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Geblitzt, wer kennt sich aus?

Themenstarteram 4. April 2004 um 15:08

So ein Murks :( Das kommt davon, wenn man komfortable Autos fährt und man die Geschwindigkeit nicht merkt. 80 waren erlaubt und mit 140 km/h bin ich geblitzt worden :( Langezogene gerade Bundesstrasse, das Radar hinter einer Leitplanke und das Polizeiauto hinter der Böschung versteckt. Und ich rassel da voll rein, ich könnt mich aufregen !!! Bevor ich nun gleich zum Anwalt renne, wollte ich hier mal nachfragen, vieleicht kennt sich jemand aus. Meine Freundin ist seit ihrem 18. Lebensjahr kein Auto mehr gefahren und war als Beifahrer dabei. Sie würde den Führerschein auch abgeben, da wir sonst zu Fuss gehen dürften ;) Nur bin ich aber ja als Fahrer auf dem Foto drauf. Kommt die Polizei nach Hause oder schicken die nur einen Beschluss mit dem Fahrverbot und dem Bussgeld. Ich fahre nun seit 1992 Auto, aber es ist das erste mal, dass mir so ein Murks passiert :( Es war bei weitem kein Vorsatz sondern einfach nur Unachtsamkeit.

Gruß Alex

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21 Antworten

Oops, das kann teuer werden.

Ich schätze mal so um die 150 EU Bußgeld, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot, ausgehend von 60 km/h (abzügl. Toleranz = ca. 58 km) außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Die Polizei wird wohl nicht ins Haus kommen (da hätten sie viel zu tun.... ;), Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen werden meist zugeschickt. Dann kannst du dich zum Hergang äußern und wenn deine Freundin das auf sich nehmen will (?)....

Ob allerdings noch mal eine Gegenprüfung anhand des Fahrerfotos stattfindet, weiß ich nicht. Wenn ja, liegt Betrugsversuch vor..... und ob das grad so lustig wäre..... ???

Gruß

wuddeline

Hallo!

Mein Beileid - kann jedem passieren, sogar einem Schleicher wie mir. :D

Wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass dein Auto kurzzeitig rechtsgesteuert war :D , würde ich das unbedingt bleiben lassen. Der Gegencheck mit dem Blitzfoto ist wahrscheinlich das erste, was sie in so einem Fall machen.

Riskieren könntest du es allenfalls mit einem Bruder oder Cousin, der dir ähnlich sieht.

am 5. April 2004 um 5:10

Naja, also ich denke mal dass das nicht am komfortablen Wagen gelegen hat dass du 60km/h zu schnell warst. Dass merkt man schon.

In der Stadt kann man diese Ausrede geltend machen, da merkst du nicht ob du nun wirklich 50 oder 60-70km/h fährst.

Aber egal, ich bin ja auch ein Freund des leichten Fußes.

Zum Bußgeld:

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h außerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

150 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 18,- EUR Bearbeitungsgebühr)

4 Punkt(e) in Flensburg

1 Monate Fahrverbot

Hinweis: Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von den berechneten Werten können sich z.B. insbesondere im Wiederholungsfall oder bei Hinzutreten einer Gefährdung ergeben.

Stand: Bußgeldkatalog in der Fassung vom 1.1.2002.

Gruß

Erstmal tust Du Dir die Ruhe an und wartest ab, was da überhaupt kommt.

Das wird ein gewöhnlicher Brief ohne besondere Zustellungsformalitäten sein, also lässt Du ihn liegen und tust wieder nichts, denn den hast Du natürlich gar nicht gekriegt.

Wenn Du im Folgenden dann nicht mehr weißt, wer gefahren ist (das musst Du nach soo langer Zeit nicht mehr wissen), dauert das nochmal ´ne ganze Weile, bis irgendwann mal zwei Freunde und Helfer bei Dir aufkreuzen, um Dich in Augenschein zu nehmen.

Bis dahin sind Bart und Haare im Zweifel ganz schön gewachsen und den Typen auf dem Foto (der hoffentlich nicht genauso aussieht, wie der bei Dir im Personalausweis) kennt keiner...

Ein solches Vorgehen ist natürlich in höchstem Maße verachtenswert, würd ich auch selbst nie machen...

Dein Anwalt wird schon wissen was da zu machen ist!

Aber ich würde den Schaden schon zugeben, der Monat geht auch rum, außerdem kann man sich selber aussuchen wann man den Lappen abgibt, also abgeben und 3 Wochen Urlaub machen.

Dannach macht das fahren wieder doppelt Spaß!

Zitat:

Original geschrieben von noch190er

Aber ich würde den Schaden schon zugeben, der Monat geht auch rum, außerdem kann man sich selber aussuchen wann man den Lappen abgibt, also abgeben und 3 Wochen Urlaub machen.

Dannach macht das fahren wieder doppelt Spaß!

