Gebraucht vor 2 Monaten gekauft... Garantie?

Opel Astra J

Hallo ich bin stolzer Besitzer eines Astra J seit dem 14.08.2012 (Baujahr 04/2010).
Stolz, weil es ein Super Auto ist und viel Freude macht 🙂
Jetzt habe ich aber ein kleines Problemchen. Mein Luftmengenmesser ist defekt und der muss bestellt werden.
Der Servicemitarbeiter erklärt mir, dass ich mich an den Materialkosten ab km 70.000 mit 30% beteiligen muss.

Ja, so steht es auch in dem Garantieheft. Wäre ich Erstbesitzer, okay.
Aber, ganz ehrlich, ich fahre das Auto knapp 5.000 km und 3 Monate.
Ist das nicht klar, dass der Austausch kostenlos erfolgen muss nach so kurzer Zeit?
Was meint ihr?

PS: Bin echt kein Autokenner/bastler, also bitte keine ..... Kommentare. 😉

Beste Antwort im Thema

Hallo

Warum wegen nem LMM für 50€ aus dem freien Handel so ein Faß aufmachen ? Muss man das verstehen 😕

Gruß Dirk

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@Verbrecher75:
Ein Auto ist kein LCD-TV, da service-intensiev!
Ich kenne die Firma Opel in Verbindung mit meinem FOH als sehr kulant. Der aktuelle Astra J ist mein erster Neuwagen von Opel, davor hatte ich persönlich 3 gebrauchte Opel und 2 im engeren Familienkreis und da wurde schonmal das ein oder andere Teil nach Jahren auf Kulanz getauscht, z.B. auch ein AGR-Ventil oder eine defekte Lautspecherabdeckung in den vorderen Türen.
Hat wohl was mit Kundenbindung zu tun und ein zufriedener Kunde ist die beste Werbung. Das scheint aber nicht überall so üblich zu sein, wie man hier so liest ...

Meiner Meinung nach spielt es keine Rolle dass bereits mit dem Fz. gefahren wurde. Der Mangel wurde früh genug in der Gewährleistung "entdeckt". Ohne Fahren kann man keinen Mangel feststellen!
Auch ist der Luftmengenmesser kein typisches Verschleissteil wo soll der "Verschleiss" denn stattfinden außer defekt oder funktionsfähig??? Das ist nicht Bremse, Auspuff, Stoßdämpfer🙄
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer da gewerblich nachweisen dass der Mangel nicht schon von Anfang an da war, erst dann hat der Käufer die A...karte.
Er sollte das Teil ersetzt bekommen, ohne Kosten für ihn.

Zitat:

Original geschrieben von alex279


[...]
Auch ist der Luftmengenmesser kein typisches Verschleissteil wo soll der "Verschleiss" denn stattfinden außer defekt oder funktionsfähig??? Das ist nicht Bremse, Auspuff, Stoßdämpfer🙄
[...]

Der LMM ist ein Sensor - wie z.B. die Lamdasonde auch. So ein Sensor fällt irgendwann aus, so macht sich der "Verschleiß" bemerkbar. LMM mögen vor allem Feuchtigkeit nicht - ein Grund warum die im Herbst leicht mal auffällig werden.

Wäre jedes Teil am KFZ ein Verschleissteil, nur weil es mit der Zeit durch Benutzung irgendwann kaputt gehen "muss", ist eine Gewährleistung ad absurdum geführt. Dann wäre auch z.B. kein elektr. Stellmotor (wie er beim eFH, Leuchtweitenregulierung, etc. pp) von einer Gewährleistung erfasst.
Nach so einer kurzen Zeit ist es m.M.n. ohnehin unerheblich, sonst könnte jeder Händler einem Kunden z.B. ein Fz. mit defekten Bremsen, durchrostetem Aufpuff, usw. usf. andrehen und sich auf Verschleiss berufen. Sowas nennt man dann arglistige Täuschung.
Es bleibt dabei: es ist 1. kein typisches Verschleissteil und 2. kurz nach dem Verkauf als defekt entdeckt worden. Die Beweislast liegt somit eindeutig beim FOH, und da er wohl nicht anhand der gefahrenen km die einwandfreie Funktion des Sensors nachweisen kann = Gewährleistungsanspruch des Käufers!
Dass evtl. kein Fehler im Fehlerspeicher abgelegt wurde lass ich als Nachweis nicht gelten.

EDIT: BGB, § 476 Beweislastumkehr
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Dass es sich bei dem defekten Sensor um einen Sachmangel handelt zumal der unrunde Motorlauf schon 2 Wochen nach Kauf bemerkt wurde ist hier wohl offensichtlich. Das braucht man auch nicht schriftlich... Wenn der FOH was auf sich hält sollte er das Teil wechseln und fertig. Wie schon angemerkt, kostet ja nicht viel😉 und sichert einen Kunden.

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Hallo

Warum wegen nem LMM für 50€ aus dem freien Handel so ein Faß aufmachen ? Muss man das verstehen 😕

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75


Es gibt nunmal gewisse Regeln in diesem Lande/in dieser Welt die sind wie sie sind. Da braucht man doch auch nicht drüber zu diskutieren oder sich drüber aufzuregen.
Sicher ist es ärgerlich wenn sowas passiert und mich ärgert sowas auch, ändern kann man es aber trotzdem nicht. Regel ist nunmal leider Regel!

