Gebrauchtwagen Kaufvertrag bei Händler unterschrieben, Händler nicht mehr erreichbar
Hallo Motor Talk Community,
habe ein Anliegen und wäre sehr dankbar über Antworten und Ratschläge.
Folgende Situation:
Am 15.02.2024 fuhr ich zu einem Autohaus (170km) und unterschrieb nach einer Probefahrt für einen W205, Kaufpreis 19.900€. Die Zahlung haben wir als Überweisung vereinbart. Im Kaufvertrag sind keine Fristen für Rücktritt, Zahlung oder Abholung vermerkt. Nach Überweisung wollte mir der Händler den Brief per Einschreiben zusenden und ich den Wagen dann nach Anmeldung Termin beim Stva am 28.02.2024 abholen kommen. Der Händler wollte zwischenzeitlich die HU durchführen.
Am 19.02 fiel mir auf, dass ich eine unerwartete Abbuchung in 1000€ habe und damit das Geld mir zur Zahlung fehlt. Ich rief den Händler ca. 13:00 Uhr an und schilderte ihm die Situation und fragte ob eine Möglichkeit des Rücktritts bestehe. Der Händler meinte, dass er mir dann in dem Falle etwas berechnen müsse, er aber es erst prüfen werde wenn er wieder am Schreibtisch ist und sich dann bei mir melden werde.
Bis 17:00Uhr hatte er sich nicht gemeldet, so dass ich nochmal anrief. Er wimmelte mich direkt ab, da er Kunden habe und er mich gleich zurückrufen werde, was er nicht tat.
Am 20.02 habe ich eine Möglichkeit gefunden die fehlenden 1000€ aufzutreiben. Allerdings möchte ich dann nicht wie vereinbart überweisen, sondern Bar vor Ort zahlen. Ich rief den Händler an, dieser teilte mit dass er gerade beschäftigt ist und sich in 5 Minuten bei mir melden werde, was er nicht tat.
Zur Sicherheit schrieb ich dem Händler über WhatsApp, dass ich nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten bin, sondern lediglich fragte ob die Möglichkeit des Rücktritts bestehe und ob dies mit Kosten verbunden wäre. Da er sich nicht wie vereinbart zurück gemeldet hat, würde der Kaufvertrag von meiner Seite aus noch bestehen.
Mit fiel dann auf, dass er das Fahrzeug wieder bei mobile und anderen Plattformen inseriert hat. Heute habe ich mehrfach versucht ihn zu erreichen um ihm mitzuteilen, dass ich das Fahrzeug am 27.02 abholen und bar bezahlen möchte. Allerdings geht der Händler nicht dran und scheint mich blockiert zu haben.
Meine Fragen:
- Habei ich durch die telefonische Anfrage ob ein Rücktritt besteht bereits einen (rechtswidrigen) Rücktritt verursacht?
- Welche Frist habe ich um nach unterschreiben eines Kaufvertrages das Fahrzeug zu bezahlen bzw. abzuholen, bevor der Händler den Kaufvetrag von seiner Seite aus storniert und Schadenersatzansprüche geltend macht?
- Darf ich nachträglich die Zahlung von Überweisung auf Bar-Zahlung ändern lassen oder muss wie vereinbart überwiesen werden?
- Muss der Händler bevor er den Kaufvertrag einseitig auflöst mich informieren oder schriftlich Fristen zur Zahlung/Abholung setzen?
- Sollte der Händler zwischenzeitlich das Fahrzeug jemandem anderen verkaufen ohne mich zu informieren oder formell den Kaufvetrag zu stornieren, kann ich in dem Fall den Händler belangen?
Nach dieser Erfahrung und der Unzuverlässigkeit des Händlers sich nicht zurück zu melden und einfach so das Fahrzeug wieder zu inserieren obwohl ein gültiger Kaufvertrag besteht, habe ich wirklich keine Lust und auch kein Vertrauen mehr. Ich möchte das Fahrzeug zwar haben, wäre aber letzendlich bereit den Kaufvertrag zu stornieren, aber nur wenn es nicht mit irgendwelchen Kosten für mich verbunden ist.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich für den langen Text. Ich würde mich über Antworten und Ratschläge sehr freuen-
Danke im Voraus
70 Antworten
Zitat:
@krohmie schrieb am 21. Februar 2024 um 20:17:44 Uhr:
Ich sag mal der Preis ist nicht schlecht, aber;Unfallfrei?
Licht nur Halogen
Kein Echtleder nur Artico Kunstleder
Nur Audio 20, kein command, kein Burmester.
