Geblitzt...unscharfes Foto
Mahlzeit zusammen
habe heute ein Schreiben bekommen vom Amt, weil ich zu schnell war.
Leider 21km/h außerorts 😉 aber was solls, wie sagt man so schön
Shit Happens.
Das komische an dem Schreiben das Foto ist total überbelichtet und nich mal das Kennzeichen fotografiert wie das ganze sonst immer so üblich ist!
Und unter Verwarngeld steht nur xxx,xx
und bei dem Überweisungsschein das selbe! Und zusätzlich steht nichmal was von einem Punkt, was ja ab 21km/h ist.
Was kann man da nu machen? Einfach ignorieren weil kein Betrag drauf steht und da ja das Bild eh total überbelichtet ist?
Vielen Dank für die Info
Gruß Alex
47 Antworten
Hallo,
also ich würde auf jeden Fall gegen diesen Bescheid, der ja einen Verwaltungsakt darstellt, Widerspruch einlegen und dies innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides. Da die Ordnungsbehörde keine konkreten Angaben gemacht hat und dir mit diesem Bescheid auch nicht beweisen kann, dass Du gefahren bist und dass es sich bei dem abgebildeten Fahrzeug um Dein Fahrzeug handelt, muss sie diesen Bescheid wieder aufheben.
Sollte es sich lediglich um eine Anhörung handeln, so würde ich innerhalb der Anhörungsfrist lediglich angeben, dass Du nicht der Fahrer des Wagens bist und es sich auch nicht um Dein Fahrzeug handelt. Daraufhin müsste die Ordnungsbehörde erst einmal entsprechende Beweise hervorbringen. Du gehst dabei kein Risiko ein. Denn wenn sie es beweisen können, dann kannst Du es immer noch bezahlen und annehmen oder gegen den dann zu ergehenden Bescheid Widerspruch einlegen.
Einfach "Nichtreagieren" würde ich nicht. Übrigens bin ich kein RA .
Im schlimmsten Fall musst Du halt dazu stehen, dass Du eine Verstoß gegen die StVO begangen hast, was ja eigentlich schon fast jeder mal gemacht hat.
Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von PowerMike
Mit etwas Glück verjährt das ganze auch.
Unwahrscheinlich, weil der Anhörungsbogen die Verjährung bereits unterbrochen hat. Man kann schon davon ausgehen, daß die die Sache nicht verfristen lassen.
Auf Verjährung kann man nur hoffen, wenn sich wirklich monatelang überhaupt nichts tut.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von PowerMike
Mit etwas Glück verjährt das ganze auch.
Wie kommst du zu dieser Annahme?