Spricht hier der erfahrene (bzw. nicht-fahrende) Experte? :D

Sehr gut fand ich die € 18 Bearbeitungsgebühr - erinnert irgendwie an Billigflieger - wahrscheinlich kriegt man auch nix refundiert, wenn man die Strafe storniert ... :D

Zitat:

Spricht hier der erfahrene (bzw. nicht-fahrende) Experte?

Nein, bisher habe ich immer Glück gehabt, obwohl ich mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auch sehr flexibel umgehe.

Das letzte mal war ich auf der Autobahn 39Km/h zu schnell, (Führerscheinsperre ab 41km/h zu schnell) da habe ich auch ein Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, hab ich aber nie zurückgeschickt, was soll ich groß drumrum reden?

War übrigens im Oktober, bis jetzt keine Strafe!

@Catexus,

ja, das kenne ich auch...!

ich bin ebenfalls vor gut zwei Jahren mit ca. 140Km/h auf der Landstrasse geblizt worden.

ich habe aber gar nichts gemerkt, es war 07.30 Uhr morgens an einem wunderschönen Sonntag!

Die Landstrasse war zweispurig und ging bestimmt über 5 Km nur geradeaus.

Ende vom Lied, ca. 4 Wochen danach bekam ich Post, 250 Euro Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot.

Ich habe mich doppelt geärgert, da ich genau 61 Km/h über der vorgegebenen Geschwindigkeit lag, denn bis einschließlich 60Km/h sind es nur 150 Euro und 1 Monat.

Also da kannste nur abwarten, laß Dich dann aber nicht innerhalb von 2 Jahren nochmal mit einem Verstoß gegen die Geschwindigkeit erwischen, ansonsten ist der Lappen für 6 Monate weg.

am 5. April 2004 um 20:40

Geblitzt

 

MoinMoin,

also mindestens 150 EU Bußgeld, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot sind drin.

Wenn Du Post bekommst, hast Du 2 Möglichkeiten:

(ich habs grade hinter mir!)

Entweder Du gibts gleich auf dem Anhörungsbogen die Daten der Person an, von der Du möchtest, daß die gefahren ist.

Wenn Du Glück hast (das wird zu 85% der Fall sein) erhält diese Person daraufhin einen Bußgeldbescheid.

Wird der ordentlich bezahlt und die Person gibt ihren Führerschein in der vorgegebenen Zeit (normal 4 Monate, wenn noch nix vorlag) ab, wird auch nicht weiter nachgesehen und die Person erhält die Punkte und nach knapp 4 Wochen (exaktes Fahrverbot 30 Kalendertage) den FS zurück.

Soweit OK, aber Du riskierst Geld auszugeben, falls das gemachte Foto soooo schlecht war, daß Du gar nicht zu erkennen warst. Das hängt immer sehr mit der Qualität des Fotoappartes und der Lichtreflexion in der Frontscheibe zusammen...

Legst Du aber Einspruch ein mit "ich weiß nicht, wer gefahren ist", dann wird die Personenprüfung gemacht. In kleinen Gemeinden kommt (auch entgegen anderer Meinung!!) der Dorfsheriff oder Gemeindehelfer (Hilfssheriff) mit dem Foto in der Hand an die Haustür und guckt.

Seine Aussage ist dann für die weitere Bearbeitung maßgeblich.

Bist Du nicht da, wirst Du zur Wache vorgeladen, mit Perso und so.

Hattest Du einen Bart und rasierst den (weil Du ja clever bist) vorher ab - der Sherff hat bereits Deine Fotos der letzten 20 Jahre vorliegen, vom Paßamt!

In diesen Stadien ist es unmöglich, noch einen anderen Fahrer zu benennen.

Deshalb empfehle ich der erstgenannten Weg, denn, falls es warum-auch-immer nicht klappt, irren kann man sich ja mal. Ihr hattet ja alle Stunde die Plätze getauscht. Das ist auch seitens der Gerichte OK.

Viel Glück!

Wie wär´s denn einfach damit, die Kröte zu schlucken und eine Lehre daraus zu ziehen. Jeder weiß doch, was passiert, wenn man zu schnell unterwegs ist und erwischt wird.

Mich hat es auch am Sonntag erwischt.

Erlaubt waren 80 KM/h auf der Autobahn und ich hatte ca. 140 drauf. aja, mal abwarten was passiert!!

am 6. April 2004 um 10:56

Mich würde nur mal aus interesse interessieren wie so ein Verfahren dann bei einem Führerscheininhaber mit Probezeit ;) aussehen würde.

Vielleicht könnt ihr mich da mal aufklären.

 

greeze Necros

Zitat:

Original geschrieben von Necros

Mich würde nur mal aus interesse interessieren wie so ein Verfahren dann bei einem Führerscheininhaber mit Probezeit ;) aussehen würde.

Ich schätze, dann ist die Probezeit vorbei. ;)

Zitat:

Ich schätze, dann ist die Probezeit vorbei.

Ach so lässt sich die Probezeit verkürzen?

Na wenn ich das vor 12 Jahren mal gewusst hätte!

Nur schade das mein "erster" ein 200D ca. 5min bis Höchstgeschwindigkeit gebraucht hat.

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