geblitzt :'(

Opel Speedster A

und zwar wurde ich geblitzt. innerhalb einer geschlossenen ortschaft mit 55kmh(abzgl),wo eine zulässige geschwindigkeit von 30kmh erlaubt war.

jetzt meine frage .ich habe keine überweisung gekriegt,sondern nur den tatvorwurf ,wozu ich angaben zur fahrenden person machen soll.

kriege ich nun einen punkt?
falls ja ,hat das auswirkungen auf meine probezeit ?

edit : habe gerade ne seite gefunden auf der steht ,dass ich 1 punkt bekomme.
hat es sich mit dem pukt erledigt oder kommt noch etwas auf mich zu (probezeit)

was passiert eigentlich ,wenn ich sage das jemand anders gefahren ist?

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von opel-fahrer666


Also, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!!!

Gemach gemach... sind hier doch nicht bei den Hotten Totten 😉

was hier denn los....

Zitat:

Original geschrieben von opel-fahrer666


Lol, da weiß es mal wieder einer besser was!
Warum hats dann bei mir 2 mal funktioniert?
Hast ja vielleicht was falsch verstanden oder damals was falsch gemacht! Fakt ist jedoch, das sowas nach 3 Monaten verjährt, wenn das Auto nicht auf den der es gefahren hat zugelssen war!!!
Oder kannst Du in 5-6 Monaten noch sagen wer mit Deinem Auto da und da gefahren ist???
Also, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!!!

Sorry, dass ich Thread wieder rausgrabe, aber ich hab doch tatsächlich erst jetzt gesehen, dass gegen mich gewettert wird, und das will ich so nicht stehen lassen:

Zitat:

Original geschrieben von verkehrsportal.de


Wann tritt in meinem Fall Verjährung ein?

Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren fragt sich oftmals, ob in seinem konkreten Fall nicht bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Dies gilt umsomehr, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Dreimonatsfrist für die Verfolgungsverjährung, die sich aus § 26 Absatz 3 StVG ergibt, bereits abgelaufen sein könnte. Dabei wird aber meist zu schematisch von einer "bombenfesten" und durch nichts zu erschütternden Dreimonatsfrist ausgegangen. So kommt die Hoffnung auf eine inzwischen eingetretene Verfolgungsverjährung bereits dann auf, wenn zwischen der Tathandlung und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen eine Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegt.

Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist.

Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht (Bestreiten des Zugangs hilft also nicht!). Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.

Eine abschließende Beurteilung, wann in einem konkreten Fall Verjährung eintritt, kann also grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn die Ermittlungsakte vorliegt.

Nur dann können alle für die Verjährung bedeutsamen Umstände erkannt werden. Dies gilt umsomehr, wenn sich das Ermittlungsverfahren in die Länge zieht und somit zahlreiche Umstände Einfluß auf die Verjährung haben könnnen.

So viel zum Thema "Fresse halten" und so. Mich hat ein Bußgeldbescheid ebenfalls nach mehr als 3 Monaten erreicht, und da war alles astrein, nichts zu machen.

Tja sorry, Pech gehabt!

Ich sagte bereits das es nicht unbedingt immer funktionieren muß!
Wie gesagt, bei mir bereits 2 mal, und da wars egal wie lange der Anhörungsbogen zu mir gebraucht hat!
Aber egal! Wenns einer nicht versuchen will, soll er die Strafe zahlen, und die Konsequenzen tragen!
Jeder wie er will.....

Ich hab mir dadurch ne menge Geld gespart, aber wer zu viel davon hat möge doch bitte zahlen! ;-)

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Hallo, ich hab da leider selbst viel Erfahrung.

Es ist so: bekommt man während der Probezeit einen Punkt, muss man auch eine Nachschulung machen, und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Wird man geblitzt gibt es tatsächlich eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Im Normalfall (zumindest bei mir) wird diese auch eingehalten. Das heißt. zuerst bekommt einmal der Halter des Fahrzeugs (der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist) ein Schreiben, dass man geblitzt wurde. Hat dieser keine Probezeit mehr und das vergehen ist nicht allzu schwer (kein Fahrverbot) so bezahlt man gleich, womit automatisch dem Fahrzeughalter (und eventuell nicht dem Fahrzeugführer) Punkte "gutgeschrieben" werden.

Erhält man allerdings ein Schreiben von der Polizei ohne Fahrzeughalter zu sein, haben die schon rausgefunden wer es war, dann kommt man auch nicht mehr raus und muss zus seiner Tat stehen.

PS: Normal kommt es nur bei Firmenfahrzeugen von großen Betrieben vor, dass der Fahrer nicht innerhalb von 3 Monaten identifiziert werden kann.

Naaa ja, die haben da sehr unterschiedliche Zeiten!
Das schnellste Schreiben war noch in der gleichen Woche in der ich geblitzt wurde im Briefkasten, das langsamste aber erst nach fast 8 Wochen! Und dann ist es seeehhhr einfach die 4 Wochen noch in die Länge zu ziehen!

ein glück ist das internet ja soooooooooooo anonym...behaltet eure straftaten lieber für euch, anstatt damit hausieren zu gehen...😉

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