Gebrauchtwagen Verkaufen (Unfallfrei oder nicht??)
Servus,
Meine Nachbarin ist mir beim Ausparken in das Geparkte Fahrzeug gefahren und hat dabei den Linken Kotflügel samt Radhausschale beschädigt. Der Unabhängige Gutachter hat den Schaden mit knapp 1800 Euro angegeben und meinte dass der Kotflügel gewechselt werden muss. Es ist am Fahrzeug gestell nichts verzogen oder so .Die Gegnerische Versicherung hat mir "nur" 1200 Euro überwiesen.
Bin zum Smart Repair in die Freie Fachwerkstatt gefahren und die haben mir den Schaden für 680 Euro beseitigt. Es wurde einfach nur Ausgebeult und dann Lackiert sowie die Radhausschale erneuert bzw gegen eine Neue getauscht. Das Fahrzeug soll nun an Privat verkauft werden. Nun stellt sich für mich die frage ob es nun als Unfallwagen verkauft werden muss oder nicht. Den Parkrempler und dass ich die Käuferin darüber in Kenntnis gesetzt habe habe ich in den Kaufvertrag geschrieben.
Nur wie sieht es mit dem "Kästchen " Unfallfrei aus, also rein Rechtlich gesehen damit ich auf der sicheren seite bin?
Muss ich das jetzt ankreuzen oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Bitte nicht die Begrifflichkeiten vermischen:
Unfallfrei bedeutet KEINERLEI unfallbedingte Beschädigungen. Dein PKW ist also NICHT unfallfrei.
Unfallwagen bedeutet aber eine SCHWERWIEGENDE Beschädigung mit Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft - Dein PKW ist kein Unfallwagen.
Im Kaufvertrag muss der Schaden vermerkt werden, das Kreuzlein bei unfallfrei ist bei NEIN zu setzen.
45 Antworten
Ich lasse alles gelten, aber Rocco Siffredi gehört in die Kategorie Totalschaden wenn er wirklich auf diese Art auf mein Fahrzeug treffen sollte.