Geblitzte koennen sich kaum wehren.

Und das koennte bald anders werden:
https://www.spiegel.de/.../...ssungsgerichtshof-illegal-a-1266669.html

Ciao
Ratoncita

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Warum sich wehren? Ich halte mich an die vorgegebene Geschwindigkeit und wenn ich schneller Fahre als erlaubt, bezahle ich. Wo liegt das Problem?

MfG kheinz

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Mai 2019 um 09:16:33 Uhr:


Schade das es keine Zahlen gibt, wie viel Prozent der Gerichtsverfahren überhaupt berechtigt waren.
Eine hohe Zahl der Kläger werden das Verfahren nur angestrebt haben, weil es in unserer Gesellschaft zum guten Ton gehört nicht zu seinem Tun und Handeln zu stehen.

Schmierige Rechtverdreher leben von dieser Mentalität.

Das ist sicher richtig; aber vielleicht gelingt es durch das Urteil ja auch, das Verfahren juristisch auf so sichere Beine zu stellen, dass sich die Hintertür für solche Kläger und Anwälte schließt.

wenn jemand aus meiner Sicht zu unrecht etwas von mir will, lasse ich das mit Hilfe eines Rechtsanwalts prüfen und dabei spielt es (für mich) keine Rolle, ob ich rechtsschutzversichert bin oder nicht.
Vor ca. zwei Jahren eine angeblicher Sicherheitsabstandsverstoß auf der BAB 2 Raum Hannover, geblitzt von der Brücke, angeblich 25 Meter bei Tempo 180. Nach ca. 3 Monaten wurde die Sache eingestellt. Das hätte ohne Rechtsbeistand richtig teuer werden können.
Nächsten Monat Gerichtsverhandlung wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes aufgrund der Aussage einer Polizistin, die an der Querstraße gestanden haben will.
Mal sehen, wie das endet.
Wer sich nicht wehrt, ist selber Schuld!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Mai 2019 um 10:07:07 Uhr:


Der Hersteller vertreibt das System u.a. durch ein Beteiligungsverfahren. Dabei sucht der Hersteller den Aufstellort in der Kommune unter Wirtschaftlichkeitsaspekten aus und hat ein Recht zur Änderung des Standorts, wenn zu wenig Verstöße festgestellt werden. Die Kommune setzt dabei kein Geld ein. Die Auswertung erfolgt durch den Hersteller und der bekommt pro auswertbarem Verstoßfall einen Anteil vom Bußgeld.

Interessant. Also sozusagen ÖPP. (Ein Freund von sowas bin ich gewiss nicht.)

Kann man sich jetzt überlegen, warum Kommunen solche Verträge mit Überwachungsdienstleistern eingehen. Die Ressourcen für eigene Verkehrsüberwachung sind offenbar nicht da bzw. teurer. Oder irgendjemand wird geschmiert.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Mai 2019 um 13:35:53 Uhr
...warum Kommunen solche Verträge mit Überwachungsdienstleistern eingehen. Die Ressourcen für eigene Verkehrsüberwachung sind offenbar nicht da bzw. teurer.

Es soll doch alles "outgesourct" werden...
Dann haben die Kommunalbeschaeftigen weniger zu tun. 😁

Ciao
Ratoncita

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Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. Mai 2019 um 10:28:35 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Mai 2019 um 09:16:33 Uhr:


Schmierige Rechtverdreher leben von dieser Mentalität.

Wie kommt man eigentlich dazu, Anwälte, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten, als "schmierige Rechtsverdreher" zu bezeichnen?

Du sagst es doch selbst, sie vertreten Interessen, nicht das Recht. Vor allem machen sie große Versprechen vor Mandat Übernahme.

Und man kommt dazu, da es leider schwarze Schafe gibt denen es mehr um den eigenen Verdienst geht als um das gesellschaftliche Rechtssystem.

Recht haben und Recht bekommen.....auch vor Gericht ist es so..

Zitat:

dass manchmal ein falscher Sachverhalt dem Urteil zu Grunde liegt und nicht der das Recht bekommt, der objektiv Recht hat. Eine Lösung für dieses Problem hat bisher niemand gefunden und deswegen wird es wohl auf absehbare Zeit dabei bleiben, dass Recht haben und Recht bekommen tatsächlich oft zwei Paar Schuhe sind.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 10. Mai 2019 um 11:56:06 Uhr:


...
Vor ca. zwei Jahren eine angeblicher Sicherheitsabstandsverstoß auf der BAB 2 Raum Hannover, geblitzt von der Brücke, angeblich 25 Meter bei Tempo 180. Nach ca. 3 Monaten wurde die Sache eingestellt. .....

Was war denn auf dem Film zu sehen den es dazu geben muss ? Nur einfach mit Foto läuft das nicht.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Mai 2019 um 13:35:53 Uhr:


....Die Ressourcen für eigene Verkehrsüberwachung sind offenbar nicht da bzw. teurer...

Die Gemeinde Wedemark hat gerade einen zweiten mobilen Blitzer angeschafft.

