Gebrauchtwagen gekauft, aufgezogene Sommerreifen haben einen zu niedrigen Speed-Index

Guten Abend,

letzte Woche habe ich einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft der laut Fahrzeugschein V Reifen vom Geschwindigkeitsindex braucht, aber leider nur H Reifen auf der Hinterachse hat. Aufgezogen sind Sommerreifen und die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein ist mit 212 km/h angegeben.

Ich habe je einen Satz Sommer und Winterreifen zu dem Auto gekriegt, je 2 Reifen sind identisch so das ich auf jeder Achse mit korrekter Laufrichtung ein paar habe, also 4 unterschiedliche Reifensorten. Die Winterreifen sind alles H Reifen. Je ein paar der Winter und Sommerreifen sind laut DOT von 2014. Die Dimensionen sind alle identisch, genau wie die Felgen.

Ich kenne mich mit Autos nicht aus und habe beim Kauf nicht darauf geachtet, und weil die Vorderräder, die V Sommerräder gut aussahen, achtete ich nicht weiter darauf und war beim abholen des Fahrzeugs nur etwas erstaunt, dass die Winterräder im Kofferraum unterschiedlich aussehende Profile hatten. Auch kam der Wagen mit den H Sommerreifen durch die HU den der Händler letzte Woche machen liess.

Ich wollte mir heute nur die Winterreifen anschauen und schauen, von wann die Reifen sind, da ich neugierig war und mich gestern und heute etwas in das Thema Reifen eingelesen habe.

Was kann ich jetzt am besten machen? Morgen früh muss ich über die Landstraße auf jeden Fall zur Arbeit (Frühschicht). Sollte ich die Winterräder mitnehmen, nach der Arbeit aufziehen lassen und mir den Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit besorgen? Ich habe kein Werkzeug um die Räder jetzt montieren zu können.

Beim Händler ist eine KFZ-Werkstatt mit im Gebäude, der Weg ist aber deutlich länger und den Händler erreiche ich erst morgen früh.

31 Antworten

Hat Folgendes 2021 noch Gültigkeit, das ich in eigenen Worten wiedergebe?

Der mindestens erforderliche Speedindex ergibt sich bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01.05.2009 und einer bbH größer 150 km/h nicht allein aus der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, sondern muss darüber hinaus einen Sicherheitszuschlag abdecken.

Die Formel hierfür:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h

Das führt beispielsweise dazu, dass an einem 2008 erstzugelassenen PKW mit eingetragener bbH von 203 km/h, Sommerreifen mit Speedindex "H" (bis 210 km/h) unzulässig sind.

Der Sicherheitszuschlag laut obiger Formel fällt bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.05.2009 ersatzlos weg.

Zitat:

@Rigero schrieb am 15. März 2021 um 12:50:49 Uhr:



Hat Folgendes 2021 noch Gültigkeit, das ich in eigenen Worten wiedergebe?

(...)

Es geht darum, ob das Fzg. noch eine alte, nationale ABE hat oder eine EG-Typgenehmigung. Neue PKW-Fzg.-Typen ab 1991 müssen eine EG-Typgenehmigung haben, also wenn wir nicht von einem Oldtimer ausgehen, ist das so (kann man übrigens auch im Fzg.-Schein unter Feld "K" nachsehen.)

Und bei diesen Fzgen. gelten keine Toleranzzuschläge mehr, sondern die eingetragene Geschwindigkeit.

Für ein Fzg. mit 210 km/h genügt "H", bei 211 km/h braucht man "V".

@nogel
Du meinst in Deinem Beispiel sicher folgendes:
"Für ein Fzg. mit 190 km/h genügt "T", bei 191 km/h braucht man "U"."

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 15. März 2021 um 14:03:33 Uhr:


@nogel
Du meinst in Deinem Beispiel sicher folgendes:
"Für ein Fzg. mit 190 km/h genügt "T", bei 191 km/h braucht man "U"."

Danke, habs geändert

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Ich hab angerufen und der Händler sagt, die Reifen seien zulässig, worauf hin ich sagte, der Wagen hat keine Betriebserlaubnis mit den H Sommerreifen, eine Stillegung und 50€ Bussgeld drohen, falls die Polizei ganz genau hinschaut. Ich soll morgen nach der Arbeit hinfahren, 30km extra pro Weg.

