Geblitzt...unscharfes Foto

Audi A4 B7/8E

Mahlzeit zusammen

habe heute ein Schreiben bekommen vom Amt, weil ich zu schnell war.
Leider 21km/h außerorts 😉 aber was solls, wie sagt man so schön
Shit Happens.

Das komische an dem Schreiben das Foto ist total überbelichtet und nich mal das Kennzeichen fotografiert wie das ganze sonst immer so üblich ist!
Und unter Verwarngeld steht nur xxx,xx
und bei dem Überweisungsschein das selbe! Und zusätzlich steht nichmal was von einem Punkt, was ja ab 21km/h ist.
Was kann man da nu machen? Einfach ignorieren weil kein Betrag drauf steht und da ja das Bild eh total überbelichtet ist?

Vielen Dank für die Info

Gruß Alex

47 Antworten

Re: Re: gerichtet an hoinzi

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Ich gehe mal davon aus, daß Du kein RA bist?

Davon gehe ich auch ganz stark aus, sonst würde er irgendwie etwas geschliffener formulieren... Echt peinlich, ganz meine Meinung.

Matthias

ich denke auch das der Blitzer dein Kennzeichen nicht erwischt hat, aber die Typen die das Bildchen gemacht haben haben eventuell noch dein Nummernschild hinten gesehen und notiert daher wissen sie die Adresse. Also ich würde mich da nicht melden bleibt natürlich dir überlassen...

Zitat:

Original geschrieben von topshooter


also, das fehlende kenzeichenbild so wie der fehlende betrag stellen einen groben formfehler dar und damit hat sich die geschichte dann eh erledigt.

ein freund hat mal nen blitzer geschickt bekommen wo er, anstatt swen mit w, swen mit v geschrieben wurde.

geldstraffe und punkte fallen gelassen wegen groben formfehlers.

So sehe ich das auch!

Ich würde auf die Mahnung warten, falls überhaupt eine kommen sollte.

Ich denke die netten Damen und Herren in der Verwaltung haben vergessen den Beitrag einzugeben, deswegen vielleicht die xx statt des Betrages - das könnte vielleicht die Ursache sein....

Zitat:

Original geschrieben von Manu780


ich denke auch das der Blitzer dein Kennzeichen nicht erwischt hat, aber die Typen die das Bildchen gemacht haben haben eventuell noch dein Nummernschild hinten gesehen und notiert daher wissen sie die Adresse.

Entweder wurde eine gültige Messung gemacht oder nicht. Und wenn eine gültige Messung gemacht wurde, dann wird das Foto zweimal ausgewertet: Einmal wird das Kennzeichen abgelesen und dann wird ein Abzug gemacht, wo der Fahrer zu erkennen ist. Da liegt eine große Blendendifferenz zwischen. Daher sieht das dann ein wenig "überbelichtet" aus. Aber wo genau ist jetzt das Problem? Der Ursprungsfrager hat doch den Verstoß eingeräumt, also soll er das zugeben, zahlen und fertig.

Matthias

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@laus911
Zum einen wird Werbung in Beiträgen von uns nicht geduldet. Noch nichtmal von unseren zahlenden Werbepartnern. Und zum anderen ist Werbung von Rechtsanwälten in dieser Form nicht zulässig.

Den entsprechenden Beitrag sowie das nachfolgende Zitat hab ich entfernt. Das ist in deinem Interesse! Andere Anwälte sind da nämlich ganz schnell am Schreiben von Abmahnungen.

Gruß
PowerMike
Team Motor-Talk

Tag zusammen,
aiaiai hier war ja was los inzwischen... was solch eine kleine Aussage ausmacht... ist ja der Wahnsinn (rechtsanwalt oder was er nun war)
vielen Dank für die reichlichen Antworten.
Also das Bild ist hyper schlecht, man erkennt gar nix... ich find es total überbelichtet. Mein bruder hatte letzten Monat ein Brief bekommen (10 zu schnell) da war das Bild perfekt... (in dem Sinne perfekt das man eindeutig erkennen konnte das er es war!)
Deswegen hat mich das ganze stutzig gemacht, bzw meinen Vater und Bruder auch. Wenn die ein tolles Foto haben sollnse es ja gerne schicken und dann wäre ich ja Zähne knirschend auch bereit es zu bezahlen 😉 letztendlich kommt man dann ja eh nich drum herum.
Fakt ist ja das ich es war 😉 nur das wissen die ja nicht, weil der Halter eh mein Vater ist.
Entweder steht jetzt zur Debatte 2 Möglichkeiten wie ich es sehe und ablese.

