Geblitzte koennen sich kaum wehren.

Und das koennte bald anders werden:
https://www.spiegel.de/.../...ssungsgerichtshof-illegal-a-1266669.html

Ciao
Ratoncita

Beste Antwort im Thema

Warum sich wehren? Ich halte mich an die vorgegebene Geschwindigkeit und wenn ich schneller Fahre als erlaubt, bezahle ich. Wo liegt das Problem?

MfG kheinz

164 weitere Antworten
164 Antworten

Die Schweizer werden ihre Gründe haben, und da die Erfahrungen mit dieser Regelung trotz allfälliger Jammerei wohl insgesamt gut sind, kommt es offenbar nicht zu irgendwelchen Vorstößen, diese Bussen* zu verringern.

* Schweizer Schreibweise aus Solidarität 😎

Betroffen sind die LIDAR Systeme. Die scannen alle Fahrspuren simultan und ordnen die Werte den Spuren zu. Wie das erfolgt, das wird vom Hersteller als Geschäftsgeheimnis bezeichnet und die PTB hat das akzeptiert und leichtfertig ein standardisiertes Messverfahren bescheinigt. Die Rohmessdaten werden erhoben, ausgewertet und auf ein Fahrzeug im Messfoto zuheordnet, auch wenn da mehrere zu sehen sind. Dieser rechnische Vorgang wurde anfangs verschlüsselt gespeichert und im Lauf der Zeit hat der Hersteller die Speicherung wohl abgestellt, damit es keine Urteile auf Herausgabe der Daten geben wird. Technische Fehlerquellen der Messung gibt es da aus der mehreren Bereichen. Ich schrobte dazu schon vor längerer Zeit mal, dass diese fehlende Nachvollziehbarkeit nach rechtsstaatlichen Maßstäben zur Unverwertbarkeit der Messung führen sollte. Also werde ich das zu erwartende Urteil vermutlich begrüßen. 🙂

Wird man beim Messen mit einem Laser nicht sowieso gleich rausgezogen ? Was will man denn hier noch überprüfen ? Es sind hier immer mindestens zwei Beamte vor Ort, welche als Zeugen auftreten können.

Wir machen Anderen mit Vorliebe das Leben schwer, schießen ein Eigentor, und merken nicht das wir genauso dabei sind nur in 2 Reihe. Die wollen doch nur dein Bestes, und bekommen meines auch noch.

Ähnliche Themen

@Gleiterfahrer
Die modernen Blitzersäulen arbeiten auch mit Laser.
Also die runden Dinger mit den dunklen Ringen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Mai 2019 um 06:29:45 Uhr:


Wird man beim Messen mit einem Laser nicht sowieso gleich rausgezogen ? Was will man denn hier noch überprüfen ? Es sind hier immer mindestens zwei Beamte vor Ort, welche als Zeugen auftreten können.

Gibt schon länger stationäre Systeme mit LIDAR

Ich als Autofahrer -- yay
Ich als Techniker -- wie dumm können die sein?
Ich als Steuerzahler -- omg

Warum sollte das KBA auch die einzige Institution sein die ihren Job nicht richtig macht.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 9. Mai 2019 um 21:15:51 Uhr:


Ja, ist schon witzig. SectionControl wird mit dem Hinweis auf die Datenaufzeichnung torpediert. In diesem Fall hier ist aber genau das nun doch wieder recht.

Immer so, wie es gerade für die eigenen Belange passt

Nö, bei Section-Control werden pauschal alle fotografiert (ob zu schnell oder nicht). Hier nur die, die (vermeintlich) zu schnell waren.

Bisher war der Beweis für "zu schnell" die Aussage "isso" und die Gerichte haben das akzeptiert (anerkanntes Messverfahren). Das wird jetzt beanstandet und es müssen im Zweifelsfall Daten zur Prüfung vorhanden sein und das ist auch gut so (wird sich rausstellen wie verlässlich das System ist 😉).

Gruß Metalhead

Schade das es keine Zahlen gibt, wie viel Prozent der Gerichtsverfahren überhaupt berechtigt waren.
Eine hohe Zahl der Kläger werden das Verfahren nur angestrebt haben, weil es in unserer Gesellschaft zum guten Ton gehört nicht zu seinem Tun und Handeln zu stehen.

