Gebrauchtwagen aus UK importieren
Hallo ihr Lieben,
ich möchte ein Auto vom Haendler in UK kaufen und nach D bringen lassen.
Es handelt sich dabei um ein Peugeot 807 Bj 2004 - 2006 Diesel. Habe einen Bekannten, der in UK lebt.
Das ganze stelle ich mir so vor: Mein Bekannter KAUFT das von mir im Internet ausgesuchte Auto und faehrt zu mir nach Frankfurt.
Meine Fragen dazu:
1- Was braucht mein Bekannter dazu, muss er beim Kauf erwaehnen, was er vorhat?
Welche formalitaeten braucht er?
2- Kann er mir einfach das Auto hier in D verkaufen und was brauchen wir?
3- Werden die Hauptscheinwerfer nur neu eingestellt oder müssen sie gegen neue ausgetauscht werden?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Unglaublich, welches Halbwissen hier bei einigen Usern so versammelt ist...
Zunächst ist es erstaunlich, dass Du für ein recht neues Auto im Oldtimerforum nachfragst, aber OK.
Das Fahren eines Rechtslenkers in D ist deutlich unproblematischer, als die Meisten es sich vorstellen. Überholen ist etwas kniffliger, der Unterschied ist aber nur dann merklich, wenn die Straße schnurgerade ist (wo gibt es das?). Im Parkhaus ist es tatsächlich dämlich, Bekannte von mir helfen sich mit einen Greifarm, den es zum Müllaufsammeln für 10 € bei Ebay gibt. Ich fahre entweder nicht ins Parkhaus oder steige dort kurz aus. Vielfach ist der Rechtslenker sogar im Vorteil: In meiner engen Wohngegend fahre ich mit meinem Rechtslenker deutlich entspannter (und enger) an parkenden Autos vorbei als mit meinem Linkslenker. Nette Fußgängerinnen nach dem Weg fragen macht mit dem Rechtslenker auch mehr Spaß...
Jetzt zur Frage:
Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder bringt Dir Dein Bekannter den Wagen tatsächlich nach Deutschland, dann muss er den Wagen aber vermutlich tatsächlich in UK erst auf sich zulassen. - Sehr unpraktisch.
Der bessere Weg ist Möglichkeit 2: Du buchst für 50 € einen Flug bei Easyjet oder Ryanair um den Wagen (den Dein Freund zuvor angesehen und ggf. angezahlt hat) selbst abzuholen. Dafür musst Du folgende Vorbereitungen treffen:
- Du brauchst eine Kopie/Scan/Foto des V5C des Fahrzeugs, die Du Dir per Email zuschicken lässt. Das ist das englische Äquivalent zu unserem Fahrzeugschein/Brief.
- Damit gehst Du zum ADAC Deines Vertrauens und schließt eine 30 Tage gültige, sog. "Grenzversicherung" ab (~100 €). Lass Dir dort nichts erzählen, auch beim ADAC gibt es viel Halbwissen und UK ist in mancher Beziehung ein verwaltungstechnischer Spezialfall. Den Versicherungsschein brauchst Du später für die Überführung. - Wenn Du eh beim ADAC bist, nimmst Du gleich einen Kaufvertragsvordruck in englischer Sprache mit.
- Jetzt buchst Du die Fähre für die Rückfahrt nach FFM über das Internet. Große Rabatte werden mit Dir sein!
- Pack für alle Fälle Warnweste, Verbandkasten und Dreieck ins Reisegepäck und freue Dich auf die Kontrolle am Flughafen. 😉
- Beachte die Regeln für den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr, falls Du barzahlen willst. Ansonsten überweise den Betrag einfach vorher (ggf. erstmal Deinem Bekannten).
