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Gebrauchtwagen Verkaufen (Unfallfrei oder nicht??)

Servus,
Meine Nachbarin ist mir beim Ausparken in das Geparkte Fahrzeug gefahren und hat dabei den Linken Kotflügel samt Radhausschale beschädigt. Der Unabhängige Gutachter hat den Schaden mit knapp 1800 Euro angegeben und meinte dass der Kotflügel gewechselt werden muss. Es ist am Fahrzeug gestell nichts verzogen oder so .Die Gegnerische Versicherung hat mir "nur" 1200 Euro überwiesen.
Bin zum Smart Repair in die Freie Fachwerkstatt gefahren und die haben mir den Schaden für 680 Euro beseitigt. Es wurde einfach nur Ausgebeult und dann Lackiert sowie die Radhausschale erneuert bzw gegen eine Neue getauscht. Das Fahrzeug soll nun an Privat verkauft werden. Nun stellt sich für mich die frage ob es nun als Unfallwagen verkauft werden muss oder nicht. Den Parkrempler und dass ich die Käuferin darüber in Kenntnis gesetzt habe habe ich in den Kaufvertrag geschrieben.
Nur wie sieht es mit dem "Kästchen " Unfallfrei aus, also rein Rechtlich gesehen damit ich auf der sicheren seite bin?
Muss ich das jetzt ankreuzen oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:
Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.
Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.

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Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:
Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.
Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.

Zitat:

@twindance schrieb am 2. Februar 2017 um 21:23:15 Uhr:


Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:
Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.
Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.

Was bringt es dann wenn man den Wagen als Unfallfrei bezeichnet, den Schaden aber beim Verkauf erwähnt und trotzdem das Kästchen bei Unfallfrei nicht ankreuzt?

Zitat:

@twindance schrieb am 2. Februar 2017 um 21:23:15 Uhr:


Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.

diese Unterscheidung gibt es so in der Form nur bei Motor-talk und ist meiner Meinung nach auch Quatsch. Ein Unfallwagen ist ein Fahrzeug, welches einen Unfall hatte. Manche engen das sogar ein auf eine nicht reparierte Beschädigung.

Insofern sind Unfallwagen und "nicht unfallfrei" durchaus synonym zu betrachten. Es gibt kein Auto, welches nicht unfallfrei ist und nicht mindestens irgendwann mal auch ein Unfallwagen war.

Zitat:

@Obama-Im-Laden schrieb am 3. Februar 2017 um 15:35:07 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 2. Februar 2017 um 21:23:15 Uhr:


Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:
Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.
Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.

Was bringt es dann wenn man den Wagen als Unfallfrei bezeichnet, den Schaden aber beim Verkauf erwähnt und trotzdem das Kästchen bei Unfallfrei nicht ankreuzt?

Das bringt eine Verunsicherung beim Käufer und verjagt ihn vielleicht...

Noch mal ganz langsam - unfallfrei heißt frei von jeglicher unfallbedingter Beschädigung. Rein rechtlich ist der Wagen nicht mehr unfallfrei, wenn nur eine fremde AHK den Stoßfänger erwischt hat.
Unfallwagen bedeutet, der PKW ist oder war vor einer Reparatur ein Totalschaden oder zumindest mit schweren Unfallschäden behaftet.
Es ist völlig unerheblich, wer was wie findet oder ob man einen Käufer evtl. abschreckt - wenn man das ganze Ding rechtssicher über die Bühne bringen will.
Konkret im angefragten Fall - der PKW ist nicht unfallfrei, aber kein Unfallwagen.
Wenn man "Definition" in Kombination mit "unfallfrei" oder "Unfallwagen" in die Suchmaschine des Vertrauens eingibt und die Beiträge entsprechend kundiger Quellen studiert, sollte der Unterschied verständlich werden.
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
http://www.vsci.ch/xml_1/internet/de/application/d10/d259/f146.cfm

Zitat:

@Obama-Im-Laden schrieb am 3. Februar 2017 um 15:35:07 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 2. Februar 2017 um 21:23:15 Uhr:


Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:
Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.
Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.

Was bringt es dann wenn man den Wagen als Unfallfrei bezeichnet, den Schaden aber beim Verkauf erwähnt und trotzdem das Kästchen bei Unfallfrei nicht ankreuzt?

Lies meinen Beitrag einfach nochmal durch und versuch ihn zu verstehen

;)

. Ich markiere Deinen falschen Denkansatz mal fett.

