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Günstig auf Handgas/Bremse umrüsten?

Themenstarteram 11. September 2013 um 14:40

Hallo,

vielleicht hat ja der ein oder andere einen hilfreichen Tipp.

Nachdem wir im März schweren Herzenes unseren Citroen Jumper verschrotten mussten, haben wir uns nun übergangsweise einen Volvo850 Automatik gekauft. Dann kann zwar der E-Rolli nicht mit, aber 2 Starrahmen passen problemlos rein plus Hund plus Gepäck.

Nun wäre es schön, wenn meine Frau auch selbst fahren könnte und wir sind auf der Suche nach einer günstigen Handbedienung. Die angefragten Umrüstfirmen wollen allein für den Einbau (ohne Material) etwa 700 Euro kassieren. Mir scheint das doch recht teuer und im Verhältnis zum Preis des Autos völlig schräg.

Ich hatte vor einiger Zeit in der Handycap etwas über eine Reisehandbedienung, die man schnell in jedem Automatik montieren kann, gelesen, finde es aber nicht wieder.

Kennt jemand diese Reisehandbedienung?

Oder hat jemand eine Idee, wie man günstig (auch selbst) eine Handbedienung montieren kann?

Schon mal vielen Dank

Uta

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21 Antworten

Frag mal bei denen nach:

klick

Irgendwo gibts auch eine Gebrauchtbörse für Hangeräte usw, wenn mir der Link wieder einfällt, liefere ich den nach

Und nicht unbedingt sind die großen Umrüstfirmen das Gelbe vom Ei, mir hat ein kleiner Betrieb den Gaspedalumbau für ein Trinkgeld in die Kaffeekasse gemacht

Aus welcher Ecke der BRD kommst Du?

Themenstarteram 12. September 2013 um 7:37

Hallo Katzenvater,

Danke für Deine Antwort, ich wohne in Berlin. Die Umrüstfirmen hier geben zwischen 700 und 1200€ an für die Umrüstung.

Gruß Uta

Einen Tip hab ich noch, rufe mal den hier an: www.koeltgen.de

Sehr netter Mann, nimmt sich auch am Telefon viel Zeit für einen

Also 700 Euro sind schon recht hoch. Nur kann man das pauschal nie so sagen.

Der Aufwand ist natürlich abhängig von dem Handbediengerät und vom Fahrzeug.

Dann kommen dazu noch die Prüf- und Eintragungskosten vom Tüv.

Ich habe kürzlich in einen Kia Ceed eine Handbedienung verbaut, die kam auf 1500,- Euro. Handbedienung, Trägerplatte dazu, Montage und Abnahme durch Tüv. All Inklusive, versteht sich.

Montagezeit knapp 7h.

Preis kann man natürlich senken, wenn man ein gebrauchtes Gerät findet. Diese Handbedienung hat jetzt 950,- Euro neu gekostet.

Und so ein mobiles Teil vergiss mal. Muss ja alles eine feste Verbindung zu den Pedalen haben. Das geht so nicht.

MFG Thomas

Hallo Schraubermeister

Welche TÜV Abnahme für das Handgerät meintest Du ?

Fahre selbst knapp vierzig Jahre Automatikwagen mit Handbedienung . Bis auf eine Ausnahme alle vom

Hersteller Petri und Lehr . Bin sehr zufrieden mit der Technik bei der von Zeit zu Zeit mal der Bowdenzug abreißt . Im Durchschnitt alle 30000 Km .

Bei meinem ersten PKW einem Audi 100 wurde das Drehgas/Bremsgestänge in der Audi Werke eingebaut ohne besondere Abnahme weil das Gerät bereits Bauartbedingt geprüft war ! ( 1975 )

Beim zweiten PKW Audi 5 E ( Gerät von einem anderen Hersteller ) von einer spez. Behindertenwerke in Düsseldorf eingebaut worden OHNE besondere Prüfung weil Bauartgenehmigt . War ohne Bowdenzug mit einem Hebel für Gas , links vom Lenker , zum herunterdrücken .(1980 )

Dann wieder ein Drehgas , Bremse durch drücken der Verbindungsstange zum Bremspedal , wie auch bei den aller ersten Auto vorher . Doch war es ein Mazda 626 . Auch ohne extra Abnahme ! ( bis 1985 )

Dann Opel Omega A , Drehgas von Petri und Lehr -Dortmund Derne , bei Opel eingebaut ohne extra Abnahme .