- Fahre zum Verkäufer und vergewissere Dich, dass die UK-Steuerplakette noch gültig ist. Falls nicht hast Du ein Problem. Wenn der Wagen in UK gerade nicht versteuert war (z.B. weil er länger bei einem Händler stand), soll der Vorbesitzer die Steuer unbedingt vorher nochmal zahlen (mit ein paar Tagen Vorlauf!). Manchmal stellen sich Verkäufer furchtbar an, wenn es um eine Probefahrt geht. Das hat versicherungstechnische Gründe, da die Versicherung in UK immer personengebunden ist. Verweise auf Deine Grenzversicherung oder akzeptiere notfalls eine Probefahrt auf dem Beifahrersitz.
- Mache einen ordentlichen Kaufvertrag. Du brauchst ihn ggf. bei Deiner Zulassungsstelle.
- Lass Dir das V5C komplett aushändigen. Ein kleiner Abschnitt beibt allerdings beim Vorbesitzer (die sogenannte "Notification of permanent export"😉.
- Wenn es ein CoC für den Wagen gibt, lass es Dir unbedingt aushändigen, ansonsten musst Du es Dir gegen Zahlung einer stattlichen Gebühr erst vom Hersteller ausstellen lassen. Der Hersteller braucht dafür die VIN (Fahrgestellnummer). Das kannst Du aber auch später in Deutschland noch erledigen.
- Fahre den Wagen sofort (nicht erst ein paar Tage später) nach Deutschland. Der Vorbesitzer schickt nämlich die oben erwähnte Exportbenachrichtigung an sein "Straßenverkehrsamt", worauf 1. die Zulassung sofort erlischt und 2. im Voraus gezahlte Steuer sofort verfällt.
- In Deutschland tauschst Du die Scheinwerfer aus und fährst anschließend (noch mit den englischen Kennzeichen und der Grenzversicherung) zum TÜV (ist der Wagen unter 3 Jahre alt, kannst Du Dir den Weg sparen). Du zeigst das CoC vor und lässt eine ganz normale HU machen. Mit CoC ist KEINE Vollabnahme nötig! Widerstehe der Versuchung, das Fahrzeug in Deutschland zu anderen Zwecken als zur Zulassung zu bewegen, solange die Ummeldung nicht abgeschlossen ist, da Du Dich in einer steuerlichen Grauzone bewegst.
- Mit TÜV-Bericht, CoC, dem Original des V5C, dem Kaufvertrag und Deinem Ausweis gehst Du zur Zulassungsstelle und lässt den Wagen zu.
- Et voilá!
Viel Spaß, das Abenteuer lohnt sich!
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Warum werden wohl die übelsten Bastelbuden in GB zugelassen, weil der Tüv da ein Witz ist. Daher heißt das hier Vollabnahme durch den Tüv. Dazu benötigt es noch ein Typenblatt von Tüv für so ca. 150 Euro und die COC Papiere, die aber alle Autos ab 2000 haben solten. Eventull noch ein Schreiben von Peugot selber.
P.S. Wie mancht man das im Parkhaus mit einem Rechtslenker, nur mit Beifahrer fahren ? 😉
Mach dir da bitte keine Gedanken 🙂
Ich hatte schon mal so ein Ding, es geht 🙂
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
Jedoch brauche ich handfeste Infos über Zulassung und Verkaufsmodalitaeten und keine (wahrscheinlich gutgemeinten) Ratschlaege 🙂
Habe inzwischen auch recherchiert und rausgefunden, dass die Hauptscheinwerfer ersetzt werden müssen. Nur bei den neuesten Modellen kann man die Scheinwerfer auf Rechts- bzw. Linksverkehr relativ einfach umstellen.
Unglaublich, welches Halbwissen hier bei einigen Usern so versammelt ist...
Zunächst ist es erstaunlich, dass Du für ein recht neues Auto im Oldtimerforum nachfragst, aber OK.
