Gebrauchtwagen kaufen oder Neuwagen leasen (selbstständig)

Hallo zusammen,

meine Partnerin ist selbstständig und derzeit in der Überlegung sich ein neues Auto zu holen. Bevor wir jetzt den Steuerberater zu Rate ziehen wollte ich mal fragen ob es hier schon eine Tendenz gibt.
Nun die Frage was ist “sinnvoller”, einen Gebrauchten kaufen oder einen neuen leasen.
Ich bin der Meinung das Leasing, weil weniger Risiko bezüglich Reparaturen usw.
Sie hat von ihrem Vater eingeimpft bekommen Leasing lohnt sich nie. Sie arbeitet im Beratungsumfeld und der Gewinn liegt dieses Jahr bei ca. 50K €.

Gebrauchter Mini
EZ 2015
Preis: ca. 13.000€

Neuwagen Mini
Preis: ca. 25.000
Leasingrate ca. 200€

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vw570 schrieb am 14. April 2019 um 19:23:59 Uhr:


Er ist vom Autohaus zurückgekommen und hatte keinen Wagen mehr, alles weg!!!!

Ich hatte mir mal ein Hotelzimmer gemietet und nach der Schlüsselrückgabe stand ich völlig ohne Hotel da! Stell dir das mal vor! Kein Frühstück mehr, keine Sauna im Keller. Und das obwohl ich für jede Nach 90 € bezahlt hatte! Das war unerhört! Nie wieder Hotel!

Ich baue jetzt in jeder Urlaubsregion ein Ferienhaus, denn da weiß ich, was ich habe. Denen zeige ich es!

😁

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Zitat:

@vw570 schrieb am 14. April 2019 um 21:45:24 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 14. April 2019 um 21:35:17 Uhr:


Und Restwertleasing ist eher unüblich. Also manche Argumentationsketten sind abenteuerlich.

Sorry, jedoch wird der Restwert des Fahrzeuges beim Leasing festgelegt und wird bei Rückgabe der Restwert unterschritten muss der Leasingnehmer eben die Differenz bezahlen. Das ist gängige Praxis wie mir mein Nachbar erklärte und der macht jeden Tag Leasinggeschäfte.

Das ist einfach nur grober Unfug ! Beim Kilometerleasing trägt das Restwertrisiko ausschließlich der Leasinggeber ! Was den vertragsmäßigen Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe angeht, hat jeder Autohersteller genaue Katalogvorgaben in denen geregelt ist, welche Schäden als normale Gebrauchsspuren akzeptiert werden und für welche Schäden der Minderwert zusätzlich abgerechnet wird. Weitere Nachzahlungen ergeben sich allenfalls bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Der Nachzahlungsbetrag pro Kilometer wird bei Vetragsabschluss festgelegt.

Zitat:

@vw570 schrieb am 14. April 2019 um 21:45:24 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 14. April 2019 um 21:35:17 Uhr:


Und Restwertleasing ist eher unüblich. Also manche Argumentationsketten sind abenteuerlich.

Sorry, jedoch wird der Restwert des Fahrzeuges beim Leasing festgelegt und wird bei Rückgabe der Restwert unterschritten muss der Leasingnehmer eben die Differenz bezahlen. Das ist gängige Praxis wie mir mein Nachbar erklärte und der macht jeden Tag Leasinggeschäfte.

Nicht beim km Leasing. Und etwas anderes sollte man nicht machen.

Werden die kilometer überschritten bezahlt man auch drauf. Kein Autohaus wird bei Leasing drauflegen das ist absolut sicher. Derjenige der drauflegt ist und bleibt der Kunde.

Oder der Hersteller ;-) der subventioniert Leasing stark um neue Modelle in den Markt zu drücken

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Zitat:

@Ramas88 schrieb am 14. April 2019 um 20:30:41 Uhr:


Hallo,

Erst mal danke für die Antworten.
Bei einem Gewinn von 50K ist man dazu verpflichtet die MwSt. auszuweisen.
Die Nutzung ist zu 90% geschäftlich, Einkaufen etc. erledigt die Dame mit dem Fahrrad. Alles andere ist in Köln City Schwachsinn.

Hippofant ist für das Leasing mit 1% Versteuerung da dort der Bürokratische Aufwand am geringsten ist. Das sollte man natürlich nicht vernachlässigen, die Dame hat wenig Lust jede einzelne Fährt zu dokumentieren. Sie will am liebsten einfach die Rechnungen (Tankquittungen) sammeln und steuerlich geltend machen.

Mark-86 & vw570 sind ja klar gegen Leasing aufgrund verschiedener Meinungen.
Das man am Ende der Leasingzeit das Auto in einem gewissen Zustand zurück geben muss sollte jedem klar sein. Es ist nichts anderes wie eine Miete, wenn ich eine Wohnung für 3 Jahre Miete und diese nach meinen Umzug Mängel aufweist, muss ich die Schäden auch ersetzen. Wenn ich mehr Wasser verbrauche muss ich das auch nachzahlen. Soll man deswegen auch keine Wohnung mehr mieten?

Bleibt zusammenfassend zu sagen, ist sie bereit viel Bürokratie zu erledigen und will vllt 50-100€ pro Monat sparen, soll es der Gebrauchte sein. Will sie nicht viel Aufwand und Stress den Neuwagen leasen und mit 1% versteuern.

Lass Dich nicht verschrecken. vw570 hat schlichtweg keine Ahnung, aber Mark86 gibt einige Hinweise, die man beachten sollte.

Man muss relativ genau wissen, wieviel man fährt. Wird es mehr kostet es einen festgelegten Betrag pro km, wird es weniger, bekommt man etwas weniger als die Mehrkilometer erstattet. Schäden am Ende muss man auch bezahlen, waren bei mir bisher kleinere 3stellige Beträge für Kratzer in den Felgen oder Beulen.

Aber im Gegenzug hat man bei Fullserviceleasing kalkulierbare Kosten über die Laufzeit.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. April 2019 um 14:45:09 Uhr:


Falsch! I.d.R. ist das nur eine Freigrenze, kein Freibetrag. Daher zahlt man in dem Beispiel bis 2500 km nichts und ab 2501 km dann 250,10 € aufsteigend. Bei 4500 km dann 450 €.

Deine Berechnung erschließt sich mir nicht.
Wenn ich 4500 km über Vereinbarung bin, und eine kostenlose Freigrenze von 2500 km habe, muss ich für 2000 KM nachzahlen. Bei angenommenen 0,10 € p. km macht das in Summe 200 €.
Das so etwas kommen kann weiß man aber spätestens ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung. Sich am Ende darüber zu beklagen ist für mich absolut unverständlich.

Ne, @hydrou war da schon korrekt. Zumindest kenn ich das bei Sixt so. Wobei es für die Minderkilometer sogar noch eine Deckelung nach oben gibt.

BMW ist immer nur der 2.500km übersteigende Teil. Ebenso bei Minderkilometern.

Das ist eben der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Hier gilt wie immer dass man sich die Verträge genau ansieht bevor man unterschreibt ...

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