Geblitzt mit Handy am Ohr und gleichzeitig im Fahrverbot von 4 Wochen

Hallo zusammen,

Es ist echt dumm und falsch von mir - wegen Tempoverstoss hatte ich Fahrverbot für 4 Wochen bekommen.
Es waren nur noch 4 Tage bis zum Ende des Fahrverbotsfrists geblieben und ich bin im Auto gestiegen. Bin dann geblitzt am Autobahn mit 110 bei Limit von 100 mit Handy am Ohr 🙁

Wird / kann es festgestellt dass ich beim Bussgeld (Geschwindigkeitsverstoß und Handy am Ohr) zusätzlich Fahrverbot von 4 Wochen hatte?
Ich habe gelesen dass oft bei Tempoverstoss es wird nicht gecheckt ob der Fahrer auch einen Fahrverbot hat - wenn das Bußgeld schnell bezahlt wird, erfolgt keine Fahrerermittlung.
Da ich aber zusätzlich mit Handy am Ohr war und die Strafe mit Punktabzug verbunden ist, wird es auch festgestellt/überprüft dass ich für diese Zeit Fahrverbot hatte?

Mit welche Strafe und Konsequenzen muss ich rechnen?

Vielen lieben Dank im Voraus!
Timo

86 Antworten

Zitat:

@mattalf schrieb am 5. März 2022 um 20:34:38 Uhr:


Wenn du viel Glueck hast, wird das erst bearbeitet wenn du deinen Lappen schon wieder hast. Da faellt kaum einem auf das du zum Datum X den Lappen nicht hattest. Ich denke also das du mehr Schwein hast als verdient 😉

Im Punktebereich wird immer das Punktekonto abgefragt, und natürlich das Datum abgeglichen.
Das fällt ganz gewiss auf, dass zum Datum X der Lappen bei der Bußgeldstelle hinterlegt war.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. März 2022 um 20:15:54 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. März 2022 um 19:59:42 Uhr:


Wenn also dem Sachbearbeiter das Handy nicht auffällt

Die Fotos bei der Auswertung sind um einiges besser als das,was man nach Haus geschickt bekommt.
Das Handy fällt auf, genau wie wenn der Gurt fehlt.

Sofern die Fotos im Owi-Bereich überhaupt noch durch einen Sachbearbeiter bearbeitet werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das automatisiert geschieht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2022 um 11:31:30 Uhr:



Sofern die Fotos im Owi-Bereich überhaupt noch durch einen Sachbearbeiter bearbeitet werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das automatisiert geschieht.

Sofern nicht nur schematisch eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß geltend gemacht werden soll, schaut sich das sehr wohl noch ein Sachbearbeiter an. Die Wertung Owi ja oder nein, und was für eine, ggf. kombiniert, muss immer noch ein Mensch treffen. So weit ist Legal Tech zum Glück noch nicht 😉
Bestenfalls Anhörungen werden vollautomatisiert verschickt.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 5. März 2022 um 19:53:22 Uhr:


Ich habe von meinem Rotlichtverstoß im November immer noch keine Post bekommen. Normal doll es doch ca 6 bis 8 Wochen dauern bis die Post kommt.
Mich regt weniger auf, dass ich evtl ein Fahrverbot bekommen könnte. Aber ich hätte das längst hinter mir haben können. Mein Chef hätte mich ein paar Tage mehr in Kurzarbeit stecken können oder so. Jetzt soll ab 01.04. die Kurzarbeit vorbei sein. Abgesehen davon möchte ich im Juni mit dem Motorrad nach Schweden und das sollte möglichst nicht mit dem Fahrverbot kollidieren.

Meint Ihr da kommt noch was?

Ich meine auch dass so etwas nach drei Monaten verjährt ist, habe aber gelesen, dass die Frist auf 6 Monate verlängert wird, wenn auch nur ein interner Vorgang bei der Behörde stattgefunden hat. Zum Beispiel reicht es schon, wenn nur der Anhörungsbogen ausgedruckt wird. Aber die werden dann ja auch nicht noch Wochen oder Monate warten, bis die den Kram losschicken.

