eine Entschädigung mehr bestünde.

Themenstarteram 16. April 2020 um 8:08

Ja das ist ein interessantes Argument.

Stellt sich die Frage ob der Vergleich nicht auch beschlossen wurde weil man durch die Manipulation betrogen wurde. Den Schaden hat man ja trotzdem erlitten im Gegensatz zu dem wirtschaftlichen Schaden.

Im Zweifelsfall müsste dann die Vergleichssumme von der Kaufpreisrückerstattung abgezogen werden.

Tja, doppelt geht wohl schlecht. Denn wenn Du den Vergleich annimmst, hast Du es ja auf Grund des Kaufvertrages bekommen. Wenn Du nun auf Widerruf klagst, dann ggf. recht bekommst, ist das ja so als ob der Vertrag nie bestanden hätte. Also hättest Du der Anspruch aus dem Vergleich nie haben dürfen. Ergo, müsstest Du das Geld zurück zahlen, da es ja dann nie einen Vertrag gegen hat.

(Ungerechtfertigte Bereicherung)

Aber ein Anwalt kann Dich da sicherlich beraten, wobei es dann im Prozess auf einen Richter ankommt. Den Recht haben heißt nicht unbedingt Recht bekommen. Selbst wenn Du das Geld bekommen würdest, wäre es wichtig zu wissen wie lange eine Verjährung ist für diesen Fall. Wie gesagt wenn Du das Geld aus der VW Musterfestellungsklage entgegennimmst, dann Widerruf des Kreditvertrages in Anspruch, und VW macht irgendwann den check - müsste das Geld bis zum Ende der Verjährung auf jeden zurückgezahlt werden.

Aber das ist mein Rechtsverständnis, vielleicht gibt es ja noch andere Meinungen.

in amerika wird das wohl funktionieren. hier ist es wohl die ungerechtfertigte bereicherung...

Themenstarteram 16. April 2020 um 12:33

Ja das ist selbstverständlich und wird wohl auch jeder einsehen falls so geurteilt wird. Wäre für alle interessant die zum Kaufzeitpunkt noch keine Rsv

hatten. So bekommt man wenigstens den Vergleich und falls man auf Widerruf klagt und Recht bekommt den Kaufpreis abzüglich der Vergleichssumme.

Finde ich persönlich nur gerecht. Aber das nur nebenbei.

Es geht hier im Grunde um schadenrrsatz. Also wer keinen Schaden hat bekommt such nix.

Themenstarteram 16. April 2020 um 17:01

Aber in dem Fall hätte man ja nunmal mindestens einen Schaden...

Welchen denn? Kannst du den bitte finanziell darstellen?

Themenstarteram 16. April 2020 um 17:42

Der finanzielle Schaden ist ja weitläufig bekannt.

Aber, muss ein Schaden immer finanziell sein? Das wusste ich nicht...

Natürlich, ohne bezifferbaren Schaden lässt sich auch schlecht etwas einklagen. Oder wie soll das funktionieren?

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