Geblitzt, wieder geblitzt. Was wird passieren?
Hallo liebe Community,
also es sieht so aus, dass ich im Oktober 2012 mit 37 zu schnell innerorts (50 erlaubt) geblitzt wurde (87 geblitzt, 84 nach Toleranzabzug).
Das Verfahren habe ich damals mit Einsprüchen etc. ein wenig aufgehalten so, dass ich vor 2 Wochen den Brief für die Nachschulung bekommen habe und Mai/Juni für 1 Monat eben den Führerschein abgegeben habe.
Ich habe bekommen:
1 Monat Fahrverbot
3 Punkte Flensburg
184 Euro Strafe
Nachschulung
Probezeitverlängerung um 2 Jahre
Gestern wurde ich wieder geblitzt -> Mit ca. 160 außerorts bei erlaubten 100km/h mit dem Fahrzeug meiner Mutter.
Was wird da jetzt genau auf mich zu kommen?
Grüße,
G1ggles
Beste Antwort im Thema
Es ist an der Zeit das man mal im V&S Forum diese Scheiss Blitzer Threads abschafft. Immer Manns genug das Gaspedal durchzudruecken, hinterher aber zu doof zu wissen was auf einen zu kommt. Nichts persoenlich jetzt gegen den TE oder die anderen die solche Threads aufmachen. Das ist ein Problem des Forums.Am besten wird es sein man macht ein neues Forum welches sich Verkehrsverstoesse nennt auf. Da koennen sich alle die tummeln die sich damit auskennen. Genug Potenzial ist ja da.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von G1ggles
Also wenn du damit andeuten möchtest, dass es ein Doppelaccount sein könnte:Ich hätte noch genug Urlaub nur ich will Ihn dafür nicht opfern. Somit warte ich bis ich mal ne Zeit lang das mit meinen Schichten passend hab und dann mach ich die bzw. ich ruf heute da an und mach mal eben Nachschulung.
Alles muss natürlich zu deinem Vorteil geregelt werden.🙄 Alles so easy, ein Anruf genügt und dann machen wir eben so nebenbei so eine kleine Nachschulung - wozu eigentlich? Mann, du hast den Ernst der Lage auch noch nicht erkannt!😉
Innererhalb ganz kurzer Zeit der 2. TE der auf dsen FS angewiesen ist trotzdem aber nicht in der Lage ist dieser (seiner) Problematik Rechnung zu tragen.
1. Irrtum 37 zu schnell.
2. Irrtum dann etwa knapp das Doppelte draufgelegt.
Den Rest verkneif ich mir.
Auch wenn mich andere für den Tipp schlagen werden, es macht Sinn, die Nachschulung so kurz wie möglich vor Fristablauf zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Auch wenn mich andere für den Tipp schlagen werden, es macht Sinn, die Nachschulung so kurz wie möglich vor Fristablauf zu machen.
Es ist durchaus legitim die Fristen zu nutzen.
Wird doch bei Zahlung von Rechnungen auch gemacht.
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Zitat:
Original geschrieben von G1ggles
Hallo liebe Community,Was wird da jetzt genau auf mich zu kommen?
Grüße,
G1ggles
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 240 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
www.bussgeldkataloge.de/text.php
Meine persönliche Meinung dazu kennt Ihr ja alle die brauche ich auch nicht ständig hier wiederholen 😉
Zitat:
Original geschrieben von G1ggles
Also wenn du damit andeuten möchtest, dass es ein Doppelaccount sein könnte:Ich hätte noch genug Urlaub nur ich will Ihn dafür nicht opfern. Somit warte ich bis ich mal ne Zeit lang das mit meinen Schichten passend hab und dann mach ich die bzw. ich ruf heute da an und mach mal eben Nachschulung.
Wenn Du Deine Einstellung zum Autofahren nicht grundlegend änderst, dann ist die Nachschulung nur ein Verwaltungsakt und ich befürchte auf das wird es auch hinauslaufen.
Fahrverbot und Verlängerung der Probezeit hatten keinen Erfolg, bei Dir hilft also ein Schuß vor dem Bug nicht. Früher oder später erklärt Dir vielleicht ein Verkehrsrichter wie das so ist mit dem Autofahren.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Mal das Relevante Fett markiert, da dies hier im Falle auf den TE zutrifft.
