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Gebrauchtwagen gekauft, Glassteinschlag danach gefunden

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 12:54

Servus,

ich habe vor kurzem ein Gebrauchtwagen gekauft.

Der zustand war sehr schmutzig, für die reinigung hab ich 50€ runtergehandelt.

Nun nach der Reinigung hab ich ein Steinschlag gefunden.

Frage:

1. Kann ich bei Verkäufer beschweren?

2. Da ich TK hab, kann ich theoretisch zu Carglass kostenlos reparieren lassen. Allerdings kann die Versicherung mich als Versicherungsbetrug beschuldigen?

Denn die Schaden vor dem Vertragsabschluss da war.

Danke im Voraus

gruss

bakachan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Meine Posts fehlen und ich habe ganz sicher keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug gegeben.

Es wäre im Übrigen hilfreich ,wenn der TE mal genau sagen würde,wann er den Fehler entdeckt hat,ob der Steinschlag als Vorschaden vermutet wird oder ob der Vorbesitzer das zugegeben hat.Und ob der TE das Auto nach dem Erwerb und vor der Entdeckung des Schadens schon gefahren ist

Alex.

Alex.

Gekauft wird privat, Vorschaden würde nicht zugegeben.

Vor der Entdeckung ist gefahren (~30-50km wohl zu werkstatt und zurück ohne Autobahn)

Allerdings nach der Entdeckung habe ich wohl bis jetzt ~1000 km gefahren.

Ok -ich kontruiere mal was!

***EDITIERT - hier wird nix konstruiert, das erläuterte ich oben schon. Der TE hat den Sachverhalt geschilder - in dem Fall ist die Verscherung nicht leistungspflichtig. Von "Konstruktionen ist abzusehen! (Schreddi)***

Alex.

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33 Antworten
am 10. Juli 2009 um 15:04

Hallo,

noch einmal - da wir dies gerade eben hatten....

Was der TE zu sagen hat oder der Versicherung sagen sollte, ist nicht Thema dieses Forums.

Wenn der Steinschlag vor dem Abschluss der Versicherung bereits existierte, ist er nicht versichert und basta.

Weitere "Tipps" dieser Art werde ich ahnden!

Entsprechende Posts werde ich jetzt entfernen...

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 15:15

Wow, was hab ich verpasst?

2 seiten nur 3 posten, scheinlich viel

Danke für euere Antwort

am 10. Juli 2009 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Wow, was hab ich verpasst?

2 seiten nur 3 posten, scheinlich viel

Schreddi hat einige Antowrten gelöscht. Da ich sie auch nicht gelesen habe, gehe ich davon aus, daß sie Anleitungen zum Versicherungsbetrug enthielten. Dies kann hier eben nicht geduldet werden.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Wow, was hab ich verpasst?

2 seiten nur 3 posten, scheinlich viel

Schreddi hat einige Antowrten gelöscht. Da ich sie auch nicht gelesen habe, gehe ich davon aus, daß sie Anleitungen zum Versicherungsbetrug enthielten. Dies kann hier eben nicht geduldet werden.

Meine Posts fehlen und ich habe ganz sicher keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug gegeben.

Es wäre im Übrigen hilfreich ,wenn der TE mal genau sagen würde,wann er den Fehler entdeckt hat,ob der Steinschlag als Vorschaden vermutet wird oder ob der Vorbesitzer das zugegeben hat.Und ob der TE das Auto nach dem Erwerb und vor der Entdeckung des Schadens schon gefahren ist

Alex.

Alex.

Themenstarteram 11. Juli 2009 um 0:27

Zitat:

Original geschrieben von ap11

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Schreddi hat einige Antowrten gelöscht. Da ich sie auch nicht gelesen habe, gehe ich davon aus, daß sie Anleitungen zum Versicherungsbetrug enthielten. Dies kann hier eben nicht geduldet werden.

Meine Posts fehlen und ich habe ganz sicher keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug gegeben.

Es wäre im Übrigen hilfreich ,wenn der TE mal genau sagen würde,wann er den Fehler entdeckt hat,ob der Steinschlag als Vorschaden vermutet wird oder ob der Vorbesitzer das zugegeben hat.Und ob der TE das Auto nach dem Erwerb und vor der Entdeckung des Schadens schon gefahren ist

Alex.

Alex.

Gekauft wird privat, Vorschaden würde nicht zugegeben.

Vor der Entdeckung ist gefahren (~30-50km wohl zu werkstatt und zurück ohne Autobahn)

Allerdings nach der Entdeckung habe ich wohl bis jetzt ~1000 km gefahren.

am 11. Juli 2009 um 0:54

Huppala, doppelt

am 11. Juli 2009 um 0:56

Ich gebe Dir mal den Tip: Laß es von einem Scheibendoktor schnellstmöglich reparieren. Hol vorher ein paar Preise ein. Bezahlen wirst Du es selbst müssen, da Du dem Vorbesitzer nachweisen müßtest, daß er diesen Mangel arglistig verschwiegen hat - und das kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Ich habe dieses Jahr zwar einen solchen Schaden über meine Teilkasko abgerechnet, doch das sollte man hier eher lassen. Sag besser bei der Preisanfrage, daß Du keine Kasko hast.

