Gebrauchtwagen- Falsche Angaben auf der Preisausschreibung
Hallo,
ich hab letzte Woche meinen F10 bekommen- Preisausschreibung war mit Start Stop Automatik.
Ist mir erst einen Tag später aufgefallen das es garkeine hat, nachdem ich das Auto bereits hatte.
Schnell meinen Händler angerufen der sich das ganze auch nicht erklären konnte.
Zum Glück hab ich von der Ausschreibung ein Foto gemacht und auch der Händler hat an den Filialleiter eine EMail geschreiben auf die ich mich in BCC hab setzen lassen- in der er zugibt, es auch nicht gesehen bzw. bemerkt zu haben.
Ist grade noch in interner Verhandlung- was sie machen.
Nun meine Frage: Was kann ich erwarten bzw. machen?
Laut meinem Rechtsbeistand- klares Recht auf Nachrüsten oder zurückgeben...im tatsächlichen Kaufvertrag steht aber leider nichts von Start Stop und es hat mir auch keiner gesagt das es eben nicht dabei wäre...
Danke euch
Beste Antwort im Thema
wie kommt es, dass ich leute, die hinterher immer etwas rausschlagen möchten, nicht so recht verstehe.
da fehlt ein völlig überflüssiges detail, man sollte froh sein, dass dem so ist, aber nein, man möchte geld zurück.
armes deutschland.
und nein, du solltest kein geld zurück bekommen, denn im kaufvertrag steht nichts von SSA. haste nicht gesehen, pech gehabt.
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GoTiLa
Der Zettel und eine Anzeige im Internet und sonstigen Medien ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Steht die SSA also nicht im Kaufvertrag, wurde Dir ein Auto ohne SSA verkauft. Das klingt immer hart, lässt sich aber nicht ändern. Ein Rücktrittsgrund lässt sich daraus nicht ableiten.
das sehe ich anders.
ich kenne das nur so, dass wenn zubehör oder ausstattung durch den verkäufer bspweise im netzt erfasst ist und sich nichts gegenteiliges im vertrag befindet, dann ist das vertragsbestandteil.
andernfalls muss der händler ausdrücklich den kunden darauf hinweisen, dass die sausstattung gerade fehlt.
wird hier schwer klappen, da händler das selbst übersehen hat.
daher bin ich auch für den vorschlag noch gratisbeigaben o.ä. auszumachen....wandeln wäre jetzt schon übertrieben, aber eventuell sogar machbar, wenn es dir gerade auf die ssa ankam......verrückt! andere sind froh, wenn die das wegcodieren und du willst das teil unbedingt haben😉
Wurde gestern angerufen- mein Händler meinte es wird mit dem Werkstattleiter geprüft ob sie mir das "draufprogrammieren" können- falls nicht suchen wir nach ner anderen Lösung.
Zum Auto: Ja ein 520d Automatik
wie kommt es, dass ich leute, die hinterher immer etwas rausschlagen möchten, nicht so recht verstehe.
da fehlt ein völlig überflüssiges detail, man sollte froh sein, dass dem so ist, aber nein, man möchte geld zurück.
armes deutschland.
und nein, du solltest kein geld zurück bekommen, denn im kaufvertrag steht nichts von SSA. haste nicht gesehen, pech gehabt.
@Meister, GoTiLa:
Ich bin mir auch nicht so sicher, dass der 'Zettel am Auto' nur eine 'Aufforderung ein Angebot abzugeben' darstellt.
Die klassische 'Invitatio ad offeredum' geht doch so:
Lidl wirft mir einen Prospekt rein: 1 Kilo Kartoffeln für 1 Euro. Ich gehe abends in den Lidl und sage: ja, will ich. Die Verkäuferin sagt: 'ne, haben wir nicht mehr.'
Jetzt ist:
- der Prospekt die Invitatio.
- Mein: 'Ja, will ich' ist das Angebot und
- 'Ne, haben wir nicht' ist: 'keine Annahme'.
Es ist kein Vertrag zustandegekommen (dazu braucht es Angebot&Annahme), ich habe keinen Anspruch auf die Kartoffeln.