Das Fahren eines Rechtslenkers in D ist deutlich unproblematischer, als die Meisten es sich vorstellen. Überholen ist etwas kniffliger, der Unterschied ist aber nur dann merklich, wenn die Straße schnurgerade ist (wo gibt es das?). Im Parkhaus ist es tatsächlich dämlich, Bekannte von mir helfen sich mit einen Greifarm, den es zum Müllaufsammeln für 10 € bei Ebay gibt. Ich fahre entweder nicht ins Parkhaus oder steige dort kurz aus. Vielfach ist der Rechtslenker sogar im Vorteil: In meiner engen Wohngegend fahre ich mit meinem Rechtslenker deutlich entspannter (und enger) an parkenden Autos vorbei als mit meinem Linkslenker. Nette Fußgängerinnen nach dem Weg fragen macht mit dem Rechtslenker auch mehr Spaß...
Jetzt zur Frage:
Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder bringt Dir Dein Bekannter den Wagen tatsächlich nach Deutschland, dann muss er den Wagen aber vermutlich tatsächlich in UK erst auf sich zulassen. - Sehr unpraktisch.
Der bessere Weg ist Möglichkeit 2: Du buchst für 50 € einen Flug bei Easyjet oder Ryanair um den Wagen (den Dein Freund zuvor angesehen und ggf. angezahlt hat) selbst abzuholen. Dafür musst Du folgende Vorbereitungen treffen:
- Du brauchst eine Kopie/Scan/Foto des V5C des Fahrzeugs, die Du Dir per Email zuschicken lässt. Das ist das englische Äquivalent zu unserem Fahrzeugschein/Brief.
- Damit gehst Du zum ADAC Deines Vertrauens und schließt eine 30 Tage gültige, sog. "Grenzversicherung" ab (~100 €). Lass Dir dort nichts erzählen, auch beim ADAC gibt es viel Halbwissen und UK ist in mancher Beziehung ein verwaltungstechnischer Spezialfall. Den Versicherungsschein brauchst Du später für die Überführung. - Wenn Du eh beim ADAC bist, nimmst Du gleich einen Kaufvertragsvordruck in englischer Sprache mit.
- Jetzt buchst Du die Fähre für die Rückfahrt nach FFM über das Internet. Große Rabatte werden mit Dir sein!
- Pack für alle Fälle Warnweste, Verbandkasten und Dreieck ins Reisegepäck und freue Dich auf die Kontrolle am Flughafen. 😉
- Beachte die Regeln für den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr, falls Du barzahlen willst. Ansonsten überweise den Betrag einfach vorher (ggf. erstmal Deinem Bekannten).
- Fahre zum Verkäufer und vergewissere Dich, dass die UK-Steuerplakette noch gültig ist. Falls nicht hast Du ein Problem. Wenn der Wagen in UK gerade nicht versteuert war (z.B. weil er länger bei einem Händler stand), soll der Vorbesitzer die Steuer unbedingt vorher nochmal zahlen (mit ein paar Tagen Vorlauf!). Manchmal stellen sich Verkäufer furchtbar an, wenn es um eine Probefahrt geht. Das hat versicherungstechnische Gründe, da die Versicherung in UK immer personengebunden ist. Verweise auf Deine Grenzversicherung oder akzeptiere notfalls eine Probefahrt auf dem Beifahrersitz.
- Mache einen ordentlichen Kaufvertrag. Du brauchst ihn ggf. bei Deiner Zulassungsstelle.
- Lass Dir das V5C komplett aushändigen. Ein kleiner Abschnitt beibt allerdings beim Vorbesitzer (die sogenannte "Notification of permanent export"😉.
- Wenn es ein CoC für den Wagen gibt, lass es Dir unbedingt aushändigen, ansonsten musst Du es Dir gegen Zahlung einer stattlichen Gebühr erst vom Hersteller ausstellen lassen. Der Hersteller braucht dafür die VIN (Fahrgestellnummer). Das kannst Du aber auch später in Deutschland noch erledigen.