Jetzt mal ohne irgendwelche Gedanken in die Richtung der Verkäufer hat dieses und jenes zu tun, hier steht

Zitat:

"Sollten Sie zudem einen Unfall verursachen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährden, können Sie in den meisten Fällen keinen Versicherungsschutz mehr erwarten. Dann müssen Sie die Kosten des Unfalls möglicherweise am Ende selbst tragen."

Gilt das immer, oder nur, wenn ich 211kmh+ auf H Sommerrädern unterwegs bin? Die Strecke ist einfach, aber ein Unfall kann immer passieren. Ich hab mir aus meiner Stammwerkstatt einen Warnsticker für H-Reifen (210km/h) besorgt, 15 minuten vor Feierabend, da war nichts mehr mit Winterreifen aufziehen, also hab ich auch nicht gefragt, aber ich hab die Winterreifen jetzt wieder im Kofferraum.

Zitat:

"Sollten Sie zudem einen Unfall verursachen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährden, können Sie in den meisten Fällen keinen Versicherungsschutz mehr erwarten. Dann müssen Sie die Kosten des Unfalls möglicherweise am Ende selbst tragen."

Ein nicht totzukriegendes Stammtischgerücht.

Selbstverständlich zahlt die Haftpflicht IMMER den Schaden des Gegners (-> stell dir vor du wärst Geschädigter und würdest nichts bekommen, weil der Verursacher falsche Reifen hat....)

Bei Kaskovversicherung kann (!) es anders aussehen, aber auch nur dann, wenn ein URSÄCHLICHER Zusammenhang zwischen den Reifen und dem Unfall da wäre, und das dürfte im vorlliegenden Fall NIE der Fall sein.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2021 um 17:58:10 Uhr:


Selbstverständlich zahlt die Haftpflicht IMMER den Schaden des Gegners (-> stell dir vor du wärst Geschädigter und würdest nichts bekommen, weil der Verursacher falsche Reifen hat....)

Vielen Dank Nogel!

Zitat:

Ich soll morgen nach der Arbeit hinfahren, 30km extra pro Weg.

Dann klär auch, wie er die HU bestehen konnte.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2021 um 17:58:10 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2021 um 17:58:10 Uhr:



Zitat:

"Sollten Sie zudem einen Unfall verursachen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährden, können Sie in den meisten Fällen keinen Versicherungsschutz mehr erwarten. Dann müssen Sie die Kosten des Unfalls möglicherweise am Ende selbst tragen."

[/quote

Ein nicht totzukriegendes Stammtischgerücht.

Selbstverständlich zahlt die Haftpflicht IMMER den Schaden des Gegners (-> stell dir vor du wärst Geschädigter und würdest nichts bekommen, weil der Verursacher falsche Reifen hat....)

Bei Kaskovversicherung kann (!) es anders aussehen, aber auch nur dann, wenn ein URSÄCHLICHER Zusammenhang zwischen den Reifen und dem Unfall da wäre, und das dürfte im vorlliegenden Fall NIE der Fall sein.

https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsindex.html

Wenn der Tüv mit 11/2021 geklebt ist hat er auch keine frische HU.

Ansonsten dem Händler auf die Füße treten oder den Tüv Anrufen.

Zitat:

@Rostpopel schrieb am 15. März 2021 um 21:32:09 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2021 um 17:58:10 Uhr:

Zitat:

@Rostpopel schrieb am 15. März 2021 um 21:32:09 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2021 um 17:58:10 Uhr:


[/quote

Ein nicht totzukriegendes Stammtischgerücht.

Selbstverständlich zahlt die Haftpflicht IMMER den Schaden des Gegners (-> stell dir vor du wärst Geschädigter und würdest nichts bekommen, weil der Verursacher falsche Reifen hat....)

Bei Kaskovversicherung kann (!) es anders aussehen, aber auch nur dann, wenn ein URSÄCHLICHER Zusammenhang zwischen den Reifen und dem Unfall da wäre, und das dürfte im vorlliegenden Fall NIE der Fall sein.

https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsindex.html

Genau. Purer Schwachsinn, der dort geschrieben wird.

Wann und warum die BE erlöschen kann, habe ich im Forum schon mehrfach genau dargelegt; aber das suchst du bei Interesse bitte selbst raus.

