geblitzt :'(
und zwar wurde ich geblitzt. innerhalb einer geschlossenen ortschaft mit 55kmh(abzgl),wo eine zulässige geschwindigkeit von 30kmh erlaubt war.
jetzt meine frage .ich habe keine überweisung gekriegt,sondern nur den tatvorwurf ,wozu ich angaben zur fahrenden person machen soll.
kriege ich nun einen punkt?
falls ja ,hat das auswirkungen auf meine probezeit ?
edit : habe gerade ne seite gefunden auf der steht ,dass ich 1 punkt bekomme.
hat es sich mit dem pukt erledigt oder kommt noch etwas auf mich zu (probezeit)
was passiert eigentlich ,wenn ich sage das jemand anders gefahren ist?
36 Antworten
Man, sag einfach, dass Dein Vater gefahren ist. Sollte es angezweifelt und festgestellt werden dass Du es doch warst, dann kann man Dir aber nicht wirklich eine Falschaussage vorwerfen. Schließlich konntet ihr das auf dem Foto aufgrund der Unschärfe nicht erkennen, ob nun Du oder Dein Vater es war 😉 Ihr wart halt im Glauben, dass um diese Zeit Dein Vater gefahren ist.
Versuch macht Kluch 😁
Das die noch schärfere Fotos zur Verfügung haben, habe ich auch schonmal gehört. Aber was soll so nen Mist? Warum schicken die das dann nicht sofort? Boa, ich glaubs einfach nicht, draußen laufen kranke Leute rum, welche Vorlieben für kleine Kinder haben, und "der Freund und Helfer" rennt mit Fotos von Tür zu Tür, nur weil mal nicht in der Lage ist, sofort nen vernünftiges Foto zu schicken. Echt schizophren *kopfschüttel*
Zitat:
ne der wagen ist auf ihn zugelassen ,ich bin nur als 2 fahrer eingetragen ...auf diese wheinachtsüberraschung kann ich verzichten
Dein Vater ist Versicherungsnehmer und Du bist Halter, so wolltest Du es bestimmt sagen oder? 😁
Tatsache ist das die sache wenn das Fahrzeug WIRKLICH auf Deinen Vater zugelassen ist nach 3 Monaten verjährt. D.H. das Du die Sache länger als 3 Monate ab dem Tag des Verstoßes zurückliegen muß!
Folgendes Beispiel:
Ich fuhr in einer 80er Begrenzung ca. 105 Kmh, mit dem Auto meines Vaters.
Dann kam der Schrieb.
Auf keinen Fall ausfüllen!!!!! Das kann keiner verlangen, nur die Pflichtangaben müssen gemacht werden, und muß im Normalfall nicht einmal unterschrieben werden!!!
Dann die Rücksendefrist bis zum Schluß ausreizen!!!
Danach kam ein Bußgeldbescheid!
Wieder bis zum Fristende warten, und dann wiederspruch einlegen!
Bist halt net gefahren oder so... ;-)
Sollte dann ein Haufen Broccoli bei Dir auftauchen, müssen sie nicht reingelassen wrden, aber vorsicht, die warten auch gerne mal ums Eck...
War aber bei mir nicht der Fall!
Dann kam ne Vorladung zum Gericht! Der Termin war aber ca. 2 Wochen NACH der 3 Monatsfrist!
Dann hab ich nach Ablauf der Frist geantwortet, das das Verfahren einzustellen ist, da ich den Verstoß zugab, und er damit verjährt war ;-)
2 Wochen später kam dann der Bescheid das das Verfahren eingestellt wurde!
Das ist selbstverständlich ein Tip, der bei mir bereits 2x funktionierte, garantiert ist das aber nicht! Denn wenn die mit ihren Bescheiden schnell sind, dann schaffens die vor dem Fristenede!
Das ist absolut legal, und Dir kann keiner was!!!
Den Tip habe ich von einem Cousin meines Vaters, der in der Bußgeldstelle arbeitet, und normalerweise die Bescheide ausstellt... ;-)
Aber wie gesagt, da sich auch Gesetze mal ändern, keine Garantie darauf!!! Ich übernehme keinerlei Verantwortung für irgendwas in diesem Zusammenhang!!!
Einen Versuch wärs mir allerdings wert, denn wenn man bedenkt das eine Nachschulung schon gut 500-600€ kostet.....
ja 😁 daran habe ich auch schon gedacht.
jetzt habe ich ur das problem ,dass meine freundin den zettel schon ausgefüllt hat 🙁
was mache ich den nun ?
Zitat:
Original geschrieben von opeltune16v
mich hat mann auch innerorts mit 28kmh zu vuiel geblitzt!
hat mich 80€ gekostet
und muss jetzt eine nachschulung machen +2jahre probezeit verlängerung!
ps. freu dich nicht zu früh bei mir hat es nen halbes jahr gedauert bis das schreiben gekommen ist das ich die nachschulung machen darf! kostenpunkt ca. 300€
Wie war das denn genau bei dir? Stand im reinen Bußgeldbescheid schon was drin wegen Nachschulung?
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Zitat:
Original geschrieben von XeQtR
Wie war das denn genau bei dir? Stand im reinen Bußgeldbescheid schon was drin wegen Nachschulung?
nein sollte nur angaben zur fahrenden person machen.
war heute beim anwalt.
der meinte ich soll nix machen ,nix abschicken o.ä.
er sagte auch das die 3 monate ,ab dem tag des fotos gehen,also in meinem fall seit dem 15.09.06 und der brief kam am 12.12.06 an heute ist schon der 20.12.06 😁
der meinte aber ,dass trozdem noch irgendwie was kommen könnte.
