Gebrauchtwagenbestellung widerrufen
Hallo
Mein Problem paßt zwar nicht richtig in das Finanzierungs-Forum, aber in die anderen erst recht nicht. Ich bitte um Nachsicht.
Folgendes:
Ich habe mir vor 3 Tagen bei einem Händler einen Gebrauchtwagen bestellt. Dazu habe ich ein Formular "Verbindliche Bestellung für gebrauchte Kraftfahrzeuge" unterschrieben. Eine Auftragsbestätigung oder ähnliches habe ich (noch) nicht erhalten.
Nun möchte ich dieses Auto aus verschiedenen Gründen aber nicht mehr haben. In den AGB zu dieser Bestellung steht folgendes:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätgt oder die Lieferung ausführt."
Ich komme mit dem ersten Satz der AGB nicht ganz klar: Bedeutet das, daß die Bestellung nach zehn Tagen unwirksam wird, sofern bis dahin keine Auftragsbestätigung des Händlers erfolgt? Oder heißt das, daß die Bestellung erst nach zehn Tagen in Kraft tritt und ich vorher jederzeit widerrufen kann?
Könnt ihr mich bitte kurz darüber Aufklären?
Dankeschön
gresini
67 Antworten
Es ist doch wirklich völlig zwecklos....
Gleich wird er noch RTL Explosiv zitieren.. Ratgeber Recht ist genauso gut wie der Robin Hood von uns Ossis - Escher 😉
Grüße
Schreddi
PS: .. nein ich glaub, er kanns nicht besser...
Rippers Fernstudium in der ersten Reihe!
Die ganzen Ratgebersendungen ziehen einem primär mit wertlosen Tipps die Gebühren aus der Tasche.
Man lebt da teilweise von unseriöser Panikmache und schürt so Vorurteile gegenüber einigen Branchen.
Der Hammer dabei:
Seit Jahren mit FAX-Abruf zu Telefonsexpreisen 😉
Geld wurde offensichtlich auch unter der Hand kassiert.
Die einen zahlen um reinzukommen (steht ja dieser Tage wieder in den Schlagzeilen), die anderen vielleicht um draußen zu bleiben?
@ Ripper: Du hast selbst geschrieben: Käufer, Verkäufer und Gegenstand müssen zum Angebotszeitpunkt bekannt sein.
a) Der Händler kann nicht wissen was du willst, und er kann kein Angebot an nicht vorher bestimmbare Personen machen. Somit kann kein Angebot vorliegen.
Glaub mir, ich habe darüber sogar eine eigene Arbeit geschrieben und dafür die Höchstwertung bekommen. Das juristische "Angebot" kommt vom Kunden.
ich hab's kapiert, Torian; vielen Dank!
könntest Du nun bitte noch madcruiser die Sache mit den Zinsdifferenzgeschäften erklären?
fein!
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Allerdings:
Nach dem hier ein einfacher Vorgang über 3 Seiten erklärt werden musste, wird ein Zinsdifferenzgeschäft vermutlich 30 Seiten beanspruchen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Crypted
was wäre wenn er den vertrag noch nicht unterschrieben hätte?
Ein kaufvertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende willenserklärungen zustanden. bis auf wenige verträge die der schriftform (notar) bedürfen, kommt der kaufvertag also auch ohne unterschift zu stande. oder hast du schon mal beim bäcker für einen kaufvertrag über 5 brötchen einen vertrag unterschrieben ?
BM
war eine frage in meiner Sache, hat sich erldeigt, es kommt keine rzu Stande, danke für deine Antwort, Bye ^^
Ich frag mich was BWL Studenten heute lernen. -)
Also Bürokaufmann lernt man es auch richtig.
Wenn ich bei Real einkaufen gehe und ich lege etwas auf das Band dann ist es ein Angebot von mir das zu kaufen.
Der Verkäufer nimmt dieses Angebot an, wenn er es über die Kasse zieht.
Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Bis zu dem Zeitpunkt hätte der Verkäufer jederzeit den Kauf ablehnen können. Also mein Angebot ausschlagen.
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Jegliche Werbung oder Kataloge sind nur unverbindliche Preisangaben (auch wenn viele es unverbindliches Angebot nennen.).
Der Verkäufer macht erst ein Angebot wenn er mir persönlich (mich anspricht) und sagt, nur für Sie mach ich folgendes Angebot. Das und das Produkt, oder ich bekomme ein Anschreiben mit einen Angebot.
Das brauch ich dann nur anzunehmen. Ansonsten macht immer der Käufer das Angebot.
Der Verkäufer nimmt dieses Angebot an, wenn er es über die Kasse zieht.
Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen.
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Hallo zusammen
Somit ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen, wenn die Ware (hier ein Gebrauchtwagen) bezahlt worden ist?
Wenn der Verkäufer zum Auto etwas sagt, was nicht im Vertrag steht, hat man kein Widerrufsrecht, gell? Dies z.B. wenn er sagt, dass das Auto noch über 1 Jahr Neuwagen Restgarantie hat, dann sich aber herausstellt dass sie nach 1 Monat abläuft - und dann hat man auch keine GW Garantie?
Verstehe ich es richtig, dass das Auto innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe meiner Willenserklärung die mit dem Verkäufer (Autohaus) übereinstimmt, ich diese widerrufen kann sofern noch keine Zahlung erfolgt ist?
Vielen Dank
MfG
- nicki
Hallo zusammen,
ich habe bereits ein wenig gesucht und zu meiner Frage nichts konkretes gefunden.
Ich suche seit geraumer Zeit einen passenden Gebrauchten. Letzten Donnerstag habe ich in meinem jugendlichen Leichtsinn eine verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeugs (Vertrag?) unterzeichnet. Widerrufsbelehrung hing hinten mit an. Nun habe ich heute ein günstigeres und attraktiveres Angebot gefunden und würde den ersten Vertrag gerne widerrufen.
Laut Widerrufsbelehrung müssen empfangene Leistungen zurückgewährt werden. Ich habe bisher 500 € angezahlt und der Verkäufer meinte, er würde das Auto bis nächste Woche nochmal aufpolieren, durchchecken, innenreinigen und TÜV drauf machen lassen. Nun stehen diese 'Aufbereitungs-Leistungen' nicht im Vertrag.
Müsste ich trotzdem für die bereits erbrachten Leistungen Wertersatz leisten, bekomme ich also meine Anzahlung evtl. nicht komplett erstattet?
Viele Grüße!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Sollten diese Arbeiten bereits durchgeführt worden sein, kann dir der Händler das natürlich von deiner Anzahlung abziehen. Ob er das tut, kannst du nur bei einem Gespräch mit ihm herausfinden. Du tust dir übrigens selbst nen riesen Gefallen, wenn du ihm als Grund was anderes erzählst, als dass du ein günstigeres Auto woanders gefunden hast.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]
Wofür steht Eurer Meinung nach "verbindlich"?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Widerruf einer verbindlichen Bestellung eines KFZ' überführt.]