Der Erste hat bei jährlichen Betriebskosten von 80.000€ inkl. Personal im ersten Jahr über 200.000€ "eingespielt".

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 10. Mai 2019 um 11:56:06 Uhr:


wenn jemand aus meiner Sicht zu unrecht etwas von mir will, lasse ich das mit Hilfe eines Rechtsanwalts prüfen und dabei spielt es (für mich) keine Rolle, ob ich rechtsschutzversichert bin oder nicht.
Vor ca. zwei Jahren eine angeblicher Sicherheitsabstandsverstoß auf der BAB 2 Raum Hannover, geblitzt von der Brücke, angeblich 25 Meter bei Tempo 180. Nach ca. 3 Monaten wurde die Sache eingestellt. Das hätte ohne Rechtsbeistand richtig teuer werden können.
Nächsten Monat Gerichtsverhandlung wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes aufgrund der Aussage einer Polizistin, die an der Querstraße gestanden haben will.
Mal sehen, wie das endet.
Wer sich nicht wehrt, ist selber Schuld!

So sieht es aus. Hatte auch mal eine §315b Sache am Hals wo der Ankläger sogar die Polizei selbst war. Habe mich ohne Rechtsschutz (leisten nicht bei Strafverfahren) zur Wehr gesetzt und gewonnen.

Also sein Recht sollte man immer versuchen durch zu setzen wenn man sich Unrecht behandelt fühlt. Wurde dieses Jahr in der 80er Zone angeblich mit 140 geblitzt am Dreieck wo die A24 auf die 1 trifft. Hatte aber höchstens 100 drauf. Neben mir war einer, der so schnell gewesen sein könnte. Lange Rede kurzer Sinn, auch das gewonnen. Hier hat dann die Rechtsschutz wenigstens mal geleistet.

Eine RS-Versicherung tritt für die Kosten beim Vorwurf fahrlässiger Straftaten in aller Regel ein. Vorsatzanklagen sind meist ausgeschlossen. Aber auch da finanzieren die besseren RS-Versicherer die Kosten glegentlich vor und verlangen vom Kunden die Erstattung nur im Falle einer Verurteilung wegen des Vorsatzdelikts.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Mai 2019 um 14:55:53 Uhr:



Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 10. Mai 2019 um 11:56:06 Uhr:


...
Vor ca. zwei Jahren eine angeblicher Sicherheitsabstandsverstoß auf der BAB 2 Raum Hannover, geblitzt von der Brücke, angeblich 25 Meter bei Tempo 180. Nach ca. 3 Monaten wurde die Sache eingestellt. .....

Was war denn auf dem Film zu sehen den es dazu geben muss ? Nur einfach mit Foto läuft das nicht.

gab keinen Film, Foto und Beschreibung des Tatvorwurfs!
Den Wisch habe ich meinem Rechtsanwalt weitergeleitet, der sich dann (erfolgreich) gekümmert hat

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Mai 2019 um 15:39:23 Uhr:


Eine RS-Versicherung tritt für die Kosten beim Vorwurf fahrlässiger Straftaten in aller Regel ein. Vorsatzanklagen sind meist ausgeschlossen. Aber auch da finanzieren die besseren RS-Versicherer die Kosten glegentlich vor und verlangen vom Kunden die Erstattung nur im Falle einer Verurteilung wegen des Vorsatzdelikts.

Dann habe ich wohl eine der Schlechteren. 😉

Das muss nicht so sein. Manchmal macht auch eine langjährige Kundenbindung zumindest eine kulanzweise Deckung möglich.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Mai 2019 um 15:39:23 Uhr:


Eine RS-Versicherung tritt für die Kosten beim Vorwurf fahrlässiger Straftaten in aller Regel ein. Vorsatzanklagen sind meist ausgeschlossen. Aber auch da finanzieren die besseren RS-Versicherer die Kosten glegentlich vor und verlangen vom Kunden die Erstattung nur im Falle einer Verurteilung wegen des Vorsatzdelikts.

Wie soll man sich auch sonst gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren können, wenn die RS sowas im Vorfeld ausschließt?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 10. Mai 2019 um 16:43:07 Uhr:


Wie soll man sich auch sonst gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren können, wenn die RS sowas im Vorfeld ausschließt?

Ganz einfach:

In dem man die Kosten des Rechtsstreits aus eigenem Vermögen bezahlt.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 10. Mai 2019 um 15:59:57 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Mai 2019 um 14:55:53 Uhr:


Was war denn auf dem Film zu sehen den es dazu geben muss ? Nur einfach mit Foto läuft das nicht.

gab keinen Film, Foto und Beschreibung des Tatvorwurfs!
Den Wisch habe ich meinem Rechtsanwalt weitergeleitet, der sich dann (erfolgreich) gekümmert hat

Braucht man denn ohne Film bei Abstandsverstößen einen Rechtsanwalt ?
Momentsaufnahmen sagen bei Abstand doch nicht viel aus.

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