- Fahre den Wagen sofort (nicht erst ein paar Tage später) nach Deutschland. Der Vorbesitzer schickt nämlich die oben erwähnte Exportbenachrichtigung an sein "Straßenverkehrsamt", worauf 1. die Zulassung sofort erlischt und 2. im Voraus gezahlte Steuer sofort verfällt.
- In Deutschland tauschst Du die Scheinwerfer aus und fährst anschließend (noch mit den englischen Kennzeichen und der Grenzversicherung) zum TÜV (ist der Wagen unter 3 Jahre alt, kannst Du Dir den Weg sparen). Du zeigst das CoC vor und lässt eine ganz normale HU machen. Mit CoC ist KEINE Vollabnahme nötig! Widerstehe der Versuchung, das Fahrzeug in Deutschland zu anderen Zwecken als zur Zulassung zu bewegen, solange die Ummeldung nicht abgeschlossen ist, da Du Dich in einer steuerlichen Grauzone bewegst.
- Mit TÜV-Bericht, CoC, dem Original des V5C, dem Kaufvertrag und Deinem Ausweis gehst Du zur Zulassungsstelle und lässt den Wagen zu.
- Et voilá!
Viel Spaß, das Abenteuer lohnt sich!
Zitat:
Original geschrieben von sprintasport
Unglaublich, welches Halbwissen hier bei einigen Usern so versammelt ist...
Viel Spaß, das Abenteuer lohnt sich!
Hammer Beschreibung!!! T O P ! Du sprichst aus Erfahrung?
Ich vermute, alles hier beschriebene gilt auch beim "Reimport" eines linklslenker Golf II aus den Achtzigern?
Da das Preisgefüge und das Angebot teilweise in den UK besser sind, wollte ich evtl. nen Golf II aus den Achtzigern (allerdings definitiv nur LHD'ler) zurück nach Schland holen.
by the way:
Kennt hier jemand das/die beliebteste/n UK-interne/n Verkaufsplattformen für "used cars"?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von konversationslexikon
Du sprichst aus Erfahrung?
Ich vermute, alles hier beschriebene gilt auch beim "Reimport" eines linklslenker Golf II aus den Achtzigern?by the way:
Kennt hier jemand das/die beliebteste/n UK-interne/n Verkaufsplattformen für "used cars"?
Eigene Erfahrung. Für einen 80er-Jahre Golf trifft das oben gesagte nur bedingt zu, da es sein kann, dass es für so alte Fahrzeuge noch kein Coc gibt. Erkundige Dich am besten vorher, ggf. direkt bei VW. Ohne CoC bleibt Dir die Vollabnahme möglicherweise nicht erspart. Linkslenker wirst Du in UK aber nur sehr, sehr selten finden.
Die beliebtesten Gebrauchtwagenportale in UK sind sicher Pistonheads und AutoTrader. Letzterer hat(te?) aber den Nachteil, dass man für die Fahrzeugsuche eine eigene UK-Postleitzahl eingeben muss. Ich habe einfach die irgendeines Londoner Ladens eingegeben, da ich natürlich selbst keine habe...
Tolle Infos von Sprintasport (mit nem coolen Sisyphos-Avatar - RESPEKT).
Oldtimer (Vorkriegsautos) gibts erstaunlich viele als Linkslenker auf dr Insel. 😰
Gerade bei denen ist aber die Seite mit dem Lenker auch egal, weil sich die
Wenigsten nen Vorkriegsauto anschaffen um damit dauernd zu überholen 😎
Die Preise sind dort auch nett
Entsprechend gibt es diverse Händler die KFZ von der Insel runterschaffen.
Hier ein netter Laden in Eindhoven, den man mal gesehen
haben muß (wenn man eh in der Nähe ist)
http://www.target-cars.eu/cars/classics-kitcars.html
Wer mal min 20 Super-Seven und Abkömmlinge auf nem Haufen sehen
will ist da Richtig (Ich habs gesehen, passe aber leider in SOWAS nicht rein).