Ich verrate Dir gern noch den Betrag, den der Scheibendoktor mit meiner Versicherung abgerechnet hat: Es waren knapp 90 €.

 

Themenstarteram 11. Juli 2009 um 1:08

Zitat:

Original geschrieben von meehster

 

Ich gebe Dir mal den Tip: Laß es von einem Scheibendoktor schnellstmöglich reparieren. Hol vorher ein paar Preise ein. Bezahlen wirst Du es selbst müssen, da Du dem Vorbesitzer nachweisen müßtest, daß er diesen Mangel arglistig verschwiegen hat - und das kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Ich habe dieses Jahr zwar einen solchen Schaden über meine Teilkasko abgerechnet, doch das sollte man hier eher lassen. Sag besser bei der Preisanfrage, daß Du keine Kasko hast.

Ich verrate Dir gern noch den Betrag, den der Scheibendoktor mit meiner Versicherung abgerechnet hat: Es waren knapp 90 €.

Danke!

Wo hast du machen lassen?

Carglass? oder lieber normale werkstatt?

am 11. Juli 2009 um 1:57

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Danke!

Gerne :)

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Wo hast du machen lassen?

Carglass? oder lieber normale werkstatt?

Ich habe es bei einem Autoglaser machen lassen. Ich glaube, der nannte sich Scheibendoktor, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

Greif doch wirklich am besten zum telefon und telefonier die verschiedenen Spezialisten ab. Dort, wo Du das beste Preis-/Leistungsverhältnis siehst, läßt Du es dann machen. Grundsätzlich sind Autoglaser mit festem Standort vertrauenswürdiger als fliegende Glaser.

Themenstarteram 11. Juli 2009 um 6:36

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Danke!

Gerne :)

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Wo hast du machen lassen?

Carglass? oder lieber normale werkstatt?

Ich habe es bei einem Autoglaser machen lassen. Ich glaube, der nannte sich Scheibendoktor, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

Greif doch wirklich am besten zum telefon und telefonier die verschiedenen Spezialisten ab. Dort, wo Du das beste Preis-/Leistungsverhältnis siehst, läßt Du es dann machen. Grundsätzlich sind Autoglaser mit festem Standort vertrauenswürdiger als fliegende Glaser.

Ok, mach ich

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Meine Posts fehlen und ich habe ganz sicher keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug gegeben.

Es wäre im Übrigen hilfreich ,wenn der TE mal genau sagen würde,wann er den Fehler entdeckt hat,ob der Steinschlag als Vorschaden vermutet wird oder ob der Vorbesitzer das zugegeben hat.Und ob der TE das Auto nach dem Erwerb und vor der Entdeckung des Schadens schon gefahren ist

Alex.

Alex.

Gekauft wird privat, Vorschaden würde nicht zugegeben.

Vor der Entdeckung ist gefahren (~30-50km wohl zu werkstatt und zurück ohne Autobahn)

Allerdings nach der Entdeckung habe ich wohl bis jetzt ~1000 km gefahren.

Ok -ich kontruiere mal was!

***EDITIERT - hier wird nix konstruiert, das erläuterte ich oben schon. Der TE hat den Sachverhalt geschilder - in dem Fall ist die Verscherung nicht leistungspflichtig. Von "Konstruktionen ist abzusehen! (Schreddi)***

Alex.

Wo ist dann hier der Versicherungsbetrug, wenn der Glasschaden gemeldet wird?

Der TE hat nach Waschen des Fahrzeuges einen Glassteinschlag entdeckt.

Der Verkäufer des Fahrzeuges hat im Kaufvertrag diesen Schaden nicht angezeigt, sodass zunächst anzunehmen ist, dass der Glassteinschlag nach Übernahme des Fahrzeuges erfolgte.

Damit ist die TK des TE entschädigungspflichtig.

Sollte der Glassteinschlag nicht nach dem Kauf passiert sein, ist Versicherung des TE nicht entschädigungspflichtig. In diesem Fall muss dem Verkäufer des Fahrzeuges Betrug unterstellt werden.

In Deutschland ist jeder als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld nachgewiesen ist. Da diese Schuld des Verkäufers offensichtlich nicht nachgewiesen weren kann, ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass der Verkäufer wahre Angaben gemacht hat und der Glassteinschlag nach dem Verkauf erfolgte. Sollte die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen des Käufers haben, folgt zwangsläufig, dass sie dem Verkäufer unwahre Angaben im Verkaufsvertrag vorwirft, wogegen dieser sich verwehren wird.

Also Käufer meldet Schaden, Versicherung zahlt entsprechend den Vers. Bedingungen oder zahlt nicht und muss dann dem Verkäufer den Betrug nachweisen.

Wo betrügt dann hier der Käufer, wenn er den Schaden meldet?

 

 

O.

 

am 11. Juli 2009 um 12:28

Auch wenn das nicht unbedingt Betrug sein sollte, ist es zumindest grenzwertig. Ich würde das lassen. Die vielleicht 90 € sind es nicht wert, Strafverfahren zu riskieren.

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