Zitat:

@Tkl123 schrieb am 15. März 2021 um 17:49:56 Uhr:


Ich hab angerufen und der Händler sagt, die Reifen seien zulässig, worauf hin ich sagte, der Wagen hat keine Betriebserlaubnis mit den H Sommerreifen, eine Stillegung und 50€ Bussgeld drohen, falls die Polizei ganz genau hinschaut. Ich soll morgen nach der Arbeit hinfahren, 30km extra pro Weg.
...

U.U. wäre es sogar sinnvoller, wenn du statt anderer Reifen vielleicht eine kleine Rückerstattung einforderst und dir die passenden Reifen selbst besorgst.
Er könnte dir theoretisch ansonsten die billigsten, schlechtesten, aber trotzdem zulässigen, Reifen auf dem ganzem Universum aufziehen. Wäre sicherlich auch nicht in deinem Sinne.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. März 2021 um 12:39:01 Uhr:



Zitat:

@Tkl123 schrieb am 15. März 2021 um 17:49:56 Uhr:


Ich hab angerufen und der Händler sagt, die Reifen seien zulässig, worauf hin ich sagte, der Wagen hat keine Betriebserlaubnis mit den H Sommerreifen, eine Stillegung und 50€ Bussgeld drohen, falls die Polizei ganz genau hinschaut. Ich soll morgen nach der Arbeit hinfahren, 30km extra pro Weg.
...

U.U. wäre es sogar sinnvoller, wenn du statt anderer Reifen vielleicht eine kleine Rückerstattung einforderst und dir die passenden Reifen selbst besorgst.
Er könnte dir theoretisch ansonsten die billigsten, schlechtesten, aber trotzdem zulässigen, Reifen auf dem ganzem Universum aufziehen. Wäre sicherlich auch nicht in deinem Sinne.

Das ist naheliegend, deswegen mein Tipp lieber einen neuen Satz Ganzjahresreifen zum Selbstkostenpreis des Händlers rauszuhandeln.

Ich war heute da, gestern hab ich noch die Winterreifen drauf gemacht. Hat sich gelohnt, der Verkäufer wollte sofort mit mir zum Meister von wegen mit H darf ich doch fahren, aber der Meister hat ihm sofort den Zahn gezogen, nachdem er in den Fahrzeugschein geschaut hat. In solchen Momenten vermisse ich das Handwerk (Hab Kälte gelernt). Verkäufer fragte nur ob noch V Reifen auf Lager sind, und wenn ich nagelneue will, ich zahlen müsse und verzog sich dann etwas beleidigt.

Klar, werden wieder nur Gebrauchte von wer weiß wann, aber mittelfristig möchte ich sowieso andere Felgen mit Allwetterreifen, aber nicht von dem Händler. Die Sommerreifen waren mit viel zuviel Kraft festgeschraubt, da musste es wohl schnell gehen. Wenn ich dann mal ne Panne hab, möchte ich nicht einen endlosen Kampf gegen fünf Radschrauen führen müssen.

Was den TÜV anbelangt konnte ich nicht mit dem Meister reden, der war mitten im Streß, aber wie gesagt, ich geh wegen der fehlenden Plakette davon aus, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt noch nicht angemeldet war und kein Fahrzeugschein vorlag, und der Prüfer daher nur nach der Profiltiefe der Reifen geschaut hat.

Zitat:

@Tkl123 schrieb am 15. März 2021 um 11:33:21 Uhr:


Danke nochmal fürs Feedback, ich melde mich gleich beim Händler

Zitat:

@Tkl123 schrieb am 15. März 2021 um 11:33:21 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 15. März 2021 um 07:30:29 Uhr:


Den Bericht der Abnahme hast du? Normalerweise klebt doch dann die Zulassungsstelle die Plakette oder hat sich das auch geändert?

Ja, den Bericht habe ich, ich geh davon aus, dass noch kein Schild zum aufkleben da war, bzw kein gültiger Fahrzeugschein und der Wagen relativ zeitgleich mit der HU auf mich angemeldet wurde, also der Prüfer keine Schilder/ Schein und derjenige der den Wagen anmeldete keine neuen Tüvunterlagen. Die ursprüngliche HU Plakette 11/2021 oder so ist auf dem Wagen.

Das ist Standard, kommt oft vor.

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