LG Christoph
Zitat:
Original geschrieben von sprintasport
Unglaublich, welches Halbwissen hier bei einigen Usern so versammelt ist...
- Et voilá!
Viel Spaß, das Abenteuer lohnt sich!
Vielen, vielen Dank für die tolle und professionelle Erklaerung.
Genau so werde ich es auch machen.
Liebe Grüsse, frohe Weihnachten und alles gute im neuen Jahr wünsche ich allen.
Zitat:
@sprintasport schrieb am 15. Dezember 2013 um 01:47:02 Uhr:
Unglaublich, welches Halbwissen hier bei einigen Usern so versammelt ist...
Zunächst ist es erstaunlich, dass Du für ein recht neues Auto im Oldtimerforum nachfragst, aber OK.Das Fahren eines Rechtslenkers in D ist deutlich unproblematischer, als die Meisten es sich vorstellen. Überholen ist etwas kniffliger, der Unterschied ist aber nur dann merklich, wenn die Straße schnurgerade ist (wo gibt es das?). Im Parkhaus ist es tatsächlich dämlich, Bekannte von mir helfen sich mit einen Greifarm, den es zum Müllaufsammeln für 10 € bei Ebay gibt. Ich fahre entweder nicht ins Parkhaus oder steige dort kurz aus. Vielfach ist der Rechtslenker sogar im Vorteil: In meiner engen Wohngegend fahre ich mit meinem Rechtslenker deutlich entspannter (und enger) an parkenden Autos vorbei als mit meinem Linkslenker. Nette Fußgängerinnen nach dem Weg fragen macht mit dem Rechtslenker auch mehr Spaß...
Jetzt zur Frage:
Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder bringt Dir Dein Bekannter den Wagen tatsächlich nach Deutschland, dann muss er den Wagen aber vermutlich tatsächlich in UK erst auf sich zulassen. - Sehr unpraktisch.Der bessere Weg ist Möglichkeit 2: Du buchst für 50 € einen Flug bei Easyjet oder Ryanair um den Wagen (den Dein Freund zuvor angesehen und ggf. angezahlt hat) selbst abzuholen. Dafür musst Du folgende Vorbereitungen treffen:
- Du brauchst eine Kopie/Scan/Foto des V5C des Fahrzeugs, die Du Dir per Email zuschicken lässt. Das ist das englische Äquivalent zu unserem Fahrzeugschein/Brief.
- Damit gehst Du zum ADAC Deines Vertrauens und schließt eine 30 Tage gültige, sog. "Grenzversicherung" ab (~100 €). Lass Dir dort nichts erzählen, auch beim ADAC gibt es viel Halbwissen und UK ist in mancher Beziehung ein verwaltungstechnischer Spezialfall. Den Versicherungsschein brauchst Du später für die Überführung. - Wenn Du eh beim ADAC bist, nimmst Du gleich einen Kaufvertragsvordruck in englischer Sprache mit.
- Jetzt buchst Du die Fähre für die Rückfahrt nach FFM über das Internet. Große Rabatte werden mit Dir sein!
- Pack für alle Fälle Warnweste, Verbandkasten und Dreieck ins Reisegepäck und freue Dich auf die Kontrolle am Flughafen. 😉
- Beachte die Regeln für den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr, falls Du barzahlen willst. Ansonsten überweise den Betrag einfach vorher (ggf. erstmal Deinem Bekannten).
- Fahre zum Verkäufer und vergewissere Dich, dass die UK-Steuerplakette noch gültig ist. Falls nicht hast Du ein Problem. Wenn der Wagen in UK gerade nicht versteuert war (z.B. weil er länger bei einem Händler stand), soll der Vorbesitzer die Steuer unbedingt vorher nochmal zahlen (mit ein paar Tagen Vorlauf!). Manchmal stellen sich Verkäufer furchtbar an, wenn es um eine Probefahrt geht. Das hat versicherungstechnische Gründe, da die Versicherung in UK immer personengebunden ist. Verweise auf Deine Grenzversicherung oder akzeptiere notfalls eine Probefahrt auf dem Beifahrersitz.