Ich würde die zuständige Bußgeldstelle mal anschreiben und nachfragen, ob da noch was kommt. Kannst denen ja gleichzeitig mitteilen, dass die Kurzarbeit endet und Du mit dem Mopped verreisen willst und sie das Fahrverbot bitte entsprechend verhängen sollen.

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Anschreiben würde ich nur, wenn auch die maximale Verjährungsfrist unter Ausnutzung jeder möglichen Unterbrechung rum ist. Lieber keine schlafenden Hunde wecken 😁

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2022 um 11:36:09 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2022 um 11:31:30 Uhr:



Sofern die Fotos im Owi-Bereich überhaupt noch durch einen Sachbearbeiter bearbeitet werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das automatisiert geschieht.

Sofern nicht nur schematisch eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß geltend gemacht werden soll, schaut sich das sehr wohl noch ein Sachbearbeiter an.

Zunächst ist es ja erstmal "nur" ein Geschwindigkeitsverstoß im Owi-Bereich. Meinst Du nicht, Kollege Computer trifft die Vorauswahl und legt dem Kollegen Mensch nur die Verstöße im Punktebereich vor?

Mag sein. Aber letztlich muss nach deutschem Rechtsverständnis ein Mensch entscheiden, sofern es etwas zu entscheiden gibt.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. März 2022 um 20:29:54 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 5. März 2022 um 19:53:22 Uhr:


Meint Ihr da kommt noch was?

nach 3 Monaten bist Du imho aus dem Schneider.

Vielleicht nicht wegen dem Blitzer und/oder Handy am Ohr, weil das verjährt ist.
Aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist da noch nicht verjährt.

Zitat:

@Fahrer0101 schrieb am 5. März 2022 um 19:59:05 Uhr:


Das Auto ist leider auf mich angemeldet.

Damit fällt es direkt auf den ersten Blick auf. Die Möglichkeit, dass ein anderer sich freiwillig meldet, und die Strafe auf sich nimmt, fällt damit weg.

??? Handy und Blitzer und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist der TE
Das mit dem "verjähren" ist ein anderer User

Fahren ohne FE... oh ja, da sind wir aus dem Owi draußen und bewegen uns tief im Strafrecht.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. März 2022 um 20:36:16 Uhr:
und so ganz nebenbei: Wenn im Bescheid 110 stünde wirst Du min. 120 auf dem tacho gehabt haben

Beim Opel vielleicht, bei mir sind es maximal 5Km/h Abweichung.

Also ich stelle mir, meinen IT Kenntnissen folgend, die Sache anders vor als hier beschrieben. Sitzt da wirklich noch ein "Sachbearbeiter", der ganz genau aufpassen muss, immer in der Hoffnung den ganz großen Fisch zu fassen ?
Spätestens bei der Halterermittlung über das Kennzeichnen sollten doch schon die Alarmglocken klingeln, da mit Sicherheit das Fahrverbot dem Halter im System zugeordnet ist. Bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle wird doch nichts anderes gemacht. Kennzeichen wird durchgegeben, Frage ist Halter gleich Fahrer und hat der Fahrer einen gültigen Führerschein.

Dass es als Straftat verfolgt wird, erklärt auch den Zeitbedarf.

Der TE schreibt ja nicht, wie lange es her ist, dass er geblitzt wurde.

Die Bearbeitung erfolgt immer noch manuell, um Beifahrer im Bild abzudecken. Das geht nicht automatisch, da es ja auch Rechtslenker bei uns gibt.
Glück könnte er nur durch Unachtsamkeit des Sachbearbeiters haben, wenn er alleine im Auto saß - dann muss der Betrachter nicht genau hinsehen, wer nun der Fahrer ist - und das Fahrerbild nicht allzu deutlich ist.
Dann wird schnell der Ausschnitt platziert und weiter geht's mit dem nächsten.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2022 um 14:13:35 Uhr:


Dass es als Straftat verfolgt wird, erklärt auch den Zeitbedarf.

Achtung: der Zeitbedarf war von @PHIAROS , der hier reingegrätscht ist.

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