Genau deswegen gibt es die Invitatio, damit kein Anspruch entsteht, wenn etwas 'aus' ist, wie bei Lidl, oder etwas 'schon voll ist', wie das Hotel das im Schaufenster beworben wird.
Hier liegt es aber etwas anders, deshalb denke ich, wir haben keinen klassischen 'IaO' Fall denn:
Der Zettel hängt ja an einem konkreten Produkt.
Der Händler bietet diesen konkreten Wagen an, so wie er dasteht. Und nicht irgendeinen.
Der kann nicht 'aus' sein, der kann nicht 'voll' sein, der kann nicht (auf dem Transport) untergehen, der steht schon da und den kaufe ich 'so wie er dasteht und beschrieben ist'.
However, schöner Fall für ne juristische Hausarbeit....
Und sicher ist die Lösung: 'leb damit und lass den Händler dir was anbieten, um die Schmerzen zu lindern' die Beste verfügbare.
'draufprogrammieren' find ich übrigens lustig. Ist das ein BMW Händler mit BMW Werkstatt bei dem Du den gekauft hast?
Gruß, M
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Klasse Beitrag 🙂
Wie schon gesagt es geht mir weniger darum die SSA im Auto zu haben.
Ich sehe es nur als- Ich hab was bezahlt was ich nicht bekommen habe...
Um deinem Beispiel zu Folgen: Lidl bietet 3 Kartoffeln und 1 Stift an (5€ gesamt)...ich hab nur die 3 Kartoffeln und nen Spitzer bekommen 🙂?!
Ja im Gebrauchtwagenzentrum in Fröttmaning (München)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das sowas funktionieren sollte...vorallem würde mir dann auch der Knopf zum ausschalten fehlen und was wenn was dadurch kaputt gehen sollte...wer haftet dann?
Mein Wunsch ist es den Preis zu mindern und fertig ist das ganze...
Grüße
Ich kann das verstehen.
Aber Preis mindern wird schwieriger sein als 'kostenlose Servicedienstleistung' schätze ich.
Deshalb würde ich die präferieren. Da gibt es viele Optionen, irgendwas wirst Du gebrauchen können und der Händler muss nur 'ins Regal greifen'.
Satz Fußmatten
Winterreifen
Freie Inspektion
Wendematte
DVD Tabletts für hinten
Relingträger
etc
etc
Zitat:
Original geschrieben von scooter17
wie kommt es, dass ich leute, die hinterher immer etwas rausschlagen möchten, nicht so recht verstehe.
da fehlt ein völlig überflüssiges detail, man sollte froh sein, dass dem so ist, aber nein, man möchte geld zurück.
armes deutschland.
und nein, du solltest kein geld zurück bekommen, denn im kaufvertrag steht nichts von SSA. haste nicht gesehen, pech gehabt.
Netter Beitrag- leider hat es nicht meine Frage beantwortet 🙂
Menschen sind habgierig...du wirst bestimmt noch mehr solcher Menschen kennenlernen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Munich1402
....Ja im Gebrauchtwagenzentrum in Fröttmaning (München)
...
Leider habe ich in Fröttmaning auch schon schlechte Erfahrung machen müßen (Sägezahnreifen auf Gebrauchtwagen).
Fakt ist, wennst mal unterschrieben hast, ist der Käse gebissen. Beim Gebrauchtwagenzentrum Fröttmaning ist da nichts mehr rauszuholen, weder beim 🙂 noch beim Serviceleiter.
Werde dort kein Auto mehr kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von nuss77
@Meister, GoTiLa:
Ich bin mir auch nicht so sicher, dass der 'Zettel am Auto' nur eine 'Aufforderung ein Angebot abzugeben' darstellt.
Die klassische 'Invitatio ad offeredum' geht doch so:
Lidl wirft mir einen Prospekt rein: 1 Kilo Kartoffeln für 1 Euro. Ich gehe abends in den Lidl und sage: ja, will ich. Die Verkäuferin sagt: 'ne, haben wir nicht mehr.'
Jetzt ist:
- der Prospekt die Invitatio.
- Mein: 'Ja, will ich' ist das Angebot und
- 'Ne, haben wir nicht' ist: 'keine Annahme'.
