Geblitzt mit Handy am Ohr und gleichzeitig im Fahrverbot von 4 Wochen

Hallo zusammen,

Es ist echt dumm und falsch von mir - wegen Tempoverstoss hatte ich Fahrverbot für 4 Wochen bekommen.
Es waren nur noch 4 Tage bis zum Ende des Fahrverbotsfrists geblieben und ich bin im Auto gestiegen. Bin dann geblitzt am Autobahn mit 110 bei Limit von 100 mit Handy am Ohr 🙁

Wird / kann es festgestellt dass ich beim Bussgeld (Geschwindigkeitsverstoß und Handy am Ohr) zusätzlich Fahrverbot von 4 Wochen hatte?
Ich habe gelesen dass oft bei Tempoverstoss es wird nicht gecheckt ob der Fahrer auch einen Fahrverbot hat - wenn das Bußgeld schnell bezahlt wird, erfolgt keine Fahrerermittlung.
Da ich aber zusätzlich mit Handy am Ohr war und die Strafe mit Punktabzug verbunden ist, wird es auch festgestellt/überprüft dass ich für diese Zeit Fahrverbot hatte?

Mit welche Strafe und Konsequenzen muss ich rechnen?

Vielen lieben Dank im Voraus!
Timo

86 Antworten

Jörg, unser LK hat sich so einen Anhänger gemietet. Die sind auch so gesichert,dass sie über Nacht/mehrere Tage an einem Ort abgestellt werden und nur zum Filmwechsel besucht werden müssen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. März 2022 um 13:19:16 Uhr:


Jörg, unser LK hat sich so einen Anhänger gemietet. Die sind auch so gesichert,dass sie über Nacht/mehrere Tage an einem Ort abgestellt werden und nur zum Filmwechsel besucht werden müssen.

Filmwechsel? Ich dachte, darüber ist man schon hinaus.

Die Bilder werden längst digital übertragen, da wird kein Film mehr gewechselt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. März 2022 um 15:12:46 Uhr:


Die Bilder werden längst digital übertragen, da wird kein Film mehr gewechselt.

Gut dann ersetze Film durch Speichermedium.

Nennen die MA, wenn sie sich an den Bildschirm setzen "Filmauswertung" !
Kannst ja eine Petition starten, dass es so nicht mehr genannt werden darf, um noch paar Erbsen zu zählen.
Mir ist das Wurst wie das genannt wird, Hauptsache ich bin nicht drauf.

Und das Speichermedium muss gewechselt werden, per Mobile Daten wird da nichts übertragen,zumindest hier nicht.

Die Tunnelblitzer in Berlin haben wohl eine direkte Übertragung in das Owig-Anwenderprogramm

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Die Anhängerblitzer haben ein Mobilfunkteil und übertragen die Bilder sofort an die nächste Dienststelle/auswertende Unternehmen.
Filme gibt es da wirklich schon lang nicht mehr und damit sie eine Weile lang laufen können, sind recht große Akkus verbaut. Kann man alles in dem Link weiter vorne nachlesen (wenn ich noch im richtigen Thread bin).

Zitat:

@Fahrer0101 schrieb am 8. März 2022 um 23:54:43 Uhr:


Was ich damit gemeint habe ist dass ich bestimmt eine Strafe verdiene.
Und dass ich nicht verdiene unbestraft zu bleiben (habe ich mich vorher nicht gut genug ausgedrückt).
War nur die Hoffnung dass die Strafe nicht so hoch auskommt.
Aber wie gesagt - bereue es und meine Tat war vollkommen falsch...

... und so habe Ich es interpretiert. Mitleid habe ich dennoch nicht 😉

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 9. März 2022 um 07:56:52 Uhr:


Selbstverständlich werden die Bilder ausgewertet. Aber die Kommune hat nur gewisse Rechte, alles andere macht nur die Polizei.

In dem Fall dürfte wohl die Tateinheit greifen ... damit wird dann der schwerere Verstoß geahndet.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 9. März 2022 um 18:35:57 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 9. März 2022 um 07:56:52 Uhr:


Selbstverständlich werden die Bilder ausgewertet. Aber die Kommune hat nur gewisse Rechte, alles andere macht nur die Polizei.

In dem Fall dürfte wohl die Tateinheit greifen ... damit wird dann der schwerere Verstoß geahndet.

So gesehen richtig.

Aaaaaber: Die Kommune "verdient" ihr Geld mit den nicht bestellten und trotzdem ausgelieferten Bildern. Ich gehe stark davon aus, dass andere Vergehen auf den Bildern sie schlicht nicht kratzen, weil dann ihre Arbeit umsonst wäre. Sprich, wenn sie nicht für den Geschwindigkeitsverstoß kassieren, es weitergeben wegen zB Handy, Gurt etc, gehen ihnen die Einnahmen flöten.

Gruß Jörg.

So "betriebswirtschaftlich" scheinen die meisten Komunen nicht zu denken. Da wirde vermutlich sogar mehr Schadenfreude aufkommen. Nebenbei würde sich der Sachbearbiter (evtl. sogar Beamter) strafbar machen.

Da wird es weder Schadenfreude geben noch die wirtschaftliche Abwägung. Am Ende sitzen da einfach Leute, die ihren Job machen und möglichst wenig Ärger haben möchten. Wie die meisten von Euch wohl auch. Es wird hingegen genau nach Vorschrift gearbeitet und der Fall so behandelt, wie vorgesehen ist.

Die einzige Chance, die der TE hat wäre wirklich eine automatisierte Bearbeitung und Versendung des Schreibens oder ein Mitarbeiter, der vielleicht aus Zeitdruck oder sonstwas nicht genau hinschaut.

Ob in diesem Zuge immer ein Abgleich mit dem Führerschein gemacht wird, weiß ich nicht. In den USA ist das bspw. Standard. Aber hierzulande wüsste ich nicht, dass man sich da bei kleineren Geschwindigkeitsverstößen so eine Mühe macht. Brief an den Halter und gut is. Höchstens noch die Fahreranfrage, wenn das Geschlecht offensichtlich nicht dem des Halters entspricht.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 10. März 2022 um 09:53:48 Uhr:


So "betriebswirtschaftlich" scheinen die meisten Komunen nicht zu denken. Da wirde vermutlich sogar mehr Schadenfreude aufkommen. Nebenbei würde sich der Sachbearbiter (evtl. sogar Beamter) strafbar machen.

In welchem Kommunen werkeln den noch Beamte in so niederen Stellen als SB in der Bußgeldstelle?

Warum habe ich es wohl in Klammern gesetzt? ... aber ein beamter sitzt oft weiter oben.

... und ja, in ganz vielen dieser büros sitzen gar keine Beamte (was ja gemeinhin anders gedacht wird)

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