ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Gebrauchten Wagen auf Handgas umbauen?

Gebrauchten Wagen auf Handgas umbauen?

Themenstarteram 2. November 2015 um 22:35

Hallo Leute,

wie macht Ihr das eigentlich? Lasst Ihr grds. nur Neuwagen umbauen oder habt Ihr auch schon ältere Wagen (bis 4-5 Jahre) umgebaut?

Da ich schon länger ein Fan von einer E-Klasse von Mercedes bin, überlege ich schon länger, ob es sich lohnt eine 4-5 Jahre alte E-Klasse T-Modell umbauen zu lassen. Gedacht hatte ich an einen 200 CDI oder 220 CDI bis 130.000 km. Mit guter Pflege sollte der Wagen doch noch locker 10 - 12 Jahre halten (hoffe ich zumindest).

Ist der Gedanke realistisch oder sollte man davon lieber die Finger lassen. An Umbauten denke ich an Handgas/Handbremse, Pedalabdeckung und einem Rutschbrett.

Für Antworten oder Gedanken, wäre ich Euch dankbar.

Liebe Grüße

Heiko

Beste Antwort im Thema

Gefördert heißt nicht bezahlt.

Und, ich glaube, er würde lieber auf eine Förderung verzichten wenn er im Gegenzug seine Behinderung "abgeben" könnte.

Der Touran wird dann auch schon 9 Jahre jung.

Eine Förderung kann er alle 5 Jahre beantragen.

Im Gegenzug wird auch der "Alte" bei der Berechnung in Abzug gebracht.

Das heißt, selbst wenn er sich einen Benz für 100tsd. Euro bestellt, bekommt er 9.500 minus Altwagen.

Plus behindertengerechte Ausstattungen.

Es ist also nicht alles Gold was glänzt.

Und ja, als " mehrfach Behinderter" kann ich mitreden. :o

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Hallo Heiko,

sicher kann das Sinn machen und die angestrebte Nutzungszeit ist durchaus realistisch. Du musst in einem solchen Fall ggf. auf ein Kostenübernahme gem. KFZHV verzichten. Förderfähig wäre das Fahrzeug / der Umbau nur bei einem Zeitwert >50% zum ehemaligen Listenpreis zzgl. aller verbauten Extras.

Mein Gebrauchter war 3 Jahre alt und hatte einen Zeitwert von 51% = war voll förderfähig.

am 3. November 2015 um 8:13

Hallo Heiko,

selbst wenn das Fahrzeug nicht gefördert wird, hast Du doch Anspruch auf Übernahme der Umbaukosten sowie einbau einer Standheizung. Da das KFZ aufgrund des Alters nicht bezuschusst werden wird - hättest Du gegebenenfalls trotzdem Anspruch auf eine Förderung in Höhe von ca. €7.600.- wenn Du einen PKW zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigst. Dann bekommst Du als Zuschuss diesen Betrag der sich nach den durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung eines motorbetriebenen Rollstuhls für den Straßengebrauch berechnet.

LG

Jörg

am 3. November 2015 um 8:32

Hallo Heiko,

viele Fahrzeuge werden als Neuwagen umgerüstet, das sowohl Wagen wie auch der Umbau bezuschusst werden. Und da gibt es Grenzen vom Kostenträger im Bezug auf Fahrzeugalter. Ist aber u.U. auch abhängig vom Grad des Umbaues.

Handgas / Bremse ist da eher der einfache Umbau, recht Kostengünstig. Hab ich dagegen einen Kangoo z.B., der

für Rolli-Transport umgebaut wird mit Heckausschnitt, Absenkbar und Rampe zum reinfahren, bewegen wir uns in ganz anderen Kostenregionen.

Bei einem Handgasumbau wie bei dir kann es auch sein, das dein Kostenträger die Kosten übernimmt, wenn du einen 5 Jahre alten, aber höherwertigen Mercedes umgebaut haben möchtest. Einfach Anfragen.

Und wenn du alles selber bezahlst, kannst du natürlich umbauen lassen, was du möchtest.

Viele Grüße

Thomas

am 3. November 2015 um 9:21

Zitat:

 

Bei einem Handgasumbau wie bei dir kann es auch sein, das dein Kostenträger die Kosten übernimmt, wenn du einen 5 Jahre alten, aber höherwertigen Mercedes umgebaut haben möchtest. Einfach Anfragen.

Und wenn du alles selber bezahlst, kannst du natürlich umbauen lassen, was du möchtest.

Viele Grüße

Thomas

Die Umbaukosten haben nichts mit dem Alter des Fahrzeugs zu tun. Es steht jedem frei sich für ein Auto seiner Wahl zu entscheiden. Dieses muss dann auch nutzbar sein - das kann nur durch den Umbau geschehen und diesen hat der Kostenträger zu tragen. Wer sich ein KFZ allein durch den Zuschuss finanziert kann gar kein vernünftiges neues KFZ erwerben. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten die Umbaukosten würden nur in den seltensten Fällen vom Kostenträger übernommen werden müssen!

LG

Jörg

Grundsätzlich ist ein Gebrauchtwagen bzgl. der Föderung einer Behinderungsbedingen Zusatzausstattung genauso zu behandeln wie ein Neufahrzeug.

Der Kostenträger hat aber im Rahmen der Förderentscheidung die Wirtschaftlichkeit der Förderung zu prüfen.

