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Gebrauchtwagen Verkaufen (Unfallfrei oder nicht??)

Themenstarteram 1. Februar 2017 um 23:06

Servus,

Meine Nachbarin ist mir beim Ausparken in das Geparkte Fahrzeug gefahren und hat dabei den Linken Kotflügel samt Radhausschale beschädigt. Der Unabhängige Gutachter hat den Schaden mit knapp 1800 Euro angegeben und meinte dass der Kotflügel gewechselt werden muss. Es ist am Fahrzeug gestell nichts verzogen oder so .Die Gegnerische Versicherung hat mir "nur" 1200 Euro überwiesen.

Bin zum Smart Repair in die Freie Fachwerkstatt gefahren und die haben mir den Schaden für 680 Euro beseitigt. Es wurde einfach nur Ausgebeult und dann Lackiert sowie die Radhausschale erneuert bzw gegen eine Neue getauscht. Das Fahrzeug soll nun an Privat verkauft werden. Nun stellt sich für mich die frage ob es nun als Unfallwagen verkauft werden muss oder nicht. Den Parkrempler und dass ich die Käuferin darüber in Kenntnis gesetzt habe habe ich in den Kaufvertrag geschrieben.

Nur wie sieht es mit dem "Kästchen " Unfallfrei aus, also rein Rechtlich gesehen damit ich auf der sicheren seite bin?

Muss ich das jetzt ankreuzen oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:

Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.

Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.

Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.

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Da schreibt man in den Kaufvertrag dass das FZ einen reparierten Kotflügelschaden hat (800€). Was soll das für einen Käufer denn ändern?

Bei einem Autoverkauf sollte man niemals Laufleistung und Unfallfreiheit garantieren wenn man nicht Erstbesitzer ist. In deinem Fall würde ich es auch als Erstbesitzer nicht ankreuzen.

Zumal Du ja weisst dass es sich um ein Fahrzeug mit (nicht fachgerecht) repariertem Unfallschaden handelt.

Also natürlich ankreuzen.

Weswegen möchtest Du denn darauf verzichten, den Schaden legst Du wie Du sagst doch ohnehin offen?

Schreib halt rein: "Reparierter Parkrempler vorne links, ansonsten unfallfrei" (wenn das so stimmt). Wer soll dir daraus einen Strick drehen?

Zitat:

@MAXIMUMSPEED schrieb am 2. Februar 2017 um 00:06:58 Uhr:

Muss ich das jetzt ankreuzen oder nicht?

Kurz und knapp: ja.

Abgesehen davon ob das wirklich fachgerecht repariert ist oder nur "sieht man nicht mehr auf Anhieb".

Meistens steht da ja: "Das KFZ ist meines Wissens unfallfrei" ....

Aber der Rempler stellt ja einen Vorschaden dar. Von daher ist das Fahrzeug eben nicht mehr unfallfrei.

was die Leute sich immer anstellen. Entscheidend ist doch nicht, ob das Auto einen Unfall hatte, sondern was und wie schwer und ob es fachgerecht repariert wurde. Je älter das Auto, desto weniger interessiert es jemanden, ob mal ein Kotflügel instandgesetzt wurde. Man muss es nur offenlegen, eine wirkliche Wertminderung resulitiert daraus nicht mehr (wenn es anständig gemacht wurde).

mach keinew kreuze. kreise beide kästchen gemeinsam ein also das für den unfall und das unfallfreie. dann von dort eine fußnote (zb zahl mit kreis drum) und eben dort wo du das mit dem parkrempler erwähnst selbige fußnote und eben den kommentar dazu.

pfeil geht auch wenn's damit halbwegs übersichtlich bleibt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Februar 2017 um 09:59:46 Uhr:

Man muss es nur offenlegen, eine wirkliche Wertminderung resulitiert daraus nicht mehr (wenn es anständig gemacht wurde).

Der BGH hat eine davon deutlich abweichende Meinung, der ich im Zweifel eher folgen würde, als deiner frei erfundenen Behauptung:

http://kanzlei-franz.com/urteile/bgh-10_10_2007/

Das Fahrzeug ist klar als Unfallfahrzeug anzusehen und die Zusicherung von Unfallfreiheit kann den Verkäufer in Teufels Küche bringen! Zumindest schafft er, wenn gleichzeitig der Unfallschaden im Vertrag genannt wird, einige Unklarheit.

 

ich schrieb, dass man den Schaden selbstverständlich offenlegen muss. Was ist daran missverständlich?

Es ist nur sinnlos, sich an einem Wort "unfallfrei" aufzuhängen, wenn die Bandbreite dahinter einen Korridor von der Beule im Kotflügel bis zum Totalschaden abdeckt. Ich würde den Schaden konkret benennen und dann ist man auf der sicheren Seite.

An einer fachmännisch reparierten Beule im Kotflügel wird sich auch bei einem älteren Gebrauchten kein potentieller Käufer stören.

Der Wagen hatte einen Unfall und ist damit nicht unfallfrei.