Hier gibts allerlei Info`s zum Begriff "unfallfrei" und entsprechende Gerichtsurteile dazu.

https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/

Zitat:

Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert....Definition des BGH sein, wonach „Bagatellschäden“ bei einem Pkw „nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden“ sind, „auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war“ “

Ist doch alles klar somit, das Fahrzeug ist nach geltender Rechtssprechung nicht unfallfrei!

N.T.

zu den Ausführungen von Twin noch ergänzend:
Unfallfreiheit ist eine zugesicherte Eigenschaft. Der Begriff Unfall definiert sich wie folgt :
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
Wenn ein Käufer fragt, hat das Auto schon einmal einen (Unfall) Schaden gehabt? ist das Warheitsgemäß zu
beantworten. Und nicht mit nöö, ein verbeulter Kotflügel oder ein repariert Stoßfänger ist für mich
nicht zu offenbaren, weil ich meine es ist nicht offenbahren zu müssen.
Die Rechtsprechnung ist hier eindeutig.
Und wer das nicht glaubt, der kann sich sehr schnell eine blutige Nase holen.
Nicht immer das, wass vom allwissenden Nachbarn über den Gartenzaun geplaudert wird enstpricht den Tatsachen.

Die Rechtsprechung differenziert zwischen Bagatellschäden = kein Unfall und Schäden, die keine Bagatelle mehr waren. Die Rechtsprechung differenziert nicht zwischen "nicht unfallfrei" und "Unfallwagen". Anders steht das in den Quellen die jetzt verlinkt wurden auch nicht.
Im Fall des TE war es ein Unfall, da kein Bagatellschaden mehr vorlag. Also Offenbarungspflicht. Nicht unfallfrei.
Zum Begriff des Unfallwagen gehört im Übrigen, dass das Fahrzeug noch unrepariert ist.

Was Delle ansprach und twindance sicherlich auch meinte, ist, dass ein Verkäufer auf die Frage des Interessenten, ob der Wagen einen Schaden hatte, auch dann wahrheitsgemäß zu beantworten ist, wenn das nur ein Bagatellschaden war. Unfallschäden sind immer ungefragt offenbarungspflichtig. Bagatellschäden müssen auf Nachfrage auch offenbart werden. Wenn man das als Verkäufer nicht weiß, dann sollte man das dann auch genau so sagen. Man ist also gut beraten, wenn man beim Kauf ausdrücklich nachfragt und die gegebene Antwort im Vertrag dann auch so festhält.

Weiteres Beispiel: mich hat vor paar Monaten einer seitlich auf der Autobahn erwischt. Es wurden Stoßstange, Kotflügel und Reifen getauscht. eine Beule wurde ausgebessert und lackiert -> nicht unfallfrei und gleichzeitig auch Unfallwagen.

Angenommen wir haben 2 Autos:
Auto Nr1 touchiert beim Einparken einen Grenzzaun und der Kotflügel muss etwas ausgedellt und lackiert werden.
Auto Nr2 touchiert beim Einparken ein anderes Auto und der Kotflügel muss etwas ausgedellt und lackiert werden.
Angenommen beide haben denselben Schaden davon getragen: Welcher von beiden ist nun ein Unfallfahrzeug?

Die richtige Frage würde lauten: sind beide Autos nun Unfallfahrzeuge? Die Antwort wäre ja.

Zitat:

@Obama-Im-Laden schrieb am 7. Februar 2017 um 15:38:36 Uhr:

Angenommen wir haben 2 Autos:
Auto Nr1 touchiert beim Einparken einen Grenzzaun und der Kotflügel muss etwas ausgedellt und lackiert werden.
Auto Nr2 touchiert beim Einparken ein anderes Auto und der Kotflügel muss etwas ausgedellt und lackiert werden.
Angenommen beide haben denselben Schaden davon getragen: Welcher von beiden ist nun ein Unfallfahrzeug?

Sorry für OT: Alter, dein Nick ist sowas von Geil..........

:D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2017 um 15:41:58 Uhr:


Die richtige Frage würde lauten: sind beide Autos nun Unfallfahrzeuge? Die Antwort wäre ja.

Ich würde sagen nein. Demnach müsste eine Delle die durch Vandalismus entstanden ist auch schon ein Unfallfahrzeug daraus machen. Gebe Herrn Obama recht!

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