1997 dann ein Omega B mit dem alten Handbedienungsgerät aus dem Omega A doch einem etwas anderen Klemmteil um die Lenksäule ( bei Petri und Lehr für kleines Geld bekommen ) und es selbst eingebaut .

Wer hat da wohl die TÜV Abnahme gemacht ?

2003 bekam ich meinen Omega B Diesel . Das verhandene alte Handgerät selbst eingebaut mit einer Eigenkonstruktion am Gaspedal , wegen elektronischem Gas ohne Bowdenzug zum Motor .

Diese selbstentwickelte Konstruktion am Gaspedal habe ich sicherheitshalber beim TÜV abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen . Nur Eintragungsgebühr !

Bei meinem Omega B Diesel sind ärgerlicherweise regelmäßig Bowdenzüge verschlissen und dann gerissen .

Gestern schon das fünte mal bei nur 180000km Fahrstrecke .

Übrigens habe ich meine Autos selbst durch die Prüfstraßen gefahren . Auch auf die Bremmsrollen .

Also schon einige Male in faßt vierzig Jahren und nicht einer der Herren Prüfer hat sich für die Handgeräte interessiert .

Viele Grüße und einen gesunden Rest des Jahres 2014 wünscht Euch Allen , Rolli74

 

Hallo,

vorbei die Zeiten wo sich kein Prüfer mehr dafür interessierte... ansonsten wird man es bei der nächsten HU vom Fahrzeug merken... denn dann gibt es solange keine Plakete bis man die nötigen Abnahmen und Eintragung machen läßt..selbst schon erlebt...:-(

Und bei einer Verkehrskontrolle kann einen die weiterfahrt untersagt werden......ganz zu schweigen beim Unfall... ob verschuldet oder nicht.....

Leider müßen ALLE Änderungen vom TÜV abgenommen werden...ansonsten verliert man die ABE vom Fahrzeug...sogar wenn man nur einen Lenkraddrehknopf hat muß man ihn eintragen lassen..... ein Dank an die EU...die es jetzt vorschreibt, der TÜV (West-Deutschland) Dekra (Ost-Deutschland) selbst freut sich über dieses zusatzgeschäft und sie dürfen verlangen was sie wollen,es gibt KEINE Preislisten dafür...in der Regel darf man um die 100 Euro rechnen,ich durfte auch schon mal 400€ hinlegen, Beschwerde beimTÜV blieb ergebnisslos...

Und wenn man mit einen sogenannten Reisegerät ...was keine ABE und Eintragung hat.. erwischt wird... darf man 1200€ zahlen und 5 Punkte in Flensburg sein eigen nennen...

Jetzt könnt ihr es glauben oder lassen... am besten... der Ungläubige probiert es einfach aus..und merkt bei der nächsten Kontrolle was die netten Herren dann machen....:-)

Wie sagt man so schön... Unwissenheit schütz vor Strafe nicht...

Ich persönlich habe den Eindruck, dass man uns Behinderte von der Straße haben will....

Hi Rollimann

Ich schreib Dir mal was in meinem Fahrzeugschein am 05.01.2004 zusätzlich zu dem Üblichen wie Alufelgen usw. eingetragen wurde .

Und zwar bei der Abnahme des von mir selbst gebauten Teil am Gaspedal :

" FZ ist ausgerüstet M. zus. Handbetätigung für Gas-und Bremspedal Petri&lehr (Drehgriff BZW.Handhebel )

sowie Drehknopf am Lenkrad"

Habe da die gleiche Abkürzung und Groß-Kleinschreibung übernommen .

Meine letzte Dekra Abnahme HU und AU war Dez. 2013 . Und auch da fuhr ich meinen Omega über die Prüfstraße , obwohl ich schnell in meinen Rolli hüpfen könnte .

Hast ja Recht damit das alles seine Richtigkeit haben muß . Speziell bei Kontrollen oder einem Unfall .

In meinem Führerschein ( erste Prüfung 1963 Klasse 4 ) Der wurde übrigens eingezogen und neu ausgestellt weil auf Diesem die Erweiterung zu Klasse 2 , d.h. LKW bis 40 to stand .