Eben, und mit diesen Regeln ist der Sachverhalt klar. Vom Kaufdatum ab hat der Händler auf einen gebrauchten Gegenstand (hier Auto) 12 Monate Gewährleistung zu geben. Dabei ist es egal wie alt der Gegenstand (das Auto) ist.

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt damit, gesetzlich, die Annahme das der LMM schon zu beginn defekt war. Der Händler muß in kostenfrei ersetzen.

Erst ab dem 7. Monate kann der Händler darauf bestehen der defekt zum Kauftag durch den Käufer bewiesen wird.

Aus meiner Sicht steht dem TE, diskussionsfrei, nach nur 3 Monaten der LMM zu - kostenfrei und unabhängig wie alt das Auto ist. Es kann auch 8 Jahre alt sein. Diese Risikoabwägung obliegt einzig und allein dem Händler.

(6 bis) 12 Monate nach dem Kauf des gebrauchten tritt dann imho erst die Lebenlange Garantiregelung mit Anrechnung ein - sofern diese in übertragbarer Form überhaupt besteht.

Zitat:

Original geschrieben von dw1566


Warum wegen nem LMM für 50€ aus dem freien Handel so ein Faß aufmachen ? Muss man das verstehen 😕

Gilt die Frage dem TE oder dem Händler?

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Original geschrieben von dw1566


Warum wegen nem LMM für 50€ aus dem freien Handel so ein Faß aufmachen ? Muss man das verstehen 😕
Gilt die Frage dem TE oder dem Händler?

Natürlich kann sie nur dem TE gelten 🙄 Ein Kunde hat keine Rechte sondern zu zahlen😮

Achtung Sarkasmus😎

Wo kämen wir denn hin nur weil es "nur" um 50EUR geht einen glasklaren Gewährleistungsanspruch klein zu reden😕 Der TE hat eine eindeutige Frage gestellt, und darauf Antworten und Meinungen erhalten. Was er daraus macht geht niemanden etwas an. Wer was zu verschenken hat dem gebe ich meine Bankverbindung. Jeder der 50EUR übrig hat kann sie ja überweisen😁

Zitat:

Original geschrieben von alex279



Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Gilt die Frage dem TE oder dem Händler?
Natürlich kann sie nur dem TE gelten 🙄 Ein Kunde hat keine Rechte sondern zu zahlen😮
Achtung Sarkasmus😎
Wo kämen wir denn hin nur weil es "nur" um 50EUR geht einen glasklaren Gewährleistungsanspruch klein zu reden😕 Der TE hat eine eindeutige Frage gestellt, und darauf Antworten und Meinungen erhalten. Was er daraus macht geht niemanden etwas an. Wer was zu verschenken hat dem gebe ich meine Bankverbindung. Jeder der 50EUR übrig hat kann sie ja überweisen😁

Wenn die Frage dem TE galt, dann imho

völlig

zu unrecht.

Die Aussage des Händlers ist ja dermaßen falsch, das ich schon an Betrugsversuch denken muß.

Bei 50€+Einbau+Funktionstest+Unwahrheit würde ich auf die Gewährleistung genau noch 1x hinweisen, danach würde ich gleich vor Ort ein Faß aufmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Wenn die Frage dem TE galt, dann imho völlig zu unrecht.
Die Aussage des Händlers ist ja dermaßen falsch, das ich schon an Betrugsversuch denken muß.
Bei 50€+Einbau+Funktionstest+Unwahrheit würde ich auf die Gewährleistung genau noch 1x hinweisen, danach würde ich gleich vor Ort ein Faß aufmachen.

Genau so sieht es aus! Wenn es der FOH nicht nötig haben sollte dem berechtigten Gewährleistungsanspruch gerecht zu werden hat er außerdem mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit einen (Inspektions-)

Kunden verloren. Wegen 50EUR würde ich nun auch nicht den Anwalt einschalten aber die Meinung würde ich dem FOH schon geigen😉

Aber wie gesagt ist der Fall eindeutig und dürfte, wenn beim FOH so vorgetragen wie hier argumentiert, bei ihm keine Zweifel mehr an seinem Unrecht lassen...

Zitat:

Original geschrieben von alex279


Kunden verloren. Wegen 50EUR würde ich nun auch nicht den Anwalt einschalten aber die Meinung würde ich dem FOH schon geigen😉
Aber wie gesagt ist der Fall eindeutig und dürfte, wenn beim FOH so vorgetragen wie hier argumentiert, bei ihm keine Zweifel mehr an seinem Unrecht lassen...