Es ist kein Vertrag zustandegekommen (dazu braucht es Angebot&Annahme), ich habe keinen Anspruch auf die Kartoffeln.
Genau deswegen gibt es die Invitatio, damit kein Anspruch entsteht, wenn etwas 'aus' ist, wie bei Lidl, oder etwas 'schon voll ist', wie das Hotel das im Schaufenster beworben wird.Hier liegt es aber etwas anders, deshalb denke ich, wir haben keinen klassischen 'IaO' Fall denn:
Der Zettel hängt ja an einem konkreten Produkt.
Der Händler bietet diesen konkreten Wagen an, so wie er dasteht. Und nicht irgendeinen.
Der kann nicht 'aus' sein, der kann nicht 'voll' sein, der kann nicht (auf dem Transport) untergehen, der steht schon da und den kaufe ich 'so wie er dasteht und beschrieben ist'.However, schöner Fall für ne juristische Hausarbeit....
Und sicher ist die Lösung: 'leb damit und lass den Händler dir was anbieten, um die Schmerzen zu lindern' die Beste verfügbare.
'draufprogrammieren' find ich übrigens lustig. Ist das ein BMW Händler mit BMW Werkstatt bei dem Du den gekauft hast?
Gruß, M
Das stimmt leider nicht. Hintergrund der Invitadio Ad Offerendum ist, dass sich der Verkäufer nicht an unzählige mögliche Annahmen seines vermeindlichen Angebotes binden will. Stell Dir vor, zwei oder zwanzig Kunden sehen das Auto mit dem "Angebot" gleichzeitig und sagen im selben Moment zu einem Verkäufer "Ich nehme Dein Angebot an und kaufe das Auto". Dann würde der Verkäufer jedem dieser Kunden genau dieses Auto schulden - bei Neuwagen schon nicht immer leistbar (Produktion des Modells läuft morgen aus und was weiß ich noch warum), bei einem Gebrauchtwagen völlig unmöglich. Die Annehmerzahl ist bei dieser Art der Bewerbung nicht zu begrenzen. Anders bswp. bei Angeboten auf eBay etc., wo man steuern kann, dass es nur einen Käufer geben wird.
Ein weiteres Beispiel, weshalb das Gesetz diese Form des Verkaufs als IAO versteht: Ich kaufe das Auto und gehe mit dem Verkäufer in sein Büro, um den Schlüssel zu holen, damit er den Verkaufszettel aus dem Auto nehmen kann und wir den Kaufvertrag unterschreiben. Während dieser Minute kommt ein anderer Kunde und kauft das Auto beim nächsten Verkäufer, der vom frischen Verkauf noch nichts weiß. Wiederum würde das Autohaus eben diesen Gebrauchtwagen doppelt schulden - unmöglich.
Es liegt also leider zweifelsfrei eine IAO vor, keinesfalls ein konktretes Kaufangebot. Man glaubt gar nicht, welch einen Anteil der ständigen Geschäfte man über die IAO abwickelt und nicht bereits ausgesprochenene Kaufangebote annimmt, so wie es sich doch eigentlich anfühlt.
Ah. OK. Das macht Sinn.
Morgen Zusammen,
funny...gestern wurde ich wieder angerufen.
Der Händler meinte er hätte sich alle Daten zusammengeholt und hat das Schild vor sich liegen- es würde kein Start Stop drauf stehen.
Das hat mir gereicht...das war einfach eine dreiste Lüge. -wie gut das ich ja ein Foto davon gemacht habe
Ich habe heute eine EMail geschrieben das ich einen Termin haben will um den Wagen zurückzugeben.
...ich bin schwer Enttäuscht
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Munich1402
Morgen Zusammen,funny...gestern wurde ich wieder angerufen.
Der Händler meinte er hätte sich alle Daten zusammengeholt und hat das Schild vor sich liegen- es würde kein Start Stop drauf stehen.
Das hat mir gereicht...das war einfach eine dreiste Lüge. -wie gut das ich ja ein Foto davon gemacht habe
Ich habe heute eine EMail geschrieben das ich einen Termin haben will um den Wagen zurückzugeben.
...ich bin schwer Enttäuscht
Gruß
Da hat wohl der Lehrling das Schild ausgebessert. Schick denen per Email einfach das Bild was du gemacht hast.