- Mache einen ordentlichen Kaufvertrag. Du brauchst ihn ggf. bei Deiner Zulassungsstelle.
- Lass Dir das V5C komplett aushändigen. Ein kleiner Abschnitt beibt allerdings beim Vorbesitzer (die sogenannte "Notification of permanent export"😉.
- Wenn es ein CoC für den Wagen gibt, lass es Dir unbedingt aushändigen, ansonsten musst Du es Dir gegen Zahlung einer stattlichen Gebühr erst vom Hersteller ausstellen lassen. Der Hersteller braucht dafür die VIN (Fahrgestellnummer). Das kannst Du aber auch später in Deutschland noch erledigen.
- Fahre den Wagen sofort (nicht erst ein paar Tage später) nach Deutschland. Der Vorbesitzer schickt nämlich die oben erwähnte Exportbenachrichtigung an sein "Straßenverkehrsamt", worauf 1. die Zulassung sofort erlischt und 2. im Voraus gezahlte Steuer sofort verfällt.
- In Deutschland tauschst Du die Scheinwerfer aus und fährst anschließend (noch mit den englischen Kennzeichen und der Grenzversicherung) zum TÜV (ist der Wagen unter 3 Jahre alt, kannst Du Dir den Weg sparen). Du zeigst das CoC vor und lässt eine ganz normale HU machen. Mit CoC ist KEINE Vollabnahme nötig! Widerstehe der Versuchung, das Fahrzeug in Deutschland zu anderen Zwecken als zur Zulassung zu bewegen, solange die Ummeldung nicht abgeschlossen ist, da Du Dich in einer steuerlichen Grauzone bewegst.
- Mit TÜV-Bericht, CoC, dem Original des V5C, dem Kaufvertrag und Deinem Ausweis gehst Du zur Zulassungsstelle und lässt den Wagen zu.
- Et voilá!Viel Spaß, das Abenteuer lohnt sich!
Bis Oktober 2014 soweit richtig.Ab Oktober 2014 gibt es in England eine neue Regelung zur Kraftfahrzeugsteuer. Jetzt gibt es das nicht mehr das die bezahlte Steuer für das Fahrzeug beim Verkauf auf den Käufer übergeht. Man muss sich selbst um die neue Anmeldung der KFZ- Steuer (Road -Tax) kümmern. Hat das in diesem Jahr schon mal jemand gemacht und kann davon berichten? Leider ist auch nichts zu erfahren wie eine Versicherung zu bekommen ist um damit z.B. bis zur Fähre zu kommen. Die sogenannte Grenzversicherung ist im Grunde auch nur ab dt. Grenze gültig.
Zitat:
@Meerwasserallergiker schrieb am 5. Februar 2015 um 22:18:22 Uhr:
Bis Oktober 2014 soweit richtig.Ab Oktober 2014 gibt es in England eine neue Regelung zur Kraftfahrzeugsteuer. Jetzt gibt es das nicht mehr das die bezahlte Steuer für das Fahrzeug beim Verkauf auf den Käufer übergeht. Man muss sich selbst um die neue Anmeldung der KFZ- Steuer (Road -Tax) kümmern. Hat das in diesem Jahr schon mal jemand gemacht und kann davon berichten? Leider ist auch nichts zu erfahren wie eine Versicherung zu bekommen ist um damit z.B. bis zur Fähre zu kommen. Die sogenannte Grenzversicherung ist im Grunde auch nur ab dt. Grenze gültig.