"An einer fachmännisch reparierten Beule im Kotflügel wird sich auch bei einem älteren Gebrauchten kein potentieller Käufer stören."

wenn der Käufer 'nur ein bisschen schlau' ist dann läßt er sich einfach das Schadensgutachten und die Reperaturrechnung zeigen. Insbesondere bei Haftpflichtschäden existiert sowas ja häufig.

Wenn eben nicht dann:

->halt entweder aus vorsicht die Finger weg

->oder ggf doch mal mit dem Auto lieber noch in die Lackierbude oder so

-------------

Wir haben uns mal ein Auto angeschaut was einen reparieren Parkrempler an der hinteren rechten Tür hatte:

->sah gut aus. im grunde nichts mehr zu sehen. beim genau gucken hat man halt gesehen dass die tür wohl draussen war und lackiert wurde

->probefahrt, zustand vom auto usw paßte alles (war ja auch erst ca 2 jahre alt)

->preis war grenzwertig (ca 20% über händlereinkaufswert DAT)

Wir haben uns das Gutachten zeigen lassen. Der Schaden lag dann doch bei 5000€

Der Verkäufer hatte das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt seines Versicherers reparieren lassen (da er Kasko Select hatte. das spart halt 20% Prämie in der Kasko aber dafür hast du keine freie Werkstattwahl sondern mußt im Kaskofall in so eine Partnerwerkstatt)

Die Rechnung sagte aus

->5 Jahre Garantie auf die Reperatur (haben wir sehr drüber gestaunt, lag aber wohl daran dass es ein Fahrzeug mit 7 Jahre Werksgarantie war)

->Der Parkrempler ging offenbar doch nicht nur die hintere Tür an sondern über die komplette Seite. Spiegel vorne rechts getauscht und lackiert. Tür vorne Rechts "Reperaturlackierung" , tür hinten rechts neu und lackiert, Kotflügel hinten rechts "Reperaturlackierung". Hintere Stoßstange stand im Gutachten war aber nicht gemacht (da war halt rechts nen Kratzer zu sehen)

Letztendlich:

->die Reperatur wurde offenbar doch eher Preiswert ausgeführ

->reperaturlackierung heißt meineswissens: Ausbeulen, Spachteln, Lackieren

Da weißt du als Käufer nicht wieviel Spachtel da drauf ist und wann das wieder hochkommt. Mag ja sein, dass hält 5 Jahre aber spätestens, wenn du die Karre mal wiederverkaufen möchtest haste halt schwierigkeiten das Auto unter ehrlicher angabe des reparierten Unfallschaden loszuwerden. Und sollte tatsächlich was von der Spachtellei hochkommen wirds dann gleich doppelt schwer.

Der Verkäufer wollte ca 20% über DAT. Das wäre für ein makelloses Auto auch völlig Ok gewesen (denn beim Händler stehen die auch nicht günstiger. waren auch kaum welche am Markt)

Wir haben ihm Händlereinkaufswert angeboten unter der Vorraussetzung das wir gemeinsam noch zu irgend 'nen Lackierer fahren und prüfen lassen und er möge da in Ruhe drübernachdenken(war ja weit weg von seiner preisvorstellung).

Es war uns dann direkt bei der Heimfahrt (erst da hast du einen klaren Kopf) schnell klar, dass wir das Auto nicht kaufen werden.

Wir haben ihn dann auch unmittelbar angerufen.

Daher drei Tips:

->wenn es parkremper oder was gab dann gutachten + rechnung + bilder zeigen lassen. es wird ja gerne was kleingeredet (so nach dem motto ein bisschen sieht man ja da kann ich es nicht ganz verschweigen also mache ich einen auf 'ehrlich')

->genau drüber nachdenken ob man so ein auto überhaupt möchte. wie gesagt verkaufst ihn irgendwann wieder wirst beim schreiben des kaufvertrags dann auch wieder den unfall erwähnen müssen. ggf zeigen sich sogar spätschäden in form von rost, abgehendem spachten und lack etc pp (dann wirst die karre nochmal schlechter los als ohnehin schon)

->bist du drauf und dran ein auto was einen schaden hatte zu kaufen, dann schlaf lieber normal drüber. oft kannst du erst 100% klar denken, wenn du von dem auto wieder weg bist (du vergeht dann mitunter keine nacht. mitunter recht ein kleiner spaziergang, kurz irgendwo mittagessen oder ein paar meter heimfahrt eh einem klarwird dass man besser die finger wegläßt)

Ist dann ein Neuwagen geworden. Der Preisverfall bei dem Auto ist nämlich ziemlich linear da wäre es dumm gewesen nen gebrauchten zu kaufen und einen Unfallreparierten erst recht nicht

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Februar 2017 um 16:22:36 Uhr:

ich schrieb, dass man den Schaden selbstverständlich offenlegen muss. Was ist daran missverständlich?

Nichts, ich habe es aber trotzdem geschafft...

Du hast natürlich recht.

am 2. Februar 2017 um 19:22

Als Unfallwagen verstehe ich dass ein Fahrzeug mehr als ein Parkrempler hatte, wie zB einen Seitenschaden oder Auffahrunfall. Kotflügelbeule könnte man als Vandalismusschaden angeben?

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