Gebrauchtwagen gekauft, aufgezogene Sommerreifen haben einen zu niedrigen Speed-Index

Guten Abend,

letzte Woche habe ich einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft der laut Fahrzeugschein V Reifen vom Geschwindigkeitsindex braucht, aber leider nur H Reifen auf der Hinterachse hat. Aufgezogen sind Sommerreifen und die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein ist mit 212 km/h angegeben.

Ich habe je einen Satz Sommer und Winterreifen zu dem Auto gekriegt, je 2 Reifen sind identisch so das ich auf jeder Achse mit korrekter Laufrichtung ein paar habe, also 4 unterschiedliche Reifensorten. Die Winterreifen sind alles H Reifen. Je ein paar der Winter und Sommerreifen sind laut DOT von 2014. Die Dimensionen sind alle identisch, genau wie die Felgen.

Ich kenne mich mit Autos nicht aus und habe beim Kauf nicht darauf geachtet, und weil die Vorderräder, die V Sommerräder gut aussahen, achtete ich nicht weiter darauf und war beim abholen des Fahrzeugs nur etwas erstaunt, dass die Winterräder im Kofferraum unterschiedlich aussehende Profile hatten. Auch kam der Wagen mit den H Sommerreifen durch die HU den der Händler letzte Woche machen liess.

Ich wollte mir heute nur die Winterreifen anschauen und schauen, von wann die Reifen sind, da ich neugierig war und mich gestern und heute etwas in das Thema Reifen eingelesen habe.

Was kann ich jetzt am besten machen? Morgen früh muss ich über die Landstraße auf jeden Fall zur Arbeit (Frühschicht). Sollte ich die Winterräder mitnehmen, nach der Arbeit aufziehen lassen und mir den Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit besorgen? Ich habe kein Werkzeug um die Räder jetzt montieren zu können.

Beim Händler ist eine KFZ-Werkstatt mit im Gebäude, der Weg ist aber deutlich länger und den Händler erreiche ich erst morgen früh.

31 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 16. März 2021 um 12:04:06 Uhr:



Zitat:

@Rostpopel schrieb am 15. März 2021 um 21:32:09 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 16. März 2021 um 12:04:06 Uhr:



Zitat:

@Rostpopel schrieb am 15. März 2021 um 21:32:09 Uhr:


https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsindex.html

Genau. Purer Schwachsinn, der dort geschrieben wird.

Wann und warum die BE erlöschen kann, habe ich im Forum schon mehrfach genau dargelegt; aber das suchst du bei Interesse bitte selbst raus.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Bei falschen Reifen kann eben davon ausgegangen werden, daß ein Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein könnte.

Zitat:

@Rostpopel schrieb am 19. März 2021 um 00:32:40 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. März 2021 um 12:04:06 Uhr:

Zitat:

@Rostpopel schrieb am 19. März 2021 um 00:32:40 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. März 2021 um 12:04:06 Uhr:


Genau. Purer Schwachsinn, der dort geschrieben wird.

Wann und warum die BE erlöschen kann, habe ich im Forum schon mehrfach genau dargelegt; aber das suchst du bei Interesse bitte selbst raus.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Bei falschen Reifen kann eben davon ausgegangen werden, daß ein Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein könnte.

Nein, falsch. Aber nochmal, ich hab das alles schon mehrfach ausführlich dargelegt, inklusive der entsprechenden Verkehrsblatt-Verlautbarungen und der ständigen Rechtsprechung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen