Gebrauchtwagen Garantie

Opel Corsa D

Hallo,
mein Sohn hat sich vor einem Jahr einen Corsa beim Opel-Händler gekauft, beinhaltet eine einjährige Garantie des Händlers, die wir mit dem Fahrzeug erworben haben (extra mit Preis aufgeführt).

Einschränkend wurde in den Bedingungen festgehalten, dass nach einem halben Jahr ein Ölservice zu machen sei. Da mein Sohn nur sehr wenig gefahren ist (< 3.000) und zu der Zeit im Ausland war, wurde der Service nicht gemacht. (Ein Hinweis, warum der Service notwendig ist, erfolgte nicht)

Jetzt hat sich beim Jahresservice herausgestellt, dass die Wasserpumpe undicht ist und getauscht werden musste. Händler weigert sich zu zahlen, bzw. die Kosten zu übernehmen, da wir den Ölservice nicht gemacht haben und nach sechs Monaten eine Beweislastumkehr zum Tragen käme (wir aber, wegen des verpassten Wechsels, natürlich nicht nachweisen können, dass der Defekt schon vor sechs Monaten aufgetreten war).

Lohnt es sich, dagegen anzugehen, oder ist der Händler in Bezug auf die Beweislastumkehr im Recht?

Roger

17 Antworten

Alles Spekulationen über die 6Monate/7.500. Bis jetzt kennt keiner die Laufleistungen bzw. damit verbunden Intervalle. Das Auto könnte ja auch einmal eine Geschäftsflitzer gewesen sein. Hat in 6 Monaten 30tkm runtergerissen und somit ist der Inspektionsintervall nun versetzt.

Am Ende ist es egal. Wir reden ja nicht von einer versteckten Klausel irgendwo, sondern offenem Vertragsgebaren.

Läuft und lief in mienen bisherigen Jobs auch nicht anders. Wenn ein Kunde dermaßen stark von den bekannten/unterschriebenen Verpflichtungen abweicht ist GWL/Kulanz futsch. Wenn die unklar sind diskutiert man das VOR der Unterzeichnung. Und wenn ich selbst mal "Kunde" bin und so etwas kam vor, haben wir auch diese härte zu spüren bekommen.

6 Monate drüber sind eine Ansage!

Der Wagen wurde von einer Privatperson genutzt, hat in 3 Jahren 50.000 km gelaufen, wurde regelmäßig jährlich gewartet (immer im März). Für die jetztige Wartung hat das Display auch ordnungsgemäß eine Inspektion 2 gemeldet. Einzig die Zündkerzen wurden bereits letztes Jahr vorgezogen getauscht, was im Serviceheft auch vermerkt war. Wir haben also keinen Service verschlampt.

Der eingeschobene Service bezieht sich allein auf die Garantie und die darin stehenden Bedingungen. Und wir hätten die damals auch gar nicht abgeschlossen, wenn uns bewusst gewesen wäre, dass dies eine Zusatzgarantie und nicht Voraussetzung zur gesetzlichen Gebrauchtwagengewährleistung ist. (Ich habe die Verhandlungen damals nicht geführt, sondern mein Vater und mein Sohn).

Der Oberhammer war ja auch noch, dass wir jetzt einen Gutschein für einen Sonderpreis des Service bekommen haben. Der bezog sich aber allein auf einen Ölservice, und ist bei einer Inspektion 2 (die jetzt, nach 4 Jahren dran war) nicht anrechenbar.

Damit möchte ich die Diskussion nun beenden.
Danke für alle Antworten.

Die zus. Garantie und die GWL sind 2 versch. Dinge. Für die ersten 6 Monate brauchst Du nämlich keine zus. (kostenpflichtige) Garantie da der gewerbliche Käufer von Gesetz wegen nachbessern muß. Erst ab dem 7. bis zum 12. Monat kann er verlangen das Du den beweis antrittst das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen hat.
Insofern sind Zusatzversicherungen aus Käufersicht erst ab dem 7. Monat interessant. Davor ist es eher ein gig für die Händler sich Kohle, die sie selbst zahlen müssten, über die VS zurück zu holen.

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