Und als Rollifahrer darf mann bekanntlich keine 40 Tonner mehr fahren . Auch nicht mit Automatik und Handbetätigung wenn es das so gäbe .

Auf dem mir 1975 nach meiner Probefahrt mit einem TÜV Prüfer wieder ausgestellte FS steht ..blabla

Verbrennungsmaschine klasse Drei zu führen . . .

Sowie auf der Rückseite ( und da hat man übrigens die erste Prüfung für Moped 40km/h von 1962 vergessen )

aufgeführt das Nov. 1963 Klasse 4 für Kleinkraftrad , so hieß eine 50 ccm bis 75 Km/h, und am 19.02.1965 auf Klasse 3 erweitert wurde .

Darunter dann die wichtigen Einschränkungen wie : :-(

Nur gültig für Kraftwagen mit automatischer Kraftübertragung bis 2,8 to zugel. Gesamtgewicht OHNE ANHÄNGERBETRIEB Drehknopf am Lenkrad , Betriebs und Feststellbremsevon Hand. Fahrhebel von Hand , feststellbar . ( was das auch immer heißen soll . Gas feststellbar ? )

Hupe , FahrtrichtungsanzeigerundAbblendschalterohne Loslassen des Lenkrades zu betätigen .

Handbetätigung der Scheibenwaschanlage , Dreipunkt -Sicherheitsgurt , zweiter Außenspiegel rechts und als letztes Wort , Bremskraftverstärker .

So waren 1975 nicht alle PKW ausgestattet !

Das einzige , was mich seit dem ich eine Kupplung für Fahrradträger am Auto habe ist die Einschränkung "Ohne Anhängerbetrieb ". ( Fahrradträger heißt nicht erlaubt Rollibike transportieren ! Ein Rollibike ist kein Fahrrad im herkömmlichen Sinne un die Bauartgenehmigung gilt nur für Fahrräder . Hab mich schlau gemacht ! )

Und diese Eintragung wurde z.B. in Rhl.-Pfalz und verschiedenen anderen BL , pauschal ,nicht gemacht .

Hier in NRW wohl und deshalg müßte ich Fahrstunden mit einem 600 kg Hängerchen machen und eine erneute Prüfung vor einem TÜV Prüfer ablegen . Kosten ca. 600€ .

Damals nach meinem Unfall hätte ich mich dagegen wehren müßen doch da dachte ich nicht daran .

Bis heute habe ich noch keine neuen Anweisungen gelesen was EU Gesetze betrifft .

Viele Grüße und alles Gute wünsche ich Dir .

am 20. Januar 2014 um 11:31

Reisehandgerät: woher wißt ihr das mit 1200 Euro Strafe und 5 Punkte?

Themenstarteram 14. Februar 2014 um 8:17

Mal eine Rückmeldung nach langer Zeit, seit gestern ist es vollbracht:

Handbedienung Berlin, gebraucht, eingebaut für 808,08€ von eine bekannten berliner Umbaufirma.

Meine Liebste ist hin und weg und und meint, das öffentliche doch schlechter sind, als ihr Ruf.

Ich bin sehr froh, das das jetzt doch unter 1000€ geklappt hat. Der Mechaniker war etwas irritiert, das sich jemand noch was in einen 18 Jahre alten Wagen mit über 400000km Laufleistung einbauen läßt, nach der Probefahrt allesrdings war er doch ziemlich hingerissen vom Altelch :cool:

Der Wermutstropfen dabei - ich habe jetzt kein Auto mehr, sondern darf mal höflich anfragen ob ich auch mal darf.... :rolleyes:

LG Uta

Zitat:

Original geschrieben von Quitte123

Der Mechaniker war etwas irritiert, das sich jemand noch was in einen 18 Jahre alten Wagen

Kenn ich.. Bei mir meinte der bei der Pedalerhöhung auch, ob sich das überhaupt noch lohnen würde..

Hi Quitte123

Und nun zum TÜV ?

Oder ist das Gebrauchtgerät bauartgedingt bereits zugelassen für einen Volvo ?

Themenstarteram 14. Februar 2014 um 22:09

Zitat:

Original geschrieben von Rolli74

Hi Quitte123

Und nun zum TÜV ?

Oder ist das Gebrauchtgerät bauartgedingt bereits zugelassen für einen Volvo ?