Der Klavierlack der Mittelkonsole will auch mal aufpoliert werden.+ Spiegelpaket
+ Tempomat (es gibt auch Schalter ohne)
+ Panodach
+ Pseudo Volleder
+ Dynamic Select Fahrwerk
+ AMG Optic, wenn man es mag.Dafür und als Limo mit Pano Dach ist der Preis gut, aber eben auch nicht so welltbewegend.
Im Kaufvertrag steht "Laut Vorbesitzer unfallfrei" und als Zusatz im Kleingedruckten "Nachlackierung/Instandsetzung von Beschädigungen im Bagatellbereich möglich"
sowie
"Alters und laufleistungstypische optische Gegebenheisten und Gebrauchsspuren werden nicht behoben".
Mir hat das Panodach sehr gefallen, was sehr selten zu finden ist.
Fehlende ILS/LED, HUD, Automatik, Command und das Klavierlack waren zwar auch Kritikpunkte. Aber auf das meiste kann ich verzichten, wenn ich dafür bis zu 5000€ spare.
Einzig das Schaltgetriebe wäre Ausschluß-Kriterium gewesen. Da der Wagen aber wirklich absolut neuwertig ist und nach Angabe des Händlers in der Garage stand und nur im Sommer bewegt wurde habe ich mich dafür entschieden. Die 18" AMG Felgen sind auch absolut neuwertig, ohne Kratzer, Flecken oder ähnliches.
Ihrer Schlussfolgerung stimme ich im Großen und Ganzen zu.
Zitat:
@Dynomyte schrieb am 21. Februar 2024 um 20:23:34 Uhr:
Also das wäre mir irgendwo auch viel Hickhack gewesen. Und dann noch über 10.000€ bar bezahlen, siehe Geldwäschegesetz. Aber dann keine 1.000€ über haben und schon mit Rücktritt anfangen...Als Händler hat man oft mit "schwierigen" Fällen zu tun. Und manchmal auch einfach sehr viel zu tun, sodass solche Sachen nach hinten geschoben werden.
Schreib ihm doch noch Mal auf, dass du dich für das hin und her entschuldigst, du den Kaufvertrag nicht auflösen möchtest und wie er am liebsten bezahlt werden würde.
Also mir wäre neu dass eine Barzahlung von 20.000€ bei Autokauf gegen das Geldwäschegesetz verstößt.
@crooz also ein Händler der dermaßen die Kommunikation verweigert würde ich nicht per Überweisung zahlen. Ich würde das Fahrzeug mit Trailer holen oder mit Überführungskennzeichen (Kurzzeit, Rote etc.) und dort Zug um Zug bezahlen.
Mein Bauchgefühl bei der ganzen Geschichte sagt mir irgendwie „Vorsicht“.
Ähnliche Themen
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. Februar 2024 um 21:35:42 Uhr:
@crooz also ein Händler der dermaßen die Kommunikation verweigert würde ich nicht per Überweisung zahlen. Ich würde das Fahrzeug mit Trailer holen oder mit Überführungskennzeichen (Kurzzeit, Rote etc.) und dort Zug um Zug bezahlen.Mein Bauchgefühl bei der ganzen Geschichte sagt mir irgendwie „Vorsicht“.
Vielen Dank für diese Tips. Leider habe ich keine Möglichkeit einen Trailer aufzutreiben (kann man sowas ausleihen?). Wahrscheinlich braucht man dafür eine Anhängerkupplung PKW, habe ich leider nicht am jetzigen PKW.
Und mit kurze/rote Kennzeichen kenne ich mich überhaupt nicht aus. Kann man sowas leihen oder müssen diese beim STVA beantragt werden? Geht das auch ohne Brief? Und kann man das auch ohne Termin kurzfristig beim STVA abholen?
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 21:24:30 Uhr:
Also mir wäre neu dass eine Barzahlung von 20.000€ bei Autokauf gegen das Geldwäschegesetz verstößt.
Hat @Dynomyte ja auch nicht behauptet, aber als Hinweis über eine Dokumentation zur Identifizierung von natürlichen Personen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hätte man die Aussage von @Dynomyte deuten können.
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 21:42:10 Uhr:
Und mit kurze/rote Kennzeichen kenne ich mich überhaupt nicht aus. Kann man sowas leihen oder müssen diese beim STVA beantragt werden? Geht das auch ohne Brief? Und kann man das auch ohne Termin kurzfristig beim STVA abholen?
Trailer kann man hier in der Großstadt problemlos mieten - aber hat sich dann erledigt wenn man kein Fahrzeug zum Ziehen hat.
