Gebrauchtwagen Gewährleistungsfrage

Mercedes CLK 209 Coupé

Habe mir am 29.04 dieses Jahres einen CLK 270 CDI bei einem Händler zugelegt.
Der Wagen hat die gesetzliche Gewährleistung zum Glück und keine Garantieversicherung.

Seit dem Kauf auch schon 2-3 "kleinere" sachen machen lassen die angefallen sind.
Ladeluftschlauch
Thermostat
Luftmassenmesser

Seit ner Woche ist ein "jaulen" beim Gas geben zu hören.

In mehreren Werkstätten gewesen, allerdings ist der Fehler nicht 100% Lokalisierbar.
Der Turbo ist undicht und hat auch schon "spiel" allerdings das Geräusch selbst kommt von wo anders evtl. Ölpumpe.
Habe jetzt ca. 200€ schon ausgegeben nur für die Fehlersuche.
Dazu habe ich heute noch den Ölabschneider und den Stecker zum Getriebe wechseln lassen, da beides schon verölt war auch nochmal ca. 100€.

Habe den Verkäufer angeschrieben der hat mich darauf heute angerufen, dass ich den Wagen am Montag vorbei bringen soll ca. 140km entfernt.

Hätte paar fragen diesbezüglich.

1. Wenn durch die fahrt zum Händler evtl. Folgeschäden auftreten, wer ist dafür haftbar ?

2. Muss er die gesamten kosten für die Reparatur tragen ?

3. Die Kosten für die Fehlersuche usw. die ich bisher hatte, kann ich die von Ihm zurück verlangen ?

4. Muss er Neuteile verwenden oder kann er einen z.b. auch einen generalüberholten Turbo einbauen ?

5. Wie lange hat man dann Gewährleistung auf die von Ihm ausgetauschten teile? Angenommen er wechselt den Turbo aus und der verabschiedet sich in 8 Monaten wieder, kurz nachdem der Wagen aus der Gewährleistung raus ist.

6. Wenn er auf verdacht teile auswechselt die das Geräusch an ende garnicht verursacht haben sondern etwas anderes muss er dafür aufkommen ? Und muss er solange weiter suchen bis er den Fehler findet?

7. Wenns er da alles auseinander nimmt und am ende war nur ein Teil defekt, was garnicht in der Gewährleistung mit drin ist. Wer kommt dann für seine Arbeitskosten auf ? Da der fehler ja noch nicht 100 % Lokalisiert wurde.

Viele Fragen aber würde mich über eine Antwort freuen.
Gruss und Danke schonmal 🙂

18 Antworten

Viele Händler Bieten ja eine Garantie durch irgendwelche Firmen gegen Aufpreis an.
Unabhängig also davon ob man diese jetzt mit abschließt, hat man trotzdem also die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler ?

Zitat:

Original geschrieben von mal-one


Viele Händler Bieten ja eine Garantie durch irgendwelche Firmen gegen Aufpreis an.
Unabhängig also davon ob man diese jetzt mit abschließt, hat man trotzdem also die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler ?

Wie schon beschrieben, die Gewährleistung hat so absolut gar nichts mit der zusätzlich abgeschlossenen Garantie zu tun. Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch und besteht grundsätzlich

immer...

Ok danke. Glaube kaum dass das jeder Autohändler weiß.

Die Händler wissen das nur zu genau, doch stellt man sich grundsätzlich dumm, spart das mit Sicherheit schon mal gut 25% an Gewährleistungsrücklagen - die übrigens eh kaum einer der kleineren Händler steuerlich oder handelsrechtlich zurückstellt... 🙂

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