Hat doch die Werkstatt schon alles erledigt, Gebrauchtgerät kam auch von dort. Muss nur noch zur Zulassungsstelle.

Hallo Rolli74,

wo steht es geschrieben das Behinderte bzw. Rollstuhlfahrer keine LKW mit oder ohne 40 Tonnen fahren dürfen?

MfG

 

Zitat:

Original geschrieben von Rolli74

Hi Rollimann

Ich schreib Dir mal was in meinem Fahrzeugschein am 05.01.2004 zusätzlich zu dem Üblichen wie Alufelgen usw. eingetragen wurde .

Und zwar bei der Abnahme des von mir selbst gebauten Teil am Gaspedal :

" FZ ist ausgerüstet M. zus. Handbetätigung für Gas-und Bremspedal Petri&lehr (Drehgriff BZW.Handhebel )

sowie Drehknopf am Lenkrad"

Habe da die gleiche Abkürzung und Groß-Kleinschreibung übernommen .

Meine letzte Dekra Abnahme HU und AU war Dez. 2013 . Und auch da fuhr ich meinen Omega über die Prüfstraße , obwohl ich schnell in meinen Rolli hüpfen könnte .

Hast ja Recht damit das alles seine Richtigkeit haben muß . Speziell bei Kontrollen oder einem Unfall .

In meinem Führerschein ( erste Prüfung 1963 Klasse 4 ) Der wurde übrigens eingezogen und neu ausgestellt weil auf Diesem die Erweiterung zu Klasse 2 , d.h. LKW bis 40 to stand .

Und als Rollifahrer darf mann bekanntlich keine 40 Tonner mehr fahren . Auch nicht mit Automatik und Handbetätigung wenn es das so gäbe .

Auf dem mir 1975 nach meiner Probefahrt mit einem TÜV Prüfer wieder ausgestellte FS steht ..blabla

Verbrennungsmaschine klasse Drei zu führen . . .

Sowie auf der Rückseite ( und da hat man übrigens die erste Prüfung für Moped 40km/h von 1962 vergessen )

aufgeführt das Nov. 1963 Klasse 4 für Kleinkraftrad , so hieß eine 50 ccm bis 75 Km/h, und am 19.02.1965 auf Klasse 3 erweitert wurde .

Darunter dann die wichtigen Einschränkungen wie : :-(

Nur gültig für Kraftwagen mit automatischer Kraftübertragung bis 2,8 to zugel. Gesamtgewicht OHNE ANHÄNGERBETRIEB Drehknopf am Lenkrad , Betriebs und Feststellbremsevon Hand. Fahrhebel von Hand , feststellbar . ( was das auch immer heißen soll . Gas feststellbar ? )

Hupe , FahrtrichtungsanzeigerundAbblendschalterohne Loslassen des Lenkrades zu betätigen .

Handbetätigung der Scheibenwaschanlage , Dreipunkt -Sicherheitsgurt , zweiter Außenspiegel rechts und als letztes Wort , Bremskraftverstärker .

So waren 1975 nicht alle PKW ausgestattet !

Das einzige , was mich seit dem ich eine Kupplung für Fahrradträger am Auto habe ist die Einschränkung "Ohne Anhängerbetrieb ". ( Fahrradträger heißt nicht erlaubt Rollibike transportieren ! Ein Rollibike ist kein Fahrrad im herkömmlichen Sinne un die Bauartgenehmigung gilt nur für Fahrräder . Hab mich schlau gemacht ! )

Und diese Eintragung wurde z.B. in Rhl.-Pfalz und verschiedenen anderen BL , pauschal ,nicht gemacht .

Hier in NRW wohl und deshalg müßte ich Fahrstunden mit einem 600 kg Hängerchen machen und eine erneute Prüfung vor einem TÜV Prüfer ablegen . Kosten ca. 600€ .

Damals nach meinem Unfall hätte ich mich dagegen wehren müßen doch da dachte ich nicht daran .

Bis heute habe ich noch keine neuen Anweisungen gelesen was EU Gesetze betrifft .

Viele Grüße und alles Gute wünsche ich Dir .

Hi Gini68

Mag schon sein das es heute ,je nach Behinderung ,Ausnahmeregelungen gibt .

Ich glaub es Dir wenns heute so ist .

Was gab es 1974/75 für Auflagen für Querschnittgelähmte ? ;-)

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