Es wird von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgegangen. Sollte auf Grund des Alters oder/und der Laufleistung von einer kürzeren wahrscheinlichen Nutzungsdauer auszugehen sein, so kann der Leistungsträger die Förderung anteilig vermindern oder verweigern. (dazu gibts auch BSG-Urteile)

Beachte - kann heist nicht muss.... Das ist letztlich eine Entscheidung des Sachbearbeiters, die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist.

Themenstarteram 4. November 2015 um 13:31

Hallo Leute,

Anspruch auf Förderung habe ich leider nicht mehr! Ich bin seit 2011 in der vollen Erwerbsminderungsrente und hoffe, dass ich zumindest einen Teil de Kosten über eine Stiftung wieder bekomme. Aktuell habe ich einen Touran, den ich als Neuwagen 2007 habe umbauen lassen, als ich noch arbeitsfähig war. In der Handicap war letztens wieder ein E220 CDI T von 2010 mit 130.000 km und das ganze für knapp 19.000 €.

Die Anzeige hat mich wieder auf den Gedanken gebracht.

Mal sehen, was daraus wird. KFZ-Förderung als Rentner bekommt man ja leider nicht mehr. Oder weiss jemand da etwas Anderes? Alle meine Erkundigungen sind nämlich bisher ins Leere gelaufen.

Hallo Heiko,

in deinem Fall könnte ggf. eine ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem Förderanspruch führen.

Googel mal nach KFZHV Ehrenamt

Weitere Möglichkeiten sehe ich leider nicht.

am 17. November 2015 um 10:44

Hallo Heiko,

schau doch mal, ob du ein gebrauchtes Handgas/Bremsgerät bekommst. Das kannst du denn einbauen lassen, oder selber einbauen.

So mache ich es auch. Für einen Hunni eines gekauft, die Halterung selbst anefertigt und in eine alte Kiste eingebaut.

Gruss

Ich frage mich warum der Heiko ein Auto als Ehrenamt gefördert bekommen soll, wenn Er noch ein Touran aus 2007 besitzt?? Ist der Wagen aufgrund der KM-Leistung nicht mehr rentabel?? Aber wenn Er Fan der E-Klasse ist, schön für Ihn!! Das muss Er sich den Wagen wohl als Rentner selber finanzieren. Denn wer soll das Hobby sonst bezahlen frage ich??

Übrigens ich bin Fan vom Porsche 993 S4. Kosten 80.000€. Und ich arbeite noch voll. Weis jemand Wer mir den Traum erfüllt:confused::)

Gefördert heißt nicht bezahlt.

Und, ich glaube, er würde lieber auf eine Förderung verzichten wenn er im Gegenzug seine Behinderung "abgeben" könnte.

Der Touran wird dann auch schon 9 Jahre jung.

Eine Förderung kann er alle 5 Jahre beantragen.

Im Gegenzug wird auch der "Alte" bei der Berechnung in Abzug gebracht.

Das heißt, selbst wenn er sich einen Benz für 100tsd. Euro bestellt, bekommt er 9.500 minus Altwagen.

Plus behindertengerechte Ausstattungen.

Es ist also nicht alles Gold was glänzt.

Und ja, als " mehrfach Behinderter" kann ich mitreden. :o

Wer seinen alten Wagen abgibt und sich ein Zweckmäßiges Gebrauchtauto kauft muß nicht damit rechnen die Umbauten

vom Kostenträger , in meinem Fall der BG , bezahlt und anteilige Kaufzuschüße zu bekommen wenn :

Der Wagen keine 50% des förderungswürdigen Wertes mehr aufweist . D.H. 50% vom Neupreis eines Standartmodell hat . 21700€ für einen 2010er Volvo mit 61500 Km auf dem Tacho waren März 2015 eine schlechte Wahl da der V70 einen Listenneuwert von knapp 60000€ hatte .

Dabei wird nicht berücksichtigt ob in dem "neuen gebrauchten" Auto bereits die ärztlich verordneten Hilfsmittel wie Z.B. Sitzheizung , Getriebeautomatik , Standheizung vorhanden sind .

Besonder dann wenn jemand nicht mehr im Arbeitsprozess also Rentner ist !

Ausweis mit 100% Schwerbehinderung und dem Eintrag , AG , H , ständige Begleitung nachgewiesen ist uninteressant . Nach langer Gegenwehr bezahlte man mir eine Standheizung und die Handbedienung !

Ließ die Richtlinien des Sozialgesetzes zur Anschaffung eines Behinderten-PKW Zuschuß nach und wache auf !

Gebrauchte Handbediengeräte gibt es um die 500 € und der Einbau ,z.B. des Veigel Classik, ist selbst zu bewerkstelligen .

Doch vorher , da der Tüv seinen Segen geben muß , Erkundigungen einholen .

200E Diesel ist schon ein schönes und geräumiges Auto was auch nicht unbedingt in der Werksniederlassung repariert werden kann und dessen Ersatzteile erschwinglich sind .

Da der TH ein Renter ist, kommt die Förderung nach den üblichen Richtlinien eh nicht in Frage! Und Da @Garou78 eh nicht auf unsere Beiträge eingeht, glaube ich nicht das Er es überhaupt Ernst meint!

Weiste @Garou78,

wenn Du hier im Forum noch ernst genommen werden willst, dann äußere Dich mal zu Deinen Anfragen etc.!!

Das gleiche Spiel wie beim Gasring von Kempf! Erst was aussagen, und dann nicht drauf reagieren.

Komisch irgendwie!! Oder??

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Gebrauchten Wagen auf Handgas umbauen?