gebrauchtwagen garantie
Hätte eine frage !!
habe seit eine woche mir ein mazda 6 zu gelegt 2,3 liter alles drin top ausstattung bei der probefahrt war ein kacken im motor bei 2000umdrehung fing es an habe händler informirt er hat noch mal ölwechsel angeblich gemacht zu hause angekommen mazda werkstatt aufgesucht die sagen warscheinlich motor schaden pleul oder kolben auto nicht mehr weiterfahren ..da wir eine versicherung mit 150 eur abgeschlossen haben und ich rücksprache mit versicherung hielt solte ich schaden mit 60% beteidigen schaden 11000 euro von mazda 2 werkstatt das gleiche motorschaden ?????? habe händler informiert er sagt am tel mein ansprechpartner ist die versicherung und nicht er und wenn ich das auto zurück bringen möchte dann bekomme ich mein Geld nicht sondern ein anderwertiges Auto wo ist da mein umtausch recht kann mir doch kein Anwalt leisten habe auch kein rechtschutz wer kann mir paragrafen geben was ich ihn unter der nase halte
6 Antworten
Was steht denn in dem Garantievertrag? Sehr häufig ist eine Beteiligung abgestuft von der Kilometerleistung des verkauften KFZ hinterlegt. Weiterhin solltest du in einer Suchmaschine Themen zur Gewährleistung durch Gebrauchtwagenhändler suchen. Da gibt es einiges. Weiterhin kannst du ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt nehmen, der dir deine Rechte erklärt. Das kostet um die 150 €, könnte sich aber lohnen. Hör dich aber vorher um, damit du einen in dieser Sache versierten Anwalt bekommst. Zusätzlich den Händler nicht nur anrufen, sondern Mails schicken, damit du einen Nachweis über die Kontaktaufnahme hast. Weiterhin Protokolle anfertigen über den gesamten Hergang, wann mit wem telefoniert, welche Antwort erhalten etc. Vielleicht auch kurze schriftliche Stellungnahme der Werkstätten, die den Motorschaden diagnostiziert haben. Viel Glück.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Heiko 0307
wer kann mir paragrafen geben was ich ihn unter der nase halte
"§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. "
"§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs.
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. "
"§ 475
Abweichende Vereinbarungen.
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von ... den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."
"§ 476
Beweislastumkehr.
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
"§ 437Zitat:
Original geschrieben von Heiko 0307
wer kann mir paragrafen geben was ich ihn unter der nase halte
Rechte des Käufers bei Mängeln.Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. ""§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs.(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. "
"§ 475
Abweichende Vereinbarungen.(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von ... den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."
"§ 476
Beweislastumkehr.Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
DANKE EUCH das auto besitze ich erst 1 woche die mängel waren den verkäufer bekannt und er mir immer am tel gesagt da er nicht zuständig ist dafür hab ich die zusatzversicherung abgeschloßen.oder ich soll mich bei ihm ein gleiwertiges auto aussuchen was ich bestimmt nicht mache
Zitat:
Original geschrieben von Heiko 0307
DANKE EUCH das auto besitze ich erst 1 woche die mängel waren den verkäufer bekannt und er mir immer am tel gesagt da er nicht zuständig ist dafür hab ich die zusatzversicherung abgeschloßen.oder ich soll mich bei ihm ein gleiwertiges auto aussuchen was ich bestimmt nicht macheZitat:
Original geschrieben von MPSDriver
"§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln.Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. ""§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs.(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. "
"§ 475
Abweichende Vereinbarungen.(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von ... den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."
"§ 476
Beweislastumkehr.Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
habe das Auto wieder zurück gegeben mit ein haufen Aufwand er konte kein fehler feststellen ,für ihn ist es normal was es nicht sein kann laut aussage 2 werkstätten und Dekra gutachten .mir egal ich bin es los .und er stellt das Auto wieder bei Autoscout 24 rein steht ja schon drin betrüger hoch drei und alles io steht noch da !!!!!!!
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Zitat:
Original geschrieben von Heiko 0307
habe das Auto wieder zurück gegeben mit ein haufen Aufwand er konte kein fehler feststellen ,für ihn ist es normal was es nicht sein kann laut aussage 2 werkstätten und Dekra gutachten .mir egal ich bin es los .und er stellt das Auto wieder bei Autoscout 24 rein steht ja schon drin betrüger hoch drei und alles io steht noch da !!!!!!!
Stell doch mal den Link zu dem Angebot hier rein.
http://wp10615001.vwp6587.webpack.hosteurope.de/zggg/Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
Stell doch mal den Link zu dem Angebot hier rein.Zitat:
Original geschrieben von Heiko 0307
habe das Auto wieder zurück gegeben mit ein haufen Aufwand er konte kein fehler feststellen ,für ihn ist es normal was es nicht sein kann laut aussage 2 werkstätten und Dekra gutachten .mir egal ich bin es los .und er stellt das Auto wieder bei Autoscout 24 rein steht ja schon drin betrüger hoch drei und alles io steht noch da !!!!!!!
das ist der link von der firma kaufe ich nie wieder was!!!!!!!
der mazda steht noch da