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Gebrauchtwagen gekauft, Glassteinschlag danach gefunden

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 12:54

Servus,

ich habe vor kurzem ein Gebrauchtwagen gekauft.

Der zustand war sehr schmutzig, für die reinigung hab ich 50€ runtergehandelt.

Nun nach der Reinigung hab ich ein Steinschlag gefunden.

Frage:

1. Kann ich bei Verkäufer beschweren?

2. Da ich TK hab, kann ich theoretisch zu Carglass kostenlos reparieren lassen. Allerdings kann die Versicherung mich als Versicherungsbetrug beschuldigen?

Denn die Schaden vor dem Vertragsabschluss da war.

Danke im Voraus

gruss

bakachan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bakachan

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Meine Posts fehlen und ich habe ganz sicher keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug gegeben.

Es wäre im Übrigen hilfreich ,wenn der TE mal genau sagen würde,wann er den Fehler entdeckt hat,ob der Steinschlag als Vorschaden vermutet wird oder ob der Vorbesitzer das zugegeben hat.Und ob der TE das Auto nach dem Erwerb und vor der Entdeckung des Schadens schon gefahren ist

Alex.

Alex.

Gekauft wird privat, Vorschaden würde nicht zugegeben.

Vor der Entdeckung ist gefahren (~30-50km wohl zu werkstatt und zurück ohne Autobahn)

Allerdings nach der Entdeckung habe ich wohl bis jetzt ~1000 km gefahren.

Ok -ich kontruiere mal was!

***EDITIERT - hier wird nix konstruiert, das erläuterte ich oben schon. Der TE hat den Sachverhalt geschilder - in dem Fall ist die Verscherung nicht leistungspflichtig. Von "Konstruktionen ist abzusehen! (Schreddi)***

Alex.

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"Denn die Schaden vor dem Vertragsabschluss da war."

 

Das hat der TE selber geschrieben. Und er wird es wohl von allen hier am besten Wissen.

 

Warum wird denn hier dauernd versucht ihm etwas anderes einzureden? :confused:

 

Im übrigen ist es auch noch kein Betrug, solange der Schaden nicht reguliert wird, wäre es ein Betrugsversuch. 

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

"Denn die Schaden vor dem Vertragsabschluss da war."

 

Das hat der TE selber geschrieben. Und er wird es wohl von allen hier am besten Wissen.

 

Warum wird denn hier dauernd versucht ihm etwas anderes einzureden? :confused:

 

Im übrigen ist es auch noch kein Betrug, solange der Schaden nicht reguliert wird, wäre es ein Betrugsversuch. 

 

Gruß

 

Delle

TE hat unmissverständlich mitgeteilt: "Vorschaden würde nicht zugegeben".

Die Formulierung "Denn die Schaden vor dem Vertragsabschluss da war" ist ausdrucksmäßig und grammatikalisch verhunzt und damit auch die Bedeutung verschwommen.

Aus dem Kontext ist zu entnehmen, dass er wohl meinte, die Versicherung könnte behaupten, dass der Vertragsabschluss vor dem Vertragsabschluss da war.

Aber letztendlich ist der Sachverhalt nur zu beurteilen, wenn Kaufvertragstext im Detail bekannt.

 

O.

 

 

@ Schreddi

mit konstruieren meinte ich ,und deshalb hatte ich den TE extra nochmal gefragt ,dass ich die Fakten zusammentrage.

Zitat:

Vor der Entdeckung ist gefahren (~30-50km wohl zu werkstatt und zurück ohne Autobahn)

Was ist denn daran eingeredet?

Alex.

am 11. Juli 2009 um 17:52

Hallo,

okay - Schluss jetzt hier.

Ich habe deutlich erklärt, dass ich Anleitungen, wie man "konstruiert" hier nicht sehen will. So fängt es an und bei der Anleitung zum Betrug geht es weiter.

Das gilt für hier und für die Zukunft - es wrd sich bitte daran gehalten!

Wenn dies nicht akzeptiert wird, muss ich eben schließen.

***GESCHLOSSEN***

Probleme dazu bitte per PN

Grüße

Schreddi

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