Es ist an der Zeit das man mal im V&S Forum diese Scheiss Blitzer Threads abschafft. Immer Manns genug das Gaspedal durchzudruecken, hinterher aber zu doof zu wissen was auf einen zu kommt. Nichts persoenlich jetzt gegen den TE oder die anderen die solche Threads aufmachen. Das ist ein Problem des Forums.Am besten wird es sein man macht ein neues Forum welches sich Verkehrsverstoesse nennt auf. Da koennen sich alle die tummeln die sich damit auskennen. Genug Potenzial ist ja da.
Das ist halt das Problem von MT. Es ist das größte Forum im Bereich Auto. Und dieser Bereich ist halt der, wo auch solche Fragen landen.
In einem anderen Forum gibt es eine graphische Übersicht der Probezeitmaßnahmen, die dem TE helfen wird - als angehender Informatiker wird er es lesen und verstehen können:
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Dann schau mal in die Einladung rein, dort steht ein Datum bis zu dem Du die Bestätigung der Teilnahme abgegeben haben musst, wenn dein Seminar bis zu dem Tag nicht beendet ist wird deine Fahrerlaubnis kassiert bis Du das Seminar abgeschlossen hast, die Bescheinigung darüber bei der Führerscheinstelle liegt und Du nach Beantragung der Wiedererteilung den Schein wieder bekommst.Zitat:
Original geschrieben von G1ggles
Die Einladung zum Aufbauseminar bzw. liebe Aufforderung durch meinen Landkreis habe ich dort liegen. Doch zur Zeit klappt das nicht so ganz zeitlich wegen Arbeit (Bin Pendler).
Aber das Gemeine kommt noch, nach einem Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit führt jeder A-Verstoß direkt zum Führerscheinverlust und zur MPU.
Das Du keine Zeit haben willst für das Seminar ist nicht das Problem der Führerescheinstelle.
Richtig gemein wird's erst, wenn er die Frist nicht einhält. Dann ist der Lappen weg. Und die Punkte bleiben 10 Jahre stehen, ab Wiedererteilungsdatum.
Zitat:
Original geschrieben von G1ggles
Gestern wurde ich wieder geblitzt -> Mit ca. 160 außerorts bei erlaubten 100km/h mit dem Fahrzeug meiner Mutter.Was wird da jetzt genau auf mich zu kommen?
Zunächst einmal nichts aber deine Mutti bekommt Post vom zuständigen RP.
Solltest Du dann als Fahrer identifiziert werden, drohen dir weitere 4 Punkte und eine Geldstrafe von ca. 500 Euro. (doppelter Satz incl. Verw.-Geb.)
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Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Anwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens. 😉
Ich bedanke mich bei allen, die es geschafft haben eine vernünftige Antwort auf meine Frage zu posten. Entsprechend mit "Danke" geliked.
Alle anderen: Ihr "heult" weil hier soviele Blitzer Threads aufmachen aber postet darin Dinge, die total OffTopic sind.
So ich habe gestern mit der Partnerfahrschule meiner ehemaligen Fahrschule gesprochen und Sie meinte:
Bezüglich der Nachschulung soll ich mich Mitte September melden - da wollte Sie nämlich versuchen ein neuen Kurs zu machen denn der, der am 31. anfängt - ist voll.
Sie hat die Verträge schonmal für mich ausgefüllt, schickt Sie mir zu und ich schicke den Vertrag unterschrieben zurück. Die Kopie gebe ich an den Landkreis, damit diese sehen, dass ich angemeldet bin und nur noch auf einen freien Platz warte.
Bezüglich des Blitzers von letztens werde ich die Strafe dann bezahlen müssen, die Punkte bekommen aber da ich meine Nachschulung noch nicht gemacht habe, ist es eine rechtliche Grauzone und ich werde von dem Blitzer nur die Strafe (Geld+Fahrverbot) sowie die Punkte bekommen -> EIGENTLICH noch keine MPU.
Soooo....Und an den der mir diesen Workflow geschickt hat:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
Danke 🙂
Es ist keine Grauzone. Probezeitrechtlich ist der Verstoß nicht relevant. Das mit der MPU ist eine Ermessensentscheidung der Führerscheinstelle.
Moin,
gerade als Informatiker, dürftest Du ja nicht gegen das Gesetz der Logik verstoßen.
Ansonsten sollte ein Informatiker sich mit den logischen Folgen gegen das Gesetz auskennen.