Schmierige Rechtverdreher leben von dieser Mentalität.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Mai 2019 um 06:29:45 Uhr:


Wird man beim Messen mit einem Laser nicht sowieso gleich rausgezogen ? Was will man denn hier noch überprüfen ? Es sind hier immer mindestens zwei Beamte vor Ort, welche als Zeugen auftreten können.

Da geht es nicht um die "Laserpistolen". Beim LIDAR - System wird ein Laser gefächert über einen Bereich ausgerichtet und ständig abgescannt. Aus den entstandenen Rohdaten werden die Veränderungen zwischen den einzelneen Sequenzen berechnet und ggf. werden Fotos ausgelöst und die Übertretungswerte im Foto abgebildeten Objekten zugeordnet. Genau diese Rechenvorgänge sind von der PTB nicht geprüft worden, weil der Hersteller meint, dass es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt. Dabei sind Rechenfeheler genauso möglich wie eine fehlerhafte "Verfolgung" (und damit Zuordnung) der sich teilweise entgegengesetzt bewegenden Bildobjekte. Ohne Überprüfung der Rohdaten ist das bisher also eher ein "religiöses Glauben" an die Unfehlbarkeit der PTB-Zulassung. Dabei liegen die Mängel dieses Zulassungsverfahrens offen zutage.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Mai 2019 um 09:16:33 Uhr:


Eine hohe Zahl der Kläger werden das Verfahren nur angestrebt haben, weil es in unserer Gesellschaft zum guten Ton gehört nicht zu seinem Tun und Handeln zu stehen.

Eine hohe Zahl von Zuständigen der Kommunen halten aber auch haltlose Vorwürfe aufrecht weil sie genau wissen daß sie keine Nachteile daraus haben.

Da sollte man auch mal ansetzten (Gerichtsverfahren zahlen die Kommunen die den Schwachsinn angezettelt haben).

Gruß Metalhead

Der Hersteller vertreibt das System u.a. durch ein Beteiligungsverfahren. Dabei sucht der Hersteller den Aufstellort in der Kommune unter Wirtschaftlichkeitsaspekten aus und hat ein Recht zur Änderung des Standorts, wenn zu wenig Verstöße festgestellt werden. Die Kommune setzt dabei kein Geld ein. Die Auswertung erfolgt durch den Hersteller und der bekommt pro auswertbarem Verstoßfall einen Anteil vom Bußgeld. Das ist für mein Empfinden wesentlich unanständiger, als sich gegen einen angreifbaren Tatvorwurf zur Wehr zu setzen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Mai 2019 um 09:16:33 Uhr:


Schmierige Rechtverdreher leben von dieser Mentalität.

Wie kommt man eigentlich dazu, Anwälte, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten, als "schmierige Rechtsverdreher" zu bezeichnen?

Zitat:

Wie kommt man eigentlich dazu, Anwälte, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten, als "schmierige Rechtsverdreher" zu bezeichnen?

Das ist wie mit den Handwerkern: Ein ehrbarer Handwerker lebt von seinem Ruf für Beratung, Qualität Zuverlässigkeit usw. und nicht davon das er alles macht um an das Geld seiner Kunden zu kommen.
Beispiel:
Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Rechtsfälle ab und der Kunde tut gut daran seine Versicherung erst mal um Deckung zu bitten. Ein - schmieriger Rechtsverdreher - überzeugt dich davon das dein Fall 100%ig zu gewinnen ist und du 100& recht hast.............................und fängt schon ohne Zusage zu prozessieren an..............
Seine Rechtsanwaltlichen Kosten bekommt er so oder so, ob der Prozess gewonnen oder verloren, ob von der Versicherung oder von dir.

MfG kheinz

Zitat:

@crafter276 schrieb am 10. Mai 2019 um 11:25:20 Uhr:


Ein - schmieriger Rechtsverdreher - überzeugt dich davon das dein Fall 100%ig zu gewinnen ist und du 100& recht hast.............................

...der Anwalt, der mich einmal beraten hat, versuchte zuerst einmal sich zu überzeugen, ob ich die Wahrheit sage. Ich habe ihm die Geschichte erzählt wie sie war und er hat das Mandat angenommen. Ich wurde zu unrecht geblitzt und fertig aus. Hier wird stets unterstellt, jeder möchte sich nur drücken und das ist für mich nicht nachvollziehbar. 😠

Deine Antwort
Ähnliche Themen