War eigentlich nich an dich gerichtet.. 😉
Zitat:
Original geschrieben von XeQtR
War eigentlich nich an dich gerichtet.. 😉
ops jetzt habe ich es auch gesehen hehe
edit:
achja ,dass auto ist auch auf meinen vater angemeldet..... na wenn das so ist müsste das schreiben zu deinem vater gekommen sein, einfach bezahlen und gut ist.
Zitat:
Original geschrieben von opel-fahrer666
Ich fuhr in einer 80er Begrenzung ca. 105 Kmh, mit dem Auto meines Vaters.
Dann kam der Schrieb.
Auf keinen Fall ausfüllen!!!!! Das kann keiner verlangen, nur die Pflichtangaben müssen gemacht werden, und muß im Normalfall nicht einmal unterschrieben werden!!!
Dann die Rücksendefrist bis zum Schluß ausreizen!!!
Danach kam ein Bußgeldbescheid!
Wieder bis zum Fristende warten, und dann wiederspruch einlegen!
Bist halt net gefahren oder so... ;-)
Sollte dann ein Haufen Broccoli bei Dir auftauchen, müssen sie nicht reingelassen wrden, aber vorsicht, die warten auch gerne mal ums Eck...
War aber bei mir nicht der Fall!
Dann kam ne Vorladung zum Gericht! Der Termin war aber ca. 2 Wochen NACH der 3 Monatsfrist!
Dann hab ich nach Ablauf der Frist geantwortet, das das Verfahren einzustellen ist, da ich den Verstoß zugab, und er damit verjährt war ;-)
2 Wochen später kam dann der Bescheid das das Verfahren eingestellt wurde!
ohje... mich drei Monate mit so einem Scheiss rumärgern, Vorladungen, Polizeibesuche und am Ende Pech haben, dass der Termin nicht 2 Wochen nach der Frist sondern 2 Tage davor liegt, dann nicht nur Strafe, sondern auch alle anderen Auslagen der Behörde, Gerichtskosten, ggf. nimmst Du Dir nen Anwalt.... ich bezahl lieber ab und zu meine 25€ oder auch mal mehr als dass ich ein Vierteljahr hoffe das Glück zu haben dass der Bescheid verjährt. Aber das muss ja jeder selber wissen!
Auflauern wird Dir die Polizei im übrigen nicht!
ohne mich hier als Moralapostel aufspielen zu wollen, sollte man manchmal einfach auch dazu stehen können, wenn man Mist gebaut hat. Der ganze Thread dreht sich allerdings darum, wie man am besten Tatsachen verwischt und die Ohnmächtigkeit deutscher Bürokratie ausnutzt, das finde ich schon etwas traurig!
Ansonsten schauen die Herren Moderatoren doch auch so kritisch auf jeden Thread?
Und ja, ich bin auch schon mal geblitzt worden...
Da muss ich dir Recht geben. Die Probezeit ist ja nicht für umsonst da. Leider sterben auf Deutschlands Straßen die meissten Menschen durch Folge überhöhter Geschwindigkeit.
Es stellt sich halt so dar, dass es grade unter den jüngeren Autofahrern die schlimmsten Raser gibt. Ich bin zwischen 18 und 25 ein paar mal geblitzt worden. Aber in den letzen 17 Jahren meines Lebens kein einziges Mal.
Das bestätigt schon irgendwie die Statistik 🙂
Zitat:
Original geschrieben von spoce
Auflauern wird Dir die Polizei im übrigen nicht!
das nicht,
ABER es könnte durchaus sein, dass die mit dem foto in der nachbarschaft hausieren gehen und fragen wer das auf dem foto ist...und da die tat unter schweigepflicht fällt, gibt das super gerüchte in der nachbarschft, warum die polizei mit deinem foto rumläuft....
Die 3 Monate Frist sind ein Märchen, hab keine Lust wieder was dazu zu schrieben, google gibt viel her, für die , die es interessiert. Hab es übrigens auch am eigenen Leibe erfahren müssen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das nicht,
ABER es könnte durchaus sein, dass die mit dem foto in der nachbarschaft hausieren gehen und fragen wer das auf dem foto ist...und da die tat unter schweigepflicht fällt, gibt das super gerüchte in der nachbarschft, warum die polizei mit deinem foto rumläuft....
Da muss man dann halt drüberstehn 😁
Zitat:
Original geschrieben von Jaymz
Die 3 Monate Frist sind ein Märchen, hab keine Lust wieder was dazu zu schrieben, google gibt viel her, für die , die es interessiert. Hab es übrigens auch am eigenen Leibe erfahren müssen.
Lol, da weiß es mal wieder einer besser was!
Warum hats dann bei mir 2 mal funktioniert?
Hast ja vielleicht was falsch verstanden oder damals was falsch gemacht! Fakt ist jedoch, das sowas nach 3 Monaten verjährt, wenn das Auto nicht auf den der es gefahren hat zugelssen war!!!
Oder kannst Du in 5-6 Monaten noch sagen wer mit Deinem Auto da und da gefahren ist???
Also, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!!!