Nummer eins wäre:

Hinzuschreiben ich kann auf dem Bild nicht erkennen wer es ist und keiner weiß wer es war.

Nummer zwei wäre:

Schreiben ignorieren und warten bis was neues kommt.

oder Fakt Nummer drei was mir einfällt:

Wäre das ganze zuzugeben und artig bezahlen, aber sind wir mal ehrlich wer drum herum kommt bzw kommen kann, möcht das Geld lieber behalten. es war eh mein erstes vergehen, aber das spielt ja keine Rolle, ob man einmal erwischt wurde oder schon 10mal.

Ok schaun wir mal was am besten wäre. Vielleicht habt ihr da noch ne gezielte meinung zu.

vielen Dank

Zitat:

Original geschrieben von Schnooopie


oder Fakt Nummer drei was mir einfällt:

Wäre das ganze zuzugeben und artig bezahlen, aber sind wir mal ehrlich wer drum herum kommt bzw kommen kann, möcht das Geld lieber behalten.

Dein Vater wird es nicht so lustig finden, wenn er künftig für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen muss. Also zahle und passe künftig besser auf. Die Tricks würde ich mir für andere Fälle aufheben, wo irgendwann vielleicht mal ein Fahrverbot im Raume steht. Betrachte das einfach als Warnschuss.

Matthias

Also ich würde fall eins machen hinschcken ich wars nicht und kann auch nicht erkennen wer´s war und darum bitten das die sich kümmern.Ist ja das gute recht von deinem Dad zu wissen wer´s war eh er einen unschuldigen angibt.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28


Dein Vater wird es nicht so lustig finden, wenn er künftig für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen muss.

Ein Fahrtenbuch kann immer noch nur gerichtlich auferlegt werden.

Gruß
PowerMike

21 zu viel - sind das schon Punkte?

Wenn es keine Punkte gibt: Zahlen und Klappe halten, dann hat die Behörde für die Zukunft nicht so gute Anhaltspunkte wo sie zu suchen hat.😉

@ Dennie

Japps genau ab 21 km/h gibt es Punkte 😉

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Ein Fahrtenbuch kann immer noch nur gerichtlich auferlegt werden.

Wie kommst Du darauf? Nach § 31a StVZO macht das die Verwaltungsbehörde, und zwar in genau solchen Fällen wie hier beschrieben, um künftig den Fahrer besser ermitteln zu können. Meist wird die Auflage für ein Jahr angeordnet.

Matthias

Meines Wissens wird ein Fahrtenbuch nur dann verordnet wenn der Fahrer sich versucht der Strafverfolgung zu entziehen. Und dies dann eben im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

@schnooopie
Den A-Bogen würde ich erstmal ignorieren. Entweder kommen die Grünen bei dir vorbei um das Foto mit deinem Gesicht zu vergleichen, oder sie schicken dir einfach den Bußgeldbescheid zu. Mit etwas Glück verjährt das ganze auch.

Gruß
PowerMike

Würde auch einfach abwarten, was kommt. Immerhin hast du doch alle Trümpfe in der Hand: Bild unscharf, und der Betrag von XX,XX wollte die Bank nicht überweisen :>

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Meines Wissens wird ein Fahrtenbuch nur dann verordnet wenn der Fahrer sich versucht der Strafverfolgung zu entziehen. Und dies dann eben im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Nein, ein Fahrtenbuch wird dann verordnet, wenn die Bußgeldstelle mit vertretbarem Aufwand nicht herausbekommt, wer zum Zeitpunkt eines Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder sonstigen Verstoßes am Steuer saß, weil der Halter dazu keine Angaben machen kann oder will. Das Fahrtenbuch ist also als Prävention für künftige Verstöße zu sehen und wird meist für ein Jahr auferlegt.

Wenn eine Straftat im Straßenverkehr vorliegt und jemand angeklagt wurde, dann braucht man doch kein Fahrtenbuch mehr, dann kennt man doch schon den Fahrer, also irgendwas verwechselst Du da... 🙂

Matthias

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