Kurzzeitkennzeichen geht bei uns so: 13,10€ Verwaltungsgebühr, Fahrgestellnummer (mind. als Kopie/Fax/Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I und II), Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU), eVB Nummer und geht ohne Termin. 2 Schilder 10€ und meine Versicherung verrechnet es mit dem Vertrag wenn der Wagen mit eVB normal versichert wird. # Im schlimmsten Fall für ne 5 Tage eVB 25€ (inkl. grüne Karte sogar) / Schilder 25€ / StVA 13,10€ + 1€
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 21:24:30 Uhr:
Zitat:
@Dynomyte schrieb am 21. Februar 2024 um 20:23:34 Uhr:
Also das wäre mir irgendwo auch viel Hickhack gewesen. Und dann noch über 10.000€ bar bezahlen, siehe Geldwäschegesetz. Aber dann keine 1.000€ über haben und schon mit Rücktritt anfangen...Als Händler hat man oft mit "schwierigen" Fällen zu tun. Und manchmal auch einfach sehr viel zu tun, sodass solche Sachen nach hinten geschoben werden.
Schreib ihm doch noch Mal auf, dass du dich für das hin und her entschuldigst, du den Kaufvertrag nicht auflösen möchtest und wie er am liebsten bezahlt werden würde.
Also mir wäre neu dass eine Barzahlung von 20.000€ bei Autokauf gegen das Geldwäschegesetz verstößt.
Aktuell kann man noch mehr in Bar zahlen muss sich aber Ausweisen und der Händler muss bestimmte Daten aufnehmen.
Aber es wird wohl darauf hinauslaufen das es eine 10000€ Obergrenze geben soll EU weit.
Die Geldwäsche werden sie damit nicht aufhalten.
Aber den Privaten Autohandel weiter zu den Händlern treiben um an jedem Autokauf Steuern zu verdienen.
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. Februar 2024 um 21:51:13 Uhr:
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 21:42:10 Uhr:
Und mit kurze/rote Kennzeichen kenne ich mich überhaupt nicht aus. Kann man sowas leihen oder müssen diese beim STVA beantragt werden? Geht das auch ohne Brief? Und kann man das auch ohne Termin kurzfristig beim STVA abholen?Trailer kann man hier in der Großstadt problemlos mieten - aber hat sich dann erledigt wenn man kein Fahrzeug zum Ziehen hat.
Rote Kennzeichen leiht man sich irgendwo, Kumpel, Bekannter Autohändler etc.
Kurzzeitkennzeichen geht bei uns so: 13,10€ Verwaltungsgebühr, Fahrgestellnummer (mind. als Kopie/Fax/Scan von Zulassungsbescheinigung Teil I und II), Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU), eVB Nummer und geht ohne Termin. 2 Schilder 10€ und meine Versicherung verrechnet es mit dem Vertrag wenn der Wagen mit eVB normal versichert wird. # Im schlimmsten Fall für ne 5 Tage eVB 25€ (inkl. grüne Karte sogar) / Schilder 25€ / StVA 13,10€ + 1€
Habe gelesen, dass das Verleihen von Roten Kennzeichen verboten ist. Kann mich da auch irren.
Der Trailer ist zwar teurer, aber würde ich vorziehen, da ich sonst erst mit dem Zug zum Händler fahren müsste. Das wäre dann ca. 60€ für Schilder + 30€ und 3h Zugfahrt. Da wäre mir ein Trailer für ca. 150€ lieber. Aber danke für die Tipps ??
Zitat:
@Seppi-1604 schrieb am 21. Februar 2024 um 22:04:13 Uhr:
Aber den Privaten Autohandel weiter zu den Händlern treiben um an jedem Autokauf Steuern zu verdienen.
Sofortüberweisung ?
Treffen in der Bank ?
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 22:11:46 Uhr:
Habe gelesen, dass das Verleihen von Roten Kennzeichen verboten ist. Kann mich da auch irren.
Stimmt, schneller fahren als erlaubt ist auch verboten.
War die Rechtschreibkorrektur, was ich schreiben wollte ist: Man lässt den bekannten Autohändler das mit seinen roten Schildern organisieren 😁
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. Februar 2024 um 22:27:24 Uhr:
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 22:11:46 Uhr:
Habe gelesen, dass das Verleihen von Roten Kennzeichen verboten ist. Kann mich da auch irren.Stimmt, schneller fahren als erlaubt ist auch verboten.
War die Rechtschreibkorrektur, was ich schreiben wollte ist: Man lässt den bekannten Autohändler das mit seinen roten Schildern organisieren 😁
Aah, dann machst natürlich Sinn 😁
Nur leider habe ich da Niemanden, der da so frei wäre.