Danke für den wertvollen Hinweis auf die britischen Neuregelungen. Ich hatte seinerzeit den Vorbesitzer gebeten, eine Zeitlang (ein/zwei Tage) abzuwarten ehe er den Wagen offiziell abmeldet. Somit war der Wagen während der Überführung offiziell noch auf den Vorbesitzer angemeldet, lediglich von mir versichert. Das sollte auch heute noch funktionieren. Ja, der Wagen war versichert, denn im Spezialfall "UK" gilt die ADAC-Grenzversicherung nicht erst ab deutscher Grenze, sondern bereits ab UK. Leider ist es richtig, dass viele ADAC-Mitarbeiter über diese Sonderregelung nicht informiert sind. Wer ganz sicher gehen will, kann sich beim ADAC erkundigen, wer der eigentliche Versicherer ist (ich meine mich an eine schweizer Gesellschaft zu erinnern - der ADAC tritt lediglich als eine Art Vermittler auf) und lässt sich meine Darstellung dann gezielt bei dieser Versicherung bestätigen.
Die wichtigsten Auswirkungen wird die britische Steuer-Neuregelung auf die erforderlichen Fahrten zur Ümrüstung, TÜV-Vorführung und Zulassung haben, denn solange wird der Vorbesitzer kaum mit der Abmeldung warten wollen - und unversteuert darf der Wagen in Deutschland keinen Meter bewegt werden. Wenn der Wagen aber erst in seiner neuen Heimat angekommen ist, kann eine Kurzzeitzulassung über diese Zeit helfen (oder man erledigt diese Wege auf einem Anhänger). Sollte aber die geplante Neuregelung umgesetzt werden, dass nur noch geTÜVte Wagen eine KZ bekommen, hilft immernoch der Königsweg: Man hält bei der Einreise nach Deutschland kurz am Zoll und bezahlt dort die KFZ-Steuer für das ganze laufende Jahr im Voraus (zum Steuer-Höchstsatz). Ein hierbei eventuell zuviel gezahlter Betrag wird für die Zeit ab dem Tag der Zulassung dann später vom Finanzamt erstattet. Somit wird der Höchstsatz nur für den Zeitraum von Einreise bis zur Zulassung berechnet. Ab dem Zulassungstag gilt dann der möglicherweise reduzierte Steuersatz nach Schadstoffklasse (oder ggf. der Oldie-Satz).
Nette Infos. Die DAC Versicherung gibt es leider nicht mehr. Habe aber eine gefunden, die Tourinsurance heißt und eine Versicherung für Fahrzeuge aus den UK Anbietet für 250 Euro...
Hat sonst noch jemand ne Ahnung von den Neuerungen? Mir konnte keiner beim telefonieren helfen
Ohne Grenzversicherung ist es inzwischen sehr kompliziert geworden. Am einfachsten ist jetzt der Transport auf dem Anhänger...
Laut Tourinsurance, versichern sie den Wagen für einen Monat, für eine Problemlose Rückfahrt ab Deutschland. Wenn alles klappt, fliege ich nächsten Mittwoch nach England und kaufe Mir da einen M3. Den Teil der Versicherung in England, müssen die Verkäufer übernehmen.
Wieviel kostet denn ein Abschlepper in der Regel? Einen Wagen mit Anhängerkupplung habe ich leider nicht.
Und wie kommst Du durch Benelux/Frankreich? KFZ-Steuer geklärt?
Abschlepper müssen nicht teuer sein, aber fast alle wirklich günstig angebotenen gehören demselben polnischen Unternehmen, das ähnlich dem Carsharing über eine App arbeitet. Die Autos haben eine polnische Zulassung, Geschäftssitz ist irgendwo in Polen. Mir war das im letzten Jahr dann mal zu windig. Es gibt natürlich auch den vertrauenswürdigen Anbieter in Deiner Stadt, der Dir aber auch ordentlich ins Portemonnaie langt...
Ich habe dann letztlich bei Sixt einen Vito mit Hängerkupplung und bei einem anderen Anbieter einen Hänger gemietet.