Ich würde den Händler gleich Fragen ob er wegen 50€ wirklich den RA am Hals haben will. Das wird noch teurer für Ihn.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75


Es gibt nunmal gewisse Regeln in diesem Lande/in dieser Welt die sind wie sie sind. Da braucht man doch auch nicht drüber zu diskutieren oder sich drüber aufzuregen.
Sicher ist es ärgerlich wenn sowas passiert und mich ärgert sowas auch, ändern kann man es aber trotzdem nicht. Regel ist nunmal leider Regel!
Eben, und mit diesen Regeln ist der Sachverhalt klar. Vom Kaufdatum ab hat der Händler auf einen gebrauchten Gegenstand (hier Auto) 12 Monate Gewährleistung zu geben. Dabei ist es egal wie alt der Gegenstand (das Auto) ist.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt damit, gesetzlich, die Annahme das der LMM schon zu beginn defekt war. Der Händler muß in kostenfrei ersetzen.

Erst ab dem 7. Monate kann der Händler darauf bestehen der defekt zum Kauftag durch den Käufer bewiesen wird.

Aus meiner Sicht steht dem TE, diskussionsfrei, nach nur 3 Monaten der LMM zu - kostenfrei und unabhängig wie alt das Auto ist. Es kann auch 8 Jahre alt sein. Diese Risikoabwägung obliegt einzig und allein dem Händler.

(6 bis) 12 Monate nach dem Kauf des gebrauchten tritt dann imho erst die Lebenlange Garantiregelung mit Anrechnung ein - sofern diese in übertragbarer Form überhaupt besteht.

Deshalb hatte ich ja auch geschrieben, dass ich mich in meinen Beitrag nicht auf das Thema hier oder den TE beziehe. Das war allgemein gemeint.

Wenn das Auto erst vor 2 Monaten gekauft wurde, sollte natürlich der Händler die Kosten tragen. Das (die 2 Monate) hatte ich bei meinem erstem Post nicht bedacht bzw. "überlesen".

Ich selber hatte mit meinem Signum damals auch das Glück, dass eine Werkstatt - obwohl der Wagen dort nicht gekauft wurde - etwas auf Kulanz gemacht hat. Natürlich freut mich das und im Zeichen der Kundenzufriedenheit war das natürlich Top.
Ich wollte einfach nur darauf hinaus das eben nicht jeden Werkstatt sowas macht. Ganz einfach deshalb weil Sies nicht muss weil es die Werkstatt evtl Geld kostet und daher kann ich sowas auch nicht verlangen.
Und eben das ist es, was ich "beanstande".
Ein Beispiel ist ein Bekannter von mir.
Hatte mehrere Toyota´s und war immer zufrieden. Einer hat dann mal Zicken gemacht und der Händler hat halt nix gemacht, weil Garantie vorbei.... Tja, jetzt fährt er Opel und Toyota ist in seinem Augen der letzte Laden. Und das nur, weil sich der Händler regelgerecht (bitte nicht mit Kundenfreundlich verwechseln) verhalten hat und er nicht seine Wünsche - obwohl er als Kunde kein Recht darauf hatte - erfüllt hat.
Ok, die Konsequenz hieraus war natürlich, dass der Händler einen Kunden weniger hat und dieser Toyota überall schlecht redet.

Wie auch immer....
Wie gesat nicht auf das Thema usw. hier bezogen, aber wenn ich sehe bzw. lese wenn sich Menschen aufregen wenn Sie z.B. bei Ihrem 8 Jahre alten und 150.000 km gelaufen Auto keine Kulanz mehr bekommen und sich dann künstlich über eine Marke xy aufregen.....

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Original geschrieben von dw1566


Warum wegen nem LMM für 50€ aus dem freien Handel so ein Faß aufmachen ? Muss man das verstehen 😕
Gilt die Frage dem TE oder dem Händler?

Hallo

Die Frage geht an beide Seiten und alle aufgeregten Gemüter hier ! Wenn jetzt wirklich was schlimmes defekt wär könnt ich die Aufregung ja noch verstehen, aber bei so nem Pillerfitz ? Nee nicht wirklich, vielleicht hab ich auch schon zu viel erlebt, das mich persönlich solche Kleinigkeiten NICHT mehr aufregen.

Gruß Dirk

@ dw1566
Aber bitte! Der Händler kann ja froh sein noch drauf zahlen zu können!
Sonst würde ja gar keiner kommen. Selber schuld wenn er neben dem Autohaus auch noch Werkstatt und Waschstraße betreibt - dazu noch Mechaniker beschäftigt, die auch noch regelmäßig auf überflüssige Schulung gehen als würden sie ihren Job nicht beherrschen!
Dazu das ganze unnötige Werkzeug! Mir wäre recht, er würde sowas gar nicht benötigen!

Hier geht es nicht um Kulanz und dass der Händler ach so gütig ist wenn er die Kosten übernimmt, sondern um Gewährleistung, zu der sich nunmal ein Händler mit dem Verkauf verpflichtet hat! Wie schon von Astradruide angedeutet, wenn der Händler kein Risiko tragen will soll er halt gefälligst das Fz. als Exportfahrzeug verkaufen um sie zu umgehen. Tut er das nicht hat er gefälligst die evtl. anfallenden Gewährleistungsansprüche zu tragen auch wenns nur 10EUR wären.
Uninteressant wie groß sein Glaspalast, wie teuer seine Ausbildung und wie gut die Ausbildung der MA.

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