Zitat:
Fehlende ILS/LED, HUD, Automatik, Command und das Klavierlack waren zwar auch Kritikpunkte.
Aber auf das meiste kann ich verzichten, wenn ich dafür bis zu 5000€ spare.Einzig das Schaltgetriebe wäre Ausschluß-Kriterium gewesen. Da der Wagen aber wirklich absolut neuwertig ist und nach Angabe des Händlers in der Garage stand und nur im Sommer bewegt wurde habe ich mich dafür entschieden.
Die 18" AMG Felgen sind auch absolut neuwertig, ohne Kratzer, Flecken oder ähnliches.
Ich würde mir gut überlegen, heutzutage einen Wagen zu kaufen, der nur Halogenscheinwerfer hat.
Schaltgetriebe bei einem Mercedes hatte ich auch nur das erste und letzte Mal.
Hast du den Lack mit einem Lackdickenmessgerät gecheckt?
Stimmt der Kilometerstand tatsächlich?
Auf die "Angabe des Händlers" kannst du nicht viel geben, nach dem, wie der mit Kunden umgeht.
Soll man wirklich genau dieses Fahrzeug von genau diesem Händler kaufen, nur wegen eines Panoramadaches, gepflegter AMG-Felgen und 5.000 € weniger?
Zitat:
@fahrestern schrieb am 21. Februar 2024 um 22:28:46 Uhr:
Zitat:
Fehlende ILS/LED, HUD, Automatik, Command und das Klavierlack waren zwar auch Kritikpunkte.
Aber auf das meiste kann ich verzichten, wenn ich dafür bis zu 5000€ spare.Einzig das Schaltgetriebe wäre Ausschluß-Kriterium gewesen. Da der Wagen aber wirklich absolut neuwertig ist und nach Angabe des Händlers in der Garage stand und nur im Sommer bewegt wurde habe ich mich dafür entschieden.
Die 18" AMG Felgen sind auch absolut neuwertig, ohne Kratzer, Flecken oder ähnliches.Ich würde mir gut überlegen, heutzutage einen Wagen zu kaufen, der nur Halogenscheinwerfer hat.
Schaltgetriebe bei einem Mercedes hatte ich auch nur das erste und letzte Mal.Hast du den Lack mit einem Lackdickenmessgerät gecheckt?
Stimmt der Kilometerstand tatsächlich?Auf die "Angabe des Händlers" kannst du nicht viel geben, nach dem, wie der mit Kunden umgeht.
Soll man wirklich genau dieses Fahrzeug von genau diesem Händler kaufen, nur wegen eines Panoramadaches, gepflegter AMG-Felgen und 5.000 € weniger?
Gemessen habe ich den Lack nicht. Würde aber den Wagen eh nach dem Kauf zum kompletten Durchecken bei Dekra oder Tüv abgeben und sollte es ein Unfallwagen sein von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen. Der Kiolemeterstand scheint mir glaubwürdig, da der Innenraum, die Sitze und das Lenkrad absolut neuwertig sind. Bezweifle, dass die am Tacho gedreht und das Interieur komplett erneuert haben. Aber nichts ist unmöglich.
Aber deine Frage zum Schluss ist absolut einleuchtend. Denn mittlerweile lautet meine Antwort nein. Sollte vlt. besser ein paar 1000 Euro mehr in einen Automatik mit ILS investieren.
Bisher war bei mir die Laufleistung unter 100k das absolute Kaufkriterium.
Man sollte ein Auto vor dem Kauf (vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages) von einem dritten überprüfen lassen. Das spart eine ganze Menge an Ärger, Aufwand und Kosten. Nicht kaufen, dann prüfen und dann zurücktreten.
Das ganze Thema liegt schon auch ein bisschen an dir und deiner Herangehensweise an einen Autokauf.
Dazu kommt noch ein Verkäufer den du damit womöglich verärgert hast oder der sich gekränkt fühlt etc. aber das hat meiner Ansicht nacht keinen Platz das gehört sachlich geklärt, daher würde ich von dem nicht's kaufen. Aber wie gesagt überdenke bitte auch deine Herangehensweise an einen Autokauf.
Es kann und soll jeder machen was er möchte, aber ich empfehle einen stress- und druckfreien Rahmen dafür! Besichtigen, Fragen stellen, Bedenkzeit, Probefahrt, Fragen stellen, Prüfung Kfz durch 3. (ADAC, Dekra, Tüv, anderes Autohaus, bekannten/befreundeten Mechaniker,....) Ich würde nichts versprechen und mir auch keine mündlichen Verpflichtungen auferlegen lassen...