geblitzt
hi ich schreib des ma hier ins forum weil ihr mir bestimmt helfen könnt und ich auserdem nen opel hab :D
also wurd gestern auf der autobahn (100km) mit ca 120 KMH geblitz und rechts neben mir war ein mercedes zu diesen zeitpunkt.
Ich hab mal gehört das wenn 2 ferzeuge auf den bild sind, wird keine strafe verschickt. Stimmt des?
auserdem war ich nicht angeschnalt (weisses t-shirt) kann man das auf den bild auch erkennen und muss ich da a mit einer strafe rechnen?
Ich hab auch noch ein jahr probezeit aber mit einer nachschulung muss ich auch nicht gleich rechnen hoff ich oder lieg ich da falsch bitte helft mir
kev
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35 Antworten
Wenn sie Dich wegen Deinem Geschwindigkeitsverstoß "abzocken", dann können sie Dich nicht gleichzeitig auch wegen deinem Nichtanschnallen zur Kasse bitten.
Hier greift das Gesetz der "TATEINHEIT" (goggeln)
Falls doch => Rechtsanwalt, der wird mit einem kurzen Brief die Sache schon so zurechtbiegen, daß Du nur die teuere Ordnungswidrigkeit von beiden bezahlen mußt.
Wird aber gerne immer wieder von den zuständígen Ämtern probiert, oft geht sogar die Rechnung für die Staatskasse auf.
Wenn die Grünen sich aber nicht sicher sind, wer nun schneller gefahren ist, dann wirst Du bestimmt einen Brief über 30 € (Gurt) bekommen.
Gruß
*edit*
ich hab´ gerade eben gesehen, daß der Thread ja schon uralt ist u. sich wahrscheinlich schon erledigt hat; aber vielleicht haben ja einige was daraus gelernt
jungs macht doch mal langsam
wie oft ich schon probleme hatte mit polizisten.. anzeige bla bla geblitzt usw
hab noch NIE irgend etwas bekommen die sachen sind teilweise 1,5 jahre her
das einzige was ich hab ist nen straftzettel wegen falsch parken!
selbst wenn was kommt wegen geschwindigkeit oder so würd ich sofort zum rechtsanwalt damit gehen. ich hoffe natürlich du hast rechtsschutz das ist heutzutage vor allem im verkehr fast pflicht würd ich sagen.
Mann, da geht einem doch der Hut hoch!
"Wenn ich geblitzt werde, renn ich zum Anwalt" - Man sollte gewissen Leuten einfach die Rechtschutzversicherung rechtlich verbieten lassen...
... lass ihn doch von irgendetwas müssen doch auch die Anwälte leben die die Leute verdummen :D
PS: Bevor ich was über Tateinheit und Tatmehrheit schreibe würde ich mich erst mal richtig kundig machen.....
Greetinx
Zitat:
Original geschrieben von Bic-Tribal
... lass ihn doch von irgendetwas müssen doch auch die Anwälte leben die die Leute verdummen...
Leider geschied dies aber auf Kosten der Versichertengemeinschaft...:(
Zitat:
Original geschrieben von Speedzter
Tja er will auch mal ins Fernsehen. Gibt bestimmt nen nettes Bild ab so nen roter Fleck and der Scheibe, mit gehirnresten drann. Hmm *schleck*
Wo, bitte, sollen die Gehirnreste herkommen? :D
MfG Walter
Ich hab Leute im Bekanntenkreis, die fahren wie die Bekloppten plus null Unrechtsbewußtsein oder irgendeine Form von Einsicht.
Derjenige wurde letztens wieder mal beim Rasen erwischt, und legt es wirklich noch darauf an, sich per Anwalt aufgrund fadenscheiniger Lächerlichkeiten noch mal eben rausboxen zu lassen.
Find ich das allerletzte sowas. Wenn man zu Unrecht dran ist, ok. Aber manche Leute haben nen Führerschein absolut nicht verdient.
cheerio
hi !
also ohne böse klingen zu wollen...
bei uns wird 2 mal geblitzt damit man genau solche sachen in den griff bekommt.. sprich der schnellere wagen identifiziert werden kann...
auf 3 spurigen autobahnen könnte man ja sonst nie jemand erwischen!?!?!!?!
und zum thema anschnallen´...
find ich ganz ok ohne gurt zu fahren.. ich warten dann nur auf den unfall und schnenk einem den kranz für die beerdigung..
endlich ein dummkopf weniger..
mal ehrlich.. was haben manche leute in ihrem kopf... ohne gurt.. *lol*
als nächstest ohne tür ohne glas... am besten ohne sitz freistehen..
traurig traurig ...
Nur mal so zum Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit; wie Ihr hier (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3586) sehen könnt ist nicht-anschnallen und zu schnell fahren eindeutig als tatmehrheitlich aufgeführt. Warum sollte es auch ein und dieselbe Handlung sein???
Zitat:
Original geschrieben von Opterix
Wenn sie Dich wegen Deinem Geschwindigkeitsverstoß "abzocken", dann können sie Dich nicht gleichzeitig auch wegen deinem Nichtanschnallen zur Kasse bitten.
Warum soll das deiner Meinung nach nicht möglich sein? Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts gemeinsam.
So eine seltsame Frage, dieses Thema hier! Was bist Du denn für ein Weichei? Erst unangeschnallt, wie ein Mann(!), zu schnell fahren, und dann nicht mal halb so cool auf Post warten können. Leute gibts....