Hört sich gut an.
Jetzt gibt es eine freie Inspektion UND einen Satz Winterreifen UND einen satz Gummifußmatten für den Winter
Puh, an diesem Punkt würde mir die Hutschnur reißen. Wenn mir mit Lügen begnet wird, schieße ich gern mit großer Munition zurück. Ich wäre jetzt bereits dabei, einen saftigen Brief an die Kundenbetreuung zu formulieren. Eine Lösung mit dem Autohaus scheint nicht mehr erreichbar, wenn sie schon zu solchen Mitteln greifen. Zudem ist ein weltbewegendes Entgegenkommen sowieso nicht zu erwarten.
Es ist nicht zu fassen, mit was für Mitteln manche Autohäuser arbeiten. Teilweise entlarven sie sich sobald es mal drauf ankommt doch als fiese Kiesplatzhändler, worüber dann der schlechte C&A-Anzug auch nicht mehr hinwegtäuschen kann. Ich habe das auch schon durchgemacht.
Ich rate Dir, Dich parallel an BMW München zu wenden, um im Gespräch mit der Autohaus-Geschäftsleitung Druck ausüben zu können.
P.S.: Treibt Dich denn ein "Ich will dieses Auto wirklich nicht" oder ein "Ich bin schwer enttäuscht vom Autohaus" an? Ich würde Dir raten, diesen Punkt besonnen zu reflektieren, denn es wäre schade, wenn das Auto ansonsten das richtige für Dich ist und Du aus (durchaus verständlicher) Wut darauf verzichten müsstest. Nur um als vermeintlicher Sieger aus dem Ring zu gehen würde ich ungern ein gutes und passendes Auto abgeben wollen, zumal ich persönlich die SSA nicht so überragend finde.
Zitat:
Das stimmt leider nicht. Hintergrund der Invitadio Ad Offerendum ist, dass sich der Verkäufer nicht an unzählige mögliche Annahmen seines vermeindlichen Angebotes binden will. Stell Dir vor, zwei oder zwanzig Kunden sehen das Auto mit dem "Angebot" gleichzeitig und sagen im selben Moment zu einem Verkäufer "Ich nehme Dein Angebot an und kaufe das Auto". Dann würde der Verkäufer jedem dieser Kunden genau dieses Auto schulden - bei Neuwagen schon nicht immer leistbar (Produktion des Modells läuft morgen aus und was weiß ich noch warum), bei einem Gebrauchtwagen völlig unmöglich. Die Annehmerzahl ist bei dieser Art der Bewerbung nicht zu begrenzen. Anders bswp. bei Angeboten auf eBay etc., wo man steuern kann, dass es nur einen Käufer geben wird.
Ein weiteres Beispiel, weshalb das Gesetz diese Form des Verkaufs als IAO versteht: Ich kaufe das Auto und gehe mit dem Verkäufer in sein Büro, um den Schlüssel zu holen, damit er den Verkaufszettel aus dem Auto nehmen kann und wir den Kaufvertrag unterschreiben. Während dieser Minute kommt ein anderer Kunde und kauft das Auto beim nächsten Verkäufer, der vom frischen Verkauf noch nichts weiß. Wiederum würde das Autohaus eben diesen Gebrauchtwagen doppelt schulden - unmöglich.
Es liegt also leider zweifelsfrei eine IAO vor, keinesfalls ein konktretes Kaufangebot. Man glaubt gar nicht, welch einen Anteil der ständigen Geschäfte man über die IAO abwickelt und nicht bereits ausgesprochenene Kaufangebote annimmt, so wie es sich doch eigentlich anfühlt.
das ist auf alle fälle nur eine iao, das ist klar.
aber nicht desto trotz ist es nun mal so, wenn die ssa auch in der internetanzeige stand, die der te gesehen hat und dann nichts gegenteiliges im kvertrag, dann gilt der inhalt der anzeige als vertragsbestandteil vereinbart. und da die ssa fehlt, sind die entsprechenden möglichkeiten eröffnet. das ist zumindest meine persönliche meinung, nicht, dass es noch heisst, wir beraten, obwohl wir das nicht können und dürfen😉